Femizide vor Gericht :
Braucht Deutschland einen Straftatbestand Femizid?  

Lesezeit: 5 Min.
Mexiko, Kroatien und Malta haben für geschlechtsbezogene Tötungen von Frauen eigene Tatbestände eingeführt. Würde eine Änderung des Strafrechts auch in Deutschland helfen, um diese Form der Gewalt zu ahnden?

Im Februar 2020 wurde Ingrid Escamilla in Mexiko-Stadt von ihrem Partner brutal getötet. Fotos ihrer Leiche waren auf den Titelseiten der Boulevardmedien abgedruckt. Zwei Jahre später verurteilte ein Gericht Erick R. zu 70 Jahren Haft wegen „feminicidio“, also Femizid. Es war nicht der erste Fall in Mexiko, bei dem ein Täter für den Mord an einer Frau nach diesem Strafbestand verurteilt wurde. Aber es war das erste Mal, dass ein Mann die Höchststrafe bekam. 70 Jahre muss Erick R. ins Gefängnis.

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
11,80 € jetzt nur 0,99 €

Jetzt Zugang 11,80 € für nur 0,99 € abonnieren?

  • Mit einem Klick online kündbar