Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist 2002 ein oberstes Gericht nach Leipzig zurückgekehrt.
Das Bundesverwaltungsgericht – Im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude
Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde in den Reichsjustizgesetzen ein oberstes Gericht für das Privat- und Strafrecht vorgesehen.
Im Jahr 1877 entschieden der Reichstag und der Bundesrat nach längerer Debatte, das Reichsgericht in Leipzig anzusiedeln.
Die jungen Architekten Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad setzten sich in einem Wettbewerb mit ihrem Entwurf durch.
1895 wurde das Reichsgerichtsgebäude nach sieben Jahren Bauzeit fertiggestellt und durch Kaiser Wilhelm II. eröffnet.
Das Bauwerk symbolisierte die Bedeutung und das Gewicht der Justiz als "Dritte Gewalt" im Staat. Es trat gleichrangig neben das zur selben Zeit errichtete Reichstagsgebäude in Berlin, das dem Gesetzgeber diente.
Von der Figur der Wahrheit über die Deckenreliefs mit den richterlichen Tugenden in der Kuppelhalle und die Skulpturen der Haupttreppe bis hin zu Türreliefs in den Gerichtssälen – Justizsymbolik ist überall zu entdecken. Neben den Arbeitszimmern, der Bibliothek und den Gerichtssälen befand sich im Südflügel des Gebäudes die Wohnung des Reichsgerichtspräsidenten. Dort nutze er für seine repräsentativen Aufgaben einen Festsaal, der heute noch vorhanden ist.
Das Reichsgericht entschied viele zivilrechtliche Fälle. Insbesondere musste es das 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch auslegen.
Im Strafrecht bewegten große Prozesse die Öffentlichkeit. Der bekannteste war der Reichstagsbrandprozess von 1933. Er endete mit der Verurteilung des Holländers van der Lubbe zum Tode und dem Freispruch von vier weiteren Angeklagten, darunter dem bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff. Die Verurteilung van der Lubbes und andere Unrechtsurteile des Nationalsozialismus wurden später durch den Deutschen Bundestag aufgehoben.
Das Ende des Zweiten Weltkriegs markierte auch das Ende des Reichsgerichts.
Das stark beschädigte Gebäude wurde in den Folgejahren nur notdürftig in Stand gesetzt. In der DDR diente es als Dimitroff-Museum, als Museum der Bildenden Künste, als DEFA-Synchronstudio und bot Raum für mehrere Behörden.
Nach der Wiedervereinigung empfahl die unabhängige Föderalismuskommission des Bundes und der Länder das Bundesverwaltungsgericht von Berlin nach Sachsen zu verlegen.
So konnte das ehemalige Reichsgerichtsgebäude in Leipzig Sitz eines obersten Bundesgerichts werden. Das Gebäude musste umfangreich saniert und restauriert werden. Um den Raumbedarf zu decken, erhielt es eine zusätzliche Etage.
Das denkmalgerecht wiederhergestellte Gebäude ist damit erneut ein Ort der Rechtspflege. Der im 19. Jahrhundert geschaffene Justizpalast erfüllt heute alle Anforderungen einer modernen Gerichtsbarkeit. Er beherbergt den obersten deutschen Gerichtshof für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - das Bundesverwaltungsgericht