Rückführung von Verstorbenen und grenzüberschreitende Erbschaft

Lesen Sie, was passiert, wenn ein*e EU-Bürger*in in einem EU-Land stirbt, das nicht sein/ihr Herkunftsland ist – sei es, wenn er/sie dort wohnt, dort Urlaub macht oder sich vorübergehend dort aufhält.

Weitere Informationen:

Die EU-Erbrechtsvorschriften (im EU-Recht als „Rechtsnachfolge“ bezeichnet) gelten in allen EU-Ländern außer Irland und Dänemark. Diese Länder machen von einer „Opt-out-Regelung“ Gebrauch.

Zuletzt überprüft: 17/06/2024
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