Überblick
- Funktion: Organisation umfangreicher Auswahlverfahren für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
- Direktorin: Minna Vuorio
- Gründung: 2002
- Beschäftigte: 120
- Standort: Brüssel (mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin in Luxemburg)
- Webseite: Europäisches Amt für Personalauswahl
Tätigkeiten
EPSO organisiert allgemeine Auswahlverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber, die in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU arbeiten wollen, zum Beispiel:
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Europäische Kommission
- Europäischer Gerichtshof
- Europäischer Rechnungshof
- Europäischer Auswärtiger Dienst
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Europäischer Ausschuss der Regionen
- Europäische/r Datenschutzbeauftragte/r
- Europäische/r Bürgerbeauftragte/r
EPSO bearbeitet rund 46 000 Bewerbungen pro Jahr für die Besetzung von rund 1 300 Stellen in den EU-Institutionen. Die Tests werden in 24 Sprachen durchgeführt – einzigartig in diesem Bereich! Darüber hinaus verwaltet das Amt eine Datenbank mit mehr als 70 000 registrierten Bewerberinnen und Bewerbern für etwa 800 Stellen für Vertragsbedienstete pro Jahr im Rahmen des Auswahlverfahrens für Vertragsbedienstete (CAST).
EPSO arbeitet eng mit Vertreter*innen der Mitgliedstaaten zusammen, die auf nationaler Ebene für Laufbahnen bei der EU werben. Auch das Programm „Hochschulbotschafter*innen für Karrierechancen bei der EU“ wird von EPSO verwaltet. Außerdem tauschen sich EPSO und internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen (VN), die Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oft über bewährte Verfahren aus.
Zielgruppen
Die einstellenden Dienststellen der EU-Organe, Einrichtungen und Agenturen, für die EPSO tätig ist, sowie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für unbefristete und befristete Stellen im öffentlichen Dienst der EU profitieren am meisten von der Arbeit von EPSO. EPSOs faire, transparente und effiziente Auswahlverfahren ermöglichen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, jederzeit die richtige Person für die richtige Position zu finden.
Es ist effizienter und kostengünstiger, wenn sich ein einziges Amt mit der Einstellung von Personal befasst als wenn jedes Organ, jede Einrichtung und sonstige Stelle ihre eigenen Methoden anwendet und Auswahlverfahren organisiert.
Weitere Informationen
Auswahlverfahren für unbefristete und befristete Stellen