Frequently asked questions (FAQs)
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Die TUM hat 2021 die „Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten (TUM-SGwP)" verabschiedet. Angelehnt ist die Satzung an der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftliche Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 1998), ihren Ergänzungen (2013) und dem Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019).
Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis verlangen, dass jede Wissenschaftlerin bzw. jeder Wissenschaftler "lege artis" (d.h. nach den Regeln der Kunst) arbeitet. Das bedeutet zum Beispiel
- Resultate zu dokumentieren,
- alle Ergebnisse kritisch zu hinterfragen,
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf Beiträge von Partnerinnen bzw. Partnern, Konkurrentinnen bzw. Konkurrenten und Vorgängerinnen bzw. Vorgänngern zu wahren,
- wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden und ihm vorzubeugen.
Ein Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis liegt vor, wenn beispielsweise jemand bewusst oder grob fahrlässig
- Daten oder Quellen erfindet oder verfälscht oder an Erfindung bzw. Verfälschung beteiligt ist,
- geistiges Eigentum verletzt (z.B. durch Plagiat oder Ideendiebstahl),
- Forschungstätigkeiten anderer beeinträchtigt,
- Dritte fälschlich des wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigt,
- von Fälschungen weiß und keine Gegenmaßnahmen unternimmt,
- als Autorin bzw. Autor bei fälschungsbehafteten Publikationen mitwirkt,
- seine Aufsichtspflicht grob vernachlässigt.
Wenden Sie sich an die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis an der TUM, die Ihre Informationen vertraulich behandelt. Die Ombudspersonen nehmen Beschwerden entgegen, prüfen den Sachverhalt, bemühen sich soweit möglich um eine einvernehmliche Lösung in Konfliktfällen und leiten ggf. ein förmliches Ombudsverfahren ein, sollte ein Regelverstoß nicht korrigierbar sein.
Der richtige Umgang mit Daten
Neben eventuellen Vorgaben von Drittmittelgebern müssen die Leitlinien der TUM zum Umgang mit Forschungsdaten (2018) beachtet werden. Praktische Informationen zum Umgang mit Forschungsdaten finden Sie beim Beratungszentrum Forschungsdatenmanagement. Über mögliche rechtliche Fragestellungen können Sie sich in der Handreichung zu rechtlichen Aspekten des Forschungsdatenmanagement informieren.
Primärdaten und (sofern möglich) Proben, die Grundlage für Veröffentlichungen sind, müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung muss in der Einrichtung erfolgen, in der die Daten entstanden sind gemäß der „Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten (TUM-SGwP)" .
Die TUM bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) je nach Zweck unterschiedliche Speicherlösungen an. Beim Speichern ist grundsätzlich zwischen heißen (unfertigen) und kalten (fertigen) Daten zu unterscheiden. Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung zu Infrastrukturangeboten für die Speicherung von Forschungsdaten an der TUM.
Die Datenerhebung muss nachvollziehbar sein. Konkret umfasst das zum Beispiel
- das Führen eines Laborbuchs oder eines Projekttagebuchs,
- die Dokumentation der Datenablage.
Publikationen
Als Autorin bzw. Autor ist zu nennen, wer
- in einem wesentlichen Umfang zum Inhalt einer Publikation beigetragen hat (zur Fragestellung, zum Forschungsplan, zur Durchführung der Forschungsarbeiten, zur Auswertung oder Deutung der Ergebnisse) sowie
- zum Entwurf oder zur kritischen inhaltlichen Überarbeitung des Manuskripts beigetragen hat.
Technische Mithilfe, finanzielle Unterstützung oder allgemeine Leitung der Abteilung oder Einrichtung, an der die Forschung durchgeführt wurde, begründen keine Autorschaft. Alle Autoren bzw. Autorinnen müssen der Publikation zustimmen und tragen Mitverantwortung für die ganze Publikation.
Durch Quellenangaben werden die Leistungen anderer Autorinnen und Autoren gewürdigt, Vorarbeiten kenntlich gemacht und Fakten belegt. Quellenangaben sind unverzichtbarer Bestandteil einer lückenlosen Beweisführung wissenschaftlicher Argumentation. Sie machen transparent, wo bei einer Veröffentlichung über die Summe der Zitierungen hinaus ein eigener wissenschaftlicher Beitrag liegt.
Zitiert werden muss alles, was aus fremden Quellen wortwörtlich oder inhaltlich übernommen wird. Auch Übernahmen von nicht veröffentlichten Ideen und Vorarbeiten sind der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber zuzuschreiben. Die Verwendung wissenschaftlicher Resultate anderer ohne Quellenangabe ist strafbar.
Eine zusammenfassende Darstellung sowie weiterführende Informationen zum Thema Zitieren finden Sie im Zitierleitfaden der Universitätsbibliothek.
- Was zitiert werden muss
- Was nicht zitiert werden muss
- Wie man zitiert (direkt, indirekt)
- Wie verschiedene Dokumenttypen zitiert werden, u.a. auch Bilder, Normen oder studentische Arbeiten
- Was Plagiate sind und wie man diese vermeidet
- Was bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen besonders zu beachten ist
- Wie man mit zurückgezogenen Arbeiten umgeht
- Wie man die Verwendung eigener Werke mittels einer Creative-Commons-Lizenz steuern kann
- Wie Literaturverwaltungsprogramme beim Zitieren helfen können
- Für welche Literaturverwaltungsprogramme an der TU München eine Campuslizenz vorliegt
- Welche Schulungen, E-Learning-Materialien und Beratungsangebote es zum Thema Zitieren und Literaturverwaltungsprogramme an der TU München gibt
- Welche Zitierstile zu empfehlen sind: Autor-Jahr-Stil [APA], numerischer Stil [IEEE-Editorial], Fußnotenstil [Chicago].
Den TUM-Zitierleitfaden finden Sie unter https://mediatum.ub.tum.de/1225458
Wenn Sie Inhalte aus studentischen Arbeiten in Ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichung verwenden wollen, müssen Sie diese zitieren.
- Eine veröffentlichte Studien- oder Prüfungsarbeit darf zitiert werden (Optionen für die Veröffentlichung siehe Zitierleitfaden der Universitätsbibliothek). Die TUM empfiehlt Abschlussarbeiten zu veröffentlichen, wenn wesentliche wissenschaftliche Ergebnisse erzielt wurden. Die Universitätsbibliothek bietet die Möglichkeit, Abschlussarbeiten auf mediaTUM zu publizieren.
- Beim Zitieren unveröffentlichter Studienarbeiten muss eine Genehmigung der Autorin bzw. des Autors und der Betreuerin bzw. des Betreuers eingeholt und in der zitierenden Arbeit dokumentiert werden.
- Aus anderen Werken übernommene Inhalte müssen durch Zitat gekennzeichnet sein.
- Informationen dürfen nicht unterdrückt werden, auch wenn sie die Hypothese der Autorin bzw. des Autors in Frage stellen.
- Die Nachprüfbarkeit von Forschungsergebnissen (Dokumentation, Beschreibung der Methoden, Langzeitarchivierung der Primärdaten) muss gesichert sein.
- Es ist nicht zulässig, Forschungsergebnisse mehrfach zu veröffentlichen oder zu fragmentieren, um die Zahl der Publikationen zu erhöhen.
- Informationen dürfen nicht unterdrückt werden, auch wenn sie die Hypothese der Autorin bzw. des Autors in Frage stellen.
- Aus anderen Werken übernommene Inhalte müssen durch Zitat gekennzeichnet sein.
- Veröffentlichen Sie möglichst in Zeitschriften mit Qualitätssicherung (Peer Review). Um zu entscheiden, welche Zeitschrift für Ihre geplante Publikation geeignet ist, können Sie bibliometrische Indikatoren zurate ziehen. Die Universitätsbibliothek bietet Informationen zur Bibliometrie, Schulungen und Beratung zu Sichtbarkeit und Impact von Forschung an.
Die TUM hat eine verbindliche Publikationsrichtlinie beschlossen, die der eindeutigen Zuordnung der Mitglieder der TUM im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Schrifttum dient. Damit soll erreicht werden, dass Publikationen, Patente und sonstige Schriftdokumente zum Vorteil der Autorinnen bzw. Autoren und ihrer Institution(en) korrekt und vollständig erfasst werden.
Die TUM hat im Januar 2014 eine Open Access Policy verabschiedet und sich dem Anspruch auf freie Verfügbarkeit von wissenschaftlicher Literatur im Internet verpflichtet.
- Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TUM sollen ihre wissenschaftlichen Publikationen in begutachteten Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen.
- Bereits zuvor in kostenpflichtigen Zeitschriften veröffentlichte Publikationen sollen als Kopie auf dem Medienserver der Technischen Universität München der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, sofern diesem Vorgehen keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen.
- Unter bestimmten Bedingungen kann bei einer Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift die TUM Publikationsgebühren im Rahmen von Publish-&-Read-Verträgen übernehmen. Weitere Informationen und ein Beratungsangebot finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek zu Open Access.
Alle Publikationen der TUM Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen nach Beschluss des Hochschulpräsidiums in der elektronischen Hochschulbibliographie der TUM auf dem Medienserver mediaTUM verzeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.
Die Universitätsbibliothek der TU München ist Auslegestelle der DIN-Normen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUM haben von ihrem Arbeitsplatz aus vollständigen Zugriff auf die elektronische Version aller DIN-Normen, andere Personen können die Normen in der Universitätsbibliothek einsehen.
- Nutzungsbedingungen für die Verwendung der Normen in Forschung und Lehre finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.
- Normen dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert werden (formale Vorgaben für die korrekte Quellenangabe finden Sie im Zitierleitfaden der Universitätsbibliothek).
- Wissenschaftliche Veröffentlichungen, die Normenzitate umfassen, sind rechtlich zulässig, solange sie im Rahmen eines Prüfungsverfahrens erfolgen (zum Beispiel bei der Veröffentlichung einer Dissertation im Rahmen des Promotionsverfahrens).
- Für Veröffentlichungen, die Normenzitate umfassen und außerhalb von Prüfungsverfahren erfolgen (z.B. Fachbücher, Fachzeitschriften oder kommerzielle Veröffentlichungen), müssen unter Umständen Genehmigungen von DIN Media eingeholt werden (weitere Informationen finden Sie im Zitierleitfaden der Universitätsbibliothek).
Auf den Webseiten der Universitätsbibliothek haben Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TUM Zugriff auf eine Vielzahl von Datenbanken.
- Dort sind die fachübergreifenden Datenbanken Web of Science und Scopus sowie eine Vielzahl fachspezifischer Datenbanken zugänglich.
- Datenbanken bieten in der Regel differenzierte Suchmöglichkeiten (Schlagworte, Kombination von Suchen und Alerting-Dienste).
- Über die TUM Kennung ist ein Zugriff auf alle Datenbanken vom eigenen Arbeitsplatz aus möglich.
- Die Universitätsbibliothek bietet Ihnen Schulungen, E-Learning-Materialien und eine Recherchesprechstunde zu Suchinstrumenten und -strategien an.
Forschungs- und Wirtschaftskooperationen
Die TUM bietet Ihnen eine Patent- und Erfinderberatung. Wenn Sie beabsichtigen, für eine Idee, ein Projekt im Entwicklungsstadium oder ein fertiges Produkt ein Schutzrecht anzumelden, können Sie sich beraten lassen. Der Erfinderleitfaden im Intranet der TUM und die Seiten von TUM ForTe enthalten weitere Informationen.
TUM ForTe – Office for Research and Innovation – bietet Unterstützung in Fragen der Forschungsförderung und des Technologietransfer. Wenn Sie Forschungs- oder Wirtschaftskooperationen oder Drittmittelprojekte vorbereiten, können Sie sich hier beraten lassen. Im TUM Research Code of Conduct finden Sie außerdem die verbindlichen Grundsätze und Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Forschungs- und Wirtschaftskooperationen.
Beschäftigung und Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Sie sollten bei Auswahl, Einstellung und Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Richtlinien des TUM Diversity Code of Conduct berücksichtigen. Im Code of Conduct verpflichtet sich die TUM, Vielfalt und Unterschiedlichkeit in der TUM zu fördern und zu unterstützen. Die TUM setzt sich aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Barrierefreiheit und Gleichstellung ein.
Grundsätze bei der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat die TUM in der „Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten (TUM-SGwP)" festgelegt. Demnach haben Studentinnen und Studenten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler einen Anspruch auf regelmäßige wissenschaftliche Beratung und Unterstützung durch Betreuende oder Leitungspersonen von Arbeitsbereichen und Arbeitsgruppen. Wer einen Arbeitsbereich/ eine Arbeitsgruppe leitet, trägt Verantwortung dafür, dass für Studierende, Promovierende oder Graduierte eine angemessene Betreuung gesichert ist. Betreuungspersonen sollen nicht mehr Promovendinnen bzw. Promovenden annehmen, als sie in der Lage sind, adäquat zu betreuen.
Die TUM hat Regeln zum Thema Fairplay am Arbeitsplatz festgelegt und distanziert sich ausdrücklich von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Stalking und Mobbing und gibt Empfehlungen, wie bei entsprechenden Vorkommnissen zu handeln ist. Die Dienstvereinbarung sowie weitere Informationen zum Thema Konfliktmanagement finden Sie im Dienstleistungskompass.
Bei konkreten Anliegen steht für Beschäftigte der betriebspsychologische Dienst der TUM für Beratung und Hilfe zur Verfügung. Studierende können das Beratungsnetzwerk des Studentenwerks München kontaktieren, das zahlreiche Beratungsangebote bündelt.
Die Prinzipien, denen sich die TUM im Bereich der Lehre verpflichtet, sind in der TUM-Lehrverfassung zu finden
Studentinnen und Studenten, deren Prüfungsarbeiten Sie betreuen, müssen von Ihnen regelmäßig beraten und unterstützt werden. An der TUM gibt es außerdem mehrere Einrichtungen, die Schulungen und Unterstützung für Studierende und Promovierende anbieten.
- ProLehre | Medien und Didaktik hat diverse Angebote zur Lernkompetenzförderung von Studierenden, z.B. Workshops zu Lernstrategien, Selbstmotivation und Prüfungsvorbereitung.
- Die Universitätsbibliothek bietet ein modulares Schulungsprogramm zur Informationskompetenz an. Die Schulungen der Universitätsbibliothek werden als Präsenzveranstaltungen, Webseminare und E-Learning-Kurse angeboten.
- Die TUM hat zwei Literaturverwaltungsprogramme lizenziert: Citavi und EndNote. TUM Angehörige können diese Programme kostenfrei nutzen. Die Universitätsbibliothek bietet Basis- und Aufbaukurse für beide Programme an. Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Literaturverwaltungsprogrammen haben, können Sie sich einen Termin in der Literaturverwaltungssprechstunde der Universitätsbibliothek geben lassen (auch als Online-Beratung über Konferenzsoftware).
- Das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) bietet zahlreiche Kurse für Studierende und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu IT-Themen an, u.a. auch zu Microsoft Office.
Die TUM bietet mit ihrer zentralen Serviceeinrichtung ProLehre | Medien und Didaktik allen Lehrenden ein vielseitiges hochschuldidaktisches Weiterbildungsprogramm sowie individuelle Beratung und die Unterstützungsangebote rund um Lehren, Lernen und Prüfen. Für neue Lehrende gibt es ein spezielles didaktisches Onboarding-Format.