Sarg versehentlich geöffnet :
Prozess um Rechnung für bei Beerdigung verunfallten Sarg

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Gut verschlossen: Dass sich der Sarg während der Beisetzung öffnet, sollte nicht passieren.
Weil einer der Sargträger beim Herablassen des Sarges den Gurt losgelassen hatte, fiel dieser ins Grab und öffnete sich. Die Witwe des Verstorbenen weigerte sich, die Rechnung des Bestatters zu bezahlen. Laut dem Urteil muss sie das nun.

Ein Unfall mit einem Sarg während einer Beerdigung im Juli 2021 hat das Amtsgericht Ansbach beschäftigt. Das Urteil gegen die Witwe des beigesetzten Mannes ist nach Justizangaben von Mittwoch jetzt rechtskräftig. Sie hatte die Rechnung des Bestatters nicht begleichen wollen – nun muss sie doch zahlen.

Bestatter nicht haftbar

Beim Herablassen des Sarges in das Grab hatte einer der Sargträger den Gurt losgelassen, woraufhin der Sarg zu Boden fiel, sich öffnete und den Blick auf den Toten freigab. Die Witwe zahlte deswegen die Rechnung in Höhe von rund 2300 Euro nicht. Ihrer Ansicht nach waren die vom Totengräber zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig.

Die Richter kamen zu einem anderen Ergebnis. Die Gurte seien zuvor bereits unfallfrei eingesetzt worden. Der Bestatter habe die Sargträger, Kollegen des Toten, nicht bestellt und hafte also auch nicht für das zu frühe Loslassen eines Gurtes.

Die Frau wurde im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Dagegen legte sie Berufung ein, nahm dies später wieder zurück. Somit ist das Urteil den Angaben nach jetzt rechtskräftig.