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Krankenzusatzversicherung Vergleich – Alle Zusatzversicherung für Kinder und Erwachsene auf STERN.de


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet insbesondere in Deutschland im internationalen Vergleich bei der stationären Versorgung hohe Standards. Allerdings gibt es Situationen im Leben, die eine sehr teure Behandlung durch einen Spezialisten erfordern, für die die GKV nicht aufzukommen bereit ist. Genau dafür ist die private Krankenzusatzversicherung gedacht. Wenn Sie eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wie jeder Privatpatient behandeln lassen. So lassen sich mit einer Zusatzkrankenversicherung alle Lücken schließen, in die der GKV-Versicherte Gefahr läuft, hineinzugeraten. Ganz typisch ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung, die eine Behandlung durch den Chefarzt oder einem anderen hoch qualifizierten Experten Ihrer Wahl ermöglicht. Weiterhin sind es die Zahnzusatzversicherungen sowie die Auslandskrankenversicherungen, die immer wieder gern nachgefragt sind. Es ist heute ein großer Markt da, der Krankenzusatzversicherungen im Portfolio hat, doch nicht jedes Angebot ist sinnvoll für Ihre individuelle Lebenssituation. Daher sollte stets jene private Zusatzversicherung in Erwägung gezogen werden, die solche Fälle abdeckt, die Sie in eine finanzielle Bedrängnis bringen könnten, falls Sie die Kosten dafür allein schultern müssten. Wir von Stern helfen Ihnen dabei, mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Krankenzusatzversicherung Vergleich die Angebote herauszufiltern, die möglichst genau zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Im Krankenzusatzversicherung Test stellt sich schnell heraus, dass einige Tarife der Zusatzversicherung oftmals deutlich weniger leisten, als im Vorfeld blumig versprochen wird.

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung?

Krankenzusatzversicherung online abschliessenDie gesetzlichen Krankenkassen bezahlen sämtliche Behandlungen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Für die Mehrzahl aller Patienten sind gemäß dieses Kriteriums die Leistungen ihrer GKV ausreichend. An dieser Stelle haben wir absichtlich von der Mehrzahl gesprochen, weil dieses Wort bereits impliziert, dass da etliche Menschen durchs Raster fallen, für die die GKV-Leistungen eben nicht ausreichen, um wieder gesund werden zu können.

Laut Statistischem Bundesamt verbleiben stationäre Patienten durchschnittlich sieben Tage im Krankenhaus, bevor sie wieder entlassen werden. Doch ist es dem Genesungsprozess wirklich dienlich, wenn Sie sich das viel zu kleine, muffige Krankenzimmer mit zwei oder drei anderen Patienten teilen müssen und fast täglich ein anderer Arzt zur Visite erscheint? In dieser Situation hat wohl schon jeder den Privatpatienten in seinem komfortablen Einzelzimmer beneidet, denn allein das unerträgliche Schnarchen des Bettnachbarn raubt dem kranken Menschen den so dringend benötigten ruhigen Schlaf. Hinzu kommt beim Privatpatienten die Behandlung durch einen Spezialisten, falls dies erforderlich ist, oder der Einsatz alternativer Heilmethoden, die der Leistungskatalog der GKV kategorisch versagt. Aber wie gesagt, so traurig und hoffnungslos müssen Sie die schwere Zeit im Krankenhaus nicht verbringen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter die begrenzten Leistungen ihrer GKV durch eine private Zusatzversicherung aufstocken, denn die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt jede Spezialbehandlung und die zusätzlichen Kosten für das Ein- oder Zweibettzimmer.

Diese immer wiederkehrende Frage nach der Sinnhaftigkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung kann nicht grundsätzlich und pauschal beantwortet werden, denn wirklich lebensnotwendig ist eine Zusatzkrankenversicherung nicht. Dennoch ist eine solche Police bei chronischen oder sehr speziellen Erkrankungen ausgesprochen hilfreich. Die unüberschaubar vielen Angebote einer privaten Krankenzusatzversicherung unterziehen Sie am besten diesen Prüfungsfragen:

  • Ist eine Zusatzversicherung für mich erforderlich?
  • Welche Leistungen werden durch die Krankenzusatzversicherung angeboten?
  • Brauche ich wirklich alle diese Leistungen?
  • Lassen sich mit dem Versicherer Teilleistungen daraus vereinbaren?
  • Wie hoch sind dann noch die Kosten?

Bevor Sie nun mit dem Zusatzversicherung Vergleich beginnen, möchten wir Ihnen die verschiedenen Arten der privaten Krankenzusatzversicherung und deren Leistungen genauer erläutern.

Welche Zusatzversicherung können Sie abschließen?

Es gibt in der Tat mehrere Arten der privaten Krankenzusatzversicherung, die aber in Ihrem Fall nicht alle gleichermaßen sinnvoll sind. Fangen wir also mit den relativ begehrten Zusatzversicherungen an, die sich wirklich sehr oft als sinnvoll erwiesen haben. Beachten Sie an dieser Stelle, dass die Zahnzusatzversicherungen, die gewiss in diesen Korb gehören, für sich schon ein sehr umfangreiches Thema sind und daher ausführlich in einem separaten Artikel behandelt werden.

Die Krankenhauszusatzversicherung ist eine der wichtigsten Zusatzversicherungen

Krankenhauszusatzversicherung als Teil einer ZusatzversicherungDie GKV geht davon aus, dass Patienten in aller Regel im örtlich nächstgelegenen Krankenhaus zu behandeln sind und in einem Mehrbettzimmer unterzubringen sind. Mithilfe einer geeigneten Zusatzversicherung kann jeder gesetzlich Versicherte in etwa die gleichen Leistungen erhalten wie ein Privatpatient. Dazu gehören zum Beispiel eine freie Auswahl der Klinik, Behandlungen durch den Chefarzt sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Tatsächlich unterscheiden sich die verschiedenen Krankenhäuser hinsichtlich der Qualität der Patientenversorgung erheblich. Durch eine Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Zugriff auf alle medizinischen Experten in Deutschland, auch dann, wenn dies eine stationäre Aufnahme in einer weit entfernten Klinik erfordert. Allerdings werden Behandlungskosten, die in Privatkliniken entstehen, nicht immer von der Zusatzversicherung übernommen. Bitte klären Sie diese Frage unbedingt mit Ihrem Versicherer ab, bevor Sie die Privatklinik betreten. Weiterhin sollten Sie prüfen, bis zu welcher Höhe Ihre Krankenhauszusatzversicherung ärztliche Honorare erstattet. Die Regel besagt hierbei, dass Kosten bis zu 350 Prozent der ärztlichen Gebührenordnung übernommen werden. Kosten, die noch darüber hinaus gehen, müssen die Versicherten selbst tragen. Es gibt aber auch Versicherer, die Chefarzthonorare ohne Begrenzung übernehmen.

Die Auslandskrankenversicherung ist eine sinnvolle private Zusatzversicherung

Wer im Ausland Urlaub macht, sollte zuvor eine Auslandskrankenversicherung abschließen, weil die GKV nur jenen Kostenanteil übernimmt, der in Deutschland entstanden wäre. Doch im Ausland können Arztrechnungen erstaunliche Höhen erreichen. Innerhalb der Europäischen Union einschließlich jener Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden ist, sind aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen recht überschaubar. In einem Notfall bezahlt die GKV eine Behandlung vor Ort, wobei sie sich an den Vorschriften des Reiselandes orientiert. Schlussendlich erstattet die GKV höchstens jene Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung im Inland entstanden wären. Den Rücktransport nach Hause bezahlen gesetzlich Versicherte ohnehin selbst.
Außerhalb der EU sowie in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen übernimmt die GKV keinerlei Kosten. So muss der erkrankte Tourist in den USA oder in Thailand alle Krankenkosten selbst tragen. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung unbedingt ratsam, wenn Sie in ein solches Land verreisen.

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Eine Auslandskrankenversicherung gehört unumstritten zu den besonders günstigen und zugleich wertvollen Krankenzusatzversicherungen, wenn Sie gern Auslandsreisen unternehmen. Sie ist geradezu eine unerlässliche private Krankenzusatzversicherung. Singles bezahlen dafür oft nur 10 Euro, Familien mit Kindern 30 Euro und Senioren bis zu 50 Euro.

Eine Krankentagegeldversicherung kann eine hilfreiche Krankenzusatzversicherung sein

Wer länger als sechs Wochen erkrankt, bekommt von seiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld, das gilt selbstverständlich auch für die gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit ist der Arbeitgeber erst einmal aus der Pflicht, was für kleine Betriebe sehr wichtig ist, um nicht wegen eines kranken Mitarbeiters in die Insolvenz zu stürzen. Dennoch erweist sich das Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht, oftmals als etwas geringer als das letzte „normale“ Nettogehalt. Den fehlenden Betrag bis zu 90 Prozent des Nettogehalts gleicht die Krankenzusatzversicherung aus. Von diesem Betrag werden allerdings noch die Anteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenzusatzversicherung hat sich für die folgenden Gruppen besonders bewährt:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gutverdiener mit Gehältern deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 Euro pro Monat (Stand 2018)

Gerade diese Gruppen sollten stets bedenken, dass sich die GKV hinsichtlich des maximal möglichen Krankengeldes an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Wer mehr verdienen möchte oder muss und möglicherweise aus guten Gründen in seiner GKV geblieben ist, sollte unbedingt zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung wird für den Fall eines Klinikaufenthalts ein maximaler Tagessatz festgeschrieben. Die Versicherung zahlt aber lediglich für die Tage, an denen der Patient stationär im Krankenhaus untergebracht ist. Die Zusatzkrankenversicherung leistet nicht grundsätzlich einen Beitrag für die wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers im Krankheitsfall. Wir von Stern verbuchen diese Krankenzusatzversicherung eher unter dem Stichwort: „nice to have“.

Die ambulante Krankenzusatzversicherung

Bei dieser Police werden die Kosten für ambulante Behandlungen übernommen, die über das Maß, das die GKV bezahlt, hinausgehen. Je nach Tarif können fast beliebige Leistungen mit integriert werden, so zum Beispiel Behandlungen durch Heilpraktiker. Es handelt sich hierbei aber um eine private Zusatzkrankenversicherung, deren Tarife getrost als teuer bezeichnet werden können.

Zusatz- und Ergänzungsversicherungen

Diese Art der Zusatzversicherung übernimmt beispielsweise Zuzahlungen, die dann nötig werden, wenn die GKV nur einen Teil der Kosten trägt. Der Zahnersatz, Kontaktlinsen und besondere Brillengläser sind typische Beispiele dafür. In den meisten Fällen gibt es hierzu sogenannte Paketangebote. Gerade bei dem so kostenintensiven Zahnersatz kann eine solche Zusatzversicherung sinnvoll sein. Zu bedenken geben wir aber, dass die meisten Versicherer nicht den vollen Eigenanteil bezahlen. An dieser Stelle empfehlen wir ein genaues Studium des Kleingedruckten oder renitentes Nachfragen bei der Versicherungsgesellschaft.

Wissenswertes über Krankenzusatzversicherungen

Was kostet eine stationäre Zusatzversicherung?

Das Preisspektrum bewegt sich hier zwischen 15 und 80 Euro pro Monat. Für die Unterschiede gibt es durchaus Gründe: Je mehr Leistungen integriert werden, desto teurer ist natürlich die Prämie. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Mensch nachhaltig krank wird, steigt rein statistisch mit seinem Alter. Wer beispielsweise eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen möchte, sollte früh genug mit seiner privaten Zusatzkrankenversicherung beginnen. Dies gilt insbesondere für Krankenhauszusatz- und Pflegezusatzversicherungen, die für ältere Menschen exorbitant teuer werden.

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Je später eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto teurer sind die Beiträge. In Einzelfällen erklärt sich keine Versicherungsgesellschaft mehr dazu bereit, einen älteren, kranken Menschen zu versichern. Deshalb sollte man seine Auswahl bei der Krankenzusatzversicherung bis zum 40. Lebensjahr getroffen haben.

Kein Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ohne Gesundheitsfragen

Zusatzversicherung Vergleich: Jetzt online anfragenVersicherungen kaufen nicht gern die Katze im Sack. Nur das (dabei kann es sich auch um Menschen handeln), was unter statistischen Gesichtspunkten für eine Versicherungsgesellschaft profitabel ist, wird versichert. Daher sind Anbieter einer Zusatzkrankenversicherung auf Kunden mit einer langen Krankengeschichte nicht erpicht. In weniger prägnanten Fällen wird noch ein Vertrag geschlossen, allerdings unter deutlich erhöhten Prämienforderungen, in schweren Fällen lässt das Versicherungsunternehmen lieber die Finger davon. Ein Solidaritätsgefühl mit den kranken Menschen lässt sich zuweilen kaum mit Wirtschaftlichkeit vereinbaren.

So versucht jede Versicherung, vor Vertragsschluss den Gesundheitszustand ihres neuen Kunden durch eine standardisierte Befragung auszuloten. Eine solche Gesundheitsprüfung muss jeder, der eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, über sich ergehen lassen. Bei Auslandskrankenversicherungen ist dies übrigens nicht immer so. Wir von Stern empfehlen Ihnen dringend, diese Fragen nach bestem Wissen und Gewissen ehrlich zu beantworten. Da Sie vertragsgemäß Ihren Arzt gegenüber der Versicherung von seiner Schweigepflicht entbinden, kommt am Ende fast jede Wahrheitsdehnung heraus, sodass sich der Versicherer im Recht sieht, nahezu alle Zahlungen zu verweigern. Abgefragt werden meistens die ärztlichen Behandlungen, die bis zu zehn Jahre zurückreichen.

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Die Vollständigkeit und der Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben werden erst bei Eintritt des Versicherungsfalles geprüft. Das Versicherungsunternehmen ist nicht verpflichtet, diese Prüfung unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzunehmen. Praktisch bedeutet dies: Wer falsche Angaben über seinen Gesundheitsstatus macht, zahlt gegebenenfalls jahrelang seine (günstigen) Prämien, hat aber absolut nichts davon, wenn der Leistungsfall eintritt.

Bei Zusatzversicherungen gelten Wartezeiten

Mit Datum des Abschlusses des Vertrages haben Sie noch keinen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen erworben. In der Regel gilt ab diesem Tage eine Wartezeit von drei Monaten, hinsichtlich einer Entbindung sogar acht Monate. Damit möchten die Versicherer verhindern, dass alle Frauen, die um ihre Schwangerschaft wissen, die Zusatzleistungen der Versicherungen billig abgreifen können. Es gibt aber auch kostenintensive Tarife, bei denen auf eine Wartezeit bewusst verzichtet wird. In Einzelfällen kann es sich lohnen, auf eine solche Variante einzugehen.

Was ist unter Altersrückstellung zu verstehen?

Krankenzusatzversicherungen werden mit oder ohne Altersrückstellung angeboten. Die Tarife ohne Altersrückstellung sind günstiger, weil hierbei das statistische Risiko zu erkranken, möglichst realistisch eingerechnet ist. Daher liegen die Prämien für jüngere Menschen relativ niedrig. Erst mit zunehmendem Alter steigen diese nach vertraglich festgelegten Stufen im Preis, der auch dann angehoben wird, wenn die Gesundheitskosten allgemein gestiegen sind.
Wenn man sich für die anfangs teurere Variante mit Altersrückstellung entscheidet, legt die Versicherungsgesellschaft von den eingezahlten Prämien stets einen Teil des Geldes an. Dieser Ansparmodus dient dem Ausgleich der zu erwartenden höheren Gesundheitskosten bei zunehmendem Alter. Theoretisch sollte sich die Prämie also während der gesamten Laufzeit des Vertrages nicht mehr ändern. In der Realität werden aber auch bei dieser Variante gestiegene Gesundheitskosten angepasst. Dennoch wird der Tarif mit Altersrückstellung eher empfohlen, obwohl man sich dadurch stark an seine Versicherungsgesellschaft bindet, denn wer den Vertrag aus irgendeinem Grunde kündigt, verliert damit all seine Rückstellungsbeiträge.

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Dieses „Argument der Freiheit“ spricht für den Tarif ohne Altersrückstellungen. Wer von vorneherein eine solche Zusatzversicherung lediglich für eine begrenzte Zeit abschließen möchte, ist schlecht beraten, zusätzlich Altersrückstellungen zu bezahlen, die er verlieren wird.

Deshalb ist der Krankenzusatzversicherung Vergleich so wichtig

Die privaten Zusatzversicherungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich der Tarife und Leistungen erheblich. Viele Interessenten schauen sich lediglich die Angebote des Kooperationspartners ihrer GKV an. Das ist bei Weitem nicht ausreichend, um das ganze mögliche Spektrum auch nur annähernd zu erfassen. Mit dem Zusatzversicherung Vergleich erhalten Sie gleich mehrere Offerten verschiedener Privatversicherungen.

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Beim Wechsel der GKV gehen die vereinbarten Vorzugskonditionen für die private Zusatzkrankenversicherung verloren, das heißt, dieselben Leistungen der Krankenzusatzversicherung werden damit teurer. Auch dies ist ein guter Grund dafür, einen Krankenzusatzversicherung Vergleich durchzuführen. Bei jenen Versicherten, die ihre Zusatzversicherung ohne Vermittlung ihrer GKV abgeschlossen haben, wirkt sich der Wechsel der Kasse natürlich nicht aus.

Der Krankenzusatzversicherung Test kann wichtige Informationen und Impulse für eine gute Wahl einer privaten Zusatzversicherung liefern. Der Krankenzusatzversicherung Vergleich führt Sie aber direkt zu einem Tarif, der optimal zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt sich dann unter anderem daraus, dass der Tarif so zugeschnitten wird, dass Ihre Zusatzversicherung nur mit den Leistungen ausgestattet wird, die Sie auch wirklich brauchen. Dabei können die in einem Paket verschnürten Leistungen durchaus die beste Wahl sein. Auf die möglicherweise integrierte Brillenversicherung können und wollen viele Versicherte allerdings gern verzichten und die Krankenhaustagegeldversicherung ist eben eher etwas für Selbstständige.

Ob die Krankenzusatzversicherung nun unbedingt die Kosten für alternative Methoden übernehmen sollte, entpuppt sich zuweilen als philosophische Frage des Einzelnen. Über die Wirksamkeit vieler dieser Therapien abseits der Schulmedizin liegen oftmals keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aber wer daran glaubt oder von bestimmten Therapien weiß, die wirklich helfen, ist gut beraten, diese Option in seinen Tarif einzubeziehen.

Was beim privaten Krankenzusatzversicherung Vergleich zu beachten ist

Bevor Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen auseinandersetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich für eine stationäre Zusatzversicherung interessieren. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte:

  • Freie Arztwahl
    Die sogenannten „gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen“ sollte Ihr Tarif zu 100 Prozent decken. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich von einem Arzt ihrer Wahl (zum Beispiel vom Chefarzt, einem Belegarzt oder einem anderen Spezialisten) in jedem Krankenhaus, das Sie bevorzugen, behandeln lassen können. Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen externen, niedergelassenen Arzt, der in einem Krankenhaus Betten reserviert, um dort operieren zu können. Am besten ist es, wenn dieser Punkt explizit in den Bedingungen der Zusatzversicherung erwähnt ist, was aber oftmals fehlt. Dort, wo wir in dieser Sache nachgehakt haben, erhielten wir die Auskunft, dass die Kosten für Belegärzte sehr wohl übernommen werden. Weisen die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs lediglich die Wahlleistungen aus, haben Sie keinen Anspruch auf eine Behandlung durch einen Belegarzt.
  • Wahlleistungen
    Gemeint sind damit Leistungen durch das Krankenhaus, die Sie zwar bekommen können, die aber nicht von der GKV bezahlt werden. Ohne eine Zusatzversicherung müssen Sie die Wahlleistungen selbst bezahlen. Typische Wahlleistungen sind die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt.
    Wenn Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einen Tarif wählen, der Sie für das Einbettzimmer berechtigt, so liegt dieser bis zu 20 Euro pro Monat höher, als wenn Sie sich mit einem Zweibettzimmer zufriedengeben würden. Wir von Stern finden, dass sich dies im Sinne einer schnelleren Genesung nicht unbedingt lohnt. Viele Krankenhäuser bieten Ihnen an, dass Sie die Mehrkosten für ein Einzelzimmer, die größenordnungsmäßig 50 Euro pro Tag betragen, selbst bezahlen können. Dies kann eine gute Alternative sein, insbesondere dann, wenn sich Ihr stationärer Aufenthalt in Grenzen hält. All diese Überlegungen können Sie beim Krankenzusatzversicherung Vergleich einfließen lassen.
  • Chefarztbehandlung
    Wenn Sie Wert darauf legen, dass im Tarif Ihrer Krankenzusatzversicherung die Chefarztbehandlung angekreuzt ist, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Sie dann auch tatsächlich vom Chefarzt behandelt werden. Bei genauerem Hinsehen möchten Sie vielleicht gar nicht vom Chefarzt behandelt werden, denn dieser ist meistens so sehr in die Verwaltung der Klinik eingebunden, dass er eher über weniger aktuelle Operationspraxis verfügt. Wichtiger bei diesem Punkt ist die Tatsache, dass grundsätzlich das Honorar eines Spezialisten, den Sie ganz gezielt um Ihre Behandlung bitten, übernommen wird.
  • Höchstsatz GOÄ
    Wenn ein Arzt eine Privatleistung abrechnet, legt er die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zugrunde. In der Regel wird dann die für Kassenpatienten übliche Vergütung mit dem Faktor 2,3 multipliziert. Bei recht schwierigen, komplexen Behandlungen kann der Faktor im Höchstsatz aber auch bis 3,5 hochgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen und in schriftlicher Abstimmung mit dem Patienten kann sogar dieser Höchstsatz überschritten werden. Bei ausgewiesenen Spezialisten kann es zu diesem Szenario kommen. Aus diesem Grunde sollte Ihre Krankenhauszusatzversicherung grundsätzlich zu einer Kostenübernahme bei Behandlungen jenseits des GOÄ-Höchstsatzes bereit sein. Vereinzelt werden Begrenzungen auf den fünffachen Höchstsatz festgeschrieben. Bedenken Sie, dass vielleicht gerade in Ihrem Fall diese willkürliche Grenze nicht ausreichen könnte.
  • Ambulante Operationen können über dem Höchstsatz liegen
    Bei den immer beliebter werdenden ambulanten Operationen können Sie das Krankenhaus noch am Tage Ihrer OP verlassen. Orthopädische Eingriffe zum Beispiel nach Sportverletzungen sind dafür typisch, aber zum Teil auch ziemlich teuer. Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Tarif ambulante Operationen, die über den Höchstsatz gehen, übernommen werden. Für viele Versicherer ist dies eine Selbstverständlichkeit geworden, weil die Alternative der stationäre Krankenhausaufenthalt ist, der sicher nicht im Interesse des Versicherers liegt.
  • Krankenhauswahl
    Es ist heute Standard, dass Sie im Rahmen Ihrer Krankenzusatzversicherung eine freie Wahl bezüglich der Klinik haben, wo Sie die Behandlung durchführen lassen möchten. Bei einer Privatklinik sollten Sie allerdings vorsichtig sein, denn solche Einrichtungen sind nicht daran gebunden, nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) beziehungsweise nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abzurechnen. Ob Ihr Tarif auch in diesem Fall die vollen Kosten übernimmt, sollten Sie besser vor Vertragsabschluss sicherstellen, sofern für Sie die Behandlung in einer Privatklinik wichtig ist. Bei sogenannten „gemischten Anstalten“ handelt es sich um Krankenhäuser, die unter anderem Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. Wer eine Behandlung in einem solchen Haus wünscht, sollte unbedingt darauf achten, dass in seinen Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme bei gemischten Anstalten vorgesehen ist.
  • Privatkliniken
    Die stationäre Zusatzversicherung geht zunächst davon aus, dass die Behandlung in einem „normalen“ Krankenhaus stattfindet, in dem die Abrechnung via GKV Standard ist. Einige Privatkliniken haben aber gar keine Kassenzulassung. Falls Sie sich in einer solchen Privatklinik behandeln lassen, kann es Ihnen passieren, dass Ihre Zusatzversicherung nur jenen (geringeren) Kostenanteil übernimmt, wie er in einem normalen Krankenhaus entstanden wäre. Sie sind daher gut beraten, Ihre Zusatzversicherung hinsichtlich des Umgangs mit Privatkliniken zu prüfen, bevor eine Behandlung erforderlich wird.
  • Anzeigepflicht und Leistungszusage
    Bevor Sie sich behandeln lassen, müssen Sie dies Ihrer Krankenzusatzversicherung anzeigen und deren schriftliche Zusage der Kostenübernahme abwarten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Das ist zum Beispiel die plötzliche Einlieferung ins Krankenhaus wegen eines Notfalls. Denkbar ist auch, dass Sie während des Krankenhausaufenthalts noch anderweitig behandlungswürdig erkranken. Wenn Sie zufällig in einem Kurort wohnen, ist das nächste Krankenhaus wahrscheinlich eine gemischte Klinik. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer in diesem Fall, dass auf eine vorherige Zusage verzichtet werden kann. Einige Anbieter bestehen darauf, dass ihnen der Krankenhausaufenthalt zeitnah angemeldet wird, ansonsten werden Leistungskürzungen angedroht. Sie sollten zusehen, dass Ihr Versicherer auf diesen Passus grundsätzlich verzichtet, denn wenn Sie schwer krank, vielleicht ohne Bewusstsein, ins Krankenhaus eingeliefert werden, haben Sie ganz andere Sorgen als sich um bestimmte Fristen einer Zusatzversicherung zu kümmern.
  • Nur das medizinisch Notwendige
    Wenn Sie sich für eine rein kosmetische Operation entscheiden, dann hat auch Ihre Krankenzusatzversicherung wenig Verständnis dafür. Eine Kostenerstattung für das Einzelzimmer oder den Lippen- und Nasenspezialisten Ihrer Wahl wird nicht stattfinden, es sei denn, Sie haben explizit einen (teuren) Tarif gewählt, der genau dies vorsieht.
  • Mehrkosten
    Die Zielrichtung der Krankenhauszusatzversicherung sind die sogenannten Mehrkosten, die über die Standardleistungen, die von der GKV übernommen werden, hinausgehen. Dies gilt auch für höhere Arzthonorare. In dem Moment, wenn Sie sich für einen bestimmten Arzt entscheiden, werden sogar die mit seiner Behandlung verknüpften radiologischen Untersuchungen oder Labortätigkeiten privat abgerechnet.
  • Allgemeine Leistungsbeschränkungen
    Es gibt bei den Krankenzusatzversicherungen besonders günstige Tarife, was meistens an bestimmten, aber oftmals auch fatalen Einschränkungen liegt. So besteht zum Beispiel ein Anspruch auf ein Zweibettzimmer oder auf einen Spezialisten nur dann, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls oder einer ganz bestimmten Erkrankung in eine Klinik eingeliefert wird. Lassen Sie sich nicht auf derartig weltfremde Einschränkungen ein.
  • Leistungen im Ausland
    Wer eine längere Zeit im Ausland leben möchte, sollte auf die damit verbundenen Leistungseinschränkungen im Rahmen seiner Krankenzusatzversicherung achten. Zwar werden meistens die Kosten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übernommen, aber dies geschieht dann möglicherweise nur gedeckelt in der Höhe, wie Kosten in Deutschland angefallen wären. Mit Blick auf die ganze Welt können Sie von erheblichen Einschränkungen bei Ihrer Krankenzusatzversicherung ausgehen.

Krankenzusatzversicherung für Kinder

Auch Jugendliche und Kinder können schwer erkranken und brauchen dann dringend eine sehr gute medizinische Betreuung. Zwar sind Kinder in aller Regel über die GKV der Eltern mitversichert und meistens von allen Zuzahlungen befreit, aber es gibt Situationen, da wollen die Eltern mehr für ihr Kind tun, als nur auf die von der GKV bezahlte Standardbehandlung zu vertrauen.

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Die Krankenzusatzversicherung bietet nicht einen kompletten Familienschutz, das heißt, die Kinder sind hierbei nicht automatisch mitversichert. Es muss für jede Person ein individueller Vertrag abgeschlossen werden.

Krankenzusatzversicherungen sind auch für Kinder möglichGerade bei Erkrankungen, die möglichst frühzeitig behandelt werden sollten und mit stationären Krankenhausaufenthalten in Verbindung stehen, ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für Kind zu empfehlen. Es gibt Studien, die belegen, dass der Heilungsprozess bei Kindern beschleunigt verläuft, wenn es möglich ist, auf ihre Bedürfnisse ganz individuell eingehen zu können. Wir sprechen damit die zuweilen unterschätzte psychologische Komponente beim Gesundwerden an. Die private Zusatzversicherung für Kind bietet hier ein breites Spektrum an wichtigen Zusatzleistungen an. Sogar ein Krankenhaustagegeld kann in einem solchen Tarif verabredet werden. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass oftmals ein Elternteil im oder in der Nähe des Krankenhauses verbleiben möchte, wozu manchmal unbezahlte Urlaubstage genommen werden müssen.

Gerade bei ambulanten Eingriffen werden Leistungen angeboten, die von Ihrer GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dies gilt ebenfalls für Brillen oder für Behandlungen durch Heilpraktiker. Durch eine Zusatzversicherung für Kind kann prinzipiell alles abgesichert werden, was auch im Erwachsenen-Tarif aufgenommen werden kann. Wer noch nicht abschätzen kann, welche Probleme auf sein Kind zukommen, kann sich für ein „Rundum-sorglos-Paket“ entscheiden.

Falls Sie bereits eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht für Sie vielleicht die Möglichkeit, von den günstigen Tarifen für Vielversicherer zu profitieren. Diese Variante gilt es dann, beim Krankenzusatzversicherung Vergleich besonders zu beachten. Es gibt heute eine breite Angebotspalette in Bezug auf die Krankenzusatzversicherung für Kind. Die sogenannte Vollkostenversicherung, die bei Erwachsenen so richtig ins Geld geht, ist für Kinder zu erträglichen Beiträgen zu haben. Es gibt einzelne Anbieter, die mit ihrer Absicherung bereits für weniger als zwei Euro pro Monat werben. Es ist in diesen Fällen aber sehr ratsam, die enthaltenen Leistungen genauer unter die Lupe zu nehmen und vor allem auf eventuell integrierte Ausschlüsse zu achten.

Wer bei einer Versicherungsgesellschaft schon eine Krankenzusatzversicherung als Kind hatte, profitiert im Erwachsenenalter von einer besonders günstigen Krankenzusatzversicherung, weil die Dauer des Bestehens einer Versicherung ein Kriterium bei der Prämienberechnung ist.

Streit mit der Versicherung lässt sich vermeiden

Die privaten Krankenversicherungen sind keine Sozialämter, sondern Wirtschaftsunternehmen, die Profite machen müssen, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen, wobei die Gehälter der Vorstände recht attraktiv sind. Auf der anderen Seite steigen die Kosten im Gesundheitswesen unablässig weiter an. Darin begründet liegt eine tiefe Motivation, alle zu erstattenden Rechnungen, auch die vermeintlich „kleinen Fische“, einer sehr genauen Prüfung zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung kann für Sie zuweilen sehr enttäuschend ausfallen. Dem können Sie aber im Vorfeld entgegenwirken, indem Sie mit Ihrem Versicherer vor der Behandlung „reden“.

Wenn die Behandlungskosten eine gewisse Grenze überschreiten, erwarten viele Versicherer ohnehin eine entsprechende Information im Vorfeld. Unbenommen davon hat das Versicherungsunternehmen in jedem Fall das Recht, die medizinische Notwendigkeit der Behandlung zu überprüfen. Gerade bei dem oben erwähnten Fall der Behandlung in einer Privatklinik ist die vorhergehende Abstimmung mit der Krankenzusatzversicherung unerlässlich.

Unser Fazit

Gesetzlich Krankenversicherte, die eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, werden in fast allen Belangen wie Privatpatienten behandelt. Dabei sollte aber sorgsam abgewogen werden, welche Leistungen in der Zusatzversicherung integriert sein sollten. Im Zuge eines Krankenzusatzversicherung Vergleichs können Sie herausfinden, welche Leistungen Ihnen ganz individuell für wichtig erscheinen. Es ist unbedingt zu empfehlen, dass Sie Ihre Krankenzusatzversicherung frühzeitig abschließen, da dadurch zum einen die Prämie günstig ausfällt und zum anderen alle Leistungen der Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden können, bevor sich bereits chronische Erkrankungen eingestellt haben. Dies gilt insbesondere für eine Krankenzusatzversicherung Kind. Der Zusatzversicherung Vergleich hilft hierbei, die Spreu vom Weizen zu trennen und die beste Zusatzversicherung herauszufinden. Lassen Sie sich beim Krankenzusatzversicherung Vergleich nicht von den vielen kleinen, eher unwichtigen Zusatzleistungen irritieren, sondern fokussieren Sie Ihren Blick stets auf die wirklich teuren Leistungen. Wie bei jedem anderen Versicherungsvertrag sollten Sie auch bei der Krankenzusatzversicherung das Kleingeschriebene nicht achtlos übergehen.