Im Jahr 2002 öffneten wir unseren Kunden die virtuellen Pforten zu unserem Unternehmen und starteten - als Deutschlands erste Online-Videothek mit Belieferung nach Wunschlisten-Prinzip - den DVD-Verleih via Internet.
Durch die konsequente Vernetzung und Optimierung der drei Vertriebswege Online-Verleih, Video on Demand und Online-Shop hat sich unser Angebotsportfolio stetig erweitert.
Der Filmversand erfolgt in einem von uns entwickelten Spezialumschlag mit der Deutschen Post AG.
VIDEOBUSTER unterstützt die Wiedergabe auf Microsoft Windows und Apple Mac Systemen direkt mit einem eigenen Player bequem aus der Homepage heraus.
VIDEOBUSTER unterstützt den Google Chromecast Stick.
Hiermit wird der VoD-Film einfach und bequem per Funk auf dem Fernseher gestreamt.
Natürlich kann auch ein HDMI-Kabel zur Übertragung genutzt werden.
Weitere Abspielmöglichkeiten wie Konsolen- und TV-Apps sind in Planung.
Der günstigste Preis von gebrauchten Top-Titeln im Netz rundet unser Angebot ab.
Warum VIDEOBUSTER Partner werden?
VIDEOBUSTER vereint alle Wege, Filme zu bekommen!
Bei uns entscheidet der Kunde, wie er seine Lieblingstitel erhalten möchte. Dadurch erreichen Sie als Partner eine wesentlich größere Kundengruppe als andere Anbieter am Markt.
Ein gültiger Lead entsteht bei einem Neukundenkauf eines der All-in Abos (2, 4, 6,8 oder FLAT Filme pro Monat) im Rahmen der Aktion. Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass der Kunde ein monatliches Verleihpaket bucht, seine Wunschliste ausreichend füllt und sich Filme nach Hause schicken lässt. Es werden nur die Leads vergütet bei denen Kunden ein aktives Wunschlistenmodel gebucht, die vollständigen Adressdaten, die E-Mail-Adresse sowie Zahlungsdaten hinterlegt haben.
Aktuelle Endkunden Aktion
Gerne stimmen wir separate Endkundenaktionen mit Ihnen direkt ab.
Einschränkungen
Cashback Einschränkungen
Beispiele der Bannergestaltung bei VIDEOBUSTER - alle gängigen Formate sind vorhanden. Sonderaktionen oder Wünsche sind nach Absprache möglich.
videothek-online.net
Urteil "sehr gut"
chip.de
Urteil "sehr gut"
golem.de
30.01.2015
NETLEIH GmbH & Co. KG
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