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ADB:Adolf Georg

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Artikel „Adolf Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe“ von Otto Zaretzky in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 662–663, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_Georg&oldid=- (Version vom 22. Oktober 2024, 23:28 Uhr UTC)
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Adolf Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe *), wurde am 1. August 1817 geboren und wuchs im Schlosse zu Bückeburg unter den Augen der Eltern, des Fürsten Georg Wilhelm und der Fürstin Ida, geb. Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont, heran. Nach vorbereitenden Studien in der Heimath besuchte er die Universitäten Genf, Leipzig und Bonn und unternahm dann in Begleitung des Oberstlieutenants v. Stoltzenberg längere Reisen, die ihn nach Frankreich und Italien führten. Nach der Rückkehr trat er in das 1. westfälische Husarenregiment Nr. 8 in Düsseldorf ein (jetzt in Paderborn). Am 25. October 1844 vermählte er sich zu Arolsen mit der Prinzessin Hermine zu Waldeck und Pyrmont. Aus dieser Ehe sind acht Kinder hervorgegangen, von denen zwei Töchter früh gestorben sind. Am 21. November 1860 starb Fürst Georg Wilhelm, und Adolf Georg trat die Regierung an. Sie fällt in eine Zeit, die für Deutschland eine bedeutsame Entwicklung in politischer und wirthschaftlicher Hinsicht gebracht hat. Auf dem Fürstencongress zu Frankfurt a. M. im J. 1863 wurde die Reformacte von Schaumburg-Lippe mitunterzeichnet. Der Congreß blieb erfolglos, da Preußen jede Betheiligung ablehnte. Die zunehmende Spannung zwischen Preußen und Oesterreich führte dann bekanntlich wegen der schleswig-holsteinschen Frage zum Kriege von 1866. Bei der Abstimmung in Frankfurt am 14. Juni hatte der Gesandte für Schaumburg-Lippe, der Geh. Cabinetsrath Viktor v. Strauß, als zur Zeit stimmführender Gesandter der 16. Curie, für den von Baiern eingebrachten Antrag gestimmt, den Oesterreich zu dem seinigen machte, die vier Armeecorps der Mittelstaaten auf den Kriegsfuß zu setzen. Das führte den Rücktritt des Gesandten ins Privatleben herbei, hatte aber für Schaumburg-Lippe weiter keine Folgen, da dieses noch im Juni einen Vertrag mit Preußen abschloß und am 18. August dem Norddeutschen Bunde beitrat. Die dadurch sich ergebende Verfassungssänderung im Fürstenthume wurde durch Gesetz vom 17. November 1868 (mit Nachtrag vom 24. December 1869) geregelt, auf dem im wesentlichen der heutige schaumburg-lippische Landtag beruht. Durch das Verfassungsgesetz wurde auch eine Trennung des Staatshaushaltes vom Domanialhaushalte herbeigeführt. Bückeburg wurde Garnison [663] des 7. westfälischen Jägerbataillons, die Militärconvention ist vom 1. October 1867 datirt. Am 25. October 1869 wurde Fürst Adolf Georg aus Anlaß seiner silbernen Hochzeitsfeier zum Chef des Bataillons ernannt, in der preußischen Armee bekleidete er später den Rang eines Generals der Cavallerie. Am Kriege 1870/71 nahm er mit seinen beiden ältesten Söhnen, dem Erbprinzen Georg und dem Prinzen Hermann, theil, und weilte erst beim 7. Armeecorps, später im Hauptquartiere vor Paris. Noch vor dem Ausbruche des Krieges waren eine Reihe für die innere Entwicklung des Fürstenthums wichtiger Landesgesetze erlassen, vor allem eine Landgemeinde- und Städteordnung, und für den bäuerlichen Grundbesitz wichtige Ablösungsgesetze, die wesentlich dazu beigetragen haben, daß ein gesunder und wohlhabender Bauernstand dem Lande erhalten geblieben ist. Von besonderer Bedeutung sind auch das am 4. März 1875 erlassene Volksschulgesetz und das am 20. Januar 1885 veröffentliche Steuergesetz, das dem Fürstenthum eine Gewerbe-, Grund- und Gebäudesteuer brachte. Das große Hausvermögen ermöglichte dem Fürsten und seiner gleichgesinnten Gemahlin, eine ausgedehnte Wohlthätigkeit zu üben und helfend einzugreifen, wo die Mittel der Landescasse nicht ausreichten. Am 21. November 1885 konnte Adolf Georg unter allgemeiner Theilnahme des ganzen Landes das 25jährige Regierungsjubiläum feiern. Nach einer fast 33jährigen Regierungszeit erlag er einem Nierenleiden am 8. Mai 1893, nachdem er viele Jahre, wie sein Vater, der Senior unter den deutschen Fürsten gewesen war. Mit ihm schied ein gerechter und wohlwollender Regent aus dem Leben, zugleich aber auch eine eigenartige Persönlichkeit, die neben dem edlen Waidwerk manche anderen Interessen hatte und mit Aufmerksamkeit die Entwicklung im wissenschaftlichen und künstlerischen Leben verfolgte. Die Fürstin-Wittwe siedelte bald in das am Harrl in Bückeburg neuerbaute Schloß über, wo auch Prinz Hermann (geboren am 19. Mai 1848), der unvermählt geblieben ist, seinen Wohnsitz hat. Der dritte Sohn, Prinz Otto, geboren am 13. September 1854, morganatisch vermählt zu Elsen am 28. November 1893 mit Anna Luise Gräfin von Hagenburg (schaumburg-lippische Erhebung vom 20. November 1893), geb. v. Köppen aus dem Hause Ringelbruch, lebt zur Zeit in Metz, Prinz Adolf, der jüngste Sohn, geboren am 20. Juli 1859, seit dem 19. November 1890 Gemahl der Prinzessin Viktoria, der Schwester des Kaisers Wilhelm II., in Bonn. Prinz Wilhelm zu Schaumburg-Lippe, geboren am 12. December 1834, † am 4. April 1906, der Bruder des Fürsten Adolf Georg, war der Besitzer der von seinem Vater 1841 angekauften Secundogenitur-Fideicommiß-Herrschaft Nachod-Chwalkowitz in Böhmen und ist der Stifter der österreichischen Nebenlinie des Hauses Schaumburg-Lippe geworden.

Karl Bömers, Das Staatsrecht des Fürstenthums Schaumburg-Lippe (in Marquardsen’s Handbuche des öffentlichen Rechts III, 21. Freiburg i. B. und Tübingen 1884). – Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung vom 10. Mai 1893. – Heinrich Wilhelm Meyer, Zum Gedächtniß des Hochsel. Fürsten Adolph Georg zu Schaumburg-Lippe. Bückeburg 1893. – Otto Zaretzky, Schaumburg-Lippe im 19. Jahrhundert: Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung vom 28.–30. December 1900. – W. Wiegmann, Heimathkunde des Fürstenthums Schaumburg-Lippe. Stadthagen 1905. – Hof- und Staatshandbuch für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe 1909, bearb. von Uhle. (Anhang zu: Schaumburg-Lippischer Kalender für 1909, Bückeburg.) – Victor v. Strauß, Mein Antheil an der Abstimmung der Bundesversammlung vom 14. Juni 1866. (Bückeburg 1866.) – Otto Elster, Wilhelm, Prinz zu Schaumburg-Lippe. 1906. (Selbstverlag.)

[662] *) Zu Bd. XLV, S. 706.