ADB:Wolff von Todtenwart, Johann Jakob
[59] eines Stadtschreibers erhielt, bedienten sich seiner namentlich die Landgrafen Ludwig V. und Georg II. von Hessen-Darmstadt, in deren Diensten zwei seiner Brüder standen, der eine, Anton, in hohen Aemtern, als Kanzler und Statthalter. Für die weitausschauenden Pläne Landgraf Ludwig’s und zur Pflege der Beziehungen zum Kaiser war W. der rechte Mann. 1623 ernannte ihn der Landgraf zu seinem Rath, und 1628 erhielt er den Titel eines kaiserlichen Rathes. Daß ein solcher Mann auch starken Anfeindungen ausgesetzt war, ist natürlich. Ende August 1633 wurde er auf einer Reise von Nürnberg nach Regensburg von den Schweden aufgehoben und in Mainz gefangen gesetzt. Man beschuldigte ihn, unter dem Vorwand harmloser Geschäfte heimlich im Auftrag des Kaisers gegen die verbündeten evangelischen Städte und die Krone Schweden zu arbeiten. Erst Anfangs Januar 1634 wurde er der Haft entlassen. Er hat diese Vorgänge mit vielen Einzelheiten in einem ausführlichen Promemoria dargestellt. Vom Kaiser erhielt er 20 000 Thaler angewiesen zur Entschädigung für die ausgestandenen Leiden. Bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück vertrat er Hessen-Darmstadt und Regensburg. Im J. 1655 unternahm er seine letzte Reise nach Wien. Im ganzen ist er 51 Mal am kaiserlichen Hoflager gewesen. Von seiner Frau Ursula, die bereits 1614 starb, hatte er sechs Kinder, von denen ihn nur eine Tochter überlebte. Zwei weitere Ehen, die er einging, blieben kinderlos.
Wolff: Johann Jacob W. von Todtenwart, Staatsmann, geboren zu Speyer am 28. August 1585, † zu Regensburg am 25. März 1657. Sein Vater Leonhard war Reichskammergerichtsbeisitzer, seine Mutter hieß Anna Bien. Zur Todtenwart, später von Todtenwart nannte sich die Familie Wolff von einer diesen Namen tragenden Warte, die bei Schmalkalden, gegen Meiningen zu gelegen war. W. studirte die Rechte in Gießen, Jena und Altorf und vermählte sich 1607 mit der Nürnberger Patricierstochter Ursula Ayrer, wodurch er sich gute Verbindungen sicherte. 1612 ernannte ihn die Stadt Regensburg zu ihrem Syndikus, zunächst auf zwei Jahre. In dem Decret wird er als Johann Jacob Wolff von Nürnberg bezeichnet. 1614 von der Stadt Regensburg in wichtigen Geschäften an den kaiserlichen Hof gesandt, entledigte er sich seiner Aufgabe mit so viel Gewandtheit und Erfolg, daß bald weitere ähnliche Aufträge folgten, die ihm den Ruf eines vortrefflichen politischen Agenten verschafften. Neben der Stadt Regensburg, wo er 1616 auch das Amt- Albr. Chr. Kayser, Leben des Herrn Johann Jacob Wolff von und zu Todtenwart … Mit 35 Beilagen. Regensburg 1789. – Acten im Darmstädter Staatsarchiv.