Regionalentwicklungsgesellschaften
Durch die StROG 2010 Novelle vom 1.1.2012 erlangte der Regionalvorstand gemäß § 17a Abs. 7 StROG 2010 eigene Rechtspersönlichkeit und ist somit Rechtsträger, der auch Gesellschafter einer GmbH werden kann. Mit der Möglichkeit zur Gründung von Gesellschaften erhielten die Regionalvorstände somit die Chance, eine Vielzahl von Organisationen in den jeweiligen Regionen unter ein gemeinsames Dach zu holen und damit ein umsetzungsstarkes regionales Management zu etablieren.
Die steirischen Regionen haben die Möglichkeit wahrgenommen und in einem abgestimmten Prozess Regionalentwicklungs-Gesellschaften gegründet. Diese GmbHs nehmen die operativen Aufgaben der Region wahr und sollen in erster Linie die Regionalentwicklung sowie die interkommunale Zusammenarbeit unterstützen.
Der Regionalverband ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und kann nur durch seine Organe handeln (Regionalversammlung, Vorsitzende/r, Regionalvorstand, Rechnungsprüfer).
Anmerkung: Der Regionalvorstand ist derzeit gemäß § 17a StROG Gesellschafter der jeweiligen bestehenden Regionalentwicklungs-Gesellschaften. Durch die Neuregelung wird die bisherige Rechtsperson „Regionalvorstand" in die Rechtsperson „Regionalverband" im Rahmen einer sogenannten identitätswahrenden Rechtsformänderung überführt. Eine identitätswahrende Rechtsformänderung ist dadurch gekennzeichnet, dass der umgewandelte Rechtsträger (vorher Regionalvorstand, jetzt Regionalverband) seine Identität behält und nur sein „äußeres Kleid" wechselt. Vermögen wird ebenso wenig übertragen wie der umgewandelte Rechtsträger aufgelöst wird oder untergeht.