Diskussion:Bergung (Seefahrt)
Artikel überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel Bergung (Seefahrt) bedarf meiner Ansicht nach einer Überarbeitung.
Im Artikel steht:
- Bergung sei Rettung aus Seenot: Bergung ist auch Rettung aus Seenot, aber auch havarierte Fahrzeuge, die sich nicht in Seenot befinden, werden geborgen, ebenso Fahrzeuge, die ohne Seenot z.B. auf eine Sandbank aufgelaufen sind
- Abschnitt "Bergung" - Wassereinbruch: Wassereinbruch führt nicht zwangsläufig zu einem Seenotfall; die Einleitung ist jedoch so formuliert, daß nur Fahrzeuge in Seenot geborgen werden
Kann sich jemand, der sich mit der Materie auskennt, der Sache annehmen? -- Milan-See 12:38, 20. Nov. 2006 (CET)
Bergungsrecht?: Staatschiffe, Staatenimmunität und Bergung
[Quelltext bearbeiten]Der folgender Satz aus der Einleitung ergibt so keinen Sinn: "Bei Staatsschiffen wie Kriegsschiffen, die nach dem allgemeinen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts Staatenimmunität genießen, kommt es [!-- was ist hier "es"?] nicht zur Anwendung, sofern der Staat nicht etwas anderes beschließt." Handelt es sich bei dem ominösen "es" vielleicht um ein Recht, nach dem der "Bergende" das Bergungsgut sich aneignen und behalten darf oder Anspruch auf eine bestimmten Wertanteil (ähnlich wie ein Finderlohn?) hat? Gab es da nicht so ein Wort, das auf wörtlich übersetzt "das Genommene" oder ähnlich heißt? Kennt sich jemand im nationalen oder internationalen Seerecht aus? -- pistazienfresser 10:43, 2. Aug. 2008 (CEST) Der Abschnitt "Bergelohn" in diesem Artikel lässt auch in diese Richtung deuten.-- pistazienfresser 10:47, 2. Aug. 2008 (CEST)
Strandvogt
[Quelltext bearbeiten]Hier steht der Strandvogt im Artikel als noch existent. Unter Strandvogt hingegen wird die Position als historisch beschrieben. Gibt es den jetzt noch oder nicht? 94.221.78.238 22:08, 24. Jan. 2010 (CET)
Bergeunternehmen
[Quelltext bearbeiten]"Concordia"-Bergung soll im Mai starten news.ORF.at vom 20.4.2012 nennt als Bieterfirmen für die Bergung SMIT Salvage und Micoperi. --Helium4 (Diskussion) 07:36, 21. Apr. 2012 (CEST)
Bergung gesunker Schiffe
[Quelltext bearbeiten]Die Bergung gesunker Schiffe wäre ein sehr interessantes Thema. Leider verschwindet dieses Thema in diesem Artikel wo Bergung -normalsprachlich kaum nachvollziehbar- primär als Hilfeleistung definiert ist. -- itu (Disk) 10:51, 15. Feb. 2020 (CET)
- +1, ich habe aus diesem Grunde mal einen Artikel-teilen-Baustein eingefügt. Bergung bezeichnet seemannssprachlich in der Tat nur das Abschleppen eines noch schwimmfähigen Fahrzeugs. Wird ein gesunkenes Wrack (was ist denn das für ein Zielartikel? ist ja ein Löschkandidat) an die Oberfläche geholt (und ggf. wieder schwimmfähig gemacht), sagt man das Wrack wird "gehoben". Die Hebung von Schiffswracks ist aber ein so umfangreiches Thema, dass sie hier nicht behandelt werden kann, dafür braucht es einen eigenen Artikel. --93.231.228.214 19:51, 28. Apr. 2023 (CEST)
- Moin! Dem widerspreche ich. Der Artikel ist (wie so viele) ausbaufähig, behandelt aber sein Thema inhaltlich durchaus korrekt und benötigt auch keine Teilung. Natürlich lässt sich ein separater Artikel über das Heben von Schiffen als Teilaspekt der Bergung anlegen - das lässt diesen Artikel aber unberührt. Ich empfehle, sich ein wenig ins Thema (hierbei auch die historische Nutzung des Begriffs "Bergung" einzulesen bevor man solche Bausteine in den Artikel wirft. Ein paar Lesetipps:
- - Rüdiger Käckenmeister: Bergung von gestrandeten oder gesunkenen Schiffen: geschichtliche und technische Übersicht mit Darstellungen der verschiedenen Methoden, Dissertation, 1980.
- - Kay Hailbronner: Frachtgut gesunkener Schiffe Und Kulturgüterschutz vor Deutschen Gerichten, In: JuristenZeitung, Vol. 57, Nr. 20, 2002, Seiten 957–63.
- - Erich Grundt, Sergej I. Lavrov, K. Nechajew: Schiffsbergung, Richard Carl Schmidt, Berlin 1927
- - Jens Askan Brückerhoff: Schiffs- und Wrackbergung auf Hoher See: eine vergleichende Untersuchung deutschen, französischen, englischen und US-amerikanischen Rechts, Band 11, Studies in international law of the sea and maritime law, Internationales Seerecht und Seehandelsrecht, Nomos, Baden-Baden, 2018
- Liebe Grüße nach Cottbus, --SteKrueBe 07:08, 29. Apr. 2023 (CEST)
"freiwillig"
[Quelltext bearbeiten]was bitte ist damit gemeint, zumal wenn drunter gleich auf die verpflichtende Natur verwiesen wird? --Wheeke (Diskussion) 10:51, 29. Apr. 2023 (CEST)
- Moin Wheeke!
- Das "freiwillig" zielt auf die Unterscheidung zum vertragsmäßig agierenden Berger ab.
- Beispiel Schiff "A" gerät in Not und schließt einen Vertrag mit dem noch etwas entfernten Schlepper "B" über Hilfsmaßnahmen. Bevor Schlepper "B" beim Schiff "A" eintrifft, bietet das zufällig in der Nähe befindliche Schiff "C" freiwillig seine Hilfe an und birgt Schiff "A".
- Schlepper "B" arbeitet von Beginn an im Rahmen eines Dienstvertragsverhältnis während Schiff "C" zum seerechtlichen "Berger" wird und im Gegenzug für das eingegangene Risiko eine Entschädigung (z.B. nach Lloyd’s Open Form) als Bergelohn fordern darf. Groets, --SteKrueBe 11:39, 29. Apr. 2023 (CEST)
- Grübel: Dann wäre die vertragsmäßige Bergung also per definitionem keine Bergung, da sie ja nicht freiwillig ist...? :-( --Wheeke (Diskussion) 15:12, 29. Apr. 2023 (CEST)
- Moin nochmal! Auch wenn die Handlungen der Beteiligten technisch dieselben sind (und umgangssprachlich beide als Bergung bezeichnet werden) - die vertragsmäßige Bergung ist im Seerecht eine Dienstleistung, für die die bergende Reederei nur das vertragsmäßige Entgelt aber keinen Bergelohn fordern darf. In der Praxis laufen Bergungen häufig auf langwierige (auch Rechts-) Verfahren hinaus - es geht halt um viel Geld. Groets, --SteKrueBe 20:36, 29. Apr. 2023 (CEST)
- Grübel: Dann wäre die vertragsmäßige Bergung also per definitionem keine Bergung, da sie ja nicht freiwillig ist...? :-( --Wheeke (Diskussion) 15:12, 29. Apr. 2023 (CEST)