Ehegattensplitting

Das Ehegatten-Splitting wurde 1958 eingeführt und 1982 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Nach Einschätzung des Gerichts stellt es keine Steuervergünstigung dar. Und so funktioniert das Ehegatten-Splitting:

Ehepaare können bei der Einkommensteuer die gemeinsame Veranlagung wählen. Dann wird zur Berechnung der Steuerschuld das Splittingverfahren angewendet. Dabei werden die Einkommen der Eheleute zusammengeszählt und durch zwei geteilt. Die darauf errechnete Steuer wird verdoppelt. Dadurch soll erreicht werden, dass die Steuerbelastung trotz Steuerprogression immer gleich hoch ist, egal wie sich das Einkommen auf die Eheleute verteilt. Ehepartner, die beide annähernd gleich viel verdienen, profitieren nicht vom Splitting, vorteilhaft ist es indes für Paare mit großem Gehaltsgefälle.

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