Seeleute

Arbeits- und Ruhezeiten

Wenn Sie Personal an Bord eines Hochseeschiffs beschäftigen, beträgt dessen Standardarbeitszeit 8 Stunden pro Tag und Ihre Beschäftigten haben Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche sowie zusätzliche Ruhetage an öffentlichen Feiertagen.

Nach den EU-Vorschriften müssen Sie garantieren, dass die Besatzungsmitglieder die Höchstarbeitszeit oder die Mindestruhezeit einhalten:

  • Die Höchstarbeitszeit darf 14 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 72 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen nicht überschreiten.
  • Die Mindestruhezeit darf nicht weniger als 10 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 77 Stunden in einem Zeitraum von 7 Tagen betragen.

Warnhinweis

Die nationalen Behörden können Seeleuten günstigere Bedingungen gewähren. Prüfen Sie daher stets die geltenden nationalen Vorschriften.

Sie können die Ruhezeiten in höchstens zwei Teile aufteilen. Bei Aufteilung der Ruhezeit muss eine der beiden Ruhezeiten mindestens 6 Stunden betragen und der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Ruhezeiten darf 14 Stunden nicht überschreiten.

Warnhinweis

Der Kapitän eines Schiffes hat das Recht, von einem Besatzungsmitglied zu verlangen, zusätzliche Stunden zu arbeiten, wenn dies z. B. für die unmittelbare Sicherheit des Schiffes, von Personen an Bord oder der Ladung oder zur Unterstützung von anderen Schiffen oder Personen in Seenot für notwendig erachtet wird.

Bezahlter Jahresurlaub

Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten mindestens 2,5 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Monat und für unvollständige Monate entsprechend anteilig erhalten. Diese Mindestzeiten an Jahresurlaub dürfen nicht ausbezahlt werden, außer wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Aufzeichnungen

Als Arbeitgeber müssen Sie Aufzeichnungen über täglich geleistete Arbeitsstunden und von Ihren Besatzungsmitgliedern eingelegte Ruhezeiten führen. Sie sollten jedem Beschäftigten eine Kopie seiner Aufzeichnungen zur Verfügung stellen, die vom Kapitän des Schiffes und vom Arbeitnehmer abgezeichnet wurden.

Bewertungen des Gesundheitszustandes

Damit Ihr Personal die Arbeit an Bord eines Schiffes aufnehmen kann, müssen Ihre Besatzungsmitglieder ein gültiges ärztliches Zeugnis besitzen, in dem bescheinigt wird, dass sie für die von ihnen zu verrichtende Tätigkeit gesundheitlich tauglich sind.

Sofern nicht ein kürzerer Zeitraum vorgeschrieben wird, sind die ärztlichen Zeugnisse Ihres Personals maximal zwei Jahre gültig. Sind Ihre Besatzungsmitglieder jünger als 18 Jahre, beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zeugnis, das die Farbentüchtigkeit betrifft, höchstens 6 Jahre lang gültig sein kann.

In dringenden Fällen kann die zuständige Stelle die Beschäftigung von Besatzungsmitgliedern ohne gültiges ärztliches Zeugnis (oder nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer) bis zum nächsten Anlaufhafen zulassen, in dem das Besatzungsmitglied ein ärztliches Zeugnis durch einen qualifizierten Arzt erhalten kann. Das ist unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Dauer einer solchen Genehmigung beträgt höchstens 3 Monate.
  • Ihr Besatzungsmitglied hat ein vor Kurzem abgelaufenes ärztliches Attest.

Wenn Sie Besatzungsmitglieder einstellen, um an Bord von Schiffen zu arbeiten, die normalerweise zu internationalen Reisen verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass das ärztliche Zeugnis mindestens auf Englisch ausgestellt wird.

Ihre Besatzungsmitglieder haben sich regelmäßig einer Bewertung des Gesundheitszustandes zu unterziehen, einschließlich einer umfassenden Überprüfung ihrer körperlichen und geistigen Tauglichkeit, um sicherzustellen, dass sie ihre Tätigkeit sicher verrichten können. Wachegehende Seeleute mit gesundheitlichen Problemen aufgrund von Nachtarbeit müssen, sofern irgend möglich, auf eine geeignete Stelle am Tag versetzt werden.

In den EU-Leitlinien wird die Verwendung elektronischer ärztlicher Zeugnisse nachdrücklich empfohlen, um das Überprüfungsverfahren schneller und sicherer zu gestalten. In einigen EU-Ländern können elektronische ärztliche Zeugnisse vorgeschrieben sein. Erkundigen Sie sich daher bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem Sie tätig sind.

Gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, müssen diese Ihnen ein Befähigungszeugnis vorlegen, um nachzuweisen, dass sie über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Sie können die Anerkennung von in einem anderen EU-Land ausgestellten Befähigungszeugnissen nicht verweigern.

Wenn Sie Seeleute aus einem Nicht-EU-Land beschäftigen, müssen ihre Zeugnisse mit einem Vermerk des Flaggenstaats des Schiffes, auf dem sie arbeiten wollen, versehen sein. Zeugnisse müssen stets von einem Land ausgestellt werden, dessen Ausbildungs- und Zeugniserteilungssystem von der EU anerkannt ist.

Mehrere EU-Länder haben die elektronische Überprüfung von Befähigungszeugnissen eingeführt, um den EU-Leitlinien und internationalen Normen zu entsprechen. Mit der elektronischen Überprüfung der Befähigungszeugnisse können Sie auf sichere, schnelle und kostengünstige Weise sicherstellen, dass Sie qualifizierte Seeleute einstellen. In manchen EU-Ländern ist die elektronische Überprüfung obligatorisch. Erkundigen Sie sich deshalb nach den spezifischen Anforderungen in den Ländern, in denen Sie tätig sind.

Ausbildungsanforderungen

Als Arbeitgeber im Schifffahrtssektor müssen Sie über mehrere zentrale EU-Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Seeleuten informiert sein. Diese ergeben sich unmittelbar aus dem Beitritt der EU zum Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen). Dazu zählen folgende Anforderungen:

  • Grundausbildung: Alle Seeleute müssen eine Sicherheitsgrundausbildung in den Bereichen persönliche Überlebensmethoden, Brandschutz und -bekämpfung, grundlegende Erste Hilfe sowie persönliche Sicherheit und soziale Verantwortung absolvieren.
  • Weiterführende Ausbildung: Besondere Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfordern eine weiterführende Ausbildung, z. B. Fachkenntnisse in Bezug auf den Umgang mit Rettungsbooten und Rettungsflößen, moderne Brandbekämpfung und medizinische Fürsorge sowie die Ausbildung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr an Bord.
  • Auffrischungslehrgang: Regelmäßige Auffrischungskurse sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Seeleute ihre Kompetenzen behalten und mit den neuesten Sicherheitspraktiken vertraut sind.

Altersbeschränkungen

Sie dürfen keine Mitarbeiter unter 16 Jahren für die Arbeit auf einem Schiff beschäftigen.

Wenn Sie Personen unter 18 Jahren einstellen, dürfen diese nicht während der Nacht arbeiten. Als Nacht gilt ein in den nationalen Vorschriften festgelegter Zeitraum von mindestens 9 zusammenhängenden Stunden, der die Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr umfasst, also beispielsweise von 22 bis 7 Uhr oder von 20 bis 5 Uhr. Beschäftigte im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur dann nachts arbeiten, wenn sie an einem Ausbildungslehrgang teilnehmen und wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Sie dürfen keine Besatzungsmitglieder unter 18 Jahren beschäftigen, wenn ihre Beschäftigung, ihr Einsatz oder ihre Arbeit ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte. Welche Art von Tätigkeit verboten ist, können Sie den Vorgaben der nationalen Vorschriften oder der zuständigen Behörden entnehmen.

Weitere Informationen

  • Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs: Links zu Websites nationaler Behörden, die eine Online-Überprüfung von Zeugnissen en anbieten
  • en Tool zur Überprüfung, welche Länder die Befähigungszeugnisse der jeweils anderen Länder akzeptieren
  • Europäische Kommission: Beschäftigungsbedingungen für Seeleute en
  • Europäische Kommission: Ausbildung von Seeleuten en
  • Internationale Seeschifffahrtsorganisation: Ausbildung und Erteilung von Zeugnissen en

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 18/09/2024
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