Arbeiten im Ausland
Als EU-Bürger/in brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis, um angestellt oder selbstständig in einem beliebigen EU-Land zu arbeiten.
Solange Sie in diesen Ländern einer Arbeit nachgehen, dürfen Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch dort leben.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land leben und arbeiten, sollten Sie sich über die Auswirkungen im Klaren sein, die damit verbunden sind in Bezug auf
- Ihre Leistungsansprüche (bei Krankheit, Mutterschaft/Vaterschaft, Rente, Arbeitsunfall und berufsbedingter Erkrankung, Todesfall, Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, familiären Veränderungen usw.);
- das Land, in dem Sie Steuern zahlen müssen;
- Ihren Versicherungsschutz.
Erfahren Sie mehr zum Thema
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitsverträge
- Gleichbehandlung
- Entsendung von Arbeitnehmern
- Grenzgänger
- Haftpflichtversicherung
- Arbeiten im öffentlichen Dienst im Ausland
- Berufskraftfahrer/innen
Siehe auch:
Zuletzt überprüft: 04/09/2024