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Landesherrliche Kanzleien Mitteleuropas im Spätmittelalter. Forschungsergebnisse und Perspektiven

2021

Widder, Ellen: Landesherrliche Kanzleien Mitteleuropas im Spätmittelalter. Forschungsergebnisse und Perspektiven, in: Spätmittelalter in landesherrlichen Kanzleien Mitteleuropas. Alte Tradition und der mühsame Weg zu neuen Fragen und Antworten, hg. von Tomáš Velička, Berlin 2021 (Geschichte. Forschung und Wissenschaft 73), S. 305-319. This article deals with the rich findings of an anthology on sovereign chanceries in Central Europe in the late Middle Ages in the field of tension between "old tradition and new ways". Not only are the research results presented, but also the resulting perspectives are discussed. ***** Der Beitrag behandelt die reichen Erträge eines Sammelbandes zu Landesherrlichen Kanzleien Mitteleuropas im Spätmittelalter im Spannungsfeld von „alter Tradition und neuen Wegen“. Dabei werdem nicht nur die gewonnenen Forschungsergebnisse präsentiert, sondern auch die sich daraus ergebenden Perspektiven diskutiert. ***** L'article traite des riches résultats d'une anthologie sur les chancelleries souveraines d'Europe centrale à la fin du Moyen Âge dans le domaine de la tension entre "ancienne tradition et nouvelles voies". Les résultats de la recherche sont non seulement présentés, mais les perspectives qui en découlent sont également discutées.

Landesherrliche Kanzleien Mitteleuropas im Spätmittelalter. Forschungsergebnisse und Perspektiven Ellen Widder In diesem Beitrag sollen die reichen Erträge dieses Sammelbandes zu Landesherrlichen Kanzleien Mitteleuropas im Spätmittelalter im Spannungsfeld von „alter Tradition und neuen Wegen“ zusammengefasst werden. Dabei sollen nicht nur die gewonnenen Forschungsergebnisse präsentiert, sondern auch die sich daraus ergebenden Perspektiven diskutiert werden. Angesichts der Fülle der behandelten Themen ist dies keine leichte Aufgabe. Bereits der einleitende Beitrag von Ivan Hlaváček benennt eine ganze Reihe von Forschungsdesideraten wie die Diplomatische Aktenkunde, die Itinerarforschung, das Archivwesen sowie die Deperditaforschung. Gleichzeitig stellt er die Herausforderung der klassischen diplomatischen Methodik angesichts des exponentiellen Ansteigens der Überlieferung im Spätmittelalter heraus. Es führt zu dem Problem, dass das anhand des früh- und hochmittelalterlichen Materials entwickelte methodische Instrumentarium der Diplomatik angesichts des Mengenproblems an seine Grenzen gerät und verlangt andererseits danach, methodische Zugänge für die Untersuchung der spätmittelalterlichen Überlieferung zu finden. Aufgrund dieses Befundes rät er auch zu einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit. Der vorliegende Band selbst behandelt sein Thema in fünf Kapiteln, die jeweils größere Zusammenhänge präsentieren. Den Regionen und ihrem Kanzleiwesen galt der erste Teil. Den Anfang bildeten ursprünglich zwei Beiträge zur Entwicklung landesherrlicher Kanzleien im 13. Jahrhundert. Leider kam der Vortrag von Thomas Vogtherr nicht zur Publikation. Darin diskutierte er die Kanzlei der Welfen in der kritischen Zeit zwischen der Entmachtung und damit verbundenen Rangminderung Herzog Heinrichs des Löwen (1180) und der Wiederaufnahme seiner Nachkommen in den Kreis der Reichsfürsten zur Zeit Ottos des Kindes, Herzog von Braunschweig und Lüneburg (1235). Dieses geschah unter stark veränderten und für die Familie keineswegs vorteilhaften Bedingungen. Allein diese Geschichte bietet Stoff genug zur Frage nach dem Wesen und dem Funktionieren der Kanzlei. Dazu kommen zwei weitere Aspekte, die Auswirkungen auf die Qualität und den Umfang des überlieferten Materials haben: In die Zeit der wel- 306 E LLEN W IDDER fischen Rangminderung fiel das König- und Kaisertum Ottos IV., Sohn Heinrichs des Löwen, während ein Großteil der welfischen Kanzleiprodukte im Staatsarchiv zu Hannover 1943 den Bombardierungen des Zweiten Weltkrieges zum Opfer fiel. Demgegenüber unternimmt der vorliegende Beitrag von Ludmila Sulitková einen Vergleich zwischen der Kanzlei der letzten böhmischen Přemysliden und der der letzten ungarischen Árpáden in der Zeit um 1300. Das Erlöschen beider Dynastien und die sich daraus ergebenden Nachfolgekämpfe waren begleitet von innen- und außenpolitischen Spannungen. Da dieser Umstand zu weiteren, die Verfassungsgeschichte der beiden Reiche ganz allgemein tangierenden Fragen führt, soll weiter unten darauf noch einmal zurückgekommen werden. Aus beiden Beiträgen ergeben sich weiterführende Forschungsfragen zur Kanzlei, die hier nur angerissen werden können: Was muss man eigentlich unter einer Fürstenkanzlei im 13. Jahrhundert verstehen, woher rekrutierte sich ihr Personal? Welche Auswirkungen hatte der drohende bzw. eingetretene Rangverlust auf das Urkundenwesen? Was geschah, wenn die Dynastie wechselte und mit den Nachfolgern neue Personengruppen auf den Plan traten? Wie half die Kanzlei bzw. ihr Personal bei der Stabilisierung der Verhältnisse? Gab es Brüche oder Kontinuitäten bei den Personen oder bei den Praktiken? Auf der Tagung kamen anschließend die Verhältnisse in der Grafschaft (und späterem Herzogtum) Württemberg im (ungedruckten) Vortrag von Mark Mersiowsky zur Sprache, der auf kritische Zeiten in der Herrschaftsgeschichte wie Teilung, dynastische Krisen und Rangerhöhung verwies und diese als Auslöser von Kanzleiinnovationen diskutierte. Die vorliegenden Untersuchungen im Beitrag von Petr Elbel richten sich auf die Kanzlei der böhmischen Länder zur Zeit König Sigmunds. Diese lassen sich gewinnbringend in Beziehung zu dem einige Jahrzehnte vorher erfolgten Aufbau einer Kanzlei durch einen Hochstapler, den „falschen Woldemar“, Markgrafen von Brandenburg, und seine Helfer setzen, wie sie Dennis Majewski vorstellt, und geben Anlass für weiterführende spannende Fragen: Wieviel Kanzleien hatte Sigmund eigentlich insgesamt? Wie verhält sich ein Herrscher, der als Kaisersohn, Markgraf von Brandenburg und Kurfürst des Reiches begann, später gleichzeitig als König von Ungarn, römisch-deutscher König und Kaiser sowie als König von Böhmen herrschte? Wie organisierte er die Kanzlei, aber auch wie organisierte die Kanzlei den Herrscher? Noch einmal zurück zum „falschen Woldemar“, einem der von Karl IV. in den 1350er Jahren wider besseren Wissens anerkannten Vorgänger Sigmunds in der Markgrafschaft Brandenburg: Wer organisierte wissentlich die Herrschaft eines Hochstaplers? Wer hatte – neben Karl IV. – noch ein Interesse daran? Wer unterstützte ihn? Der König selbst tat es wohl aus politischem Interesse und taktischer Notwendigkeit, um damit den Wittelsbacher und Kaisersohn Ludwig ‚den Brandenburger‘, seinen damals gefährlichsten Konkurrenten, kaltzustellen. Als territoriale Nachbarn handelten die wettinischen Markgrafen von Meißen wohl aus denselben Gründen. L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 307 Es wurde dabei ein vollkommen eigennütziger „Kanzlei-Technologietransfer“ betrieben und ein Betrug offenbar recht erfolgreich verwaltet. Auch die Möglichkeiten, die die Königinnen mittels einer Kanzlei hatten, müssen differenzierter betrachtet werden, als es bislang erfolgte. Hierauf weist Jan Vojtíšek in seinem Beitrag zu den böhmischen Königinnen in der Zeit der Luxemburgerherrschaft hin. Diese Frauen kamen häufig von auswärts, waren aber im Falle ihrer Verwitwung keineswegs zwangsläufig machtlos. Hier ergibt sich ein spannendes Feld der Kanzleiforschung, auch wenn dafür die Überlieferung nicht immer befriedigend ausfällt. Im Anschluss daran schwenkt die Perspektive auf den Südosten des Reiches. So zeigte sich die Kanzlei der Grafen von Cilli im Beitrag von Christian Domenig angesichts der Karriere ihrer Herren im Umfeld des Königtums als ein ergiebiges und anregendes Forschungsfeld. Auch hierbei rückte mit Barbara von Cilli, der Ehefrau Kaiser Sigmunds, erneut eine Frau mitsamt ihrer Herkunftsfamilie in den Blick. Es war eine politische Ehe ganz eigener Art, die nicht standesgemäß war und wohl auch nicht glücklich. Was den schlechten Ruf (oder Nachruf) Barbaras begründete und welche Rolle welche Kanzlei bei ihrer Skandalisierung spielte, ist eine spannende Frage. Ein weiterer, sehr interessanter Aspekt wäre hier die Einbindung der Cillier nicht nur in die Sphäre des europäischen Hochadels, sondern auch ihre Beziehungen zu den Osmanen. Auch hierbei stellen sich Fragen, die für zukünftige Kanzleiuntersuchungen in einer globalen Perspektive relevant werden könnten. Julia Hörmann-Thurn und Taxis behandelt am Beispiel der Tiroler Landesfürsten im 14. Jahrhundert Dynastiewechsel im Spiegel der Kanzleigeschichte, verbunden mit der Frage, wie sich der innerhalb von drei Jahrzehnten vollziehende dreifache Wechsel der herrschenden Familie (Tirol-Görz – Luxemburg – Wittelsbach – Habsburg) im zweiten Drittel des 14. Jahrhunderts auf die landesfürstliche Kanzlei ausgewirkt hat. Die Ergebnisse sind aufschlussreich, nicht homogen, aber naheliegend. Galt es, nur ein Territorium zu beherrschen, reichte es, die Führungsspitze, sprich den Kanzler, gegen eine eigene Vertrauensperson auszutauschen. Waren mehrere markante Herrschaftskomplexe in Personalunion zu verwalten (wie die Grafschaft Tirol, das Herzogtum Bayern sowie Markgrafschaft Brandenburg), dann gestaltete sich die Situation zwar komplizierter, konnte aber gelöst werden, indem man die Kanzlei am (reisenden) Herrscherhof installierte und dezentrale Ableger in den Territorien unterhielt. Die größten Auflagen erhielt dagegen ein mit umfassenden Befugnissen ausgestatteter Statthalter wie Konrad von Teck in den vier Jahren seiner Tiroler Hauptmannschaft. Die ‚fortschrittliche‘, weil umfassende Dokumentation seines Herrschaftshandelns diente damit seiner umfassenden Kontrolle als Stellvertreter seines Herrn. Daniel Luger diskutiert dagegen nicht nur die Forschungsgeschichte zu den österreichischen Habsburgern, sondern zeigt daran auch auf, welchen Stellenwert die editorische Erschließung des Urkundenwesens für die Wissenschaft hat. Hier- 308 E LLEN W IDDER bei kann er eindrucksvoll zeigen, welche fatalen Folgen die archivarische Ordnung des 19. Jahrhunderts zeitigte, die mit Blick auf die Pertinenzen das Material – besonders das Geschäftsschriftgut – auf verschiedene Archivkörper verteilte. Andererseits verweist er auf die hohe Relevanz der Frage nach der Überlieferungschance. So sind Mandate, die sicher den überwiegenden Teil der spätmittelalterlichen Kanzleiprodukte ausgemacht haben, im Vergleich zu den Urkunden proportional wesentlich schwächer überliefert. Verschiedene Aspekte des luxemburgischen Kanzleiwesens in Böhmen behandeln die Beiträge von Tomáš Velička, Marie Bláhová und Hana Pátková. Auf den Beitrag von Tomáš Velička über Deutsch als Urkundensprache in den Kanzleien der ersten Luxemburger in Böhmen soll weiter unten an anderer Stelle noch genauer eingegangen werden. Die Frage nach Ideologie und Propaganda Karls IV. beantwortet Marie Bláhová nicht nur für die offiziöse Historiographie in der Zeit seiner Herrschaftszeit entschieden positiv, sondern auch im Hinblick auf eine bestimmte Reihe von politisch relevanten Urkunden. Hierfür sprechen nicht nur die besonders repräsentativen Ausstattungsmerkmale, sondern auch ihre entsprechend argumentierenden Arengen. Dass dynastische Krisensituationen besondere Maßnahmen erforderten, aber solche auch hervorbrachten, zeigt Hana Pátková am Beispiel einer Reihe von nahezu gleichlautenden Urkunden aus den Kanzleien verschiedener böhmischer Königsstädte mitsamt der (an Böhmen verpfändeten) Reichsstadt Eger. Im Jahr 1350 gelobten diese dem neugeborenen ersten Sohn Karls IV., Wenzel, als (zukünftigem) böhmischen König Gehorsam. Offenbar hatte der damals schwer erkrankte König Karl IV. die Dokumente veranlasst und entsprechende Textvorlagen an die Städte geschickt, um im Fall seines Todes Vorsorge hinsichtlich einer reibungslosen Herrschaftsnachfolge im Königreich Böhmen zu treffen. Anders als vielleicht zu erwarten, handelte es sich dabei aber um keine Empfängerausfertigungen, sondern um genuin städtische Kanzleiprodukte. Sie zeigen gleichzeitig das hohe Niveau des städtischen Urkundenwesens. Nur das Formular war den Städten in dem hier untersuchten Fall von höherer Stelle vorgegeben worden. Es folgt im Band eine Reihe von Beiträgen zur Funktion und Rolle von Amtsbüchern in landesherrlichen Kanzleien. Eines aus der des böhmischen Königs Georg von Podiebrad aus den 1460er Jahren, die sog. Cancellaria regis Georgii, diskutiert Jana Vojtíšková im Hinblick auf seine Funktion und eine geplante Edition. Konzipiert hat es wahrscheinlich der Doktor beider Rechte Gregor Heimburg, einer der berühmtesten Juristen seiner Zeit, als ein „Kopialbuch mit Zügen einer privaten Dokumentensammlung“. Gregor Heimburg hatte bereits ein illustres Vorleben, bevor er im höheren Alter und als Exkommunizierter im Jahre 1466 in die Dienste des ebenfalls exkommunizierten Georgs von Podiebrad trat. Er stammte aus dem Fränkischen, war ab 1430 Vikar in spiritualibus des Erzbischofs von Mainz, nahm als wichtiger Rechtsexperte am Konzil von Basel teil und war ein L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 309 ausgewiesener Verwaltungsfachmann. Neben dem Kirchendienst hatte er weitere Verpflichtungen, darunter eine fast drei Jahrzehnte währende Tätigkeit als Syndikus der Reichsstadt Nürnberg. Gregor Heimburg war es, der die Podiebradsche Registratur und Schriftgutorganisation in nur kurzer Zeit aufbaute. Demgegenüber diskutiert Kathrin Kininger die Bücher im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv als Quellen zur spätmittelalterlichen Kanzleigeschichte unter Berücksichtigung von aktuellen (und historischen) theoretischen Ansätzen im Rahmen der Archivwissenschaft. Ausgehend von einem systematisierenden Überblick über die Kanzleibücher der verschiedenen österreichischen Herzogslinien liefert sie der Forschung gleichzeitig Denkanstöße zur Frage nach den Gründen und Auswirkungen der sogenannten Archival Silences.1 Hierhinter verbirgt sich ein Ansatz, der Anfang des 21. Jahrhunderts im Kontext der sogenannten Postcolonial Studies entwickelt wurde; er eignet sich aber auch für die kritische Auseinandersetzung mit der Frage nach den Kriterien für Selektion und Ordnung von Archivgut ganz allgemein. So werden beispielsweise Bücher im Archiv gesondert aufbewahrt und geraten auf diese Weise eher marginal in den Wahrnehmungshorizont der Kanzleiforschung. Sie verlieren damit, noch verstärkt durch die Normativität der „klassischen“, an Urkunden entwickelten diplomatischen Methodik, ihre Relevanz im Rahmen diplomatischer Untersuchungen und dienen häufig eher als pflichtgemäße Ergänzung zu den Urkundenstudien und weniger als Forschungsobjekt sui generis. Doris Bulach behandelt in ihrem Beitrag die Registerführung in der Herrschaftszeit König bzw. Kaiser Ludwigs IV. ‚des Bayern‘ (Ý1347). Aufschlussreich ist dabei der Blick auf die Interaktionen zwischen der Hofkanzlei und Kanzleien verschiedener Dynastien, die in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit den Wittelsbachern verwandt oder verschwägert waren. Hierzu gehörten die Markgrafen von Meißen und die Könige von Dänemark. Die Verfasserin sieht hier einen Personentransfer wirksam. Dies ist durchaus plausibel, galt es doch angesichts der hochrangigen verwandtschaftlichen Verbindung neue Standards zu setzen. Doch besteht dabei möglicherweise ein Unterschied zu den „Nebenkanzleien“ der Wittelsbacher darin, dass diese sich im Laufe des 13./14. Jahrhunderts faktisch in verschiedene Linien aufspalteten bzw. weit auseinanderliegende Territorien erwarben. Zu nennen wären die beiden bayerischen Herzogtümer und die Pfalzgrafschaft bei Rhein im 13. Jahrhundert. Hinzu kamen die Grafschaft Holland, die Markgrafschaft Brandenburg und die Grafschaft Tirol im Laufe des 14. Jahrhunderts. Die Frage stellt sich, ob die Registerführung dabei lediglich ein reines Verwaltungsmittel war und welche Urkunden darin registriert und welche nicht registriert wurden. Nach welchen Rechtsmaterien wurde geschieden, nach 1 Zur politischen Dimension vgl. auch: Carter, Rodney G. S.: Of Things Said and Unsaid: Power, Archival Silences, and Power in Silence. In: Archivaria 61, 2006, 215–233, online unter: https://archivaria.ca/index.php/archivaria/article/view/12541 (letzter Zugriff am 17. 07. 2020). 310 E LLEN W IDDER welchen Kriterien wurde ausgeschieden? Wurden die Register durch Inhaltsverzeichnisse funktional erschlossen oder nicht? Was bedeutete das jeweils? Welche Funktion hatte das „papierne Buch mit Urkundenkopien“, das der dänische König Waldemar immer mit sich führte und von seinem Notar zeigen ließ? Welche Bezeichnungen benutzen die Zeitgenossen für die verschiedenen Rechtsmaterien und wie verwalteten sie sie? Die letzte Abteilung des Bandes gilt den Kanzleien und dem Urkundenwesen in den schlesischen Fürstentümern. Im Beitrag von Mlada Holá zu Verwaltungsveränderungen in der Breslauer Hauptmannskanzlei in den Jahren von 1335 bis 1378 geht es um die Folgen eines Herrschaftswechsels im Herzogtum Breslau. Das Herzogtum mit seinem bedeutenden Zentrum, der Handelsstadt Breslau, ging auf dem Erbweg an die Könige von Böhmen, die damals aus dem Hause Luxemburg stammten. Als Stellvertreter der neuen Herren übernahmen Hauptleute die Verwaltung der Herrschaftsrechte im Herzogtum. Im Gegensatz zu diesen, die häufig wechselten, war das teilweise noch aus der Herzogszeit stammende Kanzleipersonal ein stabilisierendes Element. Seit den 1360er Jahren trat der öffentliche Notar Peter von Bunzlau (1361–ca. 1380) aus diesem Kreis hervor. Er wurde in den folgenden zwei Jahrzehnten zum Kontinuitätsfaktor und überstand sogar unbeschadet politische Umbrüche infolge von Konflikten zwischen dem Breslauer Rat und Kaiser Karl IV. (als König von Böhmen) um die Hauptmannschaft. Im Beitrag von Tomasz Jurek geht es ebenfalls um Konkurrenzen. Er diskutiert die Kanzlei einer Frau „unter Druck“ im Spiegel einer ungewöhnlich guten Quellenüberlieferung. Agnes (Ý1392), Witwe des 1368 gestorbenen schlesischen Herzogs Bolko II. von Schweidnitz-Jauer, regierte nach dem Tode ihres Ehemanns fast dreißig Jahre lang. Bei der kinderlosen Fürstin handelte es sich um eine geborene Herzogin von Österreich, die nach ihrer Verwitwung ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Mannes behielt. Der eigentliche Erbe war der böhmische König Wenzel (IV.), der schon zu ihren Lebzeiten Druck auf Agnes ausübte. Vermutlich ist diesem Umstand die trotz Verlusten reiche Urkundenüberlieferung samt einer differenzierten Registerführung und weiterem Geschäftsschriftgut zu verdanken. Das Material erlaubt durch den Schreibervergleich Aussagen zum Personalbestand in der Kanzlei. Zur Spätzeit Bolkos sind fast zwanzig Schreiberhände nachweisbar, die in keinem Verhältnis zur wesentlich geringeren Zahl des durch Titel oder Namen bezeichneten Kanzleipersonals stehen. Als nach Agnes Tod der Protonotar und mit ihm der Großteil der Schreiber wechselte, blieb der Kanzleistil unverändert. Das Schweidnitzer Kanzleipersonal bildete jedoch „keine Gruppe von Intellektuellen“, sondern es waren „agile und fleißige Arbeiter des geschriebenen Wortes“ – so das Resümee des Verfassers. Ganz ähnlich darf man sich auch sonst landesherrliche Kanzleien im spätmittelalterlichen Mitteleuropa vorstellen. Nach diesem Überblick fragt man sich, was man diesem breiten Spektrum von Perspektiven und Beiträgen noch hinzufügen könnte. Gerade angesichts der Viel- L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 311 zahl der Ansätze lohnt es sich, einige weiterführende Fragen zu stellen. Am Anfang steht die Einsicht, dass wir auch weiterhin viel stärker über unsere Vorstellungen von einer Kanzlei nachdenken müssen. Bei meinen eigenen Untersuchungen zu spätmittelalterlichen Kanzleien konnte ich feststellen, dass wir in den meisten Fällen mehr oder weniger unbewusst das Modell einer Behörde des 19. Jahrhunderts anwenden, wenn wir von einer mittelalterlichen Kanzlei sprechen.2 Dies hat Gründe und es hat Konsequenzen. Die Gründe liegen in den Anfängen der wissenschaftlichen Kanzleiforschung im 19. Jahrhundert. Das Modell der Kanzlei als Behörde wurde damals an den staatlichen Archivschulen gelehrt und durch Handbücher zum Archivwesen tradiert; es entsprach dem Behördenschema der Zeit der sich ausbildenden Bürokratie. Setzt man beides miteinander in Beziehung, dann zeigt sich das Modell: Die Behörden des 19. Jahrhunderts hatten einen Vorstand bzw. Leiter. Übersetzt man dies in das Kanzleimodell, dann wäre dies der Kanzler. Behörden besitzen bis zum heutigen Tag ein Organigramm; dies wäre im Modell die Hierarchie von Kanzler, Protonotaren und Notaren. Behörden haben außerdem einen festen Geschäftsgang; dies wäre bezogen auf die spätmittelalterliche Kanzlei, die Registratur und die damit verbundene Schriftgutproduktion. Ein Gegenbeispiel macht dies noch deutlicher: Denkt man im Vergleich dazu an mittelalterliche Städte, dann fällt einem keine Kanzlei, sondern eher einzelne Stadtschreiber ein, also prominente, in die städtische Politik einbezogene und kulturell aktive Einzelpersonen wie die Person des Esslinger Stadtschreibers und Literaturübersetzers Niklas von Wyle, über den Mark Mersiowsky in seinem Vortrag auf der Tagung sprach. Es handelte sich aber keineswegs um getrennte Welten, da auch Niklas später seine Karriere in der Kanzlei der Grafen von Württemberg fortsetzte, wo er als Kanzler wirkte. Die personale Mobilität zwischen städtischen Schreibstuben und landesherrlichen Kanzleien dürfte weit höher gewesen sein, als man bislang bereit war sich vorzustellen. Dies belegt auch das von Jana Vojtíšková behandelte Beispiel des langjährigen Nürnberger Syndikus und königlichen Kanzlisten Gregor Heimburg. Ganz allgemein herrscht hier noch ein großer Forschungsbedarf. Ein weiterer Punkt wäre die Frage nach den bei der Kanzleiforschung unreflektiert wirksamen nationalstaatlichen Paradigmen. So diente in der preußischen Geschichtsforschung des 19. Jahrhunderts die „Fortschrittlichkeit“ der Kanzlei der Markgrafen von Brandenburg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts als politisches Argument. Sie galt als wesentlicher Grund für den Aufstieg des Nachfolgestaates Preußen in der Neuzeit. Die brandenburgische Kanzlei in der Zeit von Markgraf Albrecht Achilles galt damit als Vorform wie Ursprung des preußischen 2 Widder, Ellen: Kanzler und Kanzleien. Eine Histoire croisée fürstlicher Administration im Südwesten des Reiches. Stuttgart 2016 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen, 204. Band), bes. 17–19, 58–62, 78–87 [u. ö.]. 312 E LLEN W IDDER Beamtentums.3 Ähnliche Vorstellungen sind auch für Bayern zu finden, wo der Schülerkreis um den Archivar und Hochschullehrer Hans Rall (* 1912, Ý1998) mittels Kanzlei- und Urkunden-Studien nachzuweisen suchte, dass – ich zitiere – „Bayern der älteste der deutschen Staaten ist, den es heute gibt“.4 Neben diesen Formen des Wettbewerbs um die beste Verwaltung gab und gibt es noch andere unhinterfragte Lehrsätze. Ein bis in die jüngste Zeit wirksamer ist der von der historischen „Verspätung“ des Nordostens gegenüber dem Südwesten von Europa.5 Es hat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Zeiten gegeben, in denen diese Vorstellungen massiv politisch instrumentalisiert wurden und desaströse Auswirkungen zeitigten. Ein letzter Reflex davon ist die unhinterfragte Vorstellung, dass das Deutsche die „Kultursprache“ im spätmittelalterlichen Mittel- und Mittelosteuropa gewesen sei, die besonders in den „deutschrechtlichen“ Städten gesprochen wurde. Tomáš Velička zeigt in seinem Beitrag auf, dass diese unreflektierte Annahme einer kritischen und differenzierten Überprüfung bedarf, deren Ergebnisse die Verhältnisse in einem anderen Licht erscheinen lassen. Im Übrigen muss man sich fragen, wie „deutsch“ die Luxemburger, die mit dem Grafen und Königssohn Johann um 1310 nach Böhmen kamen, wirklich gewesen sind. Meines Wissens war die Muttersprache von Johanns damals erst zwei Jahre als römisch-deutscher König amtierendem Vater Heinrich VII. und vermutlich auch die des Sohnes nicht Deutsch, sondern Französisch. Auf jeden Fall waren die persönlichen, sozialen und politischen Beziehungen Johanns viel stärker auf das Königreich Frankreich ausgerichtet als auf Deutschland oder Böhmen.6 Betrachtet man das östliche Mitteleuropa und große Teile Osteuropas im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert, dann kann man feststellen, dass dort enge Heiratsbeziehungen in den Westen existierten.7 Dieses Bild wird aber durch man3 4 5 6 7 Belege bei Widder (wie Anm. 2), 17f. Rall, Hans: Die bayerische Herzogsurkunde als verfassungsgeschichtliche Aussage. Erste Ergebnisse einer systematischen Zusammenstellung der bayerischen Herzogsurkunden. In: Festgabe für Seine Königliche Hoheit Kronprinz Rupprecht von Bayern. Hg. von Walter Goetz. München – Pasing 1953, 194–214, hier 214; dazu Widder (wie Anm. 2), 137 (mit Anm. 58). Moraw, Peter: Europa im späten Mittelalter. Einige Grundlagen und Grundfragen. In: Europa im späten Mittelalter. Politik – Gesellschaft – Kultur. Hg. von Rainer Christoph Schwinges, Christian Hesse und Peter Moraw. München 2006 (Historische Zeitschrift. Beiheft NF 40), 3– 10. Europäische Governance im Spätmittelalter. Heinrich VII. von Luxemburg und die großen Dynastien Europas / Gouvernance européenne au bas moyen âge. Henri VII de Luxembourg et l’Europe des grandes dynasties. Hg. von Michel Pauly. Luxembourg 2010 (Publications du CLUDEM 27); Rom 1312. Die Kaiserkrönung Heinrichs VII. und die Folgen. Die Luxemburger als Herrscherdynastie von gesamteuropäischer Bedeutung. Hg. Sabine Penth und Peter Thorau. Köln – Weimar – Wien 2016 (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 40). Für das 13. und 14. Jahrhundert in Hinblick auf Böhmen (Přemysliden, Habsburger, Meinhardiner und Luxemburger), Ungarn (Árpáden, Přemysliden, Wittelsbacher, Anjou [von Neapel] und Luxemburger) und Polen (Piasten, Přemysliden, Piasten, Anjou [von Ungarn] und Jagiellonen). L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 313 nigfaltige Einflüsse aus dem Süden, dem Norden und dem Osten ergänzt.8 Hinzu kam, dass gerade in Böhmen und Ungarn die in der Zeit um und nach 1300 herrschenden Dynastien in ungewöhnlicher rascher Folge wechselten und die jeweils vorherrschenden Einflüsse damit ebenfalls. Insofern könnte man dort vielleicht sogar von einem Labor spätmittelalterlicher Staatlichkeit sprechen, in dem sich neue Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen etablierten, abwechselten oder zumindest erprobt wurden. Die vergleichende Perspektive eröffnet nicht nur bei der Kanzleigeschichte neue Erkenntnismöglichkeiten, wenn man gleichzeitig nationalgeschichtliche Diskurse kritisch hinterfragt: Es würde dann vielleicht nicht ganz so wie bei Ludmila Sulitková für die Zeit um 1300 lauten, dass in Böhmen der Adel in enger Kooperation mit dem Königtum Träger der Staatlichkeit gewesen sei, während der ungarische eine ständige Bedrohung für seine Könige dargestellt habe. Wechselt man nämlich die Perspektive, dann könnte man die anhand des Kanzleimaterials gewonnenen Befunde auch anders interpretieren: Auch der böhmische Adel vertrieb in dieser Zeit seine Könige oder wechselte sie aus, wie die Fälle König Rudolfs I. (alias Rudolf III. von Österreich, Ý1307) und König Heinrichs I. (alias Herzog Heinrich von Kärnten-Tirol, Ý1335) belegen.9 Andererseits fanden die Ungarn in den 1320er Jahren mit den ursprünglich aus Frankreich stammenden, jedoch bereits seit mehreren Generationen in Süditalien herrschenden Anjou zu spezifischen Formen einer (sicher nicht immer nur friedvollen) Kooperation.10 8 9 10 Vgl. dazu auch die Einschätzung bei Zsoldos, Attila: Ungarn in der Árpádenzeit. Teil 2: Herrschaftsaufbau und gesellschaftliche Ordnung, Version 1.0. In: Herrschaft und Politik in Südosteuropa bis 1800, Bd. 1. Hg. von Oliver Jens Schmitt und Fritz Mitthof. 2016 (Online-Handbuch zur Geschichte Südosteuropas), online unter: https://hgsoe.ios-regensburg.de/fileadmin/doc/t exte/Band1/Zsoldos_Ungarn_in_der_’ Arp’ adenzeit_Teil2.pdf (letzter Zugriff am 19. 07. 2020), hier 24f. Dopsch, Heinz: Rudolf III. In: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), 178f.; Bláhová, Marie: Nepos vindicabit avum. Die Ermordung Albrechts I. am 1. Mai 1308 im Bewußtsein der böhmischen Gesellschaft des 14. Jahrhunderts. In: 1308. Eine Topographie historischer Gleichzeitigkeit. Hg. von Andreas Speer und David Wirmer. Berlin [u.a.] 2010 (Miscellanea Mediaevalia 35), 773–788, hier 773f.; Mersiowsky, Mark: Der Weg zum Übergang Tirols an Österreich 1363: Anmerkungen zur Politik im 14. Jahrhundert. In: 1363–2013. 650 Jahre Tirol mit Österreich. Hg. von Christoph Haidacher und Mark Mersiowsky. Innsbruck 2015 (Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs 20), 9–53; Die Erbtochter, der fremde Fürst und das Land. Die Ehe Johanns des Blinden und Elisabeths von Böhmen in vergleichender europäischer Perspektive / L’héritière, le prince étranger et le pays. Le marriage de Jean l’Aveugle et d’Elisabeth de Bohême dans une perspective comparative européenne. Hg. von Michel Pauly. Luxembourg 2013 (Publications du CLUDEM 38). Zu Heinrich von Kärnten vgl. Auch den Beitrag von Julia Hörmann-Thurn und Taxis in diesem Band. Vgl. Czukovits, Enikö: Introduzione. La dinastia degli Angiò e l’Unheria. In: L’Ungheria angioina. Hg. von demselben. Roma 2013 (Bibliotheca Academiae Hungariae – Roma. Studia 3), 7–22, hier 9f.; Kristó, Gyula: Die Árpádendynastie. Die Geschichte Ungarns von 895 bis 1301. Budapest 1993, 246–257; Engel, Pál: The Realm of St. Stephen: A History of Medieval 314 E LLEN W IDDER Was auch immer diese raschen politischen Umbrüche in beiden Ländern erzeugte, es dürfte sicher nicht in einer spezifischen Mentalität oder einer fortschrittlicheren Verwaltung begründet gewesen sein, sondern lag vermutlich in einer anderen Sphäre. Zu bedenken ist, dass in beiden Reichen alle vertriebenen, nicht anerkannten bzw. abgesetzten landfremden Thronfolger keine Söhne als Erben und legitime Herrschaftsnachfolger hatten und in der Zeit ihrer begrenzten Herrschaft auch keine bekamen.11 Damit blieb die Zukunft des Landes auch nach dem jeweiligen Dynastiewechsel unsicher; dies führte zu politischer Instabilität und sorgte für das abrupte und gewalttätige Ende von Königen. Es ist sicher kein Zufall, dass sich diese Situation in beiden Ländern erst entspannte, als Nachkommen, bevorzugt Söhne zur Welt kamen. Johann [der Blinde] von Böhmen, der dem 1310 von ihm und seinen Unterstützern vertriebenen Heinrich [von Kärnten] nachfolgte, ging als ungeliebter ‚König Fremdling‘ in die tschechische Historiographie ein. Sein politischer Erfolg und seine lange Herrschaft könnte vornehmlich darin begründet sein, dass er mit der 1310 geheirateten Přemyslidin Elisabeth rasch Kinder bekam, darunter 1316 den ersten Sohn Wenzel (den späteren Karl IV.).12 Diese Befunde zeigen zum einen die hohe Relevanz des dynastischen Elements im Rahmen erfolgreicher spätmittelalterlicher weltlicher Herrschaft, andererseits die Persistenz von national geprägten Geschichtsbildern und den Stellenwert, der erfolgreicher Verwaltung darin zugewiesen wurde. Im Gegensatz dazu war ihre Wahrnehmung durch die Zeitgenossen überraschenderweise gering. Dieser Umstand wurde sogar von den Betroffenen selber beklagt.13 Inspiriert von den Beiträgen des Bandes und basierend auf meinen eigenen Forschungen zu spätmittelalterlichen Kanzleien möchte ich am Schluss noch einige Aspekte zum Thema hinzufügen, die vielleicht die Diskussion über den Tagungs- 11 12 13 Hungary, 895–1526. London 2005, 110f. Für Ungarn wären der aus einer Seitenlinie stammende, in Venedig aufgewachsene und erst als Erwachsener nach Ungarn gekommene letzte Arpade Andreas III. (Ý1301) sowie seine Nachfolger Ladislaus V. (alias Wenzel III. von Böhmen) und Béla V. (alias Otto III. von Niederbayern). Karl Robert von Anjou, der Béla V. im Jahre 1308 als Karl I. von Ungarn nachfolgte und bis zu seinem Tod 1342 regierte, bekam erst ab 1321 insgesamt fünf Söhne. Die ‚Zeit der Oligarchie‘, geprägt durch die weitgehende politische Selbständigkeit des Adels, endete – so die Forschung – ebenfalls erst in den frühen 1320er Jahren; Engel (wie Anm. 10), 144, 391. Zur Söhnelosigkeit als politischem Problem nicht nur bei Habsburgern und Luxemburgern, vgl. Widder, Ellen: Überlegungen zur politischen Wirksamkeit von Frauen im 14. Jahrhundert. Margarete Maultasch und Agnes von Ungarn als Erbtöchter, Ehefrauen und Witwen. In: 1363–2013. 650 Jahre Tirol mit Österreich. Hg von Christoph Haidacher und Mark Mersiowsky. Innsbruck 2015 (Veröffentlichungen des Tiroler Landesarchivs 20), 91–134. „Ist alles wolgeordent on die canzly, der[en] ist gar nicht gedacht und muß alles helfen betrachten, schriben, orden und befelhen, und niemand gedenkt ir“. Anonyme Hand im Jahre 1474 als Nachschrift in einem Heft mit Aufzeichnungen über die sogenannte Amberger Hochzeit; Quellen zur Amberger Hochzeit von 1474. Hg. von Maximilian Buchner. In: Archiv für Kulturgeschichte 6 (1908), 385–438, hier 412; dazu Widder (wie Anm. 2), 1. L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 315 band hinaus weiterführen können. Es wird dabei erstens, um die Kanzlei und ihr Personal als Forschungsproblem, zweitens, um das Geschäftsschriftgut, drittens, um die rituelle Einbettung der Kanzleiprodukte und viertens, um die Macht der Kanzlei gehen. Der erste Punkt, die Kanzlei als Problem, soll sich mit der Wahrnehmung der Kanzlei und dem, was wir eigentlich über sie wissen, beschäftigen. Aus der Überlieferung haben wir für sie bestimmte Amtstitel wie Kanzler, Protonotar, Notar, Sekretär und Schreiber. Über den Schreibervergleich gewinnt man im Normalfall aber nur (meist anonyme) Schreiberhände. Bislang ging man davon aus, dass die Kanzlei über fest angestelltes Personal verfügte, das in der Art moderner Beamter eine vergleichsweise große zeitliche Konstanz aufwies. Alle, durch den Schreibervergleich ermittelten Hände, die selten in den Urkunden auftauchten, wurden dagegen Kanzlisten der Empfängerseite zugeschrieben und ihre Urkunden galten damit als Empfängerausfertigungen. Nimmt man den Schreibervergleich ernst, dann kommt man jedoch zu anderen Resultaten. Wie die kritische Aufarbeitung und Auswertung des Materials der Kanzleistudien, die mit der traditionellen Methode des Schreibervergleichs arbeiten, zeigt, waren Schreiber häufig nur kurzzeitig in der Kanzlei tätig. Man kann dies unterschiedlich interpretieren. Eine Möglichkeit wäre ein Ad Hoc-Einsatz bei vorhandenem und kurzzeitigem Bedarf. Eine andere Interpretationsmöglichkeit wäre die einer biographisch kurzzeitigen „Lebensabschnittstätigkeit“, der sich möglicherweise ein Studium anschloss. Dieses könnte weitere Karrieremöglichkeiten eröffnet und aus dem Kanzleigeschäft weggeführt haben. Notwendig war es aber nicht.14 Vermutlich sorgte lediglich das Leitungspersonal in der Kanzlei für Kontinuität; es war aber gleichzeitig in starkem Maße mit anderen Dingen wie Diplomatie, Rechnungskontrolle und sonstige Finanzangelegenheiten befasst. Die lebenslangen Aktivitäten der anonymen Schreiberhände ließen sich demgegenüber wohl am besten durch die Erforschung einer sozial, institutionell, zeitlich und geographisch großdimensionierten Schreiberlandschaft erfassen. Diese Ansätze fehlen aber bislang. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einige dieser Anonymi recht einfach zu identifizieren. Aufgrund ihrer eigenhändigen Beglaubigungen auf Notariatsinstrumenten gilt dies nämlich für die Gruppe der öffentlichen Notare. Sie spielten in den landesherrlichen Kanzleien genau wie in den städtischen vermutlich eine wesentlich größere Rolle als bislang angenommen.15 Der von Mlada Holá vorgestellte öffentliche Notar Peter von Bunzlau, der die schlesische Hauptmannskanzlei über mehrere Jahrzehnte und gegen alle politische Widrigkeiten für seine fernen Herren verwaltete, ist so ein Beispiel. Die Kanzleischreiber dürften von ihrer Tätigkeit in vielfältiger Form profitiert haben, nicht nur durch die Zahlung eines Jahreslohnes. Bereits in den wenigen 14 15 Widder (wie Anm. 2), 81–96. Widder (wie Anm. 2), 92–116 (mit weiterer Literatur). 316 E LLEN W IDDER erhaltenen Dienstverträgen wird nicht davon ausgegangen, dass ihre Tätigkeit auf Dauer angelegt war, wie es für moderne Beamte gilt. Andere Aufgaben im Dienst des Herrn waren ausdrücklich möglich, allerdings nicht zwangsläufig mit dem gleichen Gehalt verbunden. Stattdessen liegt die Annahme nahe, die Schreiber über Klientelverhältnisse mit einzelnen Patronen zu definieren. Letztere dürften in den Kanzlern und Protonotaren zu finden sein.16 Hierauf weist auch Tomasz Jurek in seinem oben besprochenen Beitrag hin. Auch der zweite Problemkreis kann hier nur angerissen werden, die Frage nach dem Geschäftsschriftgut und seiner Verwendung. Sein Gebrauchszweck steht vielfach im Spannungsfeld von Verwaltungsbehelf und Repräsentationsobjekt. Zu den berühmtesten Kanzleiprodukten des deutschen Spätmittelalters zählen die sogenannten Balduineen aus dem Umfeld Erzbischof Balduins von Trier (Ý1354). Es handelt sich bei ihnen um eine Serie von ungemein sorgfältig, aufwändig und repräsentativ angelegten Kopialbüchern mit fast identischem Inhalt. Die Frage, ob es sich bei den Balduineen um Geschäftsschriftgut für den internen Gebrauch in der Kanzlei gehandelt hat, kann aufgrund des Ausstattungsaufwandes mit Buchmalerei auf höchstem Qualitätsniveau verneint werden. Hinzu kommt das politische Gewicht Balduins, der über viele Jahrzehnte zu den führenden Reichspolitikern der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zählte. Als Erzbischof von Trier war er einer der drei geistlichen Kurfürsten, dazu Bruder Kaiser Heinrichs VII. und Großonkel Kaiser Karls IV. Die prächtigen Kopialbücher entsprachen seiner Stellung und seinem Anspruch. Man wird davon ausgehen müssen, dass dies mit ihrem Einsatzbereich korrespondierte. Dieser lag nicht in der Kanzlei, sondern in der Repräsentation Balduins als Landesherr und als Kurfürst des Reiches und half ihm bei der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber seinem Stiftsadel und seinen Territorialnachbarn.17 Eine möglicherweise vergleichbare Gebrauchssituation klang auch bei dem „papiernen Buch“ König Waldemars von Dänemark im Beitrag von Doris Bulach an. Ein anderes Beispiel ist eine Serie von sechs Kanzleibüchern aus dem Umfeld der Erzbischöfe von Mainz, die im ausgehenden 14. Jahrhundert zusammengestellt wurden. Im Gegensatz zu den Balduineen zeigen sie eine andere Gebrauchssituation. Ihr einheitliches äußeres Erscheinungsbild wird jeweils bestimmt durch großformatige römische Zahlen von ein bis sechs, die auf den Vorderdeckeln der hellen Einbände in schwarzer Tinte aufgemalt sind. Dies legt einen systematischen Zusammenhang nahe, wenngleich die einzelnen Stücke nicht in einem Zug entstanden waren.18 Andere Beispiele zeigen Vergleichbares.19 16 17 18 Widder (wie Anm. 2), 289–291, 515 u. ö. Die Balduineen. Aufbau, Entstehung und Inhalt der Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin von Trier. Hg. von Johannes Mötsch. Koblenz 1980 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 33); Widder (wie Anm. 2), 524–527. Widder (wie Anm. 2), 186–200, Abbildung ebd., 516. L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 317 Der dritte Problemkreis wäre die rituelle Einbettung der Kanzleiprodukte. So finden sich auf einer Reihe von Urkunden Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (Ý1347) im Kontext der Initialen Federzeichnungen, die mit Inhalt und Rechtsmaterie der Urkunde korrespondieren. Diese heute über ganz Deutschland verstreuten Stücke stammen aus den Archiven ihrer ehemaligen Empfänger, in denen sie offenbar wohl nicht zuletzt wegen ihres ungewöhnlichen Dekors sorgfältig aufbewahrt wurden. Sie regen damit zu weiteren Untersuchungen an.20 Die Tradition, Urkunden zu illuminieren, war in der französischen Königskanzlei vom späten 13. Jahrhundert bis in das 15. Jahrhundert hinein gebräuchlich.21 Es ist aber auch anderswo in Europa nachweisbar.22 Auf einer heute in Greifswald aufbewahrten Urkunde ist abgebildet, wie Kaiser Ludwig die Herzöge Otto I. und Barnim IV. von Pommern mit ihren Ländern belehnt.23 Auf die politischen Hintergründe dieser Urkunde muss hier nicht eingegangen werden, hinzuweisen wäre aber auf die politisch umstrittene Position des Kaisers aufgrund seines politischen Dauerkonfliktes mit den Päpsten. Die meisterhafte, mit Wasserfarben zart kolorierte Miniatur ist der ersten Zeile der Urkunde links vorangestellt und schließt die herausgehobene L-Initiale mit ein. Dieser Buchstabe ist figürlich und kalligraphisch kunstvoll ausgestaltet und reich an Symbolik. Zur Linken befindet sich der thronende Herrscher mit Zepter und Reichsapfel. Vor ihm kniet der Herzog, der die Fahne (als Symbol für ein Fahnlehen, d. h. ein Fürstenlehen24 ) bereits in der Hand hält. Ihm wird darin von einer weiteren Person assistiert. Hier wird das Ritual, mit dem die Belehnung erfolgte, auf der Urkunde sichtbar gemacht – und damit gleichzeitig die herrschende politische Ordnung legi19 20 21 22 23 24 Widder (wie Anm. 2), 424–471. Suckale, Robert: Die Hofkunst Kaiser Ludwigs des Bayern. München 1993, 37. Weitere qualitativ hochwertige Abbildungen von Prunkurkunden finden sich in: Ludwig der Bayer. Wir sind Kaiser. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2014. Hg. von Peter Wolf [u. a.]. Regensburg 2014, 202–208. Brunel, Ghislain: Images du pouvoir royal. Les chartes décorées des Archives nationales (XIIIe– XVe siècle). Paris 2005. Vgl. auch Illuminierte Urkunden. Beiträge aus Diplomatik, Kunstgeschichte und Digital Humanities / Illuminated Charters. Essays from Diplomatic, Art History and Digital Humanities. Hg. von Gabriele Bartz und Markus Gneiss. Köln – Weimar 2019 (AfD Beiheft, Bd. 16). Landesarchiv Greifswald, Rep. 2 Ducalia, Nr. 73 (Datum: Frankfurt am Main,1338 August 14); Die Urkunden aus den Archiven und Bibliotheken Österreichs (Regesten Kaiser Ludwigs des Bayern (1314–1347). Nach Archiven und Bibliotheken geordnet. Heft 8). Hg. von Johannes Wetzel. Köln [u. a.] 2008, 118, Nr. 129. Dazu auch Heinemann, Otto: Die kaiserlichen Lehnsurkunden für die Herzöge von Pommern. In: Baltische Studien NF 3 (1899), 161–185. Spiess, Karl-Heinz: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter. Wiesbaden 20092 , 40–44; Schubert, Ernst: Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter. München 20062 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 35), 103; Schubert, Ernst: Reichsfürsten. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7. München – Zürich 1995, Sp. 617f.; Krieger, Karl-Friedrich: Fahnlehen. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4. München – Zürich 1989, Sp. 230; Neubecker, Ottfried: Fahne. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4. München – Zürich 1989, Sp. 228f. 318 E LLEN W IDDER timiert und bekräftigt. Das Ritual wurde gleichsam mit der Urkunde verklammert, sicherte damit langfristig den Rechtsanspruch der Herzöge und repräsentierte gleichzeitig die Hierarchie des Reiches mit dem Kaiser an der Spitze bis in seine fernsten Teile.25 Dies sind zwar spektakuläre seltene Einzelbeispiele für die symbolische Einbettung der Urkunden in Rituale; aber Hinweise auf rituelle Praktiken im Rahmen der Urkundenverleihung sind ja keineswegs unbekannt und lassen sich auch sonst in der Überlieferung finden.26 Der letzte Punkt betrifft die Macht der Kanzlei. Es lohnt sich in diesem Zusammenhang immer, danach zu fragen, um wen es sich bei den Kanzleiangehörigen handelte, auch wenn dies nicht selten nur mit hohem Aufwand nachweisbar ist und eigener prosopographischer Forschungen bedarf. Ein prominentes Beispiel aus Böhmen soll den Ertrag hier verdeutlichen: Es geht um Peter von Aspelt (Ý1320),27 von dem bereits im Beitrag von Ludmila Sulitková die Rede war. Er wurde vermutlich um 1240 in Trier als Sohn einer Ministerialenfamilie aus dem Umfeld des dortigen Klosters St. Maximin geboren und studierte in Paris und 1261 in Padua. Als Geistlicher lag sein Pfründenbesitz unter anderem in Mainz und Trier. 1286 fungierte Peter von Aspelt als Leibarzt und Hofkaplan König Rudolfs von Habsburg (Ý1291). Seit 1295 war er Leibarzt und Protonotar König Wenzels II. von Böhmen, dazu Kanoniker in Prag und Wyschehrad (seit 1291), danach auch in Breslau (seit 1292) und Wien (seit 1296). Seit 1297 (und bis zum Tod Wenzels III. im Jahre 1306) fungierte er als böhmischer Kanzler. Seine Erfolge als Verwaltungsfachmann und Politiker gelten als beachtlich: Er reformierte die böhmische Königskanzlei und bereitete den Erwerb der polnischen Königskrone für seinen Herrn Wenzel II. vor. Glänzend war auch seine weitere geistliche Laufbahn: Noch im Jahr 1297 wurde er Bischof von Basel und 1306 schließlich Erzbischof von Mainz, beides mit päpstlicher Unterstützung. Nach dem gewaltsamen Tod Albrechts I. (1308) betrieb Peter von Aspelt als Mainzer Erzbischof die Kandidatur Graf Heinrichs VII. von Luxemburg zum römisch-deutschen König. Er wurde sein Koronator und erster Ratgeber, sorgte für den Erwerb Böhmens durch die Luxemburger und krönte Heinrichs Sohn Johann 1311 zum dortigen König. Ebenso berühmt wie er ist seine Grabplatte im Hauptschiff des Mainzer Doms. Es ist sicher nicht übertrieben, sie als Ausdruck seines Selbstverständnisses im 25 26 27 Vgl. Schmid, Roderich: Das historische Pommern. Köln [u. a.] 20102 , 229; Benl, Rudolf: Pommern bis zur Teilung von 1368/72. In: Deutsche Geschichte im Osten Europas: Pommern. Hg. von Werner Buchholz. Berlin 1999, 21–126, hier 109–112. Widder, Ellen: Orte der Macht. Herrschaftsschwerpunkte, Handlungsräume und Öffentlichkeit unter Heinrich VII. (1308–1313). In: Vom luxemburgischen Grafen zum europäischen Herrscher. Neue Forschungen zu Heinrich VII. Hg. von Ellen Widder unter Mitarbeit von Wolfgang Krauth. Luxemburg 2008 (Publications du CLUDEM 23), 69–145, hier 137f. Zu ihm Kirt, David: Peter von Aspelt (1240/45–1320). Ein spätmittelalterlicher Kirchenfürst zwischen Luxemburg, Böhmen und dem Reich. Luxemburg 2013 (Collection „Les Amis de l’Histoire“ 24). L ANDESHERRLICHE K ANZLEIEN M ITTELEUROPAS IM S PÄTMITTELALTER 319 Ranggefüge des Heiligen Römischen Reiches zu interpretieren. Als Erzbischof von Mainz war Peter von Aspelt Erster im Kreis der Kurfürsten und Oberhirte des bedeutendsten Erzbistums im Heiligen Römischen Reich. Seine Tumbenplatte zeigt den Erzbischof in seiner Eigenschaft als Kurfürst und Koronator von drei Königen:28 Zu seiner Rechten dargestellt sind die römisch-deutschen Herrscher Heinrich VII. und dessen Nachfolger Ludwig IV., zu seiner Linken steht Heinrichs Sohn, der böhmische König Johann aus dem Hause Luxemburg. Die Bedeutungsperspektive des Reliefs ist eindeutig. Die Gestalt des krönenden Erzbischofs füllt das Bildfeld auf seiner Grabplatte aus; er überragt damit gleichzeitig die im Modus ihrer Krönung durch ihn dargestellten Könige wie ein Erwachsender eine Schar von Halbwüchsigen.29 Die Macht der Kanzlei konnte also Persönlichkeiten hervorbringen, die die Könige „überragten“, und es lohnt sich daher immer zu schauen, woher diese kamen und wie sie in ihre späteren Positionen gelangten. 28 29 Der umlaufende Beitext auf der Tumbenplatte spricht allerdings nicht von Krönung, sondern von der Überreichung des Szepters an die beiden römisch-deutschen Herrscher. Im Falle von Johann wird von der Übergabe des Königtums gesprochen: „Sceptra dat Heinrico regni post hec Ludewico / Fert pius extremoq(ue) Iohanni regna Bohemo“; Fuchs, Rüdiger/ Hedtke, Britta/ Kern, Susanne: Dom, Langhaus. Tumbenplatte des Erzbischofs Peter von Aspelt (Ý1320), ca. 1335–1338. In: Die Inschriften der Stadt Mainz, Bd. 1. 2011 (Deutsche Inschriften online. Rheinland-Pfalz / Mainz), Nr. 39, online unter: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238di002mz00k0003900 (letzter Zugriff am 23. 07. 2020). Ebenda.