Diskussion:Internationaler Sportgerichtshof

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Filzstift in Abschnitt Übersetzung von Court of Arbitration for Sport
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fehlen des üblichen hinweises zu rechtsthemen

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im vorliegenden artikel scheint der hinweis zu rechtsthemen zu fehlen. personen, die sich einer schiedsklausel unterwerfen, können z.b. doch ein urteil mit zivilrechtlichen konsequenzen auslösen. von daher besteht insoweit zumindest ähnlichkeit zu üblichen rechtsthemen, was wiederum zu einem hinweis führen würde. (nicht signierter Beitrag von 77.11.99.139 (Diskussion | Beiträge) 23:14, 28. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Nun ja, es besteht schon eine Ähnlichkeit, aber der internationale Sportgerichtshof, auch wenn der Name den Anschein erweckt, ist eben kein Gericht. Er ist kein Verfassungsorgan und er ist kein Teil der Staatsgewalten. Es ist einfach irgend ein Gremium, welches von Funktionären verschiedener großer und einflussreicher Sportvereine finanziert und personell besetzt wird. Es gibt doch immer noch einen Unterschied zwischen einem Richter (das sind die mit den Roben) und einem Schiedsrichter (das sind die mit den Trillerpfeifen). Die Ähnlichkeit zu den Rechtsthemen, die Du angesprochen hast, beschränkt sich auf den ziemlich bombastischen Namen "internationaler Sportgerichtshof". Es hat ja auch schon mindestens einen Prozess vor einem richtigen, staatlichen Gericht gegeben, in dem Schiedssprüche des ISGH für nichtig erklärt wurden. Das zwischen den Athleten und den Sportverbänden zivilrechtliche vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, die die Kompetenzen dieses ISGH betreffen, ist schon richtig. Aber ist es unbedingt nötig, deshalb den Hinweis zu Rechtsthemen zu setzen? Zivilrechtliche Vereinbarungen gehen wir doch alle täglich ein. Schon wenn ich mir an einer Tankstelle Benzin kaufe gehe ich solch eine Vereinbarung ein.--Bittelächeln (Diskussion) 09:08, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Kritik

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Die Kritik sollte neutral dargestellt werden. Alle angeblichen Einzelnachweise verlinken auf reine Werbeseiten. Geringes Ansehen ist nicht belegt. --08-15 14:06, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die Links verweisen unterdessen auf eine zu kaufende Domain. Man müsste wohl ALLES neu belegen Alles fliesst 09:23, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Finanzen

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Wie finanziert sich der Sportgerichtshof? Wie sieht es mit dem rechtlichen Status aus? Ist er ein Verein? (nicht signierter Beitrag von 134.176.205.217 (Diskussion) 21:54, 17. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Zu den Frage drei: Es handelt sich nicht um einen Verein, sondern um eine Stiftung. Laut deren Statuten gibt es innerhalb dieser Stiftung zwei Gremien, den übergeordneten ICAS und den CAS. Es gibt einen eigenen Wikipediaartikel über den ICAS, der allerdings reichlich kurz ist. Dieser Artikel hier handelt vom CAS.

Damit sind wir bei Frage zwei, dem rechtlichen Status: Der Internationale Sportgerichtshof bzw. CAS hat keinen rechtlichen Status. Nicht in dem Sinne, dass er eine juristische Person mit anerkannter Rechtsfähigkeit wäre. Die Stiftung als Ganzes wäre hingegen eine Rechtspersönlichkeit nach dem Schweizer Zivilgesetzbuch.

Zur Frage eins, der Finanzierung: Laut der Stiftungssatzung sorgt schlicht der ICAS für die Finanzierung des in diesem Artikel beschriebenen CAS. Die Frage, wo der wiederum das Geld hernimmt, müsste man eher in dem Wikipediaartikel über den ICAS behandeln.

--Bittelächeln (Diskussion) 15:41, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Urteilsanerkennung in Deutschland

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Ich habe eine Frage! Sind die Urteile des Sportgerichtshofes für deutsche Sportler in irgendeiner Weise rechtlich relevant und verbindlich oder kann jeder betroffene Athlet (Pechstein, Baumann usw.) diese höchstrichterlich (BGH) aufheben lassen?-- Ollipdm 14:08, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Nun, mit einem Schiedsspruch vom Sportgerichtshof ist das ungefähr so wie mit einer Nebenkostenabrechnung vom Vermieter: Die ist auf jeden Fall rechtlich relevant, aber nicht zwangsläufig verbindlich. Natürlich kann ich gegen sie einen Gerichtsprozess anstrengen. Damit ist sie auch "rechtlich relevant", denn schliesslich ist sie der Streitgegenstand. Ob sie "verbindlich" ist, entscheidet dann das Gericht. Und nicht der Vermieter. Und auch nicht der Sportgerichtshof. Offenbar gab es in der Vergangenheit fragwürdige Klauseln in den Verträgen der aktiven Sportler. Die sahen vor, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Im Fall von Frau Pechstein hat ein Gericht ihre Klage angenommen und klargestellt, dass solche Klauseln unwirksam sind. So, wie es das bei einer Klausel im Mietvertrag wohl auch tun würde. Wenn diese Klausel den Klageweg gegen die Nebenkostenabrechnung verbietet. Was allerdings noch lange nicht heißen muss, dass Frau Pechstein mit ihrer Klage am Ende Erfolg hat. Am Ende hat sie verloren, andere aber haben durchaus schon Prozesse gegen den Sportgerichtshof gewonnen. Insofern kann man dessen Schiedssprüche nicht mal so eben "höchstrichterlich aufheben lassen". Da muss man als Kläger dem Gericht schon überzeugende Einwände nennen können. Ob nun gegen den Schiedsspruch oder die Nebenkostenabrechnung. Und abgesehen davon dürfte die Schwelle, sich als Sportler gerichtlich mit dem Sportgerichtshof zu streiten, wohl ziemlich hoch sein. Der hat mächtige Verbände wie die FIFA und das IOC hinter sich. Und sehr viel mehr Geld und Durchhaltevermögen.

--Bittelächeln (Diskussion) 23:10, 3. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Der erste Abschnitt

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Der erste Abschnitt ist etwas irreführend und er gibt eigentlich auch nur die von den Medien dargestellte und vielleicht auch vom Internationalen Sportgerichtshof gewünschte Sicht dieser Institution wieder. Beispielsweise gibt es zumindest in Deutschland keine Sportgerichtsbarkeit und damit kann der Internationale Sportgerichtshof auch keine letzte Instanz sein. Dieser ist vielmehr entweder ein Organ eines Vereins oder ein Verein selber. Auf den Seiten www.tas-cas.org ist dies nicht genau beschrieben. Jedenfalls unterscheidet sich dieses Organ in seiner Art nicht von dem Schiedsgericht, welches jeder Verein in Deutschland für sich etablieren kann. Die Strafen oder Sanktionen weisen damit eine Ähnlichkeit zu reinen Vertragsstrafen auf, wobei über die rechtliche Einordnung einer Vereinssatzung unter Juristen keine Einigkeit herrscht. Von einer Rechtssprechung ist aus diesem Grunde auch nicht auszugehen, vielmehr handelt es sich um ein vereinsinternes (allerdings weltweites) Schlichtungsverfahren, welches einem normalen Gerichtsverfahren vorgelagert sein kann. (nicht signierter Beitrag von 77.182.36.203 (Diskussion) 15:18, 10. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 23:59, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Übersetzung von Court of Arbitration for Sport

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Woher kommt die deutsche Übersetzung "Internationaler Sportgerichtshof" für " Court of Arbitration for Sport". Ich finde diese Übersetzung aus mehreren Gründen fragwürdig.

Zunächst gibt es der Homepage von CAS zufolge zwei Einrichtungen: Zum einen ICAS:

  • the International Council of Arbitration for Sport (wörtlich übersetzt: Internationaler Rat für Schiedsverfahren im Sport)

und zum anderen CAS:

  • the Court of Arbitration for Sport (wörtlich übersetzt: Hof für Schiedsverfahren im Sport)

ICAS ist eine private Schweizer Stiftung und lediglich der Träger von CAS, d.h. für Finanzierung und Verwaltung zuständig. CAS ist ebenfalls eine private Einrichtung nach Schweizer Recht, die jedoch die eigentlichen Schiedsverfahren behandelt.

Warum nun wird hier so sauber zwischen ICAS und CAS getrennt, d.h. warum nennt sich der Rat "international" und warum wird sowohl in der englischen als auch in der französischen Bezeichnung des Hofes für Schiedsverfahren der Zusatz "international" weggelassen?

Weil der Hof für Schiedsverfahren im Sport, der die entsprechenden Schiedssprüche fällt, eben keine internationale, sondern eine Schweizer Schiedseinrichtung ist. (As a Swiss arbitration organization, decisions of the CAS can be appealed to the Federal Supreme Court of Switzerland.) Das bedeutet, dass das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das Bundesgericht (BGer; fr. Tribunal fédéral; en. Swiss Federal Tribunal) mit Sitz in Lausanne, in Streitfällen als übergeordnetes Gericht angerufen werden kann, und dieses Bundesgericht kann CAS-Schiedsprüche aufheben: Siehe dieses Beispiel.

Deswegen ist bei CAS der Zusatz "international" weggelassen worden. Die Stiftung ICAS kann dagegen als privater Trägerverein ohne Probleme den Zusatz "international" in seinem Namen führen. Denn nicht ICAS fällt die Schiedssprüche, sondern CAS.

Und deswegen ist meiner Ansicht nach auch die deutsche Bezeichnung "Internationaler Sportgerichtshof" falsch. Es gibt überhaupt keinen internationalen Sportgerichtshof. Der Court of Arbitration for Sport ist eine private Organisation, die sich im Rahmen der Schweizer Gerichtsbarkeit bewegt. Dass dessen Schiedssprüche von vielen Sportverbänden aus aller Welt anerkannt werden, macht den Schiedshof deswegen nicht automatisch zum "Internationaler Sportgerichtshof". Es ist und bleibt eine privat organisierte Schweizer Schiedseinrichtung.

Ich bin deshalb der Meinung, dass der Artikel in dieser Hinsicht überarbeitet werden sollte, denn CAS ist nicht international, sondern schweizerisch und CAS ist auch kein Gerichtshof, sondern ein Hof für Schiedsverfahren.

Man vergleiche hierzu auch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Das ist ein wirklicher Gerichtshof und dort sitzen auch echte Richter, die Urteile fällen, die von keinem niederländischen Gericht wieder aufgehoben werden können. Bislang sind 124 Staaten dem Rom-Statut zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beigetreten. Dieser Gerichtshof kann sich deshalb zurecht als international bezeichnen. --91.61.120.19 14:09, 8. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Das "I" für "international" fehlt tatsächlich. Allerdings muss jede Übersetzung immer kontextbezogen sein und "Court" ist in diesem Kontext eben ein "Gerichtshof" und kein "Hof", vgl. auch das von dir gewählte Beispiel Internationaler Strafgerichtshof, der englisch eben International Criminal Court heißt. "Hof für Schiedsverfahren im Sport" halte ich auch aus anderen Gründen für eine gewagte Übersetzung. Google-Übersetzer geht mE zu recht davon aus, dass der Bestandteil "court of arbitration" im deutschen dem Schiedsgericht entspricht - auch hierin zeigt sich die Bedeutung von court=Gerichtshof=hohes Gericht in der Jurisprudenz. Naheliegend wäre also "Schiedsgericht des Sports" oder "Sportschiedsgericht" bzw. "Schiedsgerichtshof des Sports" oder "Sportschiedsgerichtshof". Das international ist wohl reingekommen, weil die Verbände immer ein "Welt-" oder "Internationaler-" drin haben. Aber auch, weil Wikipedia keine eigenen Begriffe bilden kann, sondern nur abbildet, was schon in der Welt ist. Und bei Google steht es immerhin 158.000 zu 26.100 für dieses Lemma gegen Internationaler Rat für Schiedsverfahren im Sport. Selbst "Sportschiedsgerichtshof" hätte mit 40.600 mehr. Ich wäre iÜ lieber bei der englischen oder französischen Version geblieben und hätte mich in der Lemmaerklärung mit der Übersetzung versucht. Nun ja.--Rik VII. my2cts   17:11, 8. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo RikVII. Danke für deine schnelle Antwort. Zunächst einmal zum engl. Wort "court". Das bedeutet wortwörtlich "Hof". Damit kann beispielsweise der Hof eines Königs (Royal Court) gemeint sein, aber auch ein Gerichtshof (Court of Justice). In England gibt es beispielsweise die Royal Courts of Justice (Königlichen Gerichtshöfe). Natürlich wird das Wort heutzutage am häufigsten im Zusammenhang mit Gerichten verwendet. Wenn man dann "court" sagt, meint man damit "Court of Justice". Es ist lediglich eine Verkürzung. In deinem obigen Beispiel International Criminal Court ist es ja nicht notwendig "of Justice" zu ergänzen, da es sich schon aus dem Zusatz "Criminal" ergibt, dass ein Gericht gemeint sein muss.
Nun aber zum eigentlichen Thema. Da möchte ich sagen, dass die von mir angegebene Übersetzung eine wortwörtliche Übertragung der englischen Worte ins Deutsche ist. Ich habe das getan, um klarzumachen, dass das Lemma des Artikels überhaupt nicht mit der englischen Bezeichnung übereinstimmt. Es war von mir nicht als Neubezeichnung gedacht.
Ich gebe Dir recht, dass ein "Court of Arbitration" im Deutschen häufig als "Schiedsgericht" bezeichnet wird. Eine etwas unglückliche Bezeichnung, wie ich finde. Denn es sitzen dort weder Richter, noch wird ein Urteil gefällt. Diese "Gerichte" sind ja auch private Einrichtungen. Ensprechende staatl. Schiedsstellen bezeichnet man als "Gütestelle".
Überzeugender finde ich dagegen die Bezeichnung, die für den "Permanent Court of Arbitration" (PCA) in Den Haag gewählt wurde. Diese internationale Schiedseinrichtung heißt auf Deutsch Ständiger Schiedshof. Und das trifft es genau. Es ist ein Schiedshof, kein Gericht. Die Mitglieder, die die Schiedsprüche fällen, heißen dort "Member" und nicht "Judge". Der PCA ist kein internationales Gericht im eigentlichen Sinne. Er bietet den Streitparteien nur die Strukturen, um eine Streitigkeit beizulegen. Es darf sich aber "International" nennen, weil bis heute sich insgesamt 121 Staaten dem Schiedshof angeschlossen haben.
Weiterhin findet sich in der Wikipedia ein eigener Artikel zum Thema Internationales Gericht. Dort wirst du vergeblich nach diesem "Internationalen Sportgerichtshof" in Lausanne suchen, denn es ist weder ein Gericht, noch ist es international. Der Schiedshof ist nach Schweizer Recht organisiert und deshalb kann auch das Schweizer Bundesgericht die Schiedssprüche für nichtig erklären. Für ein echtes internationales Gericht ein Unding.
Meine Empfehlung lautet daher:
  1. Entfernung des Wortes "International". Dies findet sich weder in der engl. noch in der franz. Bezeichnung dieser privaten sportlichen Schiedseinrichtung nach Schweizer Recht.
  2. Einführung des Zusatzes "Schieds-" in irgendeiner Form. Ich persönlich würde Schiedshof in der dt. Ü. vorziehen, so wie es beim PCA in Den Haag gemacht wurde. Also beispielsweise "Schiedshof für Sport in Lausanne", das wäre ein noch wortgetreuere Übersetzung der engl. Bezeichnung. Das mag zwar etwas einfacher klingen, als die derzeitige Bezeichnung, kommt aber der Wahrheit wesentlich näher. Für mich ist die Bezeichnung "Internationaler Sportgerichtshof" ein eindeutiger Etikettenschwindel und nichts anderes.--91.61.120.19 23:16, 8. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
PS. Die Google-Suche ist für mich eigentlich ein warnendes Beispiel, wie heutzutage "Wahrheiten" ermittelt werden. Nur weil ein Begriff häufiger als ein zweiter Begriff gegoogelt wird, heißt das ja nicht, dass diese Bezeichnung die richtige ist.
Dieser Artikel wurde am 23. Aug. 2004‎ vom Benutzer:Ulrich Rosemeyer angelegt, also vor 12 Jahren. Ich nehme mal an, dass Wikipedia dadurch mitgeholfen hat, diese falsche Bezeichnung für den Schiedshof in Lausanne zu etablieren. Dann ist das Google-Argument aber eine zu Recht gefürchtete Selbstreferenzierung. Ich habe das schon einmal vor einiger Zeit bei einer Falschübersetzung hier in der Wikipedia beobachtet. Die falsche Übersetzung wurde bei Google wesentlich häufiger abgefragt als die richtige Bezeichnung. Eine sehr bedauerliche Entwicklung.--91.61.120.19 23:33, 8. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Dem jetzt etwas Rechnung getragen. Voranstellend der Begriff, der vor Ort verwendet wird. Nicht Englisch, nur weil das in Deutschland (und inzwischen auch in der Schweiz) womöglich besser verstanden wird. --Filzstift (Diskussion) 08:07, 13. Aug. 2020 (CEST)Beantworten