I.
Der Arzneimittel-Großhändler/Bewilligungsinhaber mit der
beantragt gemäß § 1 des Bundesgesetzes über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln für
an im Inland ansässige öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken im Zeitraum
abgegebene und nicht retournierte Handelspackungen von Arzneispezialitäten mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze, die Auszahlung des Infrastrukturbeitrages in der Höhe von
auf folgende Bankverbindung:
II.
Der Nachweis über die Abgabe der an im Inland ansässige öffentliche Apotheken und Anstaltsapotheken im obig genannten Zeitraum abgegebene und nicht retournierte Handelspackungen von Arzneispezialitäten mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze liegt bei.
III.
Die Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Richtigkeit und Vollständigkeit der unter I. gemachten Angaben und des Nachweise im Sinne II. liegt bei.
IV.
Sollten Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag oder generell zum Infrastruktursicherungsbeitrag gem. § 1 des Bundesgesetzes über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln haben, können Sie sich per eMail und unter Angabe ihrer Bewilligungsnummer an [email protected] wenden. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten! Herzlichen Dank!
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