Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Wenn Sie in einem EU-Land krankenversichert sind, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse kostenlos die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) beantragen. Manchmal ist sie auf der Rückseite Ihrer nationalen Versicherungskarte zu finden. Diese Karte dient als Nachweis dafür, dass Sie in einem EU-Land versichert sind.

Die EKVK-Karten werden von Ihrer nationalen Krankenversicherung ausgestellt.

Auch wenn Sie keine EKVK-Karte haben oder diese nicht nutzen können (z. B. für Behandlungen durch private Gesundheitsdienstleister), darf Ihnen die Behandlung nicht verweigert werden, aber Sie müssen eventuell zunächst den vollen Betrag für Ihre Behandlung zahlen und dann zu Hause eine Rückerstattung beantragen. Mehr zur Europäischen Krankenversicherungskarte

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 19/07/2024
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