Brustimplantat-Prozess geht zu Ende PIP-Chef fordert teilweisen Freispruch
17.05.2013, 16:51 Uhr7400 Frauen klagen mit an: Der Chef der französischen Firma PIP, Jean-Claude Mas, muss sich vor Gericht für den Verkauf seiner mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantate verantworten. Doch zum Abschluss des Prozesses im französischen Marseille zeigt Mas keine Reue.
Im Prozess um mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate hat der Verteidiger des Angeklagten Chef der französischen Firma PIP einen teilweisen Freispruch für seinen Mandanten Jean-Claude Mas gefordert. Gutachten hätten belegt, dass von dem Billig-Silikon "überhaupt keine Gefahr" ausgehe, sagte Anwalt Yves Haddad im Schlussplädoyer. Von "schwerer" Täuschung, wie es Mas von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde, könne deswegen nicht ausgegangen werden.
PIP hatte weltweit Hunderttausende Brustimplantate verkauft, die mit nicht für die Einlagen zugelassenem Industriesilikon gefüllt waren, wodurch die Firma über die Jahre Millionen Euro einsparte. Bei einer Kontrolle durch die französische Medizinprodukteaufsicht im Jahr 2010 flog der Schwindel letztendlich auf.
Da PIP anschließend pleiteging, ist nicht klar, von wem betroffene Frauen entschädigt werden können. Allein in Deutschland sind etwa 5000 Frauen betroffen. In dem Verfahren in Marseille traten 7400 betroffene Frauen als Nebenklägerinnen auf, jede Dritte von ihnen stammt nicht aus Frankreich.
Urteil soll erst im Dezember fallen
Der Mas hatte sowohl im Polizeiverhör als auch im Laufe des Prozesses gestanden, die von ihm verkauften Implantate mit dem hausgemachten Billig-Gel gefüllt zu haben. Er widerrief allerdings eine frühere Aussage, wonach er die Kontrolleure des TÜV Rheinland, die die Implantate europaweit zertifizierten, absichtlich reingelegt habe. Der PIP-Chef bestritt zudem, dass seine Produkte gesundheitsschädlich gewesen seien.
Tatsächlich hatte in mehreren Studien, über die während des Prozesses beraten wurde, keine Giftigkeit des PIP-Gels nachgewiesen werden können. Keine Zweifel aber gibt es daran, dass die PIP-Einlagen häufiger reißen und Entzündungen drohen, weshalb die Implantate häufiger wieder herausoperiert werden mussten.
Staatsanwalt Jacques Dallest forderte für den 73-jährigen Mas eine vierjährige Haftstrafe, eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie das Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen. Die mögliche Höchststrafe für den Vorwurf der schweren Täuschung und des Betruges hätte bei fünf Jahren gelegen. Für die vier Mitangeklagten von Mas forderte Dallest Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Das Urteil soll erst am 10. Dezember bekannt gegeben werden.
Gegen Mas laufen in Frankreich noch zwei andere Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung sowie wegen betrügerischen Bankrotts. Im südfranzösischen Toulon läuft zudem ein Zivilprozess, bei dem betroffene Patientinnen und Händler vom TÜV 50 Millionen Euro wegen mangelhafter Kontrollen verlangen. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer eines gezielten Betrugs und argumentiert, seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, den Herstellungsprozess zu kontrollieren und nicht die Produkte selbst.
Quelle: ntv.de, AFP