zurückbegehren
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zurückbegehren (Deutsch)
[Bearbeiten]Person | Wortform | |||
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Präsens | ich | begehre zurück | ||
du | begehrst zurück | |||
er, sie, es | begehrt zurück | |||
Präteritum | ich | begehrte zurück | ||
Konjunktiv II | ich | begehrte zurück | ||
Imperativ | Singular | begehre zurück! begehr zurück! | ||
Plural | begehrt zurück! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
zurückbegehrt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:zurückbegehren
|
Worttrennung:
- zu·rück·be·geh·ren, Präteritum: be·gehr·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·be·gehrt
Aussprache:
- IPA: [t͡suˈʁʏkbəˌɡeːʁən]
- Hörbeispiele: zurückbegehren (Info)
Bedeutungen:
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb zurück und dem Verb begehren
Synonyme:
- [1] zurückwollen
Oberbegriffe:
- [1] begehren
Beispiele:
- [1] „Neulich hat der Zisterer sich vom Tischler ein Brett müssen hobeln lassen, da hat er hernach die Hobelspäne zurückbegehrt. Sein Geiz wird schon langsam zur Narrheit.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückbegehren“
- [1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Fünfter und letzter Theil. U bis Z, Braunschweig 1811 (Internet Archive) , Seite 914
Quellen: