Künstlerviertel (Wiesbaden)
Das Künstlerviertel in Wiesbaden entstand seit 2006 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs West in der Nähe des Europaviertels. Verwaltungstechnisch gehört das Quartier zum Stadtbezirk Rheingauviertel.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf einer Gesamtfläche von 194.500 Quadratmetern entstand eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen wie beispielsweise freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohngruppen und Geschosswohnungen. In Nord-Süd-Richtung führen die Maria-Sibylla-Merian-Straße und die Carla-Henius-Straße als Boulevard durch das Künstlerviertel und verbinden es mit dem angrenzenden Altbestand der städtischen Bebauung. Das Zentrum des Quartiers bildet der Christa-Moering-Plaz. Er soll zum Verweilen einladen und ist flankiert von Geschosswohnungsbauten mit den Infrastruktureinrichtungen wie Läden, Schule und Kindertagesstätte.[1]
Namensgebung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Name Künstlerviertel konnte sich bei einem Namenswettbewerb einer regionalen Zeitung und der Stadt Wiesbaden Ende 2005 durchsetzen. Die Straßen werden daher auch Namen berühmter Künstlerinnen tragen.
Am 26. November 2008 wurde das Straßenschild des zentralen Christa-Moering-Platzes, von der zweiundneunzigjährigen Namenspatin enthüllt. Weitere Straßen tragen die Namen von: Hertha Genzmer, Carla Henius, Fanny Lewald, Maria Sibylla Merian, Gabriele Münter, Liane Synek und Charlotte Posenenske.
Städtebauliche Daten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Planungsstand 2009 sollen im Endausbau des Künstlerviertels summarisch folgende städtebaulichen Daten erreicht werden.
- Gesamtfläche: 194.500 Quadratmeter
- Nettowohnbaufläche: 83.800 Quadratmeter
- Wohneinheiten: 650 Wohneinheiten
- Einwohner: 1.400 Einwohner
- Grün- und Freiflächen: 57.500 Quadratmeter
- Verkehrsflächen: 22.500 Quadratmeter
Planungsfehler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 12. November 2009 in zwei Urteilen (Aktenzeichen 4 C 1789/08.N und 4 C 70/90/08.N) auf Normenkontrollklagen zweier Gewerbebetriebe den Bebauungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden wegen erheblicher Planungsfehler für unwirksam erklärt. Die Revision gegen die Entscheidungen wurde nicht zugelassen.[2] Von auf der Grundlage des nichtigen Bebauungsplans erteilten und bislang nicht angefochtenen Baugenehmigungen kann jedoch weiterhin Gebrauch gemacht werden.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Künstlerviertel - Ehemaliger Güterbahnhof-West auf den Seiten der Stadt Wiesbaden, abgerufen am 1. Juni 2010
- ↑ Der Hessische VGH erklärt den Bebauungsplan für unwirksam (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2022. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., vom 12. November 2009
Koordinaten: 50° 4′ 26″ N, 8° 12′ 58″ O