Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Yellowcard in Abschnitt Datei:Karte Sendernetz (1924).jpg
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Benutzer:PimboliDD

Man sollte mal die Bilder dieses Benutzers durchgehen. Er nennt immer sich als Urheber und setzt stets Bild-frei als Lizenz. Viele seiner Bilder müssen wohl gelöscht werden, andere, besonders die Medallien haben wohl keine SH oder sind vielleicht amtliche Werke. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:43, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

*push* ... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:13, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
??? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wieso gibt es denn Zweifel, dass er nicht Urheber der Fotos ist? Yellowcard 23:46, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Weil er ganz sicher nicht der Urheber der Medallien ist (wie z. B. hier). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 28. Mär. 2010 (CET)Beantworten
OK. Die Fotos an sich halte ich nämlich für in Ordnung. Die Frage nach den Abzeichen ist sicherlich berechtigt, ich hab aber keine Ahnung, ab wo man bei Abzeichen/Mediallien SH ansetzen muss. Amtliche Werke könnten natürlich auch bei einigen durchgehen. Yellowcard 10:55, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

15 Dateien von Benutzer:Lady Whistler

Datei:Feile.gif, Datei:Friede.gif, Datei:Hammer.gif, Datei:Heulsuse.gif, Datei:Hysterical.gif, Datei:Muaha Smilie.gif, Datei:Mx10.gif, Datei:Nachdenk.gif, Datei:Puschel.gif, Datei:Rofl.gif, Datei:Smilie Danke.gif, Datei:Smilie Party.gif, Datei:Smilie xmas 231.gif, Datei:Smilie yeahyeah.gif, Datei:XMAS SMILEY.jpg

Die alte Frage: Schöpfungshöhe oder nicht? Beim letzten Bild ist auch keine Quelle angegeben und bei den anderen nur "sehr allgemein". -- JuTa 21:14, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Weia, 15x mal bei den schweren Fällen *grins*
OK. Beim letzten Smilies gestehe ich, ich weiß nicht mehr wo ich den herhabe, aaaber: ich habe mich eigentlich an anderen Smilies hier aus der WP orientiert z.B. Datei:Dozey.gif oder Datei:Putzsignatur.gif - auch ohne SH und bei letzterem steht als Kommentar dabei:
Sonstiges: Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD
Deshalb dachte ich, ich lieg mit der gleichen Lizenz nicht verkehrt. Mhhmm, das diese gelben Dinger die Diskussionen ungemein aufheitern können zählt nicht, oder?
Im Ernst, diese Aussage "Smilies haben keine SH" hab ich schön öfter "rumspuken" gesehen.
LG Lady Whistler - Mentorenprogramm Projekt Andere Wikis ( Disk | Bew. ) 21:51, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Smiley-Bild wie dieses mag keine Schöpfungshöhe haben, aber die vorliegenden Dateien wurden von jemandem animiert und/oder gezeichnet und haben Detail, das sich nicht leicht replizieren lässt. Warum legt man in der deutschen Wiki häufig so unnatürliche Standards an Schöpfungshöhe an? Hat das irgendwie mit deutschem Rechtsverständnis zu tun? Die Server sind in Florida und unterliegen amerikanischem Recht. Außerdem hat wuerziworld.de eine © Notiz. lg Hekerui 23:10, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, die Schöpfungshöhe-Auslegung der deutschsprachigen Wikipedia richtet sich so gut wie möglich nach der Rechtsprechung. Ja, hier gilt deutsches Recht, siehe WP:BR und Schutzlandprinzip. Ja, der Copyright-Hinweis hat keinen Belang – zum einen aus Prinzip (Copyright = angloamerikanisch; entweder ist etwas geschützt oder nicht), zum anderen siehe Copyfraud. --ireas {d · c · b} 23:13, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Es gibt u. a. auch Server in Südkorea. Die Server, von denen wir Mitteleuropärer aus bedient werden, stehen in den Niederlanden...
Der Server-Standort ist vollkommen irrelevant. Siehe Schutzlandprinzip. -- Chaddy · DDÜP 02:05, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn ich schon bei Datei:Putzsignatur.gif lese "Jeder Smilie ist Public-Domain, deshalb ist auch dieser PD" - was ist denn das für eine Erklärung. PD gibt's in deutschem Recht so doch gar nicht. Ist schon gut, dass wir so viel wie möglich über Commons machen. lg Hekerui 11:59, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ist schon gut, daß wir sowas nicht über Commons machen. Smileys haben keine SH, Serverstandort ist schnuppe und (c) ignorieren wir. --Marcela 08:20, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Genau! Freiheit für die Smilies. Isch brauch die Dinger. LG Lady Whistler - Mentorenprogramm Projekt Andere Wikis ( Disk | Bew. ) 23:23, 20. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Sind Smileys Gebrauchsgrafiken? Wenn nein, sind die Smileys natürlich geschützt. Wenn doch, dann gehen Smileys wie z. B. Datei:Smilie xmas 231.gif doch einiges über das eher simpel gehaltene Laufende Auge hinaus und müssten auch gelöscht werden. --Kam Solusar 16:19, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Auch dieser Weihnachtsbaum hat keine SH. --Marcela 18:39, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn es keine Gebrauchsgrafiken sind, hat der Weihnachtsbaum eindeutig SH. Und bei Gebrauchsgrafiken haben wir nur das Laufende Auge als Anhaltspunkt. Bei allem, was mehr Schöpfungshöhe erreicht, können wir nur raten, wie Gerichte vielleicht darüber entscheiden würden. D.h. je detaillierter/aufwändiger eine Gebrauchsgrafik im Vergleich zum Laufenden Auge ist, desto zwingender müssen wir es löschen. --Kam Solusar 21:52, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Unabhängig von der Frage Gebrauchsgrafik sehe ich keine SH. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela 22:23, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
"Wer SH sieht, muß sie begründen." - Das gilt eben i. A. nur für Werke der angewandten Kunst (Logos etc.), bei Werken der bildenden Kunst existiert die Kleine Münze, d.h. auch geringe Leistungen können schon urheberrechtlich geschützt sein. Wenn die Smileys also keine Werke der angewandten Kunst sind, erreichen sie auf jeden Fall die notwendige SH. --Kam Solusar 18:34, 18. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich würde für die Smileys analog die Rechtssprechung zu Handy-Logos anwenden (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 25.02.2004, 5 U 137/03), wonach Grafiken solcher Art prinzipiell als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein können, jedoch nur wenn sie über banale und vorbekannte Darstellungen hinausreichen. Wenn man genauer in die Urteilsbegründung hineinschaut, finden sich Argumentationen, die man gut auch auf die Smileys anwenden kann und SH verneinen.--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 02:51, 19. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Smiley sind eher der Kategorie der Piktogramme und Bildzeichen einzuordnen, denn ein Piktogramm ist "ein einzelnes Symbol bzw. Ikon, das eine Information durch vereinfachte grafische Darstellung vermittelt." Das was ein Smiley nunmal tut und solche Piktogramme sind nur urheberrechtlich geschützt, wenn sie die durchschnittliche Gestaltungshöhe deutlich überragen (vgl. Fromm/Nordemann §2 Rdn. 81). ..Darah Dan Doa.suhadi 13:31, 28. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Datei:Pfarrkirch 1205.JPG

Geht das Gemälde als Beiwerk durch? Es ist nicht zentral (inhaltlich, obwohl es in der Bildmitte ist) und auch für das Bild nicht notwendig – das „Wegdenken“ ändert meines Erachtens nichts am Gesmatcharakter des Bildes. -- ireas :disk: :bew: 16:41, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Für mich zeigt das Bild auch den Chorrraum und nicht das Altarbild. Von daher Anwendung der Beiwerksregel zulässig. Bobo11 18:24, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Einspruch euer Ehren! Gemäß Schricker (Kunstwerk steht allerdings nicht in Deutschland) müßten wir einschätzen, ob sich der gesamtcharakter des Bildes ändert, wenn wir uns das gezeigte Werk "wegdenken". Denken wir uns statt des sehr buten Bildes in der Mitte eine neutralgraue Fläche, ändert sich der Gesamtcharakter des Bildes --> das gezeigte Werk ist kein Beiwerk, es müßte gelöscht werden. Da sich das Kunstwerk jedoch in Österreich befindet, greift die großzügige österreichische panoramafreiheit, das Bild ist auf Commons gestattet (nicht jedoch hier auf .de!). Ein paar km weiter südlich und es wäre ganz und gar Essig gewesen... ;) --Marcela 20:01, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
(Eischieb) @Ralf man nimmt hier zu auch Schwarz und nicht grau. Oder bitte erklär mir mal wo [1] die Bildaussage verändert wird, weil das Bildes anlässlich der Karwoche abgedeckt ist. Ich bleib dabei; Ich kann mir das Bild wegdenken, und das Bild hat betrefend der archidektonischen Gestalltung des Chors immer noch die selbe Aussage. Der Hauptaltar ist bildbestimmend das stimmt, aber das Bild ist nur eine Teil des Hauptaltars und ist nicht das bildbestimende Werk auf diesem Foto. Und da es nach östereichischem Recht sogar unter die Panoramafreiheit fällt, ich seh erst recht keinen Grund das Bild nicht in einem Wikipedia Artikel zu verwenden. -- Bobo11 16:06, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Datei liegt auf Commons. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:53, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe den Erledigt-Baustein wieder entfernt. Strittig ist immernoch, ob man es hier in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden kann, wo es momentan auch eingebunden ist. Ich denke immer noch, dass auch ohne dieses Bild der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Allerdings ist es nicht ganz trivial, in dieser Frage eine objektive Wahrheit zu finden… --ireas :disk: :bew: 07:15, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Mittlerweile interessiert es fast niemanden mehr, ob Dateien von Commons hier verwendet werden dürfen, oder nicht... -- Chaddy · DDÜP 14:38, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Gut, dann gehöre ich zu denjenigen, die das »fast« ausmachen. :-) --ireas :disk: :bew: 15:43, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
+1 --Marcela 20:03, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Datei:Autism Speaks 400 Logo.jpg

Chaddy hat den DÜP-Baustein eingesetzt; vermutlich, weil er die Grafik im Zentrum für eine Fotografie (ergo ein Lichtbild(-werk)) hielt. So wie ich das sehe, ist das eine Zeichnung; meines Erachtens erreicht das Logo keine Schöpfungshöhe. -- ireas :disk: :bew: 19:56, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Für eine Fotografie hielt ich das nicht. SH könnte das aber dennoch haben. Ich bin mir nicht sicher (im Zweifel besser erstmal DÜP). -- Chaddy · DDÜP 15:24, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Datei:StrikeforceLogo.JPG

Boxhandschihe = Fotos, SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 14:47, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Datei:Hot wheels germany heisse raeder deutschland logo.gif

Hintergrund wird wohl ein Lichtbild sein, aber ist dieses nur Beiwerk? -- Darah Dan Doa.suhadi 12:02, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, geht als Beiwerk durch. --Marcela 12:06, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Echt? Also für mich beeinflusst es den Charakter des Logos deutlich… --ireas :disk: :bew: 16:57, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten
IMHO Beiwerk, kann keine Beeinflussung des Logos durch den Hintergrund erkennen. Eine Beeinflussung ist wohl auch nicht beabsichtigt, weil das Logo hier offenbar auf einer Verpackung dargestellt ist, die halt noch mit dem hier zu sehenden Hintergrund verziert ist. Eine bewusste Kombination Logo-Hintergrund kann ich hier nicht erkennen. Sollte sowieso freigestellt oder (noch besser) zu SVG konvertiert werden, dabei fällt der Hintergrund dann ohnehin weg. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:03, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Tauschmittel der DWG 001.jpg

Der moderne Chiemgauer entspricht dem historischen Warengutschein

Scheint amtliches Werk zu sein (siehe Abb.). Was sagt ihr? -- Darah Dan Doa.suhadi 20:48, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Mangelnde SH stimmt nicht, da Lichtbild. Amtliches Werk ist meiner Ansicht nach etwas weit hergeholt? --Marcela 21:04, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Naja es handelt sich um einen warengutschein nach §807 BGB. Also könnte man es mit einem Zahlungsmittel gleichzusetzen. ..Darah Dan Doa.suhadi 21:31, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
"Zahlungsmittel" ist eine gute Idee ;-)- vgl. die moderne Entsprechung Regiogeld - Das Bild entstammt einer Zeitschrift, die seit 1933 nicht mehr existiert. Der auf diesem Bild dargestellte Warengutschein wurde von einer freiwirtschaftlichen Vereinigung herausgegeben, die ca 1933 zwangsweise aufgelöst worden ist. mfg,Gregor Helms 23:05, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Es ist kein amtliches Werk, wenn es nicht von einer staatlichen Institution herausgegeben wurde und es nicht amtlich bekannt gemacht wurde. --Isderion 03:47, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Der "Chiemgauer" (s. Bild) auch nicht. mfg,Gregor Helms 08:29, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Der Chiemgauer hat aber auch keine SH. ..Darah Dan Doa.suhadi 10:29, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Datei:Mount Everest Tea.jpg

Schöpfungshöhe erreicht? Ich bin relativ unschlüssig. -- ireas :disk: :bew: 20:23, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich sehe keine SH. --Marcela 20:38, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Datei:Systemerklärung mit Bild th001.JPG

Schöpfungshöhe? -- ireas :disk: :bew: 20:21, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wieso die Frage nach der SH/Freigabe? Das hat der Uploader doch selbst gemalt. Oder nicht? Gut - annehmbar, dass er nur den Text hinzugeschrieben hat.
Ich habe ihn mal auf seiner Disk (ganz oben) gefragt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:59, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Datei:Eure Schuld.jpg

Reicht die Publikation durch die Regierungsbehörde aus? Nein, oder? Und AFAIS können wir nicht davon ausgehen, dass alle Urheber Regierungsbeamten waren. --ireas :disk: :bew: 14:41, 21. Nov. 2010 (CET) -- ireas :disk: :bew: 14:41, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Doch natürlich. Alle Werke von Mitarbeitern der US-Bundesregierung sind automagisch gemeinfrei. Das hier ist völlig in Ordnung. --h-stt !? 23:49, 22. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ja, Werke – das hier wurde jedoch nicht unbedingt von den Mitarbeitern erstellt, sondern nur publiziert – trotzdem okay? --ireas :disk: :bew: 15:52, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das sieht nach den berühmten Fotos aus, die die völlig entsetzte US-Armee gemacht hat, als sie Dachau, Flossenbürg und ein paar andere KZ wie Mittelbau-Dora befreit haben. Hier ist ein Bild aus der selben Serie wie das links unten von der Website der Library of Congress, Washington. --h-stt !? 22:27, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Datei:John Rabe Award 2010.JPG

Seht ihr bei dem Täubchen Schöpfungshöhe? -- ireas :disk: :bew: 19:38, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nicht zu vergessen der Kristallschliff der so schön das Täubchen reflektiert. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:54, 23. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Datei:Bruderschaftsfahne(rot).jpg

Das Foto selbst halte ich nicht für geschützt (Reproduktion), aber was ist mit der Darstellung auf der Fahne? Ich kenne die Darstellung nicht und vor allem nicht ihr Entstehungsdatum, aber könnte mir vorstellen, dass das schon längst gemeinfrei ist. Meinungen? -- Yellowcard 15:43, 6. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Datei:FFCFrankfurt.jpg

Logo mit Darstellung der Frankfurter Gebäude sowie einer Spielerin. Ich persönlich würde dem Logo klar SH zusprechen, doch wie sieht die Mehrheit das? -- Yellowcard 15:26, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Gilt analog für Datei:FFCFrankfurt.png. Yellowcard 15:28, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so (siehe auch Datei_Diskussion:FFCFrankfurt.png). Ich hatte beim FFC per Email angefragt, aber bisher nur eine Mitteilung bekommen, dass meine Anfrage an die zuständige Person weitergeleitet wird. Das war am 7. Dez. 2010. Ich habe nun nochmal angefragt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:49, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Antwort ist da:

>> hiermit erhalten Sie die Freigabe des FFC-Logos für die Nutzung auf unten
>> genannten Wikipedia-Seiten.

Nochmalige Antwort durch mich, dass "Jeder müsste die Fotos zu jedem Zweck (auch kommerziell) benutzen dürfen." usw. (auch auf trotzdem Markenschutz hingewiesen)

> unter diesen Voraussetzungen können wir Ihnen leider keine Freigabe für das
> Logo des 1. FFC Frankfurt geben!

Also dann halt wohl löschen, ne? Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:31, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Che Guevara Poster.jpg

Scheint wohl nicht mehr als eine Verfremdung des Fotos Datei:Heroico1.jpg zu sein, das auf Commons offenbar behalten werden kann (recht kompliziert gelagerter Fall mit kubanischem/US-amerikanischem Urheberrecht/Copyright). Daher nun die Fragen:

1) Weist die Verfremdung Schöpfungshöhe auf, wenn das Foto gemeinfrei ist/wäre? 2) Ist die Datei commonsfähig? -- Yellowcard 17:46, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Datei:TeófiloBraga.jpg

Als Beleg für die Gemeinfreiheit wird die Webseite http://genealogia.sapo.pt/pessoas/pes_show.php?id=54873 angegeben. Ich finde hier keinen Beleg. Jemand, der mehr sieht als ich? Andernfalls, gibt es eine Möglichkeit, die Datei auf Commons zu behalten? Das Foto ist spätestens 1924 entstanden, hier greift auf Commons wohl portugiesisches Recht. -- Yellowcard 17:57, 11. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Ostpreußenlied.jpg

Datei:Ostpreußenlied.jpg

Für Text und Grafien ist mE eine Freigabe nötig. Wie sehen es andere hier?

Der Uploader meint zum Liedtext: "Bitte lest doch im Internet ( z.B. http://home.arcor.de/Bernhard_Wagner/Lied.html, http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv01/4901ob26.htm) über den Schriftsteller (Texter) Erich Hennighofer nach. Der Text des "Ostpreußenliedes" ist zigfach veröffentlicht, das Lied quasi eine "Hymne" und längst "Allgemeingut" geworden."

Ich weiß ja nicht ... Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 18:58, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Das Lied quasi eine "Hymne" und längst "Allgemeingut" geworden.
Das ist jedoch quasi nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. //⚖.suhadi 19:02, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Danke - ich habe es ihm mal versucht zu erklären. Wenn es noch andere Meinungen gibt, dann gern anfügen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:25, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Der Text stammt von Erich Hannighofer (25. Februar 1908 - 1945) und ist erst 2016 gemeinfrei, also weg damit. --Huhu 21:05, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Das ist bekannt, dass der Text von ihm stammt. Es ist halt nur evtl. fraglich ob der Text SH hat bzw. ob er überhaupt neu ist und nicht vielleicht eine nur minimal Abwandlung eines wegen Alters gemeinfreien Liedes ist.
Letzteres ist aber wohl nach Ostpreußenlied zu verneinen. Und SH würde ich bei einem Gedicht auch erstmal annehmen, bis das Gegenteil bekannt ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:30, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Eklokoepfe.jpg: SH, Beiwerk?

Datei:Eklokoepfe.jpg

Was machen wir mit sowas? Benutzer_Diskussion:BCNU#Problem_mit_deiner_Datei_.2811.02.2011.29

Kurzfassung: Freigabe nicht möglich, da Urheber nicht erreichbar.

Pech gehabt? Oder von ihm freigeben lassen? Wohl eher nicht. Yellowcard meinte dazu im Chat folgendes. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:18, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

(20:12:09) Yellowcard: Er kann es nicht freigeben, da er nicht Urheber ist
(20:13:00) Yellowcard: Die einzigen Möglichkeiten, die ich sehe: Nur die vierte und sechste Überschrift in der Datei sind problematisch. Also entweder beschneidet er die beiden so, dass die Fotos nicht mehr enthalten sind (dann hat das ganze keine SH mehr) oder wir sehen die Fotoreste als Beiwerk an - das wäre kritisch, aber vielleicht noch vertretbar.

Sorry, hat etwas gedauert, bis ich hierher gefunden habe. Ich wiederhole gern nochmal: Die Elephantenklo-Köpfe in dieser Form sind Bestandteil einer 2007 von mir erstellten CD-ROM, für die ich sämtliche Eklo-Titel gescannt und zusammenmontiert habe. Insofern gehören die Rechte daran und an der bewussten Datei mir. Der Urheber des Schriftzugs oder wenigstens der, den ich im Verdacht habe, ob er noch lebt, wo er sich aufhält, keine Ahnung. Darüber hinaus, jeder der damals in ähnlichen Zusammenhängen tätig war, weiß, dass nicht viel auf Urheberrechte gegeben wurde, Artikel waren so gut wie nie gezeichnet, und selbst erstellte grafische "Werke" wie diese wurden benutzt egal von wem. Wenne s sich also als schwierige Geburt erweisen sollte, bleibt die Grafik draußen. Alternativ hätte ich die Titelbilder der Nullnummer und der letzten Ausgabe anzubieten. BCNU 14:10, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Sei noch angemerkt, natürlich könnte man die Schrift auch solo bringen, aber es soll halt ein Eindruck von den Titelseiten selbst entstehen, etwa mit der Postvertriebsnummer. BCNU 16:29, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Das Problem sind auch gar nicht mal die Köpfe, sondern nur die Bestandteile der Fotos, die zu erkennen sind. Auch wenn es nur sehr kleine Ausschnitte sind, sind sie als Lichtbilder geschützt. Wobei hier auch die Päpstlichkeit des Papsts in Frage gestellt werden könnte... Yellowcard 15:34, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Fritzcola.svg

Einmal Schöpfungshöhe bewerten, bitte. :) -- Yellowcard 14:44, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Karte Sendernetz (1924).jpg

§ 134 UrhG hier anwendbar? -- Yellowcard 15:57, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten