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FAQ's

Warum zur Wahlärztin?

Sie bekommen rasch und unkompliziert einen Termin, den Sie online, per E-mail oder telefonisch vereinbaren können. Mit Wartezeiten ist in meiner Ordination nur in Ausnahmefällen zu rechnen. Ich möchte all meinen Patienten die gleiche Aufmerksamkeit widmen. Das bedeutet, dass ich mir ausreichend Zeit für sie nehme. 

 

Wie funktioniert die Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen. Die Honorargestaltung ist frei und nicht an die Tarife der Krankenkassen gebunden. Der Patient gilt als Privatpatient und bezahlt die Rechnung selbst. Diese kann danach mit dem Ansuchen auf Kostenersatz bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. 

 

Den Antrag auf Kostenrückerstattung können Sie in meiner Ordination ausfüllen, die Einreichung bei der jeweiligen Krankenkassa wird auf Wunsch von mir durchgeführt!


Die meisten Krankenkassen ersetzen dem Patienten bis zu 80% (KFA 100%) jenes Betrages, den sie einem Vertragsarzt für die gleiche Behandlung bezahlen (entspricht nicht 80% des Honorars). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Honorarnote im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (sog. "Jahresausgleich") geltend gemacht werden. Sollte Ihnen der Rückerstattungsbeitrag zu gering erscheinen, so können sie eine Aufschlüsselung durch den Vertragspartner verlangen und Ihr Einspruchsrecht geltend machen.

Wie kommen die Kosten zu Stande?

Meine Fixkosten sind pro Zeiteinheit kalkuliert, dadurch errechnet sich ein festgesetzter Pauschalbetrag pro Patient, der dann je nach Aufwand variieren kann. Für mich hat ein ausführliches Arzt-Patienten Gespräch den gleichen Stellenwert, wie zum Beispiel eine US-Untersuchung.

 

Wie erfolgt die Bezahlung der Honorarnote?

Das Honorar ist nach jeder Ordination in bar zu begleichen, wobei auch die Möglichkeit der Zahlung mittels Bankomatkasse zur Verfügung steht.
 

Muss ich Rezepte, Überweisungen und Verordnungen vom Hausarzt umschreiben lassen?

Nein, Wahlarztzuweisungen werden wie Kassenzuweisungen behandelt. Ein Umschreiben der Zuweisungen und Verordnungen entfällt somit.

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