ADB:Weber, Friedrich Benedikt
[296] 1828); „Gedanken, Ansichten und Bemerkungen über die Noth, Unbill und Klage unserer Zeit in national- und staatswirthschaftlicher Hinsicht“ (1826); „Ueber die Kameralwissenschaften und das Kameralstudium auf Universitäten“ (1828); „Allgemeines landwirthschaftliches terminologisches Lexikon und Idiotikon“ (1829); „Historisch-statistisches Jahrbuch in Bezug auf Nationalindustrie und Staatswissenschaft“ (1834–38). Er gab heraus „Schlesische Landw. Zeitschrift“ (1834–38); „Verhandlungen und Schriften der ökonomischen Section der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur“ (1832–34); mit Plathner und Sturm „Jahrbuch der Landwirthschaft“ (1818–20), als Fortsetzung unter dem Titel „Neues Jahrbuch der Landwirthschaft“ (1821–27); mit Block, Plathner und Zimmermann „Schlesische Landw. Monatsschrift“ (1827–31).
Weber: Friedrich Benedict W., Geh. Hofrath und Professor der Cameralwissenschaften an der Universität Breslau, geboren am 11. November 1774 zu Leipzig, † am 8. März 1848 in Breslau. Von 1792–96 studirte er in Leipzig Jurisprudenz und Cameralia, ging dann nach Rochsburg und Mutzschen, um die Praxis der Landwirthschaft kennen zu lernen, habilitirte sich 1799 zu Leipzig als Privatdocent der Oekonomie und Cameralwissenschaften, wurde 1800 zum außerordentlichen Professor ernannt, erhielt 1802 einen Ruf als ordentlicher Professor der Cameralwissenschaften nach Frankfurt a. O., von wo aus er mehrere landwirthschaftliche Reisen machte, trat 1811 eine Professur der Oekonomie- und Cameralwissenschaften in Breslau an, wurde 1812 Secretär der ökonomischen Section der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur, welches Amt er bis 1847 bekleidete. Er war einer der fruchtbarsten Schriftsteller; schrieb „De suprema principis in sylvas inspectione, legibus patriis illustrata“ (1796); „Tractatus de studio rei rusticae“ (1796); „Oekonomischer Unterricht über die Saatbestellung“ (1799); „Grundsätze über die Abschaffung der Huth, Trift und Brache“ (1800); „Von den Wirtschaften der Bauern und über die neuere Cultur der Oekonomie“ (1800); „Der ökonomische Sammler“ (12 Hefte, 1801–8 ); „Handbuch der ökonomischen Litteratur“ (15 Bände, 1803–40); „Oekonomisch-juristische Abhandlung über die Rittergüter, besonders in Kursachsen“ (1802); „Systematisches Handbuch der Staatswirthschaft“ (1803–5); „Ueber die Einrichtung der Universitäten“ (1805); „Einleitung in das Studium der Oekonomie (1805); „Einleitung in die Lehre vom Pflanzenbau im Allgemeinen“ (1804), (beide letzten Werke auch unter dem Titel „Systematisches Handbuch der deutschen Landwirthschaft“); „Einleitung in das Studium der Kameralwissenschaften“ (1805); „Kleine ökonomisch-kameralistische Schriften“ (1805); „Theoretisch-praktisches Handbuch der Feldwirthschaft“ (2 Bde., 1807); „Ueber den Zustand der Landwirthschaft in den preußischen Staaten und ihre Reform“ (1808); „Staatswirthschaftlicher Versuch über die Theuerung und Theuerungspolizei“ (1807); „Oekonomisch-juristisches Handbuch der Landhaushaltungskunst“ (1809); „Theoretisch-praktisches Handbuch der größeren Viehzucht“ (2 Bde., 1810–11); „Lehrbuch der politischen Oekonomie“ (2 Bde., 1813); „Theoretisch-praktisches Handbuch des Futterbaues“ (1815); „Einleitung in das Studium der Kameralwissenschaften nebst dem Entwurf eines Systems derselben“ (2 Hefte, 1819); „Bemerkungen über verschiedene Gegenstände der Landwirthschaft nebst einer staatswirthschaftlichen Abhandlung über Getreidetheuerung“ (1819); „Ueber die Gewinnung der feinen und edlen Wolle, den Wollhandel und die Wollpreise“ (1827); „Handschriftliche Nachrichten des Grafen Ernst von Schönburg-Rochsburg über seine Wirthschaftsführung“ (2 Bde.,