Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018
Das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz wurde am 14. November 2017 vom Landtag Steiermark beschlossen und ist mit 01.01.2018 in Kraft getreten.
Mit dem vorliegenden Gesetz werden einerseits die Rahmenbedingungen und Strukturen zur Regionalentwicklung umfassend geregelt sowie andererseits die Voraussetzungen für koordinierte Maßnahmen und Zusammenarbeit geschaffen. HauptakteurInnen der Regionalentwicklung im Sinne dieses Gesetzes sind das Land Steiermark sowie die steirischen Regionen und Gemeinden. So werden erstmals die Aufgaben der Regionalentwicklung durch den Gesetzgeber näher definiert und mit klaren Umsetzungsinstrumenten und abgestimmten (Strategie-) Prozessen versehen.