Ernst Heymann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. August 2024 um 14:16 Uhr durch KukiHaki (Diskussion | Beiträge) (Schriften (Auswahl)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat.

Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus-Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück.

Seit dem Jahr 1918 war Heymann ordentliches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. 1925 wurde er zum korrespondierenden Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften gewählt.[1] Von 1926 bis 1938 war er Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse der Akademie, danach zunächst bis 1939 kommissarischer Vizepräsident und von 1939 bis 1942 schließlich ordentlicher Vizepräsident. Heymann war langjähriger Vorsitzender der Akademiekommissionen „Deutsches Rechtswörterbuch“, „Deutsche Kommission“ und „Vocabularium Iurisprudentiae Romanae“ sowie Justizsachverständiger der Akademie.

Seit 1926 war Heymann wissenschaftlicher Berater des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht (KWI). Von 1929 bis 1932 und später wieder ab 1943 war Heymann Mitglied des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (der heutigen Max-Planck-Gesellschaft). Von 1931 bis 1933 war er Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Zudem war er Mitglied der Zentraldirektion und Leiter der Abteilung „Leges“ der Monumenta Germaniae Historica.

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gehörte er im Mai 1934 zu den Gründungsmitgliedern des Ausschusses für Rechtsphilosophie innerhalb der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht.[2] Von 1937 bis 1946 war er Wissenschaftliches Mitglied der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft[3] und leitete – bis 1938 zunächst kommissarisch – als Nachfolger des vom NS-Regime zur Niederlegung seines Amtes gezwungenen und 1939 emigrierten Ernst Rabel das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, dessen Neuausrichtung im Sinne einer „völkischen Profilierung“ er vorantrieb.[4] Sein Renommee setzte er dazu ein, eine vom nationalsozialistischen Rechtsverständnis geprägte Lesart des internationalen Privatrechts (IPR) auch auf internationaler Ebene zu befördern, und koordinierte in diesem Sinn die deutschen Beiträge zum II. Internationalen Kongress für Rechtsvergleichung in Den Haag 1937. In diesen Kontext gehört der Aufbau eines Zentrums der rechtsvergleichenden Grundlagenforschung am KWI.[3] Allerdings isolierten sich die deutschen Vertreter durch ihre Positionen zusehends vom internationalen Diskurs und das IPR wurde unter Heymanns Institutsleitung in der bis dahin auf diesem Gebiet führenden deutschen Rechtswissenschaft zu einem randständigen Thema.[4] 1939 gehörte Heymann zu den Autoren der Festschrift Deutsche Wissenschaft – Arbeit und Aufgabe zu Hitlers 50. Geburtstag.[2] Der Titel seines Beitrages lautete Deutsche Handelsrechtswissenschaft.[5] Im Rahmen der Evakuierung Berlins siedelte er 1944 mit den Mitarbeitern des Instituts nach Tübingen über.

Schriften (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Wird nach römischem Recht die Verjährung von Amtswegen berücksichtigt? Schletter, Breslau 1894 (Dissertation Universität Breslau 1894).
  • Das Vorschützen der Verjährung: zugleich ein Beitrag zur Lehre von Exceptio und Einrede. Schletter, Breslau 1895 (Digitalisat).
  • Die Grundzüge des gesetzlichen Verwandten-Erbrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich (Reichstagsvorlage). Fischer, Jena 1896 (= Abhandlungen zum Privatrecht und Civilprozeß des Deutschen Reiches. Band 1,[1]) (Digitalisat).
  • Zum Ehegüterrecht der hl. Elisabeth. In: Zeitschrift des vereins für thüringische Geschichte. Band 27, 1909.
  • Das Verschulden beim Erfüllungsverzug: zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Obligationenrechts. Elwert, Marburg 1913 (= Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht. Band 18) (Nachdruck: Keip, Frankfurt/M. 1970).
  • Die Rechtsformen der militärischen Kriegswirtschaft als Grundlage des neuen deutschen Industrierechts. Elwert, Marburg 1921 (= Arbeiten zum Handels-, Gewerbe- und Landwirtschaftsrecht. Band 34).
  • Rechtswissenschaft. In: Gustav Abb (Hrsg.): Aus fünfzig Jahren deutscher Wissenschaft. Die Entwicklung ihrer Fachgebiete in Einzeldarstellungen. De Gruyter, Berlin 1930, S. 104–135.
  1. Holger Krahnke: Die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 1751–2001 (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Philologisch-Historische Klasse. Folge 3, Bd. 246 = Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Mathematisch-Physikalische Klasse. Folge 3, Bd. 50). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-82516-1, S. 113.
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 253–254.
  3. a b Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht: Entwicklung des Instituts: Auf- und Ausbau eines Zentrums der rechtsvergleichenden Grundlagenforschung, Stand: 6. Dezember 2002.
  4. a b Rolf-Ulrich Kunze: Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 1936–1945. Wallstein Verlag, Göttingen 2004, ISBN 978-3-89244-798-6, S. 170–182 („Völkische Profilierung unter Heymann“).
  5. In: Wilhelm Pinder, Alfred Stange (Hrsg.): Deutsche Wissenschaft. Arbeit und Aufgabe. Dem Führer und Reichskanzler legt die deutsche Wissenschaft zu seinem 50. Geburtstag Rechenschaft ab über ihre Arbeit im Rahmen der ihr gestellten Aufgabe. Hirzel, Leipzig 1939, S. 66–68.