Verwaltungsakt
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Verwaltungsakt (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Verwaltungsakt | die Verwaltungsakte |
Genitiv | des Verwaltungsaktes des Verwaltungsakts |
der Verwaltungsakte |
Dativ | dem Verwaltungsakt dem Verwaltungsakte |
den Verwaltungsakten |
Akkusativ | den Verwaltungsakt | die Verwaltungsakte |
Worttrennung:
- Ver·wal·tungs·akt, Plural: Ver·wal·tungs·ak·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌʔakt]
- Hörbeispiele: Verwaltungsakt (Info)
Bedeutungen:
- [1] von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene hoheitliche Maßnahme (Einzelfallregelung), die im Verwaltungsverfahren angefochten werden kann
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Verwaltung und Akt sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Akt
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Verwaltungsakt“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsakt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verwaltungsakt“
- [1] Duden online „Verwaltungsakt“
- [1] wissen.de – Lexikon „Verwaltungsakt“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verwaltungsakt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Verwaltungsakt“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „Widerspruch (Verwaltungsgerichtsbarkeit)“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Vergeltungsakt, Verwaltungsakte, Verwaltungstrakt