„West-Berlin“ – Versionsunterschied
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| Die heutige [[Flagge Berlins]]<br>war auch die Flagge West-Berlins |
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| Das heutige [[Wappen Berlins]]<br>war auch das Wappen West-Berlins |
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|colspan="2" | Lage von West-Berlin im damals [[Deutsche Teilung|geteilten Deutschland]] |
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'''West-Berlin''', '''Westberlin''' und '''Berlin (West)''' waren Bezeichnungen für den Teil von [[Groß-Berlin]], der während der [[Teilung Berlins]] ab Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] von 1945 bis 1990 von den drei westlichen [[Besatzungsmacht|Besatzungsmächten]] [[Vereinigte Staaten|USA]], [[Vereinigtes Königreich]] und [[Frankreich]] verwaltet und ab 1950 mit deren Genehmigung vom [[Senat von Berlin#Teilung der Stadt und Wiedervereinigung|Senat von Berlin]] regiert wurde.<ref>Laut politischem Anspruch der [http://www.verfassungen.de/de/be/berlin50.htm Verfassung von Berlin vom 1. September 1950] betraf die Zuständigkeit des Senats sogar Groß-Berlin. Dies scheiterte jedoch an [[Alliiertes Vorbehaltsrecht#Reste der Vorbehaltsrechte im zweiten Deutschlandvertrag (1954) und der Weg zur Souveränität|alliierten Vorbehalten]].</ref> |
'''West-Berlin''', auch '''Westberlin''' und '''Berlin (West)''' waren Bezeichnungen für den Teil von [[Groß-Berlin]], der während der [[Teilung Berlins]] ab Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] von 1945 bis 1990 von den drei westlichen [[Besatzungsmacht|Besatzungsmächten]] [[Vereinigte Staaten|USA]], [[Vereinigtes Königreich]] und [[Frankreich]] verwaltet und ab 1950 mit deren Genehmigung vom [[Senat von Berlin#Teilung der Stadt und Wiedervereinigung|Senat von Berlin]] regiert wurde.<ref>Laut politischem Anspruch der [http://www.verfassungen.de/de/be/berlin50.htm Verfassung von Berlin vom 1. September 1950] betraf die Zuständigkeit des Senats sogar Groß-Berlin. Dies scheiterte jedoch an [[Alliiertes Vorbehaltsrecht#Reste der Vorbehaltsrechte im zweiten Deutschlandvertrag (1954) und der Weg zur Souveränität|alliierten Vorbehalten]].</ref> |
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Geografisch erstreckte sich West-Berlin mit geringen Abweichungen (beispielsweise in [[Berlin-Staaken|Staaken]]) auf das Gebiet der heutigen Bezirke [[Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf|Charlottenburg-Wilmersdorf]], [[Bezirk Mitte|Mitte]] (mit Ausnahme des Ortsteils [[Berlin-Mitte|Mitte]], der zu [[Ost-Berlin]] gehörte), [[Bezirk Neukölln|Neukölln]], [[Bezirk Reinickendorf|Reinickendorf]], [[Bezirk Spandau|Spandau]], [[Bezirk Steglitz-Zehlendorf|Steglitz-Zehlendorf]] und [[Bezirk Tempelhof-Schöneberg|Tempelhof-Schöneberg]] sowie des Ortsteils [[Berlin-Kreuzberg|Kreuzberg]]. |
Geografisch erstreckte sich West-Berlin mit geringen Abweichungen (beispielsweise in [[Berlin-Staaken|Staaken]]) auf das Gebiet der heutigen Bezirke [[Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf|Charlottenburg-Wilmersdorf]], [[Bezirk Mitte|Mitte]] (mit Ausnahme des Ortsteils [[Berlin-Mitte|Mitte]], der zu [[Ost-Berlin]] gehörte), [[Bezirk Neukölln|Neukölln]], [[Bezirk Reinickendorf|Reinickendorf]], [[Bezirk Spandau|Spandau]], [[Bezirk Steglitz-Zehlendorf|Steglitz-Zehlendorf]] und [[Bezirk Tempelhof-Schöneberg|Tempelhof-Schöneberg]] sowie des Ortsteils [[Berlin-Kreuzberg|Kreuzberg]]. |
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[[Datei:Berlin 1949 bis 1990.png|mini|Karte der geteilten Stadt Berlin]] |
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Im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich die Schreibweise ''Berlin (West)''. In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] hingegen benutzte man mit bewusster Abgrenzung die Begriffe ''besondere politische Einheit'' (offizielle Bezeichnung bei Dokumenten der Alliierten) oder ''selbständige<!--sic!--> politische Einheit Westberlin'', während mit ''Berlin, Hauptstadt der DDR'' der [[Ost-Berlin|Ostteil]] bezeichnet wurde. In Zeiten des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise die Herkunft oder die politische Haltung eines Textes erkennen. |
Im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich die Schreibweise ''Berlin (West)''. In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] hingegen benutzte man mit bewusster Abgrenzung die Begriffe ''besondere politische Einheit'' (offizielle Bezeichnung bei Dokumenten der Alliierten) oder ''selbständige<!--sic!--> politische Einheit Westberlin'', während mit ''Berlin, Hauptstadt der DDR'' der [[Ost-Berlin|Ostteil]] bezeichnet wurde. Allerdings gehörte die Bezeichnung [[Ost-Berlin]] weder in der damaligen Bundesrepublik noch in der DDR jemals zum [[Amtssprache|amtlichen Sprachgebrauch]]. In Zeiten des [[Kalter Krieg|Kalten Krieges]] konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise die Herkunft oder die politische Haltung eines Textes erkennen. |
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Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte einerseits eine politische Abgrenzung West-Berlins und seine besonders deutliche Selbstständigkeit (von der [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]]) darstellen, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde. Als Kurzform war in der DDR lange Zeit die Zusammenschreibung „Westberlin“ üblich. |
Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte einerseits eine politische Abgrenzung West-Berlins und seine besonders deutliche Selbstständigkeit (von der [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]]) darstellen, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde. Als Kurzform war in der DDR lange Zeit die Zusammenschreibung „Westberlin“ üblich. |
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Nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] hat die Frage der Begrifflichkeiten ihre politische Brisanz großteils verloren. West und Ost |
Nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] hat die Frage der Begrifflichkeiten ihre politische Brisanz großteils verloren. West und Ost sind jedoch im vorliegenden Fall nicht nur geografische Bezeichnungen, sondern weisen vor allem darauf hin, ob ein Gebiet in Berlin im Kalten Krieg zum „[[Westliche Welt|Westen]]“ oder zum „Osten“ (vgl. [[Ostblock]]) gehört hat. |
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== Politischer Status == |
== Politischer Status == |
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[[Datei:"Ich bin ein Berliner!" - John F. Kennedy 1963 in Berlin.webm|thumbtime= |
[[Datei:"Ich bin ein Berliner!" - John F. Kennedy 1963 in Berlin.webm|thumbtime=07|mini|Video: John F. Kennedy 1963 in West-Berlin]] |
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Artikel 1 Absatz 2 und 3 der [[Verfassung von Berlin]] vom 1. September 1950 lauteten: |
Artikel 1 Absatz 2 und 3 der [[Verfassung von Berlin]] vom 1. September 1950 lauteten: |
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: (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. |
: (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. |
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Aufgrund des [[Viermächte-Status]] Berlins hatten die [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|Westalliierten]] dies so allerdings nicht akzeptiert. Dabei spielte auch der damalige Bundeskanzler [[Konrad Adenauer]] eine Rolle. Konrad Adenauer intervenierte 1949 durch [[Johann Jacob Kindt-Kiefer]] beim französischen Ministerpräsidenten [[Georges Bidault]], um zu verhindern, dass West-Berlin ein Bundesland werden solle. Die Berliner Abgeordneten erhielten hierdurch nicht das volle Stimmrecht im Bundestag. Kindt-Kiefer war Zeuge eines Gesprächs zwischen Adenauer und Bidault: |
Aufgrund des [[Viermächte-Status]] Berlins hatten die [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|Westalliierten]] dies so allerdings nicht akzeptiert. Dabei spielte auch der damalige Bundeskanzler [[Konrad Adenauer]] eine Rolle. Konrad Adenauer intervenierte 1949 durch [[Johann Jacob Kindt-Kiefer]] beim französischen Ministerpräsidenten [[Georges Bidault]], um zu verhindern, dass West-Berlin ein Bundesland werden solle. Die Berliner Abgeordneten erhielten hierdurch nicht das volle Stimmrecht im Bundestag. Kindt-Kiefer war Zeuge eines Gesprächs zwischen Adenauer und Bidault: |
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|Text=Es drehte sich darum, in welcher Weise von Frankreich aus Adenauer und seiner Partei Wahlhilfe geleistet werden könnte. […] Adenauer schlug vor, Frankreich möge sich dafür einsetzen, daß West-Berlin nicht der Bundesrepublik angeschlossen werden solle, weil sonst die Gefahr eines sozialdemokratischen Übergewichts in Westdeutschland entstünde […] |
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|Autor=Johann Jacob Kindt-Kiefer<ref>Pressedienst der Bundesregierung: ''Korrespondenz-Spiegel'', Schnell-Information vom 21. Juli 1959, zit. u. a. am 5. November 1959 in einer Bundestagsrede von [[Erich Mende]]. Abgedruckt in: Rudolf Jungnicket: ''Kabale am Rhein; Der Kanzler und sein Monsignore''. Wartburg Verlag, Weimar 1994, S. 100 f.</ref>}} |
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Die [[Alliierte Kommandantur]] in Berlin hatte am 29. August 1950 angeordnet, Art. 1 Abs. 2 und 3 der Berliner Verfassung seien zurückgestellt und „daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes<ref>Das Land Baden-Württemberg bestand bis 1953 noch aus [[Baden-Württemberg#Der Weg zum Südweststaat|drei Ländern]], und das Saarland wurde erst 1957 Teil der Bundesrepublik, sodass diese 1950 tatsächlich aus elf Ländern bestand.</ref> besitzen wird. […] Ferner finden die Bestimmungen irgendeines [[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetzes]] in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des [[Abgeordnetenhaus von Berlin|Abgeordnetenhauses]] darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind.“ |
Die [[Alliierte Kommandantur]] in Berlin hatte am 29. August 1950 angeordnet, Art. 1 Abs. 2 und 3 der Berliner Verfassung seien zurückgestellt und „daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes<ref>Das Land Baden-Württemberg bestand bis 1953 noch aus [[Baden-Württemberg#Der Weg zum Südweststaat|drei Ländern]], und das Saarland wurde erst 1957 Teil der Bundesrepublik, sodass diese 1950 tatsächlich aus elf Ländern bestand.</ref> besitzen wird. […] Ferner finden die Bestimmungen irgendeines [[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetzes]] in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des [[Abgeordnetenhaus von Berlin|Abgeordnetenhauses]] darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind.“<ref>[[Alliierte Kommandantur|BK]]/O (50) 75 vom 29. August 1950 ([https://www.reichsgesetzblatt.de/D/L%C3%A4nder/Berlin/1950/5061.pdf#page=8 VOBl. I S. 440])</ref> |
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Die Verfassung vom 1. September 1950 bestimmte deshalb entsprechend in ihrem Artikel 87: |
Die Verfassung vom 1. September 1950 bestimmte deshalb entsprechend in ihrem Artikel 87: |
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: (2) In der Übergangszeit kann das Abgeordnetenhaus durch Gesetz feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in Berlin Anwendung findet.<ref>[http://www.verfassungen.de/de/be/berlin50-index.htm Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, einschließlich des Genehmigungsschreibens der Alliierten Kommandantura Berlin]</ref> |
: (2) In der Übergangszeit kann das Abgeordnetenhaus durch Gesetz feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in Berlin Anwendung findet.<ref>[http://www.verfassungen.de/de/be/berlin50-index.htm Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, einschließlich des Genehmigungsschreibens der Alliierten Kommandantura Berlin]</ref> |
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Generelle Finanz- und Vermögensfragen (vor allem die jährliche Subvention aus dem [[Bundeshaushaltsplan (Deutschland)|Bundeshaushalt]] durch die „Bundeshilfe“) wurden durch ''Überleitungsgesetze'' geregelt (insgesamt sechs zwischen 1950 und 1990). Nach dem dort festgelegten Modus wurden fast alle anderen vom [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] beschlossenen Gesetze ebenfalls vom Abgeordnetenhaus [[Ratifikation|ratifiziert]]. Dazu enthielten sie eine [[Berlin-Klausel]], die ihre Inkraftsetzung „im Land Berlin […] gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin“ durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses vorsah. Sie lautete: {{"|[…] gilt nach Maßgabe des § XY des Z. Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.}} |
Generelle Finanz- und Vermögensfragen (vor allem die jährliche Subvention aus dem [[Bundeshaushaltsplan (Deutschland)|Bundeshaushalt]] durch die „Bundeshilfe“) wurden durch ''Überleitungsgesetze'' geregelt (insgesamt sechs zwischen 1950 und 1990). Nach dem dort festgelegten Modus wurden fast alle anderen vom [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] beschlossenen Gesetze ebenfalls vom Abgeordnetenhaus [[Ratifikation|ratifiziert]]. Dazu enthielten sie eine [[Berlin-Klausel]], die ihre Inkraftsetzung „im Land Berlin […] gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin“ durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses vorsah. Sie lautete: {{" |[…] gilt nach Maßgabe des § XY des Z. Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.}} |
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Zuvor hatte es im Genehmigungsschreiben der [[Militärgouverneur]]e der britischen, französischen und amerikanischen [[Besatzungszone]]n zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unter Nr. 4 geheißen: |
Zuvor hatte es im Genehmigungsschreiben der [[Militärgouverneur]]e der britischen, französischen und amerikanischen [[Besatzungszone]]n zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unter Nr. 4 geheißen: |
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|Text=Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf. |
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⚫ | |ref=<ref>[https://web.archive.org/web/20051016054813/http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949], englische Originalversion zitiert in [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001070.html#071 BVerfGE 1, 70 (1 BvR 24/51 vom 25. Oktober 1951):] “We interpret the effect of Articles 23 and 144 (2) of the Basic Law as constituting acceptance of our previous request that while Berlin may not be accorded voting membership in the Bundestag or Bundesrat nor be governed by the Federation she may, nevertheless, designate a small number of representatives to the meetings of those legislative bodies.”</ref><ref>[https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=7076fb85-1b1d-6da5-4add-9fa06d100d7c&groupId=252038 andere Übersetzung] im ''Amtsblatt der Militärregierung – Deutschland (Britische Zone)'', [https://portal.dnb.de/bookviewer/view/1026627745 Nr. 36 vom 17. September 1949], Teil 2B, S. 29 f.</ref>}} |
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Die [[Sowjetunion]] und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Die Westalliierten duldeten hingegen „besondere Bindungen“ und deren Weiterentwicklung wie durch regelmäßige Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin, was jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führte, im Jahr 1965 unterstrichen durch Flüge von Düsenjägern, die über West-Berlin die [[Schallmauer]] durchbrachen und [[Übungsmunition]] abfeuerten.<ref>''[https://archiv.hkw.de/de/hkw/geschichte/geschichte_kongresshalle/1965.php 1965: Theater am Himmel. Sowjetische Düsenjäger im Sturzflug auf die Kongresshalle]''. Kapitel „Geschichte“ der Website vom [[Haus der Kulturen der Welt]], abgefragt am 3. September 2023.</ref> |
Die [[Sowjetunion]] und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Die Westalliierten duldeten hingegen „besondere Bindungen“ und deren Weiterentwicklung wie durch regelmäßige Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin, was jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führte, im Jahr 1965 unterstrichen durch Flüge von Düsenjägern, die über West-Berlin die [[Schallmauer]] durchbrachen und [[Übungsmunition]] abfeuerten.<ref>''[https://archiv.hkw.de/de/hkw/geschichte/geschichte_kongresshalle/1965.php 1965: Theater am Himmel. Sowjetische Düsenjäger im Sturzflug auf die Kongresshalle]''. Kapitel „Geschichte“ der Website vom [[Haus der Kulturen der Welt]], abgefragt am 3. September 2023.</ref> |
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Die [[Rechtsprechung]] des [[Bundesverfassungsgericht]]s<ref>[[Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts|BVerfGE]] 19, 377 – [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019377.html ''Berlin-Vorbehalt II'']</ref> sagte Folgendes aus: |
Die [[Rechtsprechung]] des [[Bundesverfassungsgericht]]s<ref>[[Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts|BVerfGE]] 19, 377 – [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019377.html ''Berlin-Vorbehalt II'']</ref> sagte Folgendes aus: |
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|Text=Das Grundgesetz gilt grundsätzlich auch in Berlin; Berlin ist trotz des Vorbehalts der Besatzungsmächte ein [[Land (Deutschland)|Land]] der Bundesrepublik Deutschland.}} |
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Der Status von West-Berlin war einer der Gegenstände des [[Viermächteabkommen über Berlin|Viermächteabkommens über Berlin]]. |
Der Status von West-Berlin war einer der Gegenstände des [[Viermächteabkommen über Berlin|Viermächteabkommens über Berlin]]. |
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Auf einigen Gebieten, wie den West-Berliner Verkehrsflughäfen, dem Kauf und Besitz von Schusswaffen und den von den Westalliierten genutzten Grundstücken, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner [[Verwaltung]] gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den Westalliierten, allgemein auch ''[[Schutzmacht|Schutzmächte]]'' genannt, überwacht wurden. |
Auf einigen Gebieten, wie den West-Berliner Verkehrsflughäfen, dem Kauf und Besitz von Schusswaffen und den von den Westalliierten genutzten Grundstücken, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner [[Verwaltung]] gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den Westalliierten, allgemein auch ''[[Schutzmacht|Schutzmächte]]'' genannt, überwacht wurden. |
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Die meisten Besonderheiten auf Ebene des einfachen Rechts entfielen 1990 mit dem Sechsten Überleitungsgesetz.<ref>Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) (Sechstes Überleitungsgesetz) vom 25. September 1990 ({{BGBl|1990n I S. 2106}}, {{BGBl|1990 I S. 2153a|text=2153}})</ref> |
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== Besonderheiten == |
== Besonderheiten == |
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[[Datei:GermanyFederalRepublicP8b-100Mark-1948-donatedmjd f.jpg|mini|100-DM-Schein mit „Bärenmark“-Stempel]] |
[[Datei:GermanyFederalRepublicP8b-100Mark-1948-donatedmjd f.jpg|mini|hochkant=1.1|100-DM-Schein mit „Bärenmark“-Stempel]] |
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[[Datei:Notopfer Berlin.jpg|mini|hochkant|[[Notopfer Berlin]]]] |
[[Datei:Notopfer Berlin.jpg|mini|hochkant|[[Notopfer Berlin]]]] |
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=== Alliierte Kommandantur === |
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Die [[Alliierte Kommandantur]] nahm ab Juli 1945 die Verantwortlichkeiten der vier Alliierten über Berlin wahr. Im Zusammenhang mit der [[Berlin-Blockade|Ersten Berlin-Krise]] zog sich der sowjetische Vertreter am 16. Juni 1948 aus der Alliierten Kommandantur zurück, so dass in der Folgezeit nurmehr die drei westlichen Alliierten in der Alliierten Kommandantur vertreten waren. Deren Verantwortlichkeiten wurden durch das sogenannte ''Kleine Besatzungsstatut'' vom 14. Mai 1949<ref>[http://www.kibou.de/gozer/bln/andere/klBesatzStat.html ''Erklärung über die Grundsätze der Beziehungen der Stadt Groß-Berlin zu der Alliierten Kommandantur''] vom 14. Mai 1949 ([https://www.reichsgesetzblatt.de/D/L%C3%A4nder/Berlin/1949/4928.pdf VOBl. I S. 151]), geändert durch [[Alliierte Kommandantur|BK]]/L (51) 29 ([https://www.reichsgesetzblatt.de/D/L%C3%A4nder/Berlin/1951/5114.pdf#page=4 VOBl. I S. 274])</ref> und später durch die ''Erklärung über Berlin'' vom 5. Mai 1955<ref>[http://www.kibou.de/gozer/bln/andere/EueB.html BKC/L (55) 3] ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1955&number=29 GVBl. S. 335])</ref> genauer definiert. |
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=== Währungsreform 1948 === |
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Von der [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)|Währungsreform 1948]] (20. Juni 1948) an galt ab 24. Juni auch in West-Berlin die [[Deutsche Mark]] der westdeutschen [[Bank deutscher Länder]] als Währung, mit [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)#Währungsreform in West-Berlin|einigen Einschränkungen]]. Dies führte letztlich zur [[Berlin-Blockade]]. Die in West-Berlin eingeführten Banknoten trugen einen B-Stempel („B“ für Berlin) oder eine entsprechende Perforation, genannt ''Bärenmark''; die Sowjetunion konterte damit, dass am 23. Juni 1948 den alten Reichsmarknoten ein Wertaufkleber (halbe Briefmarkengröße) aufgeklebt wurde („[[Tapetenmark]]“).<ref>Wolfgang Malanowski: [http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-7810075.html ''Zeitgeschichte: „Bärenmark, Tapetenmark“''.] In: ''[[Der Spiegel|Spiegel Special]]'' 2/1998, 1. Februar 1998.</ref> Mit der Einführung neuer Banknoten in der sowjetischen Besatzungszone am 24. Juli 1948 entfielen auf beiden Seiten die besonderen Kennzeichnungen. Da zu diesem Zeitpunkt der Verkehr und das Einkaufen in den beiden Stadthälften noch unbehindert waren, gab es in den Monaten Juni und Juli 1948 einige Verwirrungen beim Einkaufen. Es gab in der Stadt drei unterschiedlich gekennzeichnete Banknoten mit prinzipiell gleichem Wert, wobei aber in West-Berlin sehr bald die Annahme der „Klebemark“ verweigert wurde, weil ihr unterschiedlicher Wert aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten absehbar war. |
Von der [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)|Währungsreform 1948]] (20. Juni 1948) an galt ab 24. Juni auch in West-Berlin die [[Deutsche Mark]] der westdeutschen [[Bank deutscher Länder]] als Währung, mit [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)#Währungsreform in West-Berlin|einigen Einschränkungen]]. Dies führte letztlich zur [[Berlin-Blockade]]. Die in West-Berlin eingeführten Banknoten trugen einen B-Stempel („B“ für Berlin) oder eine entsprechende Perforation, genannt ''Bärenmark''; die Sowjetunion konterte damit, dass am 23. Juni 1948 den alten Reichsmarknoten ein Wertaufkleber (halbe Briefmarkengröße) aufgeklebt wurde („[[Tapetenmark]]“).<ref>Wolfgang Malanowski: [http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-7810075.html ''Zeitgeschichte: „Bärenmark, Tapetenmark“''.] In: ''[[Der Spiegel|Spiegel Special]]'' 2/1998, 1. Februar 1998.</ref> Mit der Einführung neuer Banknoten in der sowjetischen Besatzungszone am 24. Juli 1948 entfielen auf beiden Seiten die besonderen Kennzeichnungen. Da zu diesem Zeitpunkt der Verkehr und das Einkaufen in den beiden Stadthälften noch unbehindert waren, gab es in den Monaten Juni und Juli 1948 einige Verwirrungen beim Einkaufen. Es gab in der Stadt drei unterschiedlich gekennzeichnete Banknoten mit prinzipiell gleichem Wert, wobei aber in West-Berlin sehr bald die Annahme der „Klebemark“ verweigert wurde, weil ihr unterschiedlicher Wert aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten absehbar war. |
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=== Zweite Berlin-Krise 1958 === |
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⚫ | Zu den Besonderheiten gehörte der ''Berliner behelfsmäßige [[Personalausweis (Deutschland)#Chronologie|Personalausweis]]'', der von den in [[Westdeutschland]] ausgestellten abwich (Einband grün statt grau) und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat, jedoch den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutscher Staatsangehöriger]]“ enthielt; außerdem wurde als Ausstellungsbehörde „[[Der Polizeipräsident in Berlin]]“ genannt. Der Vermerk bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde bisweilen beim Grenzübertritt in [[Ostblock]]ländern überstempelt und durch den Satz „Der Inhaber dieses Ausweises ist Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ versehen. Die amtliche Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne [[Deutscher Bundesadler|Bundesadler]] wurde für den maschinenlesbaren Personalausweis in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten vergleichbarer Form eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten [[Deutscher Reisepass#Deutsche Reisepässe vor der Wiedervereinigung|Reisepässe]] dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des [[Bundesministerium des Innern|Bundesinnenministeriums]] ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und [[Transitverkehr durch die DDR|Transitreisen durch die DDR]] war dieser Pass wegen der Ausstellungsbehörde mit Sitz in West-Berlin nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war. Viele West-Berliner umgingen dieses Problem dadurch, dass sie sich in Westdeutschland mit einem [[Nebenwohnung|Zweitwohnsitz]] anmeldeten (oft fiktiv, so bei Verwandten oder Freunden) und sich dort ihren Pass ausstellen ließen. Diese Personen hatten oft drei „Reisedokumente“ (DDR-Sprachgebrauch): den behelfsmäßigen Personalausweis, den Berliner Reisepass und den unverdächtigen normalen Bundesreisepass, die je nach [[Opportunismus|Opportunität]] benutzt wurden. |
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⚫ | Es gab keinerlei Präsenz der deutschen [[Bundeswehr]] in der Stadt |
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Auslöser der 1958 begonnenen [[Berlin-Krise]] war das ''Chruschtschow-Ultimatum'', in dem die Sowjetunion unter anderem forderte, West-Berlin in eine „selbständige politische Einheit“, nämlich eine sogenannte ''[[Freie Stadt]]'', die entmilitarisiert sein sollte, umzuwandeln – es wurde damit der Abzug der Truppen der Westalliierten aus West-Berlin gefordert. |
Auslöser der 1958 begonnenen [[Berlin-Krise]] war das ''Chruschtschow-Ultimatum'', in dem die Sowjetunion unter anderem forderte, West-Berlin in eine „selbständige politische Einheit“, nämlich eine sogenannte ''[[Freie Stadt]]'', die entmilitarisiert sein sollte, umzuwandeln – es wurde damit der Abzug der Truppen der Westalliierten aus West-Berlin gefordert. |
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=== Personalausweise === |
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⚫ | Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer [[Postgeschichte und Briefmarken Berlins|eigenen Postverwaltung]] (Landespostdirektion Berlin), die von der [[Deutsche Bundespost|Deutschen Bundespost]] getrennt war und unter anderem eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „[[Deutsche Bundespost Berlin]]“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend in Westdeutschland gültig und umgekehrt. |
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⚫ | Zu den Besonderheiten gehörte der ''Berliner behelfsmäßige [[Personalausweis (Deutschland)#Chronologie|Personalausweis]]'',<ref>BK/O (46) 61 vom 24. Januar 1946; Verordnung zur Durchführung der BK/O (46) 61 vom 1. April 1987 ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1987&number=24 GVBl. S. 1108])</ref> der von den in [[Westdeutschland]] ausgestellten abwich (Einband grün statt grau) und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat, jedoch den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutscher Staatsangehöriger]]“ enthielt; außerdem wurde als Ausstellungsbehörde „[[Der Polizeipräsident in Berlin]]“ genannt. Der Vermerk bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde bisweilen beim Grenzübertritt in [[Ostblock]]ländern überstempelt und durch den Satz „Der Inhaber dieses Ausweises ist Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ versehen. Die amtliche Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne [[Deutscher Bundesadler|Bundesadler]] wurde für den maschinenlesbaren Personalausweis in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten vergleichbarer Form eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten [[Deutscher Reisepass#Deutsche Reisepässe vor der Wiedervereinigung|Reisepässe]] dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des [[Bundesministerium des Innern|Bundesinnenministeriums]] ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und [[Transitverkehr durch die DDR|Transitreisen durch die DDR]] war dieser Pass wegen der Ausstellungsbehörde mit Sitz in West-Berlin nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war. Viele West-Berliner umgingen dieses Problem dadurch, dass sie sich in Westdeutschland mit einem [[Nebenwohnung|Zweitwohnsitz]] anmeldeten (oft fiktiv, so bei Verwandten oder Freunden) und sich dort ihren Pass ausstellen ließen. Diese Personen hatten oft drei „Reisedokumente“ (DDR-Sprachgebrauch): den behelfsmäßigen Personalausweis, den Berliner Reisepass und den unverdächtigen normalen Bundesreisepass, die je nach [[Opportunismus|Opportunität]] benutzt wurden. |
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⚫ | Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken [[Deutsche Bank]] (in Berlin: Berliner Disconto Bank, später: Deutsche Bank Berlin), [[Commerzbank]] (in Berlin: Berliner Commerzbank) und [[Dresdner Bank]] (in Berlin: [[Bank für Handel und Industrie (Berlin)|Bank für Handel und Industrie]]). Die Namen sind teilweise aus ehemaligen Tochtergesellschaften oder Übernahmen abgeleitet. Der Grund dafür lag in der alliierten Maßnahme der [[Nachkriegszeit in Deutschland|Nachkriegszeit]], die Banken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde diese Trennung nur in West-Berlin über die 1950er Jahre hinaus durchgehalten. |
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⚫ | Die [[Luftraum#Lufthoheit|Lufthoheit]] über ganz Berlin hatten die vier Besatzungsmächte gemeinsam. Den Berliner Luftraum überwachte die in Schöneberg ansässige [[Liste der alliierten Einrichtungen in den West-Sektoren Berlins#Gemeinsame Einrichtungen der vier Hauptalliierten|Alliierte Luftkontrollbehörde]]. Der Luftraum durfte nur von Flugzeugen der vier Siegermächte durchflogen werden. Der inländische und internationale [[Luftverkehr]] West-Berlins wurde daher durch die drei [[Luftkorridor (Berlin)|Luftkorridore]] über Westdeutschland durch britische, französische und US-amerikanische Fluggesellschaften abgewickelt. Den stärksten Anteil hatten [[Pan American World Airways|Pan Am]], [[British Airways]] und [[Air France]], aber auch andere, in diesen Ländern registrierte Gesellschaften sowie einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte wie [[Euroberlin France]] und [[Air Berlin|Air Berlin USA]]. Zudem war in Berlin den deutschen Behörden und Privatleuten jeglicher Luftverkehr untersagt. |
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Eine weitere Besonderheit ist zudem, dass bis zur deutschen Wiedervereinigung gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten [[Waffenbesitz]] formell noch die [[Todesstrafe]] hätte verhängt werden können.<ref>Verordnung Nr. 511 der [[Alliierte Kommandantur|Alliierten Kommandantur]] über strafbare Handlungen gegen die Interessen der Besatzungsmächte vom 15. Oktober 1951.</ref><ref>{{Der Spiegel|ID=13507866|Titel=Hieb und Stich|Jahr=1984|Nr=19}}</ref> |
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⚫ | Das [[Berliner Olympiastadion]] war zwar ein Austragungsort der [[Fußball-Weltmeisterschaft 1974]], nicht aber der [[Fußball-Europameisterschaft 1988]], weil sich die osteuropäischen Verbände gegen den Austragungsort West-Berlin positionierten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit traf der [[Deutscher Fußball-Bund|Deutsche Fußball-Bund]] daraufhin die kompensatorische Entscheidung, das [[DFB-Pokal#Endspielorte|DFB-Pokalfinale]] dauerhaft in Berlin stattfinden zu lassen. Bis 1984 hatten die Austragungsorte sich an den Vereinsorten der Finalisten orientiert und daher gewechselt.<ref>{{Internetquelle |url= |
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[[Datei:Bundesarchiv Bild 173-1282, Berlin, Brandenburger Tor, Wasserwerfer.jpg|mini|[[Berliner Mauer#Mauerbau|Mauerbau]] am [[Brandenburger Tor]]]] |
[[Datei:Bundesarchiv Bild 173-1282, Berlin, Brandenburger Tor, Wasserwerfer.jpg|mini|[[Berliner Mauer#Mauerbau|Mauerbau]] am [[Brandenburger Tor]]]] |
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Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in [[Westliche Welt|westliche Länder]] reisen. Die in West-Berlin ausgestellten [[Deutscher Reisepass#Deutsche Reisepässe vor der Wiedervereinigung|Reisepässe]] der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die [[#Besonderheiten|behelfsmäßigen Personalausweise]] für die deutschen Einwohner der drei [[Viermächte-Status#Berlin|westlichen Sektoren]] Berlins (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die [[Sowjetische Besatzungszone]] bzw. die DDR möglich, mit Ausnahme der Zeit der [[Berlin-Blockade]] durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.<ref>Schließlich wurde im [[Viermächte-Abkommen über Berlin]] vom 3. September 1971 seitens der sowjetischen Regierung „erklärt, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderung sein wird […].“</ref> |
Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in [[Westliche Welt|westliche Länder]] reisen. Die in West-Berlin ausgestellten [[Deutscher Reisepass#Deutsche Reisepässe vor der Wiedervereinigung|Reisepässe]] der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die [[#Besonderheiten|behelfsmäßigen Personalausweise]] für die deutschen Einwohner der drei [[Viermächte-Status#Berlin|westlichen Sektoren]] Berlins (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die [[Sowjetische Besatzungszone]] bzw. die DDR möglich, mit Ausnahme der Zeit der [[Berlin-Blockade]] durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.<ref>Schließlich wurde im [[Viermächte-Abkommen über Berlin]] vom 3. September 1971 seitens der sowjetischen Regierung „erklärt, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderung sein wird […].“</ref> |
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Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des [[Interzonenverkehr]]s ''(siehe dort)''. Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren, später [[Berliner Grenzübergänge|Grenzübergänge]], an der West-Berliner Außengrenze errichtet.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.berlin.de/mauer/aussenring/index.de.html |
Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des [[Interzonenverkehr]]s ''(siehe dort)''. Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren, später [[Berliner Grenzübergänge|Grenzübergänge]], an der West-Berliner Außengrenze errichtet.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.berlin.de/mauer/aussenring/index.de.html |text=Der Außenring |wayback=20080612020029}}</ref> Weiterhin nahezu ungehindert erreichbar blieb vorerst der Ostteil der Stadt. Die Bewegungsfreiheit endete also an der äußeren Stadtgrenze, die damals auch im Ostteil kontrolliert war. |
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[[Datei:JFK speech Ich bin ein berliner 1.jpg|mini|[[John F. Kennedy|Kennedys]] Rede „[[Ich bin ein Berliner]]“ auf einer Tribüne vor dem [[Rathaus Schöneberg]], 1963]] |
[[Datei:JFK speech Ich bin ein berliner 1.jpg|mini|[[John F. Kennedy|Kennedys]] Rede „[[Ich bin ein Berliner]]“ auf einer Tribüne vor dem [[Rathaus Schöneberg]], 1963]] |
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Ab dem [[Berliner Mauer#Mauerbau|Mauerbau]] im Jahr 1961 wurde West-Berlinern der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Beantragung eines [[Visum]]s weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR ein zeitlich begrenztes [[Passierscheinabkommen]] Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr ermöglichte. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.<ref>[https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/neue-ostpolitik/passierscheinabkommen.html ''Passierscheinabkommen''], [[Lebendiges Museum Online]]</ref> |
Ab dem [[Berliner Mauer#Mauerbau|Mauerbau]] im Jahr 1961 wurde West-Berlinern der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Beantragung eines [[Visum]]s weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR ein zeitlich begrenztes [[Passierscheinabkommen]] Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr ermöglichte. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.<ref>[https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/neue-ostpolitik/passierscheinabkommen.html ''Passierscheinabkommen''], [[Lebendiges Museum Online]]</ref> |
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Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen [[Helmut Kohl]] und [[Hans Modrow]] ausgehandelten Vereinbarungen.<ref>[http://www.chronikderwende.de/_/tvchronik_jsp/key=tvc24.12.1989.html Chronik der Wende 24. Dezember 1989]</ref> Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel dieses Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.<ref>[http://www.chronikderwende.de/_/presse_jsp/key=prs24.1.1990.html Chronik der Wende 24. Januar 1990]</ref> Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag vor der [[Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion]] zwischen der Bundesrepublik und der DDR. |
Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen [[Helmut Kohl]] und [[Hans Modrow]] ausgehandelten Vereinbarungen.<ref>[http://www.chronikderwende.de/_/tvchronik_jsp/key=tvc24.12.1989.html Chronik der Wende 24. Dezember 1989]</ref> Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel dieses Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.<ref>[http://www.chronikderwende.de/_/presse_jsp/key=prs24.1.1990.html Chronik der Wende 24. Januar 1990]</ref> Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag vor der [[Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion]] zwischen der Bundesrepublik und der DDR. |
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=== Bundeswehr === |
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⚫ | Es gab keinerlei Präsenz der deutschen [[Bundeswehr]] in der Stadt. Die Strafvorschriften des [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|Strafgesetzbuches]] zu Straftaten gegen die Landesverteidigung und das [[Wehrstrafgesetz]] galten nicht in West-Berlin. Auf die nach Auffassung der [[Alliierte|Westalliierten]] dem Viermächte-Status widersprechende Präsenz der [[Nationale Volksarmee|Nationalen Volksarmee]] der DDR in Ost-Berlin reagierten sie mit regelmäßigen diplomatischen Protestnoten. |
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Auch das [[Wehrpflichtgesetz]] galt nicht in Berlin. Wer bei Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ständigen Aufenthalt in Berlin hatte (und behielt), wurde nicht wehrpflichtig. Für jemanden, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ständigen Aufenthalt nach Berlin verlegte, war zu unterscheiden: |
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* Bis 1965 erlosch die Wehrpflicht durch Verlegung des ständigen Aufenthalts nach Berlin.<ref>Umkehrschluss aus § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) vom 21. Juli 1956 ({{BGBl|1956n I S. 651}}); [https://dserver.bundestag.de/btd/02/023/0202303.pdf BT-Drs. II/2303]</ref> |
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* Zwischen 1965 und 1969 galt dies nur, wenn die Verlegung vor [[Zustellung (Deutschland)|Zustellung]] des Einberufungsbescheids erfolgte.<ref>§ 1 Abs. 3 WPflG in der Fassung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 26. März 1965 ({{BGBl|1965n I S. 162}}); [https://dserver.bundestag.de/btd/04/023/0402346.pdf BT-Drs. IV/2346]; [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=24.05.1967&Aktenzeichen=VIII%20C%2077.67 BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1967, VIII C 77.67 = BVerwGE 27, 123]</ref> |
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* Ab 1969 erlosch die Wehrpflicht nicht, wenn die Verlegung ohne Genehmigung erfolgte.<ref>§ 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG in der Fassung durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 3. September 1969 ({{BGBl|1969n I S. 1567}}); [https://dserver.bundestag.de/btd/05/037/0503770.pdf BT-Drs. V/3770]; [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=13.02.1974&Aktenzeichen=VIII%20C%2038.73 BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1974, VIII C 38.73]</ref> Jedoch verlängerte alliiertes Recht gewissermaßen die vormalige bundesgesetzliche Regelung dahingehend, dass bei Verlegung vor Zustellung des Einberufungsbescheids keine Einberufungsbescheide in Berlin zugestellt werden durften.<ref>[[Alliierte Kommandantur|BK]]/L (69) 29 vom 8. August 1969, Nr. 6b; [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=27.06.1973&Aktenzeichen=VIII%20C%20167.69 BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1973, VIII C 167/69]</ref> |
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Als nach 1990 das bis dahin westdeutsche Wehrpflichtgesetz auch in Berlin galt,<ref>vgl. [https://dserver.bundestag.de/btd/11/079/1107953.pdf BT-Drs. 11/7953]</ref> wurden einige Geburtsjahrgänge noch rückwirkend erfasst (→ [[Weißer Jahrgang]]). |
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=== Waffenrecht === |
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Das [[Waffengesetz (Deutschland)|Waffenrecht]] beruhte auf besatzungsrechtlicher Grundlage. [[Kontrollratsbefehl]] Nr. 2<ref>[https://portal.dnb.de/bookviewer/view/1026627206#page/130/mode/1up ABl.KR Nr. 6 S. 36]</ref> und [[Kontrollratsgesetz]] [[Kontrollratsgesetz Nr. 43|Nr. 43]]<ref>''Kontrollratsgesetz Nr. 43'' vom 20. Dezember 1946. ''In: [[Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland]]'', Nummer 13 vom 31. Dezember 1946, S. 234 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: {{URN|nbn:de:101:1-201301315054}}.</ref> von 1946 verboten den privaten [[Waffenbesitz]] grundsätzlich und sahen dabei Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur [[Todesstrafe]] vor. Für die Bundesrepublik wurden diese Regelungen bald ersetzt,<ref>[[Alliierte Hohe Kommission|AHK]]-Gesetz Nr. 24 ([https://portal.dnb.de/bookviewer/view/1026626013#page/251 ABl.AHK Nr. 10 S. 251]), Art. 10</ref> nicht aber für West-Berlin. Es gab Ausnahmen, beispielsweise für Sportschützen.<ref>[[Alliierte Kommandantur|BK]]/O (50) 103 betr. Begrenzung und Demilitarisierung des Sports in Berlin ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1951&number=5 GVBl. 1951 S. 66], [https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1951&number=40 540]); BK/O (57) 18 betr. Schützenvereine ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1957&number=74 GVBl. S. 1750]); später: Verordnung zur Durchführung der BK/O (74) 7 über Waffenkontrolle vom 30. August 1978 ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1978&number=68 GVBl. S. 1906])</ref> Ab 1962 waren nicht mehr nur alliierte, sondern auch Berliner Gerichte für waffenrechtliche Strafverfahren zuständig.<ref>Durchführungsbestimmung Nr. 2 zum Gesetz Nr. 7 der [[Alliierte Kommandantur|Alliierten Kommandatura Berlin]] ([https://portal.dnb.de/bookviewer/view/102662133X#page/1154/mode/1up ABl.AKB Nr. 87 S. 1154])</ref> Erst 1989 wurde die theoretisch mögliche,<ref>{{Der Spiegel |ID=13507866 |Titel=Hieb und Stich |Jahr=1984 |Nr=19}}</ref> aber nie verhängte Todesstrafe abgeschafft.<ref>BK/O (89) 3 betr. Änderung der Verordnung 511 der Alliierten Kommandatura ([https://www1.recht.makrolog.de/irfd/fshow?region=bund¬esdb=be_gvbl&year=1989&number=16 GVBl. S. 568])</ref> |
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=== Lufthoheit === |
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⚫ | Die [[Luftraum#Lufthoheit|Lufthoheit]] über ganz Berlin hatten die vier Besatzungsmächte gemeinsam. Den Berliner Luftraum überwachte die in Schöneberg ansässige [[Liste der alliierten Einrichtungen in den West-Sektoren Berlins#Gemeinsame Einrichtungen der vier Hauptalliierten|Alliierte Luftkontrollbehörde]]. Der Luftraum durfte nur von Flugzeugen der vier Siegermächte durchflogen werden. Der inländische und internationale [[Luftverkehr]] West-Berlins wurde daher durch die drei [[Luftkorridor (Berlin)|Luftkorridore]] über Westdeutschland durch britische, französische und US-amerikanische Fluggesellschaften abgewickelt. Den stärksten Anteil hatten [[Pan American World Airways|Pan Am]], [[British Airways]] und [[Air France]], aber auch andere, in diesen Ländern registrierte Gesellschaften sowie einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte wie [[Euroberlin France]] und [[Air Berlin|Air Berlin USA]]. Zudem war in Berlin den deutschen Behörden und Privatleuten jeglicher Luftverkehr untersagt. |
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=== Post und Banken === |
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⚫ | Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer [[Postgeschichte und Briefmarken Berlins|eigenen Postverwaltung]] (Landespostdirektion Berlin), die von der [[Deutsche Bundespost|Deutschen Bundespost]] getrennt war und unter anderem eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „[[Deutsche Bundespost Berlin]]“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend in Westdeutschland gültig und umgekehrt. |
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⚫ | Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken [[Deutsche Bank]] (in Berlin: Berliner Disconto Bank, später: Deutsche Bank Berlin), [[Commerzbank]] (in Berlin: Berliner Commerzbank) und [[Dresdner Bank]] (in Berlin: [[Bank für Handel und Industrie (Berlin)|Bank für Handel und Industrie]]). Die Namen sind teilweise aus ehemaligen Tochtergesellschaften oder Übernahmen abgeleitet. Der Grund dafür lag in der alliierten Maßnahme der [[Nachkriegszeit in Deutschland|Nachkriegszeit]], die Banken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde diese Trennung nur in West-Berlin über die 1950er Jahre hinaus durchgehalten. |
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=== Fußball === |
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⚫ | Das [[Berliner Olympiastadion]] war zwar ein Austragungsort der [[Fußball-Weltmeisterschaft 1974]], nicht aber der [[Fußball-Europameisterschaft 1988]], weil sich die osteuropäischen Verbände gegen den Austragungsort West-Berlin positionierten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit traf der [[Deutscher Fußball-Bund|Deutsche Fußball-Bund]] daraufhin die kompensatorische Entscheidung, das [[DFB-Pokal#Endspielorte|DFB-Pokalfinale]] dauerhaft in Berlin stattfinden zu lassen. Bis 1984 hatten die Austragungsorte sich an den Vereinsorten der Finalisten orientiert und daher gewechselt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagesspiegel.de/sport/ein-endspiel-als-entschaedigung-pokalfinale-in-berlin-em-1988-ohne-berlin-/706810.html |titel=Ein Endspiel als Entschädigung? Pokal-Finale Berlin, EM-Finale 1988 ohne Berlin |werk=[[Der Tagesspiegel]] |datum=2006-04-30 |abruf=2020-05-20}}</ref> |
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== Einwohnerentwicklung == |
== Einwohnerentwicklung == |
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; Liste der Bezirke von West-Berlin |
; Liste der Bezirke von West-Berlin |
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!Name des Bezirks |
! Name des<br />Bezirks |
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!class="unsortable"| Bezirks-<br />wappen |
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!Fläche (km²)<ref>Quellen: Angaben in entsprechenden Artikeln zu den [[Berliner Bezirke]]n und Ortsteilen sowie Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26 (Stand: 31. Dezember 1983)</ref> |
! Fläche<br />(km²)<ref>Quellen: Angaben in entsprechenden Artikeln zu den [[Berliner Bezirke]]n und Ortsteilen sowie Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26 (Stand: 31. Dezember 1983)</ref> |
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! Einwohner<br /><ref>Stand: 31. Dezember 1983, Quelle: Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26</ref> |
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!Sektor / zuständiger Staat |
! Sektor / zuständiger Staat |
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!Ortsteile<ref>nach Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 27</ref> |
! Ortsteile<ref>nach Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 27</ref> |
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!Ehemaliger Zustellbezirk<ref>[http://berlin.bahninfo.de/telefon.htm Telefonnummern-Beginnziffern und Postleitzahlen bis 1993 in Berlin (West),] siehe auch [[Postgeschichte und Briefmarken Berlins#Postämter in Berlin (West)]]</ref> |
! Ehemaliger Zustellbezirk<ref>[http://berlin.bahninfo.de/telefon.htm Telefonnummern-Beginnziffern und Postleitzahlen bis 1993 in Berlin (West),] siehe auch [[Postgeschichte und Briefmarken Berlins#Postämter in Berlin (West)]]</ref> |
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* [[Berlin-Gropiusstadt|Gropiusstadt]] |
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* [[Berlin-Reinickendorf|Reinickendorf]] |
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* [[Berlin-Waidmannslust|Waidmannslust]] |
* [[Berlin-Waidmannslust|Waidmannslust]] |
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* [[Berlin-Wittenau|Wittenau]] |
* [[Berlin-Wittenau|Wittenau]] |
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* 27, Heiligensee, Konradshöhe, Tegel |
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* [[Weiße Stadt (Berlin)|Weiße Stadt]] |
* [[Weiße Stadt (Berlin)|Weiße Stadt]] |
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* [[Winterfeldtplatz]] |
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* [[Berlin-Kladow|Kladow]] |
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* [[Berlin-Staaken|Staaken]]: Von Staaken gehörte nur der östlich gelegene Teil zu West-Berlin, der westliche bildete eine selbstständige Gemeinde Staaken in der DDR, [[Bezirk Potsdam]]. |
* [[Berlin-Staaken|Staaken]]: Von Staaken gehörte nur der östlich gelegene Teil zu West-Berlin, der westliche bildete eine selbstständige Gemeinde Staaken in der DDR, [[Bezirk Potsdam]]. |
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* [[Flughafen Tempelhof]] |
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|[[Bezirk Tiergarten]] |
|[[Bezirk Tiergarten|Tiergarten]] |
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* [[Martinikenfelde]] |
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|[[Bezirk Wedding]] |
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* [[Berlin-Gesundbrunnen|Gesundbrunnen]] |
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|[[Bezirk Wilmersdorf]] |
|[[Bezirk Wilmersdorf|Wilmersdorf]] |
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* [[Berlin-Wilmersdorf|Wilmersdorf]] |
* [[Berlin-Wilmersdorf|Wilmersdorf]] |
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* Roseneck |
* Roseneck |
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|[[Bezirk Zehlendorf]] |
|[[Bezirk Zehlendorf|Zehlendorf]] |
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* [[Berlin-Zehlendorf|Zehlendorf]] |
* [[Berlin-Zehlendorf|Zehlendorf]] |
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=== Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten === |
=== Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten === |
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!Name |
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| [[Falkenhagener Wiesen|Falkenhagener Wiese]] || |
| [[Falkenhagener Wiesen|Falkenhagener Wiese]] || rowspan="2" style="vertical-align:middle"| Spandau ||||45,44 [[Hektar|ha]] || rowspan="3" | 1988 zur DDR, 1990 zu [[Brandenburg]] |
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| [[Laßzinswiesen]] || ||13,49 ha |
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| [[Laßzinswiesen]] || Bezirk Spandau || ||13,49 ha || 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg |
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| [[Steinstücken]] |
| [[Steinstücken]] ||[[Ortslage]]||12,67 ha || 1971 mit Berlin über einen [[Korridor (Hoheitliche Zone)|Korridor]] verbunden |
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| [[ |
| [[Nuthewiesen]] || [[Feuchtbiotop]] || {{0}}3,64 ha || rowspan="4" | 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg |
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| [[Nuthewiesen]] || damaliger Bezirk Zehlendorf || [[Feuchtbiotop]] || {{0}}3,64 ha || 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg |
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| [[Eiskeller (Berlin)#Geschichte|Große Kuhlake]] || rowspan="4" style="vertical-align:middle"| Spandau |||| {{0}}8,03 ha |
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| [[Fichtewiese]] || Bezirk Spandau || Wochenendsiedlung || {{0}}3,51 ha || 1988 mit Berlin verbunden |
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| [[Berlin-Staaken#Geschichte|Finkenkruger Weg]] || |
| [[Berlin-Staaken#Geschichte|Finkenkruger Weg]] || || {{0}}3,45 ha |
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| [[Fichtewiese]] || Wochenendsiedlung || {{0}}3,51 ha || rowspan="2" | 1988 mit Berlin verbunden |
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| [[Erlengrund (Berlin)|Erlengrund]] || Wochenendsiedlung|| {{0}}0,51 ha |
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Rund um den [[Kurfürstendamm]] konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Da viele der Berliner Kulturstätten im politischen Osten lagen und [[De jure/de facto|de facto]] vom Westen der Stadt abgeschnitten waren, eröffneten während der [[Deutsche Teilung|Teilung]] viele neue Institutionen, die Ersatz bieten sollten, wie etwa das [[Kulturforum Berlin|Kulturforum]] in Tiergarten, das eine Antwort auf die ebenfalls im Osten gelegene Museumsinsel sein sollte. Der Neubau der kriegszerstörten [[Deutsche Oper Berlin|Deutschen Oper]] in Charlottenburg verschaffte Westberlin ein der [[Staatsoper Unter den Linden]] ebenbürtiges Opernhaus. Das [[Europa-Center|Europacenter]] war zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung 1963 das höchste Hochhaus in Deutschland und sollte durch die Analogie zum kurz darauf errichteten [[Kö-Center]] in [[Düsseldorf]] und dem [[Bonn-Center]] in [[Bonn]] die Zugehörigkeit West-Berlins zur [[Deutschland|Bundesrepublik]] und der westlichen Welt betonen. |
Rund um den [[Kurfürstendamm]] konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Da viele der Berliner Kulturstätten im politischen Osten lagen und [[De jure/de facto|de facto]] vom Westen der Stadt abgeschnitten waren, eröffneten während der [[Deutsche Teilung|Teilung]] viele neue Institutionen, die Ersatz bieten sollten, wie etwa das [[Kulturforum Berlin|Kulturforum]] in Tiergarten, das eine Antwort auf die ebenfalls im Osten gelegene Museumsinsel sein sollte. Der Neubau der kriegszerstörten [[Deutsche Oper Berlin|Deutschen Oper]] in Charlottenburg verschaffte Westberlin ein der [[Staatsoper Unter den Linden]] ebenbürtiges Opernhaus. Das [[Europa-Center|Europacenter]] war zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung 1963 das höchste Hochhaus in Deutschland und sollte durch die Analogie zum kurz darauf errichteten [[Kö-Center]] in [[Düsseldorf]] und dem [[Bonn-Center]] in [[Bonn]] die Zugehörigkeit West-Berlins zur [[Deutschland|Bundesrepublik]] und der westlichen Welt betonen. |
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West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Ziel der [[Totalverweigerung|Wehrdienstflüchtlinge]]. Dazu mussten Männer rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der [[Bundeswehr]] ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen [[Personalausweis (Deutschland)|Personalausweis]] gegen einen Berliner Ausweis – offiziell „Behelfsmäßiger Personalausweis“ – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, |
West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Ziel der [[Totalverweigerung|Wehrdienstflüchtlinge]]. Dazu mussten Männer rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der [[Bundeswehr]] ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen [[Personalausweis (Deutschland)|Personalausweis]] gegen einen Berliner Ausweis – offiziell „Behelfsmäßiger Personalausweis“ – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, wurde Berliner Arbeitnehmern eine [[Berlinzulage]] von acht Prozent auf das [[Arbeitsentgelt#Steuern und Sozialabgaben|Bruttogehalt]] gewährt. Diese Zulage wurde nach 1990 schrittweise abgebaut. |
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[[Datei:Berliner Gedenktafel Hauptstr 155 (Schön) David Bowie.jpg|mini|[[Berliner Gedenktafel]] an der einstigen Wohnadresse [[David Bowie]]s in der [[Berlin-Schöneberg|Schöneberger]] [[Hauptstraße (Berlin-Schöneberg)|Hauptstraße]]]] |
[[Datei:Berliner Gedenktafel Hauptstr 155 (Schön) David Bowie.jpg|mini|[[Berliner Gedenktafel]] an der einstigen Wohnadresse [[David Bowie]]s in der [[Berlin-Schöneberg|Schöneberger]] [[Hauptstraße (Berlin-Schöneberg)|Hauptstraße]]]] |
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Prognosen eines völligen Niedergangs des Kurfürstendamms haben sich nicht bestätigt. Die seit jeher dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der [[Potsdamer Platz]] eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms. |
Prognosen eines völligen Niedergangs des Kurfürstendamms haben sich nicht bestätigt. Die seit jeher dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der [[Potsdamer Platz]] eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms. |
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<gallery |
<gallery mode="packed" caption="Impressionen aus West-Berlin" style="text-align:left" heights="128"> |
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Berlin Kurfürstendamm 000194dR.jpg|[[Kurfürstendamm]] bei Nacht, 1959 |
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Ludwig Binder Haus der Geschichte Studentenrevolte 1968 2001 03 0275.4237 (17086218725).jpg|[[Westdeutsche Studentenbewegung der 1960er Jahre|Studentenproteste]] am Kurfürstendamm, 1968 |
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Berlin - Kaufhaus des Westens.jpg|[[KaDeWe]], Frühjahr 1970 |
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18 Berlin-Klassenfahrt 1979- Berliner Mauer, Potsdamer Platz (18176330736).jpg|Blick über die [[Berliner Mauer]] am [[Potsdamer Platz]], 1979 |
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Checkpoint Charlie, West Berlin, 1985 Summer.jpg|[[Checkpoint Charlie]], Sommer 1985 |
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Berlin Kurfürstendamm Café Kranzler 124051.jpg|[[Café Kranzler]] am Kurfürstendamm, 1985 |
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Berlin Hardenbergstraße 125371a.jpg|[[Hardenbergstraße]] am [[U-Bahnhof Zoologischer Garten]], 1987 |
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'''Dokumente''' |
'''Dokumente''' |
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* [http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html Grundgesetz in der Originalfassung von 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Artikel 23] |
* [http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html Grundgesetz in der Originalfassung von 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Artikel 23] |
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* [https://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2854&language=german Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Nr. 4] |
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'''Weblinks zu den Berliner Exklaven''' |
'''Weblinks zu den Berliner Exklaven''' |
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* [http://berlin.enclaves.org/ Berliner Exklaven] (englisch) |
* [https://web.archive.org/web/20140407022843/http://berlin.enclaves.org/ Berliner Exklaven] (englisch) |
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* [https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13528857.html ''Honecker 2 x klingeln''.] In: ''[[Der Spiegel]]'', 28. März 1988 |
* [https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13528857.html ''Honecker 2 x klingeln''.] In: ''[[Der Spiegel]]'', 28. März 1988 |
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* {{ |
* {{Webarchiv |url=http://home.pages.at/maxifant/Frames/Berlin-DDR.htm |text=Berliner Exklaven auf deutsch mit Karten|wayback=20120204055609}} |
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* [https://www.berlin.de/mauer/geschichte/gebietsaustausch/ Gebietsaustausche ab 1971] |
* [https://www.berlin.de/mauer/geschichte/gebietsaustausch/ Gebietsaustausche ab 1971] |
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* [https://www.berlin.de/mauer/_assets/__bersicht___ber_gebietsaustausch_6251_19_1988.jpg Karte zum Gebietsaustausch 1988] |
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Version vom 13. September 2024, 08:40 Uhr
Basisdaten | |
---|---|
Verwaltungssitz: | West-Berlin |
Flagge: | |
Die heutige Flagge Berlins war auch die Flagge West-Berlins | |
Wappen: | |
Das heutige Wappen Berlins war auch das Wappen West-Berlins | |
Fläche: | 479,9 km² |
Einwohner: | 2.130.525 (1989) |
Karte | |
Lage von West-Berlin im damals geteilten Deutschland |
West-Berlin, auch Westberlin und Berlin (West) waren Bezeichnungen für den Teil von Groß-Berlin, der während der Teilung Berlins ab Ende des Zweiten Weltkriegs von 1945 bis 1990 von den drei westlichen Besatzungsmächten USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich verwaltet und ab 1950 mit deren Genehmigung vom Senat von Berlin regiert wurde.[1] Geografisch erstreckte sich West-Berlin mit geringen Abweichungen (beispielsweise in Staaken) auf das Gebiet der heutigen Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte (mit Ausnahme des Ortsteils Mitte, der zu Ost-Berlin gehörte), Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg sowie des Ortsteils Kreuzberg.
Angesichts der ab Kriegsende anhaltenden Diskussion um den Berlin-Status und der sich wiederholt ändernden Begrifflichkeiten ordnete der Senat für das von ihm regierte Gebiet 1982 als amtliche Bezeichnung „Berlin (West)“ an.[2] Umgangssprachlich wurden sowohl die Westsektoren als auch der Ostsektor der Stadt auf der jeweils eigenen Seite der Grenze häufig einfach nur „Berlin“ genannt.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 und die Verfassung von Berlin von 1950 wiesen Gesamt-Berlin[3] bzw. ausdrücklich „Groß-Berlin“ von Anfang an als Land der Bundesrepublik Deutschland aus, doch galt diese Bestimmung nicht. Das Berlinabkommen von 1971 stellte fest, dass die drei Westsektoren kein „konstitutiver Teil“ der Bundesrepublik seien. Faktisch war aber West-Berlin von 1949 bis 1990 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland; von westlicher wie insbesondere von westalliierter und westdeutscher Seite aus wurden stets die „Bindungen Berlins (West) an den Bund“ betont. Zum Beispiel galten die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar in Berlin, wurden jedoch – mit einigen Ausnahmen, wie z. B. das Wehrpflichtgesetz – vom Berliner Abgeordnetenhaus per Akklamation übernommen.
Begrifflichkeiten
Im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich die Schreibweise Berlin (West). In der DDR hingegen benutzte man mit bewusster Abgrenzung die Begriffe besondere politische Einheit (offizielle Bezeichnung bei Dokumenten der Alliierten) oder selbständige politische Einheit Westberlin, während mit Berlin, Hauptstadt der DDR der Ostteil bezeichnet wurde. Allerdings gehörte die Bezeichnung Ost-Berlin weder in der damaligen Bundesrepublik noch in der DDR jemals zum amtlichen Sprachgebrauch. In Zeiten des Kalten Krieges konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise die Herkunft oder die politische Haltung eines Textes erkennen.
Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte einerseits eine politische Abgrenzung West-Berlins und seine besonders deutliche Selbstständigkeit (von der Bundesrepublik Deutschland) darstellen, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde. Als Kurzform war in der DDR lange Zeit die Zusammenschreibung „Westberlin“ üblich.
Nach der deutschen Wiedervereinigung hat die Frage der Begrifflichkeiten ihre politische Brisanz großteils verloren. West und Ost sind jedoch im vorliegenden Fall nicht nur geografische Bezeichnungen, sondern weisen vor allem darauf hin, ob ein Gebiet in Berlin im Kalten Krieg zum „Westen“ oder zum „Osten“ (vgl. Ostblock) gehört hat.
Politischer Status
Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 lauteten:
- (2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
- (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.
Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) in der bis zum Einigungsvertrag geltenden Fassung nannte Groß-Berlin in der Aufzählung der Länder, in deren Gebiet „dieses Grundgesetz zunächst gilt“ (bis zur Inkraftsetzung auch „in anderen Teilen Deutschlands“).[4]
Aufgrund des Viermächte-Status Berlins hatten die Westalliierten dies so allerdings nicht akzeptiert. Dabei spielte auch der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer eine Rolle. Konrad Adenauer intervenierte 1949 durch Johann Jacob Kindt-Kiefer beim französischen Ministerpräsidenten Georges Bidault, um zu verhindern, dass West-Berlin ein Bundesland werden solle. Die Berliner Abgeordneten erhielten hierdurch nicht das volle Stimmrecht im Bundestag. Kindt-Kiefer war Zeuge eines Gesprächs zwischen Adenauer und Bidault:
„Es drehte sich darum, in welcher Weise von Frankreich aus Adenauer und seiner Partei Wahlhilfe geleistet werden könnte. […] Adenauer schlug vor, Frankreich möge sich dafür einsetzen, daß West-Berlin nicht der Bundesrepublik angeschlossen werden solle, weil sonst die Gefahr eines sozialdemokratischen Übergewichts in Westdeutschland entstünde […]“
Die Alliierte Kommandantur in Berlin hatte am 29. August 1950 angeordnet, Art. 1 Abs. 2 und 3 der Berliner Verfassung seien zurückgestellt und „daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes[6] besitzen wird. […] Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind.“[7]
Die Verfassung vom 1. September 1950 bestimmte deshalb entsprechend in ihrem Artikel 87:
- (1) Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Verfassung treten in Kraft, sobald die Anwendung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Berlin keinen Beschränkungen unterliegt.
- (2) In der Übergangszeit kann das Abgeordnetenhaus durch Gesetz feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in Berlin Anwendung findet.[8]
Generelle Finanz- und Vermögensfragen (vor allem die jährliche Subvention aus dem Bundeshaushalt durch die „Bundeshilfe“) wurden durch Überleitungsgesetze geregelt (insgesamt sechs zwischen 1950 und 1990). Nach dem dort festgelegten Modus wurden fast alle anderen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetze ebenfalls vom Abgeordnetenhaus ratifiziert. Dazu enthielten sie eine Berlin-Klausel, die ihre Inkraftsetzung „im Land Berlin […] gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin“ durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses vorsah. Sie lautete: „[…] gilt nach Maßgabe des § XY des Z. Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.“
Zuvor hatte es im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unter Nr. 4 geheißen:
„Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.“[9][10]
Die Sowjetunion und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Die Westalliierten duldeten hingegen „besondere Bindungen“ und deren Weiterentwicklung wie durch regelmäßige Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin, was jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führte, im Jahr 1965 unterstrichen durch Flüge von Düsenjägern, die über West-Berlin die Schallmauer durchbrachen und Übungsmunition abfeuerten.[11]
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[12] sagte Folgendes aus:
„Das Grundgesetz gilt grundsätzlich auch in Berlin; Berlin ist trotz des Vorbehalts der Besatzungsmächte ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“
Der Status von West-Berlin war einer der Gegenstände des Viermächteabkommens über Berlin.
Die Berliner Abgeordneten im Bundestag hatten lediglich beratendes Stimmrecht; sie wurden außerdem nicht vom Volk direkt gewählt, sondern mittelbar vom Abgeordnetenhaus bestimmt (Art. 144 Abs. 2 GG). Die vier Berliner Vertreter im Bundesrat hatten ebenfalls ein beratendes Stimmrecht. Im Gegensatz dazu waren die Vertreter Berlins zur Bundesversammlung stets stimmberechtigt; die West-Alliierten hatten hierzu keinen Vorbehalt angemeldet. In allen drei Gremien waren die (West-)Berliner Abgeordneten stimmberechtigt und ihre Stimmen wurden im offiziellen Wahlergebnis mitgezählt. Dies galt jedoch nicht bei knappen Abstimmungen, wenn das knappe Übergewicht nur auf die Berliner Stimmen zurückzuführen war: In diesem Fall galten die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Mehrheiten in diesen Gremien. Die Ausnahme lag darin begründet, dass es in der Bundesversammlung nicht um Gesetze, sondern um eine Wahl ging, weswegen auch die Berliner Stimmen voll berücksichtigt wurden.
Auch in Ost-Berlin gab es anfangs solche Besonderheiten aufgrund des Viermächte-Status. So waren von 1949 bis 1971 die Ost-Berliner Abgeordneten in der Volkskammer der DDR nicht direkt gewählt und nicht stimmberechtigt. Anders als in West-Berlin wurden diese Besonderheiten jedoch nach und nach abgebaut und Ost-Berlin ab 1961 einem Bezirk der DDR gleichgestellt. Die Interpretation des völkerrechtlichen Status Berlins und seiner Teile war zwischen Ost und West strittig (siehe hierzu: Berlin-Frage).
Die Einbindung West-Berlins in das politische, wirtschaftliche und soziale System der Bundesrepublik bedeutete auch seine Zugehörigkeit zu den Europäischen Gemeinschaften (EG). Die West-Berliner Abgeordneten im Europäischen Parlament hatten seit dessen Gründung im Jahr 1952 volles Stimmrecht. Für außenpolitische Unruhe sorgte die Europawahl 1979, in der die Bürger der EG-Staaten, wozu die West-Berliner gehörten, erstmals ihre Abgeordneten direkt wählen sollten. Die Sowjetunion und die DDR erreichten unter Berufung auf das Viermächteabkommen von 1971, dass die drei West-Berliner Abgeordneten unter den 81 deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments weiterhin vom Abgeordnetenhaus zu nominieren seien, scheiterten aber mit der gewünschten Entziehung des Stimmrechts an den Westmächten, die darauf hinwiesen, dass die West-Berliner Abgeordneten ihr Stimmrecht bereits vor dem Abkommen innegehabt hatten.[13]
Auf einigen Gebieten, wie den West-Berliner Verkehrsflughäfen, dem Kauf und Besitz von Schusswaffen und den von den Westalliierten genutzten Grundstücken, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner Verwaltung gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den Westalliierten, allgemein auch Schutzmächte genannt, überwacht wurden.
Die meisten Besonderheiten auf Ebene des einfachen Rechts entfielen 1990 mit dem Sechsten Überleitungsgesetz.[14]
Besonderheiten
Alliierte Kommandantur
Die Alliierte Kommandantur nahm ab Juli 1945 die Verantwortlichkeiten der vier Alliierten über Berlin wahr. Im Zusammenhang mit der Ersten Berlin-Krise zog sich der sowjetische Vertreter am 16. Juni 1948 aus der Alliierten Kommandantur zurück, so dass in der Folgezeit nurmehr die drei westlichen Alliierten in der Alliierten Kommandantur vertreten waren. Deren Verantwortlichkeiten wurden durch das sogenannte Kleine Besatzungsstatut vom 14. Mai 1949[15] und später durch die Erklärung über Berlin vom 5. Mai 1955[16] genauer definiert.
Währungsreform 1948
Von der Währungsreform 1948 (20. Juni 1948) an galt ab 24. Juni auch in West-Berlin die Deutsche Mark der westdeutschen Bank deutscher Länder als Währung, mit einigen Einschränkungen. Dies führte letztlich zur Berlin-Blockade. Die in West-Berlin eingeführten Banknoten trugen einen B-Stempel („B“ für Berlin) oder eine entsprechende Perforation, genannt Bärenmark; die Sowjetunion konterte damit, dass am 23. Juni 1948 den alten Reichsmarknoten ein Wertaufkleber (halbe Briefmarkengröße) aufgeklebt wurde („Tapetenmark“).[17] Mit der Einführung neuer Banknoten in der sowjetischen Besatzungszone am 24. Juli 1948 entfielen auf beiden Seiten die besonderen Kennzeichnungen. Da zu diesem Zeitpunkt der Verkehr und das Einkaufen in den beiden Stadthälften noch unbehindert waren, gab es in den Monaten Juni und Juli 1948 einige Verwirrungen beim Einkaufen. Es gab in der Stadt drei unterschiedlich gekennzeichnete Banknoten mit prinzipiell gleichem Wert, wobei aber in West-Berlin sehr bald die Annahme der „Klebemark“ verweigert wurde, weil ihr unterschiedlicher Wert aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten absehbar war.
Zweite Berlin-Krise 1958
Auslöser der 1958 begonnenen Berlin-Krise war das Chruschtschow-Ultimatum, in dem die Sowjetunion unter anderem forderte, West-Berlin in eine „selbständige politische Einheit“, nämlich eine sogenannte Freie Stadt, die entmilitarisiert sein sollte, umzuwandeln – es wurde damit der Abzug der Truppen der Westalliierten aus West-Berlin gefordert.
Personalausweise
Zu den Besonderheiten gehörte der Berliner behelfsmäßige Personalausweis,[18] der von den in Westdeutschland ausgestellten abwich (Einband grün statt grau) und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat, jedoch den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist deutscher Staatsangehöriger“ enthielt; außerdem wurde als Ausstellungsbehörde „Der Polizeipräsident in Berlin“ genannt. Der Vermerk bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde bisweilen beim Grenzübertritt in Ostblockländern überstempelt und durch den Satz „Der Inhaber dieses Ausweises ist Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ versehen. Die amtliche Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne Bundesadler wurde für den maschinenlesbaren Personalausweis in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten vergleichbarer Form eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des Bundesinnenministeriums ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und Transitreisen durch die DDR war dieser Pass wegen der Ausstellungsbehörde mit Sitz in West-Berlin nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war. Viele West-Berliner umgingen dieses Problem dadurch, dass sie sich in Westdeutschland mit einem Zweitwohnsitz anmeldeten (oft fiktiv, so bei Verwandten oder Freunden) und sich dort ihren Pass ausstellen ließen. Diese Personen hatten oft drei „Reisedokumente“ (DDR-Sprachgebrauch): den behelfsmäßigen Personalausweis, den Berliner Reisepass und den unverdächtigen normalen Bundesreisepass, die je nach Opportunität benutzt wurden.
Reisebeschränkungen
Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in westliche Länder reisen. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die behelfsmäßigen Personalausweise für die deutschen Einwohner der drei westlichen Sektoren Berlins (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die Sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR möglich, mit Ausnahme der Zeit der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.[19]
Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des Interzonenverkehrs (siehe dort). Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren, später Grenzübergänge, an der West-Berliner Außengrenze errichtet.[20] Weiterhin nahezu ungehindert erreichbar blieb vorerst der Ostteil der Stadt. Die Bewegungsfreiheit endete also an der äußeren Stadtgrenze, die damals auch im Ostteil kontrolliert war.
Ab dem Mauerbau im Jahr 1961 wurde West-Berlinern der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Beantragung eines Visums weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR ein zeitlich begrenztes Passierscheinabkommen Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr ermöglichte. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.[21]
Die Situation änderte sich grundlegend erst mit dem Viermächteabkommen 1971, in dessen Folge der Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR West-Berlinern Einreisen nach Ost-Berlin bzw. in die DDR ermöglichten. Diese entsprachen seitdem etwa den vereinfachten Regelungen des „Kleinen Grenzverkehrs“ zwischen der Bundesrepublik und der DDR, anders als bei diesem war jedoch West-Berlinern die Einreise in die gesamte DDR möglich. Die DDR betrieb seitdem fünf „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (betrieben vom Ministerium für Staatssicherheit) auf West-Berliner Boden, in denen Einreiseanträge abgegeben und Berechtigungsscheine für Visa in der Regel nach drei Tagen ausgegeben wurden. Mit diesem Visum durften West-Berliner bis 2 Uhr des Folgetages in der DDR und in Ost-Berlin bleiben, während bundesdeutsche Bürger schon um spätestens 24 Uhr wieder am Grenzübergang sein mussten. Für West-Berliner entfiel auch die Visagebühr in Höhe von 5 DM. West-Berliner waren also nunmehr gegenüber Westdeutschen für den Besuch Ost-Berlins nur noch durch die erforderliche vorherige Visumsbeantragung benachteiligt, genossen jedoch für den Besuch der übrigen DDR Vorteile.
Als Reisedokument für West-Berliner erkannte die DDR – ebenso wie die übrigen RGW-Länder – ausschließlich den oben beschriebenen Behelfsmäßigen Personalausweis an. Die in West-Berlin ausgestellten Pässe der Bundesrepublik hatten keine Gültigkeit. Erkennbar waren solche Pässe für deren Behörden an der Wohnort-Eintragung „Berlin“. Mit dieser Praxis wollten die Behörden dieser Staaten den Tatbestand dokumentieren, dass West-Berlin „kein Bestandteil der Bundesrepublik“ sei.[22]
Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen Helmut Kohl und Hans Modrow ausgehandelten Vereinbarungen.[23] Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel dieses Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.[24] Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR.
Bundeswehr
Es gab keinerlei Präsenz der deutschen Bundeswehr in der Stadt. Die Strafvorschriften des Strafgesetzbuches zu Straftaten gegen die Landesverteidigung und das Wehrstrafgesetz galten nicht in West-Berlin. Auf die nach Auffassung der Westalliierten dem Viermächte-Status widersprechende Präsenz der Nationalen Volksarmee der DDR in Ost-Berlin reagierten sie mit regelmäßigen diplomatischen Protestnoten.
Auch das Wehrpflichtgesetz galt nicht in Berlin. Wer bei Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ständigen Aufenthalt in Berlin hatte (und behielt), wurde nicht wehrpflichtig. Für jemanden, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ständigen Aufenthalt nach Berlin verlegte, war zu unterscheiden:
- Bis 1965 erlosch die Wehrpflicht durch Verlegung des ständigen Aufenthalts nach Berlin.[25]
- Zwischen 1965 und 1969 galt dies nur, wenn die Verlegung vor Zustellung des Einberufungsbescheids erfolgte.[26]
- Ab 1969 erlosch die Wehrpflicht nicht, wenn die Verlegung ohne Genehmigung erfolgte.[27] Jedoch verlängerte alliiertes Recht gewissermaßen die vormalige bundesgesetzliche Regelung dahingehend, dass bei Verlegung vor Zustellung des Einberufungsbescheids keine Einberufungsbescheide in Berlin zugestellt werden durften.[28]
Als nach 1990 das bis dahin westdeutsche Wehrpflichtgesetz auch in Berlin galt,[29] wurden einige Geburtsjahrgänge noch rückwirkend erfasst (→ Weißer Jahrgang).
Waffenrecht
Das Waffenrecht beruhte auf besatzungsrechtlicher Grundlage. Kontrollratsbefehl Nr. 2[30] und Kontrollratsgesetz Nr. 43[31] von 1946 verboten den privaten Waffenbesitz grundsätzlich und sahen dabei Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Todesstrafe vor. Für die Bundesrepublik wurden diese Regelungen bald ersetzt,[32] nicht aber für West-Berlin. Es gab Ausnahmen, beispielsweise für Sportschützen.[33] Ab 1962 waren nicht mehr nur alliierte, sondern auch Berliner Gerichte für waffenrechtliche Strafverfahren zuständig.[34] Erst 1989 wurde die theoretisch mögliche,[35] aber nie verhängte Todesstrafe abgeschafft.[36]
Lufthoheit
Die Lufthoheit über ganz Berlin hatten die vier Besatzungsmächte gemeinsam. Den Berliner Luftraum überwachte die in Schöneberg ansässige Alliierte Luftkontrollbehörde. Der Luftraum durfte nur von Flugzeugen der vier Siegermächte durchflogen werden. Der inländische und internationale Luftverkehr West-Berlins wurde daher durch die drei Luftkorridore über Westdeutschland durch britische, französische und US-amerikanische Fluggesellschaften abgewickelt. Den stärksten Anteil hatten Pan Am, British Airways und Air France, aber auch andere, in diesen Ländern registrierte Gesellschaften sowie einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte wie Euroberlin France und Air Berlin USA. Zudem war in Berlin den deutschen Behörden und Privatleuten jeglicher Luftverkehr untersagt.
Für den Wetterdienst war nicht der Deutsche Wetterdienst zuständig, sondern das Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin.
Post und Banken
Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer eigenen Postverwaltung (Landespostdirektion Berlin), die von der Deutschen Bundespost getrennt war und unter anderem eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „Deutsche Bundespost Berlin“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend in Westdeutschland gültig und umgekehrt.
Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken Deutsche Bank (in Berlin: Berliner Disconto Bank, später: Deutsche Bank Berlin), Commerzbank (in Berlin: Berliner Commerzbank) und Dresdner Bank (in Berlin: Bank für Handel und Industrie). Die Namen sind teilweise aus ehemaligen Tochtergesellschaften oder Übernahmen abgeleitet. Der Grund dafür lag in der alliierten Maßnahme der Nachkriegszeit, die Banken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde diese Trennung nur in West-Berlin über die 1950er Jahre hinaus durchgehalten.
Fußball
Das Berliner Olympiastadion war zwar ein Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft 1974, nicht aber der Fußball-Europameisterschaft 1988, weil sich die osteuropäischen Verbände gegen den Austragungsort West-Berlin positionierten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit traf der Deutsche Fußball-Bund daraufhin die kompensatorische Entscheidung, das DFB-Pokalfinale dauerhaft in Berlin stattfinden zu lassen. Bis 1984 hatten die Austragungsorte sich an den Vereinsorten der Finalisten orientiert und daher gewechselt.[37]
Einwohnerentwicklung
Die höchste Einwohnerzahl erreichte West-Berlin 1957 mit 2,23 Millionen. Die niedrigste Bevölkerungszahl wurde 1984 mit 1,85 Millionen festgestellt. Auf Fehlern in der Fortschreibung des Statistischen Landesamtes beruhte der Anstieg um 133.484 Personen zwischen Dezember 1986 und Mai 1987. Grund war der lange Zeitraum seit der letzten Volkszählung von 1970, die allgemein als Grundlage für die Fortschreibungsergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter dient. Für den 24. Mai 1987 wurde eine Einwohnerzahl von 1.881.059 für West-Berlin berechnet, was um 7,1 Prozent unter dem Ergebnis der Volkszählung (2.012.709 Einwohner) vom 25. Mai 1987 lag. Ursache waren unter anderem Wohnsitzverlagerungen nach Westdeutschland bis 1971, die nur formell vorgenommen wurden[38] mit dem Ziel, durch einen westdeutschen Wohnsitz doch noch einen zu Reisen in die DDR verwendbaren bundesdeutschen Reisepass zu erlangen (siehe Abschnitt Reisebeschränkungen).
Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle beinhalten Volkszählungsergebnisse (*) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamtes Berlin.
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*) Volkszählungsergebnis
Bezirke
West-Berlin war mit 481 Quadratkilometern etwas mehr als halb so groß wie das heutige Land Berlin. Es war in drei Sektoren unterteilt, wobei jeder einem der West-Alliierten unterstellt war:
- Liste der Bezirke von West-Berlin
Name des Bezirks |
Bezirks- wappen |
Fläche (km²)[39] |
Einwohner [40] |
Sektor / zuständiger Staat | Ortsteile[41] | Ehemaliger Zustellbezirk[42] | Weitere Ortslagen und Ortsteile |
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Charlottenburg | 30,3 | 147.258 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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|||
Kreuzberg | 10,4 | 128.790 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Neukölln | 44,9 | 273.174 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Reinickendorf | 89,3 | 229.193 | Französische Republik |
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|||
Schöneberg | 12,2 | 136.900 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Spandau | 86,4 | 192.186 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Steglitz | 32,0 | 166.207 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Tempelhof | 40,7 | 160.773 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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|||
Tiergarten | 13,4 | 71.834 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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Wedding | 15,4 | 135.011 | Französische Republik |
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|||
Wilmersdorf | 34,3 | 130.103 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland |
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| ||
Zehlendorf | 70,6 | 83.123 | Vereinigte Staaten von Amerika |
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Exklaven und Enklaven
West-Berlin besaß bis 1988 mehrere Exklaven, die von DDR-Territorium umgeben waren. Die Exklaven entstanden bei der Bildung Groß-Berlins 1920, dessen Stadtgrenze damals die komplizierten Grenzverhältnisse der eingemeindeten Landgemeinden übernahm. Alle Berliner Exklaven gehörten zu den Bezirken Spandau oder Zehlendorf, damit nach 1945 zum Britischen bzw. Amerikanischen Sektor, und so seit Teilung der Stadt zu West-Berlin, was nach Gründung der DDR im Jahr 1949 und verstärkt nach dem Mauerbau 1961 Probleme bereitete.
Die Exklaven wurden nach dem Viermächteabkommen in mehreren Schritten durch Gebietsaustausche (zusammen mit anderen Korrekturen ungünstiger Grenzverläufe, beispielsweise am Lenné-Dreieck in Mitte) dem Westteil Berlins angegliedert oder an die DDR abgegeben. Bekanntestes Beispiel war Steinstücken, da dies die einzige dauerhaft bewohnte Exklave war. Bis zum Bau einer Verbindungsstraße nach West-Berlin wurde die Bevölkerung dort teils mit Hubschraubern der US-Armee versorgt.
Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten
Name | Bezirk | Nutzung | Fläche | Statusänderungen |
---|---|---|---|---|
Falkenhagener Wiese | Spandau | 45,44 ha | 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg | |
Laßzinswiesen | 13,49 ha | |||
Wüste Mark | damaliger Zehlendorf |
Ackerfläche | 21,83 ha | |
Steinstücken | Ortslage | 12,67 ha | 1971 mit Berlin über einen Korridor verbunden | |
Nuthewiesen | Feuchtbiotop | 3,64 ha | 1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg | |
Böttcherberg | drei getrennte Flächen in Potsdam-Klein Glienicke | 0,30 ha | ||
Große Kuhlake | Spandau | 8,03 ha | ||
Finkenkruger Weg | 3,45 ha | |||
Fichtewiese | Wochenendsiedlung | 3,51 ha | 1988 mit Berlin verbunden | |
Erlengrund | Wochenendsiedlung | 0,51 ha |
Am 20. Dezember 1971 wurde im Rahmen des ersten derartigen Gebietsaustauschs unter anderem die bis dahin in West-Berliner Besitz befindliche Exklave Nuthewiesen an die DDR abgegeben, während im Gegenzug mit finanziellen Mitteln durch die Bundesregierung ein Korridor-Zugang von Kohlhasenbrück (Zehlendorf) zur Exklave Steinstücken dem West-Berliner Gebiet angegliedert wurde. Die letzten Exklaven wurden 1988 an die DDR abgegeben bzw. erhielten, wie im Falle Fichtewiese und Erlengrund, einen dauerhaften Zugang zu West-Berlin.
Enklaven, die zur DDR gehörten oder von der DDR beansprucht wurden
- Drei getrennte Enklaven in Eiskeller im Bezirk Spandau;
- ein kleiner Teil der Tiefwerder Wiesen (zu Seeburg) im Bezirk Spandau, Ortsteil Pichelsdorf.
Während die (ungenutzten) DDR-Enklaven im Eiskeller bis zum ersten Gebietsaustausch 1972 noch in allen offiziellen Karten und vielen Stadtplänen als exterritoriales Gebiet aus Sicht West-Berlins eingezeichnet waren, traf dies für die Tiefwerder Wiesen (ein von West-Berlinern genutztes Wochenendsiedlungsgebiet) nicht zu. Obwohl die DDR in den Gebietsaustauschverhandlungen versuchte, einen Teil der Tiefwerder Wiesen auf ihrer Habenseite einzubringen, lehnten die Briten, in deren Sektor sich das Gebiet befand, einen staatshoheitlichen Anspruch der DDR ab. Der Status als Exklave der Gemeinde Seeburg wurde insofern anerkannt, als die Briten schon in den 1960er Jahren West-Berliner Behörden anwiesen, zwar Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, jedoch auf dem Gebiet nicht amtlich tätig zu werden. Der unklare Status fand seine stillschweigende Bereinigung in einer Protokollnotiz zu den letzten Gebietsaustauschvereinbarungen 1988. Beide Seiten erklärten, seitdem keine Exklaven mehr im jeweils anderen Territorium zu haben.
Bereiche unter sowjetischer oder späterer DDR-Verwaltung
- Das Sowjetische Ehrenmal im Tiergarten (bis 1994 unter sowjetischer bzw. russischer Verwaltung)
- das Haus des Rundfunks in der Masurenallee (bis 1956)
- die Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn (bis Anfang 1984 einschließlich der Berliner S-Bahn in West-Berlin)
- die Einrichtungen, insbesondere die Schleusen, der vormaligen Reichswasserstraßen
Kulturhistorische Bedeutung
Seit der deutschen Wiedervereinigung wird mitunter der Begriff „das alte West-Berlin“ benutzt. Er soll auf die besondere Situation und Stimmung in West-Berlin in den Zeiten der Berliner Mauer hinweisen. West-Berlin stellte eine Insel inmitten der DDR dar und wurde teilweise auch „Insel im roten Meer“ genannt, angelehnt an die Farbe Rot, die für Sozialismus und Kommunismus steht.
Während die DDR-Regierung den Ostteil Berlins zum Zentrum ihrer Macht und im Vergleich zur übrigen DDR finanziell und versorgungstechnisch besonders gefördert hatte, wurde etwa die Hälfte des West-Berliner Finanzhaushalts aus dem Bundeshaushalt bestritten, da West-Berlin wiederum als ein Aushängeschild des Westens gefördert wurde.
Rund um den Kurfürstendamm konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Da viele der Berliner Kulturstätten im politischen Osten lagen und de facto vom Westen der Stadt abgeschnitten waren, eröffneten während der Teilung viele neue Institutionen, die Ersatz bieten sollten, wie etwa das Kulturforum in Tiergarten, das eine Antwort auf die ebenfalls im Osten gelegene Museumsinsel sein sollte. Der Neubau der kriegszerstörten Deutschen Oper in Charlottenburg verschaffte Westberlin ein der Staatsoper Unter den Linden ebenbürtiges Opernhaus. Das Europacenter war zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung 1963 das höchste Hochhaus in Deutschland und sollte durch die Analogie zum kurz darauf errichteten Kö-Center in Düsseldorf und dem Bonn-Center in Bonn die Zugehörigkeit West-Berlins zur Bundesrepublik und der westlichen Welt betonen.
West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Ziel der Wehrdienstflüchtlinge. Dazu mussten Männer rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der Bundeswehr ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen Personalausweis gegen einen Berliner Ausweis – offiziell „Behelfsmäßiger Personalausweis“ – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, wurde Berliner Arbeitnehmern eine Berlinzulage von acht Prozent auf das Bruttogehalt gewährt. Diese Zulage wurde nach 1990 schrittweise abgebaut.
In den 1970er Jahren entwickelte sich die Gegend um den Schöneberger Nollendorfplatz und die Motzstraße, der Nollendorfkiez, wieder zu einem Lesben- und Schwulenviertel, einer Stadtteilgegend mit einem großen kulturellen Angebot und Infrastruktur für queere Menschen. Der Kiez war bereits vor dem Zweiten Weltkrieg eine beliebte Wohn- und Ausgehgegend bei LSBT gewesen, bis die Nationalsozialisten die homosexuelle Sichtbarkeit im Viertel gewaltsam beendet hatten. Eine Tafel am Zugang des U-Bahnhofs Nollendorfplatz erinnert heute an das Schicksal der einstigen Anwohner und Besucher des Viertels. 1977 eröffnete hier mit dem Anderen Ufer die deutschlandweit erste offen schwule Bar der Nachkriegszeit. Einige Jahre zuvor hatte Romy Haag in Anknüpfung an die Kabarett-Szene der Weimarer Republik das Chez Romy in den Räumen des ehemaligen Eldorado eröffnet, wo unter anderem David Bowie verkehrte, der damals in der Gegend wohnte und arbeitete und in dieser Zeit eine Beziehung mit Haag führte. In jenen Jahren produzierte Bowie die Alben seiner Berlin Trilogie.
Seit der Wende ließ die Bedeutung der City-West (Neuer Westen, siehe auch Kantstraße) nach, aus Kinos wurden Filialen von Modehäuser-Ketten, kleine Boutiquen und andere kleine Geschäfte mussten Filialen größerer Ketten weichen. Das ist insbesondere dem Erstarken der historischen Berliner Mitte rund um die Friedrichstraße und Unter den Linden geschuldet.
Prognosen eines völligen Niedergangs des Kurfürstendamms haben sich nicht bestätigt. Die seit jeher dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der Potsdamer Platz eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms.
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Kurfürstendamm bei Nacht, 1959
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Studentenproteste am Kurfürstendamm, 1968
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KaDeWe, Frühjahr 1970
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Blick über die Berliner Mauer am Potsdamer Platz, 1979
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Checkpoint Charlie, Sommer 1985
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Café Kranzler am Kurfürstendamm, 1985
Siehe auch
Literatur
- George Bailey, Sergei Alexandrowitsch Kondraschow: Die unsichtbare Front. Der Krieg der Geheimdienste im geteilten Berlin. Berlin 1997, ISBN 978-3-549-05603-5.
- Werner Eckelt: Requiem auf West-Berlin. Bilder aus einer verlorenen Zeit. Hrsg. v. M. Heckmann und J. Schoeps. Leipzig 2000, ISBN 978-3-89487-371-4.
- Björn Kuhligk: Überall Nachbarn – Wie ich auf dem Mauerweg das alte West-Berlin umrundete. Bebra-Verlag, 2022, ISBN 978-3-8148-0265-7.
- Olaf Leitner (Hrsg.): West-Berlin. Berlin (West). Westberlin. Die Kultur – die Szene – die Politik. Erinnerungen an eine Teilstadt der 70er und 80er Jahre. Berlin 2002, ISBN 3-89602-379-9.
- Jürgen Scheunemann, Gabriela Seidel: Was war los in West-Berlin 1950–2000. Sutton Verlag GmbH, Erfurt 2002, ISBN 3-89702-321-0.
- Ulf Mailänder, Ulrich Zander: Das kleine Westberlin-Lexikon. Von „Autonome“ bis „Zapf“. Die alternative Szene der siebziger und achtziger Jahre. Berlin 2003, ISBN 3-89602-518-X.
- Kerstin Schilling: Insel der Glücklichen. Generation West-Berlin. 2. Auflage. Berlin 2005, ISBN 3-936324-26-3.
- Horst Bosetzky: West-Berlin. Erinnerungen eines Inselkindes. Berlin 2006, ISBN 978-3-89773-531-6.
- Die Insel West-Berlin. In: Zeitschrift für Ideengeschichte, 2, Heft 4, München 2008, ISBN 978-3-406-57267-8.
- Rudolf Lorenzen: Paradies zwischen den Fronten: Reportagen und Glossen aus Berlin (West). Berlin 2009, ISBN 978-3-940426-29-1.
- Wilfried Rott: Die Insel: Eine Geschichte West-Berlins 1948–1990. München 2009, ISBN 978-3-406-59133-4.
- Gabriele Wachter (Hrsg.): War jewesen. West-Berlin 1961–1989. Berlin 2009, ISBN 978-3-86964-014-3.
- Michael Lemke: Vor der Mauer. Berlin in der Ost-West-Konkurrenz 1948 bis 1961, Böhlau, 2011, ISBN 978-3-412-20672-7.[43]
- Ulrike Sterblich: Die halbe Stadt, die es nicht mehr gibt. Reinbek, 2012, ISBN 978-3-499-62840-5.
Weblinks
Allgemein
- Vor der Mauer. Das alte Westberlin. Artikel bei h-und-g.info.
- West-Berlin. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History. Aufsätze, Essays, Rezensionen und Materialien, Online-Ausgabe, 11 (2014), H. 2
Dokumente
- Grundgesetz in der Originalfassung von 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Artikel 23
- Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Nr. 4
Weblinks zu den Berliner Exklaven
- Berliner Exklaven (englisch)
- Honecker 2 x klingeln. In: Der Spiegel, 28. März 1988
- Berliner Exklaven auf deutsch mit Karten ( vom 4. Februar 2012 im Internet Archive)
- Gebietsaustausche ab 1971
- Karte zum Gebietsaustausch 1988
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Laut politischem Anspruch der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 betraf die Zuständigkeit des Senats sogar Groß-Berlin. Dies scheiterte jedoch an alliierten Vorbehalten.
- ↑ Rundschreiben I Nr. 120/1982 des Senators für Inneres vom 24. November 1982 betr. Bezeichnung Berlins und seiner Stellung zum Bund
- ↑ Hierzu Gero Pfennig, Manfred J. Neumann (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Kommentar, 3. Aufl. 2000, Art. 1, Rn 4; Art. 4, Rn 3 f.
- ↑ Art. 23 GG a. F.
- ↑ Pressedienst der Bundesregierung: Korrespondenz-Spiegel, Schnell-Information vom 21. Juli 1959, zit. u. a. am 5. November 1959 in einer Bundestagsrede von Erich Mende. Abgedruckt in: Rudolf Jungnicket: Kabale am Rhein; Der Kanzler und sein Monsignore. Wartburg Verlag, Weimar 1994, S. 100 f.
- ↑ Das Land Baden-Württemberg bestand bis 1953 noch aus drei Ländern, und das Saarland wurde erst 1957 Teil der Bundesrepublik, sodass diese 1950 tatsächlich aus elf Ländern bestand.
- ↑ BK/O (50) 75 vom 29. August 1950 (VOBl. I S. 440)
- ↑ Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, einschließlich des Genehmigungsschreibens der Alliierten Kommandantura Berlin
- ↑ Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949, englische Originalversion zitiert in BVerfGE 1, 70 (1 BvR 24/51 vom 25. Oktober 1951): “We interpret the effect of Articles 23 and 144 (2) of the Basic Law as constituting acceptance of our previous request that while Berlin may not be accorded voting membership in the Bundestag or Bundesrat nor be governed by the Federation she may, nevertheless, designate a small number of representatives to the meetings of those legislative bodies.”
- ↑ andere Übersetzung im Amtsblatt der Militärregierung – Deutschland (Britische Zone), Nr. 36 vom 17. September 1949, Teil 2B, S. 29 f.
- ↑ 1965: Theater am Himmel. Sowjetische Düsenjäger im Sturzflug auf die Kongresshalle. Kapitel „Geschichte“ der Website vom Haus der Kulturen der Welt, abgefragt am 3. September 2023.
- ↑ BVerfGE 19, 377 – Berlin-Vorbehalt II
- ↑ Reinhard Hildebrandt: Kampf um Weltmacht. Berlin als Brennpunkt des Ost-West-Konflikts. Westdeutscher Verlag, Opladen 1987, ISBN 978-3-531-11800-0, S. 143 ff.
- ↑ Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) (Sechstes Überleitungsgesetz) vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106, 2153)
- ↑ Erklärung über die Grundsätze der Beziehungen der Stadt Groß-Berlin zu der Alliierten Kommandantur vom 14. Mai 1949 (VOBl. I S. 151), geändert durch BK/L (51) 29 (VOBl. I S. 274)
- ↑ BKC/L (55) 3 (GVBl. S. 335)
- ↑ Wolfgang Malanowski: Zeitgeschichte: „Bärenmark, Tapetenmark“. In: Spiegel Special 2/1998, 1. Februar 1998.
- ↑ BK/O (46) 61 vom 24. Januar 1946; Verordnung zur Durchführung der BK/O (46) 61 vom 1. April 1987 (GVBl. S. 1108)
- ↑ Schließlich wurde im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 seitens der sowjetischen Regierung „erklärt, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderung sein wird […].“
- ↑ Der Außenring ( vom 12. Juni 2008 im Internet Archive)
- ↑ Passierscheinabkommen, Lebendiges Museum Online
- ↑ Vgl. dazu auch das Schreiben der Drei Mächte zur Aufhebung ihrer Vorbehalte in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat vom 8. Juni 1990.
- ↑ Chronik der Wende 24. Dezember 1989
- ↑ Chronik der Wende 24. Januar 1990
- ↑ Umkehrschluss aus § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651); BT-Drs. II/2303
- ↑ § 1 Abs. 3 WPflG in der Fassung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 162); BT-Drs. IV/2346; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1967, VIII C 77.67 = BVerwGE 27, 123
- ↑ § 1 Abs. 3 Nr. 2 WPflG in der Fassung durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1567); BT-Drs. V/3770; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1974, VIII C 38.73
- ↑ BK/L (69) 29 vom 8. August 1969, Nr. 6b; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1973, VIII C 167/69
- ↑ vgl. BT-Drs. 11/7953
- ↑ ABl.KR Nr. 6 S. 36
- ↑ Kontrollratsgesetz Nr. 43 vom 20. Dezember 1946. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 13 vom 31. Dezember 1946, S. 234 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301315054.
- ↑ AHK-Gesetz Nr. 24 (ABl.AHK Nr. 10 S. 251), Art. 10
- ↑ BK/O (50) 103 betr. Begrenzung und Demilitarisierung des Sports in Berlin (GVBl. 1951 S. 66, 540); BK/O (57) 18 betr. Schützenvereine (GVBl. S. 1750); später: Verordnung zur Durchführung der BK/O (74) 7 über Waffenkontrolle vom 30. August 1978 (GVBl. S. 1906)
- ↑ Durchführungsbestimmung Nr. 2 zum Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandatura Berlin (ABl.AKB Nr. 87 S. 1154)
- ↑ Hieb und Stich. In: Der Spiegel. Nr. 19, 1984 (online).
- ↑ BK/O (89) 3 betr. Änderung der Verordnung 511 der Alliierten Kommandatura (GVBl. S. 568)
- ↑ Ein Endspiel als Entschädigung? Pokal-Finale Berlin, EM-Finale 1988 ohne Berlin. In: Der Tagesspiegel. 30. April 2006, abgerufen am 20. Mai 2020.
- ↑ Bildung in Berlin und Brandenburg 2008, S. 357, Stichworte: Bevölkerungsprognose, Bevölkerungsfortschreibung, Berlin (PDF; 2,3 MB) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg.
- ↑ Quellen: Angaben in entsprechenden Artikeln zu den Berliner Bezirken und Ortsteilen sowie Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26 (Stand: 31. Dezember 1983)
- ↑ Stand: 31. Dezember 1983, Quelle: Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26
- ↑ nach Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 27
- ↑ Telefonnummern-Beginnziffern und Postleitzahlen bis 1993 in Berlin (West), siehe auch Postgeschichte und Briefmarken Berlins#Postämter in Berlin (West)
- ↑ Werner Breunig: Michael Lemke: Vor der Mauer. Rezension bei Sehepunkte, Ausgabe 12 (2012), Nr. 2.