Einzelhandel

Lebendige Zentren erhalten und stärken

Als Träger der Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörde obliegt dem Regionalverband die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den raumordnerischen Vorgaben von Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) und Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig.

Ziel des RROP ist es, den Einzelhandel auf zentrale Bereiche der Ortsteile und Innenstadtstandorte zu konzentrieren und möglichst der gesamten Region eine gut erreichbare Nahversorgung zu ermöglichen.

Mitteilungspflicht von Einzelhandelsprojekten

Mitteilungsbogen für Einzelhandelsgroßprojekte

Gemäß der Abstimmungs- und Mitteilungs­pflichtpflicht  (§ 16 NROG) ist der unteren Landes­planungs­­behörde frühzeitig Auskunft zu erteilen, wenn ein Einzelhandels­­vorhaben von überörtlicher Bedeutung geplant ist. Als bewährtes Mittel für diese frühzeitige Beteiligung dient der vom Regionalverband erstellte Mitteilungsbogen.

Durch ihn wird ein einheitlicher Überblick über die jeweiligen geplanten Vorhaben geschaffen. Im Rahmen der Mitteilungspflicht und der einhergehenden raumordnerischen Beurteilung von Einzelhandels­großprojekten sind i.d.R. Einzelhandels­gutachten erforderlich. Für diese hat der Regionalverband eigens ein Anforderungsprofil erstellt, welches die wesentlichen Inhalte darstellt.

Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)

Deckblatt Regionales Einzelhandelskonzept für den Großraum Braunschweig - Fortschreibung 2018

Zur Verbesserung der Grundlagen für regionalbedeutsame Standortentscheidungen von Einzelhandelsgroßprojekten sollen gemäß Abschnitt 2.3 Ziffer 07 Satz 2 LROP 2017 regionale Einzelhandelskonzepte erstellt werden.

Der Startschuss für die Implementierung eines REHK im Regionalverband fiel im Jahr 2002 und mündete in dem abschließenden Konzept 2005. Auf Grundlage einer flächendeckenden Einzelhandelserhebung und Bestandsanalyse im Jahr 2008/2009 wurde dieses unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage im Jahr 2010 fortgeschrieben.

Fortschreibung 2018

Für die jüngste Fortschreibung des REHK 2018 wurde wiederum eine Einzelhandelserhebung im gesamten Verbandsgebiet durchgeführt. Zudem dient eine neu erstellte GIS-basierte Einzelhandelsdatenbank dem Regionalverband als Analyse- und Planungswerkzeug, um kommende großflächige Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können. Ebenso können die Kommunen die gewonnenen Einzelhandelsdaten beim Regionalverband auf Anfrage kostenlos anfordern. Weitere Informationen zur Fortschreibung, das Konzept und Steckbriefe für alle Gemeinden finden Sie hier

Hintergrund

Ziel des REHK ist es, dem seit vielen Jahren erfolgenden Strukturwandel im Handel und der Entwertung von Innenstadtlagen zu begegnen, um der tradierten europäischen Stadtkonzeption und den Leitvorstellungen der Raumordnung, die eine nachhaltige Raumentwicklung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen vorsieht, Rechnung zu tragen.

Dazu gehört der Erhalt und die Förderung ausgewogener Versorgungsstrukturen und in Bezug auf den Einzelhandel die Entwicklung und Sicherung zentraler Versorgungsbereiche mit kurzen Wegeverbindungen, sowie die Förderung einer wohnortnahen Grundversorgung auch für mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen.

Das REHK dient somit der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung, um die Zentren zu stärken. Mit dem Konzept werden einheitliche Regeln für die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten aufgestellt. Durch die im niedersächsischen Raumordnungsgesetz normierte Mitteilungs- und Auskunftspflicht kann eine frühzeitige Beurteilung/Abstimmung von Projekten gewährleistet und eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung erreicht werden. Dies geschieht mittels des eigens entworfenen Mitteilungsbogens und ermöglicht eine einheitliche Informationsgrundlage. 

Dokumente

Einzelhandelskonzept