Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
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Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 | |
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Titel: | Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht |
Grundlage: | EGV |
Anzuwenden ab: | 4. Dezember 2011 |
Fundstelle: | ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88–105 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 enthält Regelungen zur EU-Gemeinschaftslizenz. Sie enthält Bestimmungen zum Marktzugang, zur Genehmigungspraxis im Linien- und Gelegenheitsverkehr und zu den anschließenden Kontrollen im Außendienst. In der Anlage stehen notwendige Sicherheitsmerkmale.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2: Gemeinschaftslizenz und Marktzugang
- Kapitel 3: Genehmigungspflichtiger Linienverkehr
- Kapitel 4: Gelegenheitsverkehr und andere nicht genehmigungspflichtige Verkehrsdienste
- Kapitel 5: Kabotage
- Kapitel 6: Überwachungsverfahren und Ahndung von Verstößen
- Kapitel 7: Durchführung
- Kapitel 9: Schlussbestimmungen
Anhänge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anhang 1: Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz
- Anhang 2: Muster für die Gemeinschaftslizenz
- Anhang 3: Entsprechungstabelle[1]
Umsetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Verordnung muss durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland wird sie durch das Personenbeförderungsgesetz umgesetzt. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Volltext der Verordnung – abgerufen am 14. April 2019.