JWH-122
Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | JWH-122 | ||||||||||||
Andere Namen |
(4-Methyl-1-naphthyl)(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon (IUPAC) | ||||||||||||
Summenformel | C25H25NO | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Arzneistoffangaben | |||||||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||||||
Wirkmechanismus | |||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 355,472 g·mol−1 | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
JWH-122 ist ein synthetisches Cannabinoidmimetikum,[2] das von John W. Huffman entwickelt wurde. Es ist ein methyliertes Analogon von JWH-018. Die Verbindung wurde als Wirkstoff in diversen Spice-artigen "Räuchermischungen" nachgewiesen.[3]
Rechtslage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Beschluss vom 6. Juli 2012[4] ist JWH-122 in Anlage II[5] des BtMG aufgenommen worden.
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]JWH-122 unterliegt nicht dem österreichischen Suchtmittelgesetz. Jedoch wurde der Verkauf von „Räuchermischungen“ mit synthetischen Cannabinoiden seit 18. Dezember 2008 gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 des Arzneimittelgesetzes unterbunden. Weiters unterliegt die Substanz seit dem 1. Februar 2012 dem „Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen“ (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG), sofern sie zum menschlichen Konsum bestimmt ist.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ V. J. Koller, G. J. Zlabinger, V. Auwärter, S. Fuchs, S. Knasmueller: Toxicological profiles of selected synthetic cannabinoids showing high binding affinities to the cannabinoid receptor subtype CB?. In: Archives of toxicology. Band 87, Nummer 7, Juli 2013, S. 1287–1297, doi:10.1007/s00204-013-1029-1. PMID 23494106.
- ↑ 22. Januar 2013: BKA: Schwere Schäden durch Kräuterdrogen. In: Pharmazeutische Zeitung Online. 22. Januar 2013, ehemals im ; abgerufen am 24. Juni 2024. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ BGBl. 2012 I S. 1639
- ↑ Betäubungsmittelgesetz Anlage II