Im Aschaffenburger Park Schöntal wurden ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann Opfer eines schlimmen Verbrechens. Aber schon vorher war der Park aus Sicht der Polizei keine Idylle. Ein Brennpunkt für die örtliche Drogenszene, deshalb nannte die Behörde den Schöntal-Park einen „gefährlichen Ort“. Der juristische Fachbegriff bedeutet, dass die Polizei sich hier ein besonders striktes Durchgreifen erlauben darf. Das gibt es in fast allen Bundesländern, in Hamburg zum Beispiel auf der Reeperbahn. Wo viele Straftaten vorkommen, da darf die Polizei etwa Videokameras aufhängen, Waffenverbotszonen einrichten und allzeit ohne konkreten Anlass Menschen kontrollieren oder durchsuchen. Nach Artikel 13 Absatz 1 Nummer 2a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes gilt das für Straßen und Plätze, bei denen aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte“ unter anderem anzunehmen ist, dass sich dort Personen zu Straftaten verabreden – oder dass sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen. Größere Bundesländer zählen oft Hunderte solcher „gefährlichen Orte“, teils werden sie auch „Gefahrengebiete“ genannt. Offengelegt werden die Listen aber meist nicht – um nicht die Anwohner zu „stigmatisieren“, wie es etwa in Nordrhein-Westfalen vor ein paar Jahren zur Begründung hieß.
MeinungAktuelles Lexikon:Gefährlicher Ort
Von Ronen Steinke
Einstufung eines Gebiets, die der Polizei besondere Rechte gibt – was in Aschaffenburg aber nichts genützt hat.
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