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ADB:Magnus I. (Herzog von Sachsen-Lauenburg)

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Artikel „Magnus I., Herzog von Sachsen-Lauenburg“ von Otto von Heinemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 72, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Magnus_I._(Herzog_von_Sachsen-Lauenburg)&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 11:31 Uhr UTC)
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Band 20 (1884), S. 72 (Quelle).
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Magnus I., Herzog von Sachsen-Lauenburg, war der Sohn des Herzogs Johann IV. aus dessen Ehe mit Dorothea, einer Tochter des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg. Von den 13 Kindern, welche aus dieser Verbindung hervorgingen, hat M. allein den Lauenburgischen Stamm fortgesetzt. Schon während der letzten Lebensjahre seines Vaters führte er in Folge von dessen vorgerücktem Alter die Regierung des Landes. Die erste Zeit derselben ist durch mancherlei Streitigkeiten mit dem Erzstifte Bremen und dem Stifte Ratzeburg erfüllt. Das erstere suchte damals, gestützt auf den jetzt als gefälscht erkannten Stiftungsbrief Karls des Großen für Bremen vom Jahre 788, seine in Vergessenheit gekommene Oberherrlichkeit über die friesischen Landschaften zu beiden Seiten der Jahde, auch über die Lande Hadeln und Wursten, mit welchen die Herzöge von Lauenburg belehnt waren, wiederherzustellen. M. unternahm daher im J. 1498 in Begleitung seines Vaters und an der Spitze der sogenannten großen oder schwarzen Garde einen Heereszug in das Bremische und im folgenden Jahre in das Land Wursten. Obschon er hier nicht glücklich war, behauptete er sich doch im Besitze von Hadeln, während der Streit um Wursten unter Vermittlung der Herzöge Erich und Heinrich von Braunschweig dem Kaiser zur Entscheidung überwiesen ward. Länger dauerte der Hader mit dem Bischofe Heinrich von Ratzeburg, der früher in des Herzogs Diensten gestanden hatte. Diese Streitigkeiten gingen von dem seitens des letzteren in Anspruch genommenen Rechte des Einlagers in den stiftischen Ortschaften aus und steigerten sich zu solcher Erbitterung, daß M. in den Bann der Kirche verfiel und sein Land mit dem Interdicte belegt ward. Erst im J. 1519 machte ein von dem Bischofe Johann von Lübeck und den Herzögen von Mecklenburg vermittelter Vergleich diesen Wirren ein Ende. – In Bezug auf die seit langer Zeit zwischen den beiden Linien des sächsischen Herzogshauses streitige Kurstimme war M. der erste der Lauenburger Herzöge, der eine nachgiebige Haltung annahm. Er führte weder den kurfürstlichen Titel noch die Kurschwerter in seinem Wappen. Am 12. November 1530 erhielt er vom Kaiser Karl V. auf dem Reichstage von Augsburg die Belehnung mit seinem Herzogthume und mit den Regalien. In dem Lehnbriefe wird ausdrücklich hervorgehoben, daß der Herzog zwar auch um die Belehnung mit der Kur zu Sachsen gebeten habe, daß diese aber „aus bewegenden Ursachen“ jetzt nicht erfolgen könne. Die hinzugefügte Bemerkung, daß dies ihm übrigens an seinen Rechten unschädlich sein solle, hatte selbstverständlich nichts zu bedeuten. – Herzog M., der aus seiner Ehe mit Katharina, einer Tochter des Herzogs Heinrich des Aelteren von Braunschweig, einen Sohn Franz und fünf Töchter gewonnen hatte, starb am 1. August 1543. In Ratzeburg liegt er begraben.