Herpesvirusinfektion des Pferdes

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Herpesvirusinfektionen bei Pferden werden durch verschiedene Herpesviren ausgelöst. Wirtschaftlich am bedeutendsten ist die Infektion mit dem Equinen Herpesvirus 1 (EHV-1).

Equines Herpesvirus 1 (EHV-1) und 4 (EHV-4)

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Infektionen des Equinen Herpesvirus 1 (alias Pferde-Abort-Virus, offiziell Equid alphaherpesvirus 1, EHV-1, Gattung Varicellovirus, Unterfamilie Alphaherpesvirinae) verursachen eine Rhinopneumonitis (Entzündung der Atemwege) oder den Virusabort trächtiger Stuten. Equines Herpesvirus 4 (alias Rhinopneumonitis-Virus der Pferde, offiziell Equid alphaherpesvirus 4, EHV-4, ebenfalls Gattung Varicellovirus) kann ebenfalls eine Rhinopneumonitis verursachen, jedoch keinen Virusabort. Die Viren gelangen über die Nase (Tröpfcheninfektion) in das Pferd. Sie sind weit verbreitet und vielerorts endemisch, so dass es häufig zu Reinfektionen kommt. Meist erkranken nur Jungtiere oder geschwächte Tiere an diesen respiratorischen Erkrankungen. Der Virusabort tritt in der Spätträchtigkeit auf.

Rhinopneumonitis

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Die Erkrankung manifestiert sich vor allem in den oberen Luftwegen (Rhinitis, Pharyngitis), unter Umständen auch in einer Lungenentzündung. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage. Sie äußert sich mit Fieber (bis 40,5 °C). Dazu kommen meist Husten sowie Nasen- und Augenausfluss. Zudem kommt es zu einer vorübergehenden Neutropenie und Lymphopenie. Die Krankheit heilt meist in zwei (bis fünf) Wochen aus. Manchmal kommt es zu einer bakteriellen Sekundärinfektion.

Virusabort der Stuten

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Infizieren sich trächtige Stuten mit dem Virus, kann es zwischen dem siebten und elften Monat der Tragezeit zu einer Fehlgeburt kommen. EHV-1 greift die Schleimhäute der Gebärmutter und Plazenta an, so dass das Ungeborene nicht mehr ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden kann und abstirbt. Zudem kann es zur Geburt lebensschwacher Fohlen kommen, die dann meist kurz nach der Geburt verenden.

Paralytisches Syndrom

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EHV-1 verursacht in seltenen Fällen auch neurologische Erkrankungen. Eine Myelitis (Entzündung des Rückenmarks) kann Lähmungen der Hintergliedmaße verursachen.

Bei Krankheitsfällen ist darauf zu achten, dass die betroffenen Pferde isoliert werden und unnötiger Kontakt zu Menschen vermieden wird. Wer direkten Kontakt zu erkrankten Pferden hatte, sollte andere Ställe nicht betreten. Betroffene Pferde sollen nach Abklingen der akuten Infektion drei Wochen in Quarantäne bleiben.

Wichtigstes Bekämpfungsmittel ist die Impfung. Ein Lebendimpfstoff und ein Totimpfstoff sind verfügbar. Der Körper produziert nach der Impfung Antikörper; diese können Reinfektionen mit Feldviren aber nicht vollständig verhindern. Die Krankheit verläuft bei geimpften Pferden meist harmlos; Virusaborte treten nicht auf. Der Impfschutz hält maximal neun Monate an; die Immunität der Schleimhäute ist meist deutlich kürzer. Deshalb ist die Impfung alle sechs Monate zu wiederholen. Trächtige Stuten sollten im 3./4. Trächtigkeitsmonat und ein zweites Mal im 7./8. Trächtigkeitsmonat geimpft werden.

Equines Herpesvirus 2 (EHV-2) und 5 (EHV-5)

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Das Equine Herpesvirus 2 (offiziell Equid gammaherpesvirus 2, EHV-2, Gattung Percavirus, Unterfamilie Gammaherpesvirinae) ist weit verbreitet und kommt auch ohne spezifische Krankheiten bei Pferden vor. Es wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren übertragen. Erkrankungen durch das Virus manifestieren sich als Keratokonjunktivitis (Entzündung der Bindehaut und Hornhaut des Auges) und Erkrankungen der oberen Luftwege. Zur selben Virusgattung gehört auch das Equine Herpesvirus 5 (offiziell Equid gammaherpesvirus 5, EHV-5).[1]

Equines Herpesvirus 3 (EHV-3)

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Das Equine Herpesvirus 3 (alias Koitalexanthem-Virus der Pferde, offiziell Equid alphaherpesvirus 3, EHV-3, Gattung Varicellovirus) löst eine gutartige Genitalinfektion aus, die auch als Koitalexanthem oder Bläschenausschlag bezeichnet wird. Die Übertragung erfolgt über den Deckakt (Deckseuche). Symptome sind stecknadelkopf- bis erbsengroße Bläschen, Pusteln oder Erosionen des Scheidenvorhofs bzw. des Penis oder der Penisvorhaut. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und müssen daher aus der Zucht ausgeschlossen werden.

Nach § 16 Nr. 21 Tierseuchengesetz (Österreich) ist der Bläschenausschlag der Pferde eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Weitere Herpesviren der Equiden (EHV-6 bis EHV-9)

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  • Rolle/Mayr: Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre. 7. Auflage 2002, Enke, ISBN 3-7773-1795-0.

Einzelnachweise

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  1. NCBI: Equid gammaherpesvirus 5 (species)
  2. NCBI: Equid herpesvirus 6 (species)
  3. NCBI: Equid gammaherpesvirus 7 (species)
  4. Andrew J. Davison et al.: The Order Herpesvirales. In: Arch Virol., 2009; 154(1), S. 171–177. doi:10.1007/s00705-008-0278-4, PMC 3552636 (freier Volltext)