Standortprüfung und -entwicklung
Vielfältige gesellschaftliche Bedürfnisse in den Gemeinden, aber strengere gesetzliche Vorgaben, stehen gedeckelten Finanzierungsbudgets für kommunale Infrastrukturprojekte gegenüber.
Der erste Ansprechpartner für die Gemeinde im Falle eines geplanten Hochbauvorhabens ist der zuständige Gemeindeereferent, der die Abteilung 17 mit weiteren Schritten beauftragt.
Jedem größerem Bauvorhaben auf kommunaler Ebene sollte eine Standort- und/oder Projektentwicklung vorangestellt werden. Diese kann sich bei einem Neubau, Zubau, Umbau einer Sanierung oder einer Nutzungsänderung wesentlich in ihrer Art und ihrem Umfang unterscheiden. Die Abteilung 17 bietet hier Unterstützung im Bereich der Projektentwicklung an.
Projektvorbereitung und -abwicklung
Professionelle Projektvorbereitung und -abwicklung bedeutet, bereits von Beginn an planerisch vorausschauend vorzugehen und mögliche Vorhaben grundsätzlich auf ihren Bedarf und ihre Finanzierbarkeit (Errichtungskosten, einschließlich Folgekosten) zu prüfen.
Bereiche der Projektentwicklung
- Bedarfsplanung, Grundlagenermittlung: Zweck und Umfang des Projektes, (klein-)regionale Abstimmung, Prüfung des Kooperations- und Synergiepotentials, raumplanerische Aspekte, Standort, Raum- und Funktionsprogramm Variantendarstellung, Kostenrahmen, gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, etc.
- Bestandsanalyse: Erhebung des Bauzustandes und Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen.
- Teilname an baukünstlerischen Wettbewerben: Jurytätigkeit
- Nachnutzungskonzept: Für einzelne Gebäude, die ihre ursprüngliche Funktion verlieren, wird die Erarbeitung von Nachnutzungskonzepten von der Abteilung 17 begleitet.