Élément légal
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Als élément légal bezeichnet man im Strafrecht Frankreichs eine Voraussetzung der Strafbarkeit. Das élément légal gilt dabei als Ausprägung des Verfassungsgrundsatzes vom principe de légalité (~ Gesetzlichkeitsprinzips). Die französische Lehre prüft das Vorliegen des élément légal in zwei Schritten: 1. Liegt eine Rechtsvorschrift vor, die das zu prüfende Verhalten pönalisiert? und 2. Liegen Umstände vor, die die Anwendbarkeit der Vorschrift hindern?
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Volker Helmert: Der Straftatbegriff in Europa. Duncker & Humblot, Berlin 2011, C. Der Straftatbegriff in Frankreich, S. 128–165.