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Liste der Schutzgebiete in Kressbronn am Bodensee

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Kressbronner Wappen
Beschilderung Naturschutzgebiet

Die Liste der Schutzgebiete in Kressbronn am Bodensee enthält die Statistik aller Schutzgebiete – Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Bann- und Schonwälder, Naturdenkmale und Biotope – in der baden-württembergischen Gemeinde Kressbronn am Bodensee im Bodenseekreis in Deutschland.

In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet:

  • SG-Nr.: Schutzgebietsnummer gemäß der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
  • Name: offizieller Name des Schutzgebiets gemäß der LUBW
  • Ort: Ortsteil/Gemarkung/Flurstück, in dem das jeweilige Schutzgebiet liegt
  • Größe: Fläche in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) des jeweiligen Schutzgebiets, gerundet auf eine Nachkommastelle
  • Höhe ü. NN: gibt die geographische Höhe in Meter über Normalnull an
  • TK: gibt die Nummer/n der jeweiligen Topografischen Karte/n, in der/denen das Schutzgebiet verzeichnet ist, an
  • NR: gibt den Naturraum, in dem das Schutzgebiet liegt, an; „BB“ = Bodenseebecken; „OH“ = Oberschwäbisches Hügelland; „WA“ = Westallgäuer Hügelland
  • KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet Karte
  • Erfassung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis
  • Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet
  • Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets

Alle angegebenen Daten mit Stand vom 19. Oktober 2011

Naturschutzgebiete

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Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete innerhalb Kressbronns; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
4.282 Argen Kressbronn
296,3
FN: 234,8
RV: 61,5
395–496 8323
8324
8423
BB
WA
53.1136015 16.12.1997 Teile des Gebiets in Neukirch, Tettnang und dem Landkreis Ravensburg;
drittgrößter Zufluss des Bodensees
4.315 Berger Weiher nordöstlich von Berg 19,0 450 8323 WA 53.1136015 18.05.2007 Kalkflachmoorkomplex in der Talsenke eines ehemaligen Weihers
4.310 Schachried südöstlich von Nitzen- und nordöstlich von Riedensweiler 11,0 480 8323 WA 53.1136015 15.02.2005 Teil des Gebiets in Tettnang;
Niedermoorbereiche von gemeinschaftlicher Bedeutung
4.316 Schönmoos zwischen Atlashofen, Berg und Nitzenweiler 10,0 460 8323 WA 53.1136015 18.05.2007 Flachmoorkomplex mit verschiedenen Biotoptypen und Artenzusammensetzungen

Landschaftsschutzgebiete

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Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete innerhalb Kressbronns; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
4.35.040 Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue 1.621,0 400–575 8323
8324
8423
BB 53.1136015 16.12.1997 Teile des Gebiets in Langenargen, Neukirch und Tettnang; geologische Einheit des Urstromtals der Argen
4.35.034 Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und Nonnenbachtal 968,0 8323
8324
BB
WA
53.1136015
53.1136015
19.06.1986 zwei Teilflächen, Teil des Gebiets in Tettnang; Kuppenlandschaft mit Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln und naturnahen Biotopen
4.35.005 Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle 13,0 410 BB 53.1136015 10.09.1954 spätglaziale Argenterrasse, eingeschlossen vom LSG Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue
4.35.001 Württembergisches Bodenseeufer 35,3 BB 53.1136015 13.09.1940 drei Teilflächen, Teile des Gebiets in Friedrichshafen und Langenargen; Naturstrand und Strandwald mit Schwarz-Pappel- und Eichenbeständen

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle FFH-Gebiete innerhalb Kressbronns. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
DE8323342 Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau Kressbronn
Langenargen
Neukirch
Tettnang
508,5
FN: 416,4
RV: 91,1
394–564 8323
8324
8423
BB
WA
53.1136015 01.01.2005 Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg; alpin beeinflusste Flusslandschaft der Argen mit Seen und Niedermoorkomplexen
DE8423341 Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen Eriskirch
Friedrichshafen
Kressbronn
Langenargen
1363,4
FN: 808,9
391–463 8322
8323
8423
BB 53.1136015 01.01.2005 größte Flachwasserzone am Nordufer des Obersees mit Flussmündungen, Riedflächen, Pfeifengraswiesen und Wäldern

Vogelschutzgebiete

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Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzung seitens der EU-Mitgliedsstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.

In Kressbronn ist kein Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.

In Kressbronn ist kein Bannwald ausgewiesen.

Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert: „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.[1]

In Kressbronn ist kein Schonwald ausgewiesen.

Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

Flächenhafte Naturdenkmale

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In Kressbronn ist kein flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen.

In Kressbronn sind acht Einzelgebilde mit einer Gesamtfläche von 1,05 Hektar ausgewiesen.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Einzelgebilde innerhalb Kressbronns. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ortsteil
Gewann
Lage
Größe
[ha]
Höhe
ü. NN
K. Erfassung Bemerkung/en Bild
84350290007 Obstbaumreihe: 9 Birnbäume u. 1 Nußbaum Gießen
K 7707 nach Betznau
0,00 425 53.1136015 22.12.1992
84350290006 Ulmenreihe, 5 Bergulmen, Ulmus glabra Kochermühle
Parkplatz vor der Argen
0,00 410 53.1136015 22.12.1992 Noch im LUBW-Verzeichnis, die Bäume wurden aber vor einiger Zeit 'beseitigt' ...
84350290008 1 Birnbaum, Schweizer Wasserbirne Linderhof
Zufahrt von Sebastianskapelle zu Häusern 1 und 2
0,00 425 53.1136015 22.12.1992 Noch im LUBW-Verzeichnis, der Baum wurde aber vor einiger Zeit von einem Landwirt 'beseitigt' ...
84350290003 1 Stieleiche Quercus robur Gohren
0,00 53.1136015 22.12.1992
84350290005 1 Stieleiche Quercus robur Riedensweiler
rechts des Jubiläumswegs nach Nitzenweiler
0,00 470 53.1136015 22.12.1992
84350290001 1 Winterlinde Tilia cordata Ottenberg
beim Bildstock
0,00 443 53.1136015 22.12.1992
84350290002 2 Birnbäume, Pyrus communis var. domestica Reute
südlich der L 334 nach Gohren
0,00 404 53.1136015 22.12.1992 Noch zwei Bäume im LUBW-Verzeichnis, aber ein Baum wurde vor einiger Zeit 'beseitigt' ...
84350290004 2 Birnbäume, Pyrus communis var. domestica Straußenhalde
am oberen Weg nach Atlashofen
0,00 490 53.1136015
53.1136015
22.12.1992

Ein Biotop ist ein bestimmter Lebensraum einer in diesem Gebiet vorkommenden Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten zu Biotoptypen zugeordnet. Der Biotopschutz ist eine Strategie innerhalb des Naturschutzes. Sein Ziel ist in der Regel die Erhaltung von Populationen gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten durch besonderen Schutz und Erhalt ihrer Lebensräume. Gegensatz (bzw.: komplementär dazu) ist der (direkte) Artenschutz. Typisches Instrument des Biotopschutzes ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Es sollen Gebiete definiert und erhalten werden, in denen der Schutz der Natur Vorrang gegenüber Landnutzungen besitzt, oder in denen zumindest bei der Nutzung die Naturschutzbelange berücksichtigt werden müssen.

In Kressbronn sind 140 Biotope mit einer Gesamtfläche – inkl. Wäldern und Bereichen des Bodensees – von 210,58 Hektar ausgewiesen.

Die folgende, sortierbare (noch unvollständige) Liste führt die Biotope innerhalb Kressbronns. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ortsteil
Gewann
Lage
Größe
[ha]
Höhe ü. NN K Erfassung Bemerkung/en Bild
183234352902 Argenabschnitt östlich Gießenbrücke Gießenbrücke 2,9056 53.1136015 05.07.1995 Ein etwa 300 Meter langer, von Eschen dominierter Auwaldabschnitt am nördlichen Ufer der Argen.
183234352903 Argenabschnitt südwestlich Gießenbrücke Gießenbrücke 1,5358 53.1136015 06.07.1995 Gewässerbegleitender, rund 350 Meter langer Auwaldstreifen an naturnahem Flussabschnitt.
184234353030 Feuchtgebiet 'Ellenhalde' östlich Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Ellenhalde
0,3529 53.1136015 20.06.1996 Feuchtgebiet in der Aue des Nonnenbachs mit Nasswiese und Land-Schilfröhricht
184234353023 Nonnenbach mit Auwaldstreifen südöstlich Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Wiesenreute
0,5532 53.1136015 20.06.1996 zwei Teilflächen; naturnaher Bachlauf auf einer Länge von rund 1,5 Kilometer
184234353029 Nasswiese 'Ellenhalde' östlich Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Ellenhalde
0,4429 53.1136015 13.08.1996 zwei Teilflächen; staunasse Nasswiese und Gebüsch feuchter Standorte
184234353028 Feuchtgebietskomplex 'Ellenhalde' südwestl. Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Ellenhalde
0,9344 53.1136015 20.06.1996 Großflächiges Feuchtgebiet in der Aue des Nonnenbachs mit Land-Schilfröhricht, Rohrglanzgras-Röhricht, Feldgehölzund Nasswiese
184234353027 Schilfröhricht 'Wiesenreute' südöstlich Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Wiesenreute
0,1909 53.1136015 20.06.1996 drei Teilflächen mit Landschilfröhrichtbeständen im Auenbereich des Nonnenbachs
184234353024 Feuchtwiesenkomplex 'Wiesenreute' südöstlich Kümmertsweiler Kümmertsweiler
Wiesenreute
1,4078 53.1136015 20.06.1996 drei Teilflächen; Niedermoor mit Sumpf- und Blasenseggenried, Nasswiese, Feldhecke, Land-Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht
284234350233 Östlicher Nonnenbach Krummensteg
Eggisholz
2,1000 53.1136015 02.08.1989 Waldbiotop; drei Teilflächen mit naturnahem Abschnitt eines Flachlandbachs und Schwarz-Erlen-Eschen-Wald
184234353020 Nonnenbach mit Auwaldstreifen südöstlich Krummensteg Krummensteg
Krummensteg
0,2768 53.1136015 21.06.1996 Naturnaher Bachabschnitt, etwa 750 m lang, mit Auwaldstreifen und gewässerbegleitender Hochstaudenflur
184234353022 Feuchtgebiet 'Eggisholz' südöstlich Krummensteg Krummensteg
Krummensteg
0,5429 53.1136015 21.06.1996 Feuchtgebiet mit Nasswiese, Land-Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht
184234353021 Nasswiese am Nonnenbach südöstlich Krummensteg Krummensteg
Krummensteg
0,2393 53.1136015 13.08.1996 Artenarme Nasswiese in der Aue des Nonnenbachs, die in einigen Bereichen zeitweise als Viehweide genutzt wird
184234353019 Feuchtgebiet 'Unter dem Häldele' südlich Poppis Krummensteg
Unter dem Häldele
0,5168 53.1136015 20.06.1996 zwei Teilflächen mit Rohrglanzgras-Röhricht, Sickerquelle, Sumpfseggen-Ried und Nasswiese
184234353018 Nonnenbachschleife 'Unter dem Häldele' südlich Poppis ArensweilerKrummensteg
Unter dem Häldele
0,1962 53.1136015 13.08.1996 Rund ein Meter tief eingeschnittener, naturnaher Bachlauf
184234353015 Feldgehölz am Nonnenbach bei Obermühle Obermühle
Butzenegert
0,1230 53.1136015 15.08.1996 Lineares Feldgehölz entlang der linken, nordexponierten Uferböschung des begradigten Nonnenbachs
184234353014 Auwaldstreifen am Nonnenbach westlich Obermühle Obermühle
Obermühle
0,0284 53.1136015 15.08.1996 Alter Gehölzbestand in gewässerbegleitendem Auwaldstreifen
184234353013 Naturnaher Nonnenbach mit Gehölzsaum westlich Obermühle Obermühle
Obermühle
0,0200 53.1136015 15.08.1996 Naturnaher Bachabschnitt mit gewässerbegleitendem Auwaldstreifen
284234350232 Westlicher Nonnenbach Obermühle
Obermühle
1,7000 53.1136015 02.08.1989 Waldbiotop; zwei Teilflächen mit Tobel, Klinge und naturnahem Abschnitt eines Flachlandbachs
284234350231 Bacheschenwald Nonnenbach Mittelmühle
Mittelmühle, Mühlhalde
1,7000 53.1136015 02.08.1989 Waldbiotop mit naturnahem Abschnitt eines Flachlandbachs, Röhricht und Schwarz-Erlen-Eschen-Wald
184234353010 Feuchtgebiet ‘Mittelmühle’ östlich Kressbronn Mittelmühle
Mittelmühle
0,4307 53.1136015 15.08.1996 zwei Teilflächen; Feuchtgebiet mit Nasswiese, Land-Schilfröhricht, Sumpfwald und Sumpfseggen-Ried
184234353011 Auwaldstreifen am Mittelmühlenbach östlich Kressbronn Mittelmühle
Mittelmühle
0,0732 53.1136015 15.08.1996 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen mit Berg-Ahorn und Schwarz-Erle
184234352997 Nonnenbach mit Auwaldstreifen in Kressbronn Ost Kressbronn
Bochenloch
0,7713 53.1136015 16.08.1996 Naturnaher Abschnitt des Nonnenbachs mit altem Gehölzbestand im Auwaldstreifen
184234352998 Feldgehölz ‘Bochenloch’ am Nonnenbach bei Kressbronn Ost Kressbronn
Bochenloch
0,1473 53.1136015 15.08.1996 Feldgehölz auf einem steilen Südhang mit altem, hochwüchsigem und dichtem Gehölzbestand
184234352999 Teich ‘Bochenloch’ bei Kressbronn Kressbronn
Bochenloch
0,0837 53.1136015 16.08.1996 Verlandungsfläche eines Teichs mit Tauch-/Schwimmblattvegetation und Rohrglanzgras-Röhricht
184234352996 Auwaldstreifen am begradigten Nonnenbach in Kressbronn Kressbronn
Untermühle
0,0846 53.1136015 16.08.1996 zwei Teilbereiche; von Esche geprägter, gewässerbegleitender Auwaldstreifen beidseitig des begradigten und am Ufer befestigten Nonnenbachs
184234352976 Auwaldstreifen am Nonnenbach südlich Kressbronn Kressbronn
Brühl, Reid
0,3390 53.1136015 28.08.1996 zehn Teilbereiche; hochwüchsiger, schmaler Auwaldstreifen beidseitig des begradigten und an den Ufern befestigten Nonnenbachs
184234352975 Silberweidensaum am Nonnenbach bei der Bodanwerft Kressbronn 0,0213 53.1136015 29.08.1996 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen entlang der linken Uferböschung des am Ufer befestigten Nonnenbachs mit Silber- und Bruchweiden
184234352969 Feuchtgebietskomplex ‘Boschach’ westlich Strandbad Kressbronn Kressbronn
Boschach
6,1779 53.1136015 18.06.1996 Großflächiges Feuchtgebiet mit Pfeifengras-Streuwiese, Feldgehölz, Röhricht, Feldhecke und Feuchtgebüsch
184234352970 Gehölzsaum am Nonnenbach bei Strandbad Kressbronn Kressbronn 0,0613 53.1136015 29.08.1996 Feldhecke entlang des Nonnenbachs mit Spitz- und Berg-Ahorn, Silber-, Bruch- und Purpur-Weide
184234352966 Naturnahes Bodenseeufer westlich des Strandbads Kressbronn Kressbronn
Boschach
1,7958 53.1136015 29.08.1996 Flachuferzone des Bodensees bei der Nonnenbachmündung

Einzelnachweise

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  1. Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg

Bann- und Schonwald

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