Prädikat Kabinett
Kabinett ist ein Prädikat für Qualitätsweine. In Deutschland gehört er zur Wein-Qualitätsstufe der Prädikatsweine.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Bundesrepublik Deutschland ist Kabinett ein Prädikatswein der gehobenen Güteklasse, der eine amtliche Prüfungsnummer tragen und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Die Mindestanforderung sind 70° Oechsle, im Weinbaugebiet Baden je nach Rebsorte 76° bis 85° Oechsle.
Im Gegensatz zum Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist beim Kabinett keine Chaptalisation erlaubt. Ein Kabinett kann trocken oder restsüß sein.
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kabinettweine müssen in Österreich außer den für Qualitätsweine geltenden Kriterien ein Mindestmostgewicht von 84° Oechsle aufweisen, ihr Alkoholgehalt darf 12,7 % nicht übersteigen. Sie dürfen nicht angereichert werden. Kabinettweine gehören in Österreich nicht zu den Prädikatweinen. Als Besonderheit des Weinbaugebiets Wachau gelten die Kategorien Steinfeder, Federspiel und Smaragd.
Tschechien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem geltenden Weinrecht über den Weinbau in Tschechien muss der Wein aus Trauben hergestellt werden, die in einem einzigen spezifizierten Weinbaugebiet angebaut wurden. Der Wein muss eine Mindestmostdichte von 19° NM (entspricht 84° Oechsle) aufweisen. Der Wein darf keiner Chaptalisierung unterzogen worden sein.
Herkunft der Bezeichnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Mittelalter um das Jahr 1500 wurde im Kloster Eberbach die ehemalige Fraternei zum Weinkeller umfunktioniert und diente als „Schatzkammer“ für besonders wertvolle Weine. Diese Schatzkammer wurde als Cabinet bezeichnet. Von diesem Cabinet leitet sich die heute im Weingesetz verankerte Prädikatsbezeichnung Kabinett ab.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Cornelius Lange, Fabian Lange: Das Weinlexikon. Vollständig überarbeitete und ergänzte Neuausgabe. Fischer-Taschenbuch-Fischer, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15867-2.