Informations- und Publizitätsbestimmungen
ELER Soziale Angelegenheiten
In der Umsetzungsphase ihres Vorhabens haben Sie als Förderungswerber durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens aus Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) hinzuweisen.
Der Publizitätshinweis muss Folgendes enthalten: Hinweis auf Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Steiermark („Mit Unterstützung von ..."), EU-Logo, Text: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete", Logo des Landes Steiermark - ABT 8. oder ABT 11., Logo LE 14-20.
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Publizitätsbestimmungen und Downloads
Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 und Logoleiste mit einzelnen Logos als Downloads finden sie hier ».