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Suchbegriff(e): Personen-GND Nr. 132281007
Suchbereich:Landesarchiv insgesamt
Treffer: 1
Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 4
Archivalieneinheit
Hans Thierheimer (Hannsz Tierhaimer) von Jungingen aus dem Killertal in der Grafschaft Zollern bekundet, dass er von seinem Herrn Karl [I.], Grafen von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. eine Zeit lang als Küchenbub in der Hofküche eingesetzt und bis dato mit Kleidung und anderer notdürftiger Unterhaltung versehen wurde und nun als ausgelernter Koch am Hof Herzog Philipps [III.] von Croÿ, Herzogs von Aarschot (Aschkhodt) zu tun haben wird. Er verspricht, seinem Herrn, Graf Karl [I.], dessen Erben und Nachkommen eingedenk der erfahrenen Hilfe zeit seines Lebens dienstbar, gehorsam und gewärtig zu sein, Nutzen und Frommen zu mehren, Schaden und Nachteil zu verhüten, soviel ihm immer möglich ist. Er verspricht ferner, niemandem anderen zu dienen, es sei denn mit Wissen und Belieben seines Herrn, noch seinen Leib und sein Gut auf irgendeine Weise ohne Wissen seines Herrn zu verändern. Sollte er hiergegen zuwiderhandeln, dürfen sein Herr und dessen Erben und Nachkommen sein Leib, Hab und Gut in Städten, Schlössern, Märkten, auf dem Land oder allenthalben arrestieren und beschlagnahmen, ihn als siegelbrüchigen, treulosen Mann anklagen und über ihn als Übertreter mit Recht richten. Hans Thierheimer verzichtet darauf, alle bestehenden und künftigen geistlichen wie weltlichen Freiheiten und Rechtsbehelfe dagegen in Anspruch zu nehmen. Balthasar Thierheimer und Thomas Lebherz bekennen für ihren Bruder bzw. Schwager den Inhalt dieser Verschreibung. / 1573 Dezember 28 (der unschuldigen Kindlin tag)

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Croÿ, Philipp III. de; Herzog von Aarschot, Statthalter, 1526-1595