Landesentwicklungsprogramm Steiermark 2009
Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz wurden die notwendigen ordnungspolitischen Vorgaben auf Landesebene geregelt und Aufgaben und Ziele für die Landesentwicklung festgelegt.
Einer der wesentlichsten Inhalte des Landesentwicklungsprogramm war die Festlegung von Regionen, welche die bisherigen Planungsregionen auf Bezirksebene (mit Ausnahme von Graz und Graz-Umgebung) ersetzten. Damit konnte beispielsweise bei der Erstellung der Regionalen Entwicklungsprogramme der neuen Generation auf teilregionale Gegebenheiten und Planungsinteressen besser eingegangen werden.
Als entwicklungspolitische Ergänzung dazu dient das Landesentwicklungsleitbild. Das Landesentwicklungsleitbild und die regionalen Entwicklungsleitbilder sind keine Rechtsinstrumente nach dem Raumordnungsgesetz, sie dienen jedoch in Ergänzung zum verordneten Landesentwicklungsprogramm, den regionalen Entwicklungsprogrammen sowie den örtlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen der Umsetzung von entwicklungspolitischen Zielen und Maßnahmen.