„Familienhilfe“ – Versionsunterschied
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Die '''[[Sozialpädagogik|Sozialpädagogische]] Familienhilfe''' ({{§|31|sgb_8|juris}} [[SGB VIII]]) gehört in Deutschland zu den [[Hilfen zur Erziehung]] ({{§|27|sgb_8|juris}} SGB VIII). „Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§27 SGB VIII), haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe. Diese Hilfe nach §27 SGB VIII kann als eine „präventive Hilfe“ bezeichnet werden, da noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Als Hilfen zur Erziehung werden staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Die |
Die '''[[Sozialpädagogik|Sozialpädagogische]] Familienhilfe''' (SPFH) ({{§|31|sgb_8|juris}} [[SGB VIII]]) gehört in Deutschland zu den [[Hilfen zur Erziehung]] ({{§|27|sgb_8|juris}} SGB VIII). „Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§27 SGB VIII), haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe. Diese Hilfe nach §27 SGB VIII kann als eine „präventive Hilfe“ bezeichnet werden, da noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Als Hilfen zur Erziehung werden staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Die SPFH ist hierbei eine von vielen Gestaltungsformen der Hilfen zur Erziehung. |
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== Grundlagen == |
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Die SPFH(§ 31 SGB VIII) ist ein kostenloses Regelangebot der [[Kinder- und Jugendhilfe|Jugendhilfe]]. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/ der Kinder gefährdet ist. Sie wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen. Klaus Wolf beschreibt in seinem Buch drei wesentliche Merkmale der SPFH<ref> |
Die SPFH(§ 31 SGB VIII) ist ein kostenloses Regelangebot der [[Kinder- und Jugendhilfe|Jugendhilfe]]. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/ der Kinder gefährdet ist. Sie wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen. Klaus Wolf beschreibt in seinem Buch drei wesentliche Merkmale der SPFH:<ref>vgl. Wolf 2012</ref> |
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# Adressat ist die ganze Familie, beziehungsweise das „System“ und all ihre Mitglieder. |
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(3) bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen als auch auf alle anderen Probleme der Familie, |
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Diese Hilfe ist also eine aufsuchende, familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit seitens der Familien. Ausgenommen sind dabei Situationen, bei denen das Jugendamt das Aufsuchen einer SPFH vorschreibt. Die Familienstrukturen sind sehr unterschiedlich, sie reichen von Ein - Elternteil - Familien bis hin zu Patch Work Familien. Das vorherrschende Klientel stellt Familien mit mehreren Kindern dar, vor allem Alleinerziehende. Überwiegend werden Familien mit niedrigen Bildungsabschlüssen, Einkommensniveau und Verschuldung betreut. Generell spricht die SPFH aber alle Familien aus allen Bevölkerungsschichten an. Häufig treten in den Familien mehrere Probleme gleichzeitig auf, daher wird oft der Begriff „Multiproblemfamilien“ verwendet. Allgemein ist es die Aufgabe der SPFH, die Familien zu betreuen und sie in ihren (Alltags-)Problemen zu unterstützen. Die Familien sollen gestärkt, und das Wohl der Kinder gesichert werden. Steht bei einem Fall das Thema der Fremdunterbringung in einem Heim im Raum, sollte diese möglichst vermieden werden, daher steht immer die Reintegration des Kindes/ der Kinder im Vordergrund, soweit dies möglich erscheint. Da jeder Fall anders ist, werden jeweils immer individuelle Ziele festgelegt, welche die Familien erreichen sollen. |
Diese Hilfe ist also eine aufsuchende, familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit seitens der Familien. Ausgenommen sind dabei Situationen, bei denen das Jugendamt das Aufsuchen einer SPFH vorschreibt. Die Familienstrukturen sind sehr unterschiedlich, sie reichen von Ein - Elternteil - Familien bis hin zu Patch Work Familien. Das vorherrschende Klientel stellt Familien mit mehreren Kindern dar, vor allem Alleinerziehende. Überwiegend werden Familien mit niedrigen Bildungsabschlüssen, Einkommensniveau und Verschuldung betreut. Generell spricht die SPFH aber alle Familien aus allen Bevölkerungsschichten an. Häufig treten in den Familien mehrere Probleme gleichzeitig auf, daher wird oft der Begriff „Multiproblemfamilien“ verwendet. Allgemein ist es die Aufgabe der SPFH, die Familien zu betreuen und sie in ihren (Alltags-)Problemen zu unterstützen. Die Familien sollen gestärkt, und das Wohl der Kinder gesichert werden. Steht bei einem Fall das Thema der Fremdunterbringung in einem Heim im Raum, sollte diese möglichst vermieden werden, daher steht immer die Reintegration des Kindes/ der Kinder im Vordergrund, soweit dies möglich erscheint. Da jeder Fall anders ist, werden jeweils immer individuelle Ziele festgelegt, welche die Familien erreichen sollen. |
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== Historische Entwicklung == |
== Historische Entwicklung == |
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=== Vorläufer der SPFH === |
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Ab 1883 entwickelten sich die sogenannten [[Settlement-Bewegung|„Settlements“]], vor allem in England und den USA. Sie stellten Wohngemeinschaften dar, bei denen Akademiker nach ihrem Abschluss mit Armen zusammen lebten, um Armut und deren Ursachen zu untersuchen. Sie boten nachbarschaftliche Kontakte und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wodurch das Selbsthilfepotenzial der Betroffenen gestärkt werden sollte. |
Ab 1883 entwickelten sich die sogenannten [[Settlement-Bewegung|„Settlements“]], vor allem in England und den USA. Sie stellten Wohngemeinschaften dar, bei denen Akademiker nach ihrem Abschluss mit Armen zusammen lebten, um Armut und deren Ursachen zu untersuchen. Sie boten nachbarschaftliche Kontakte und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wodurch das Selbsthilfepotenzial der Betroffenen gestärkt werden sollte. |
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Eine wichtige Rolle bei der historischen Entwicklung spielte zudem die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung (BGfH), welche sich 1969 zusammenschloss. [[Dietrich Bonhoeffer|Bonhoeffer]] entwickelte damals eine Idee einer pädagogischen Alternative zur Fremdunterbringung. Die Familienhilfe war damals eher eine Art der Haushaltshilfe. Ab 1973 entwickelte sie sich als sonderpädagogische Maßnahme beziehungsweise als sozialpädagogische Familienhilfe. |
Eine wichtige Rolle bei der historischen Entwicklung spielte zudem die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung (BGfH), welche sich 1969 zusammenschloss. [[Dietrich Bonhoeffer|Bonhoeffer]] entwickelte damals eine Idee einer pädagogischen Alternative zur Fremdunterbringung. Die Familienhilfe war damals eher eine Art der Haushaltshilfe. Ab 1973 entwickelte sie sich als sonderpädagogische Maßnahme beziehungsweise als sozialpädagogische Familienhilfe. |
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=== Drei Phasen der Entwicklung in Deutschland === |
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Heinz Schattner teilt die Entwicklung der SPFH in Deutschland in 3 Phasen ein. Ab den 1970/1980er Jahren begann der Aufbau der SPFH in den alten Bundesländern Deutschlands. In den neuen Bundesländern folgte dies Anfang der 1990er. Diese Phase wird ''Pionierhafte Phase''genannt. Die Ansätze richteten sich mehr auf die Lebenspraxis, doch die Rahmenbedingungen waren noch unzureichend. Die zweite Phase war die der ''Konsolidierungsphase''. Sie begann im ersten Drittel der 1990er Jahre. Der Aufbau war hier weitestgehend abgeschlossen. Der Schwerpunkt lag nun darin, die Qualität zu sichern und die SPFH zu professionalisieren. Zur Sprache kamen praxistheoretische Ansätze, Zusatzausbildungen, Supervisionen und Evaluationen. Es wurden systematische Ansätze und ressourcenorientiertes Arbeiten aufgenommen. Die letzte Phase bezeichnet Schattner als ''Phase der Rekonstruktion''. Beeinflusst wurde diese Zeit vor allem durch die Vorgaben des SGB VIII. Es geht um die Hilfen zur Erziehung, um Forderungen nach „notwendigen“ und „geeigneten“ Hilfen, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sowie den Vorgaben des §36 SGB VIII zur Auswahl, Gestaltung und Überprüfung der Hilfen. Es ging darum, dass die Hilfen bedarfsgerechter gestaltet werden, aber auch kostengünstiger. |
Heinz Schattner teilt die Entwicklung der SPFH in Deutschland in 3 Phasen ein. Ab den 1970/1980er Jahren begann der Aufbau der SPFH in den alten Bundesländern Deutschlands. In den neuen Bundesländern folgte dies Anfang der 1990er. Diese Phase wird ''Pionierhafte Phase''genannt. Die Ansätze richteten sich mehr auf die Lebenspraxis, doch die Rahmenbedingungen waren noch unzureichend. Die zweite Phase war die der ''Konsolidierungsphase''. Sie begann im ersten Drittel der 1990er Jahre. Der Aufbau war hier weitestgehend abgeschlossen. Der Schwerpunkt lag nun darin, die Qualität zu sichern und die SPFH zu professionalisieren. Zur Sprache kamen praxistheoretische Ansätze, Zusatzausbildungen, Supervisionen und Evaluationen. Es wurden systematische Ansätze und ressourcenorientiertes Arbeiten aufgenommen. Die letzte Phase bezeichnet Schattner als ''Phase der Rekonstruktion''. Beeinflusst wurde diese Zeit vor allem durch die Vorgaben des SGB VIII. Es geht um die Hilfen zur Erziehung, um Forderungen nach „notwendigen“ und „geeigneten“ Hilfen, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sowie den Vorgaben des §36 SGB VIII zur Auswahl, Gestaltung und Überprüfung der Hilfen. Es ging darum, dass die Hilfen bedarfsgerechter gestaltet werden, aber auch kostengünstiger. |
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=== Hilfe zur Selbsthilfe === |
=== Hilfe zur Selbsthilfe === |
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„Hilfe zur Selbsthilfe“ wird im §31 SGB VIII als wesentliche Aufgabe der SPFH gekennzeichnet. Dabei werden sechs Stufen einer Selbsthilfe beschrieben (nach G.R. May, 1996)<ref> |
„Hilfe zur Selbsthilfe“ wird im §31 SGB VIII als wesentliche Aufgabe der SPFH gekennzeichnet. Dabei werden sechs Stufen einer Selbsthilfe beschrieben (nach G.R. May, 1996)<ref>vgl. Schattner 2007 S. 593ff.</ref>: |
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|'''Selbsthilfe, Hilfe und Fremdhilfe''' |
|'''Selbsthilfe, Hilfe und Fremdhilfe''' |
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|Selbsthilfe |
|Selbsthilfe |
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|„Was Personen selbst lösen können, ist von SPFH nicht zu |
|„Was Personen selbst lösen können, ist von SPFH nicht zu übernehmen und bei diesen Personen anerkennend zu belassen“<br/><small>Beispiele: Hervorhebung von Vorhandenem, Würdigen, Loben</small> |
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• Beispiele: Hervorhebung von Vorhandenem, Würdigen, Loben |
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|Selbsthilfe und Hilfe |
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|„Was Personen noch nicht lösen können, kann SPFH zeitweise vermitteln“ |
|„Was Personen noch nicht lösen können, kann SPFH zeitweise vermitteln“<br/><small>Beispiele: Gespräch, Beratung, Therapie</small> |
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• Beispiele: Gespräch, Beratung, Therapie |
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|Zukünftige Selbsthilfe und Hilfe |
|Zukünftige Selbsthilfe und Hilfe |
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|„Was Personen noch nicht können in der Zeit, die SPFH zur Ver- fügung steht, kann SPFH bestenfalls auf die Zukunft hin |
|„Was Personen noch nicht können in der Zeit, die SPFH zur Ver- fügung steht, kann SPFH bestenfalls auf die Zukunft hin vermitteln helfen"<br/><small>Beispiele: Krippe, Kindergarten, Heilpädagogische Tagesstätte, Frühförderung</small> |
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• Beispiele: Krippe, Kindergarten, Heilpädagogische Tagesstät- te, Frühförderung |
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|'''4. Stufe''' |
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|Fremdhilfe neben Selbsthilfe |
|Fremdhilfe neben Selbsthilfe |
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|„Was Personen nach gemeinsamer Bemühung und übereinstim- mender Einschätzung voraussichtlich nicht, auch später nicht, lösen können, kann SPFH möglicherweise in Fremdhilfe vermitteln helfen“<br/><small>Beispiele: freiwillige Anbahnung von – auch zeitlich befristeter – Fremdunterbringung</small> |
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• Beispiele: freiwillige Anbahnung von – auch zeitlich befristeter – Fremdunterbringung |
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|'''5. Stufe''' |
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|Selbsthilfe im Zweifelsfall vor Fremdhilfe |
|Selbsthilfe im Zweifelsfall vor Fremdhilfe |
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|„Was Personen nach gemeinsamer Bemühung und ambivalen- ter Einschätzung vielleicht nicht, vielleicht auch später nicht, |
|„Was Personen nach gemeinsamer Bemühung und ambivalen- ter Einschätzung vielleicht nicht, vielleicht auch später nicht, lösen können, kann SPFH im Zweifelsfall in Selbsthilfe vor Fremd- hilfe vermitteln helfen“<br/><small>Beispiele: Selbsthilfe auf Bewährung, evtl. mit Scheitern</small> |
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• Beispiele: Selbsthilfe auf Bewährung, evtl. mit Scheitern |
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|'''6. Stufe''' |
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|Fremdhilfe vor Selbsthilfe |
|Fremdhilfe vor Selbsthilfe |
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|„Was Personen und SPFH nach gemeinsamen Bemühungen und nicht übereinstimmender Einschätzung vielleicht nicht, |
|„Was Personen und SPFH nach gemeinsamen Bemühungen und nicht übereinstimmender Einschätzung vielleicht nicht, vielleicht auch später nicht, lösen können, d. h. wenn eine Kindesgefährdung nicht abgebaut werden kann, vermittelt SPFH als Aufgabe an die Familie und die öffentliche Jugendhilfe zurück.“ |
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Selbsthilfe ist dabei immer situations- und kontextabhängig. Selbsthilfe stellt nichts Absolutes dar, sie ist keine Fähigkeit, die man hat oder nicht. Das bedeutet, Selbsthilfe kann, wenn es notwendig ist, in kleinen Schritten gelernt und erweitert werden. |
Selbsthilfe ist dabei immer situations- und kontextabhängig. Selbsthilfe stellt nichts Absolutes dar, sie ist keine Fähigkeit, die man hat oder nicht. Das bedeutet, Selbsthilfe kann, wenn es notwendig ist, in kleinen Schritten gelernt und erweitert werden. |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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*BMFSFJ und DJI (Hrsg.): Helming E., Schattner H. und Blüml, H. (2005). Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe (4. Aufl.). Baden-Baden: Nomos Verlag. ISBN 3832911618 |
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*Buchholz-Graf,Wolfgang |
* {{Literatur |Autor=Buchholz-Graf, Wolfgang |Titel=Zur Entwicklung der ambulanten Hilfen zur Erziehung |TitelErg=Am Beispiel der „familienorientierten Beratung“ und der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ |Sammelwerk=Handlungsmodelle in der Familienhilfe |Hrsg=Kreuzer, Max |Datum=2001 | Seiten=243–257}} |
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* {{Literatur |Autor=Helming, Elisabeth; Berse, Elisabeth |Titel=Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe |Verlag=[[Nomos Verlag|Nomos]] |Hrsg=[[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend|BMFSFJ]], [[Deutsches Jugendinstitut|DJI]] |Ort=[[Baden-Baden]] |Auflage=5 |Datum=2004 |ISBN=3832911618 | Seiten=522}} |
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*Petko, Dominik |
* {{Literatur |Autor=Petko, Dominik |Titel=Gesprächsformen und Gesprächsstrategien im Alltag der sozialpädagogischen Familienhilfe |Verlag=[[Cuvillier Verlag|Cuvillier]] |Ort=[[Göttingen]] |Datum=2004 |ISBN=978-3-86537-077-8 |Seiten=320 | Online=http://www.phsz.ch/fileadmin/autoren/fe_dateien/petko_2004_sozialpaedagogische_familienhilfe.pdf |Format=PDF |KBytes=2500 }} |
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* {{Literatur |Autor=Ecarius, Jutta |Titel=Handbuch Familie |Verlag=[[Springer VS|VS Verlag für Sozialwissenschaften]] |Ort=[[Wiesbaden]] |Auflage=1 |Datum=2007 |ISBN=9783810039842 | Seiten=701}} |
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*Schattner, Hans (2007): Sozialpädagogische Familienhilfe. In: Ecarius, Jutta (2007) :Handbuch Familie.Wiesbaden: GWV Fachverlage GmbH. S. 593–613 |
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* {{Literatur |Autor=Schattner, Hans |Titel=Sozialpädagogische Familienhilfe |Sammelwerk=Handbuch Familie |Hrsg=Ecarius, Jutta |Datum=2007 | Seiten=593–613}} |
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*Schuster, Eva Maria |
* {{Literatur |Autor=Schuster, Eva Maria |Titel=Sozialpädagogische Familienhilfe |TitelErg=Aspekte eines mehrdimensionalen Handlungsansatzes für Multiproblemfamilien |Verlag=[[Peter-Lang-Verlagsgruppe|Peter Lang Verlag]] |Ort=[[Frankfurt am Main]] |Datum=1997 |ISBN=978-3-631-31623-8 | Seiten=227}} |
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*Stephan, Heinz |
* {{Literatur |Autor=Stephan, Heinz |Titel=Sozialpädagogische Familienhilfe in Hannover |TitelErg=Katamnestische Untersuchung |Verlag=[[Tectum Wissenschaftsverlag|Tectum]] |Ort=[[Marburg]] |Auflage=1 |Datum=1995 |ISBN=978-3-929019-70-4 | Seiten=201}} |
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*Textor, M. R. (Hrsg.). (1998). Hilfen für Familien. Eine Einführung für psychosoziale Berufe. Weinheim <etc.>: Beltz. ISBN 3407558120 |
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* {{Literatur |Autor=Textor, Martin R. |Titel=Hilfen für Familien |TitelErg=Eine Einführung in psychosoziale Berufe |Verlag=[[Verlagsgruppe Beltz|Beltz]] |Ort=[[Weinheim]] |Datum=1998 |ISBN=978-3-407-55812-1 | Seiten=203}} |
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* Uhlendorff, Uwe |
* {{Literatur |Autor=Uhlendorff, Uwe; Euteneuer, Matthias; Sabla, Kim-Patrick |Titel=Soziale Arbeit mit Familien |Verlag=[[Ernst Reinhardt Verlag|E. Reinhardt]] |Ort=[[München]] |Datum=2013 |ISBN=978-3-8252-3913-8 | Seiten=212}} |
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*Wasik, B. H. & Bryant, D. M. (2001). Home visiting. Procedures for helping families (2. ed.). Thousand Oaks: Sage. |
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* {{Literatur |Autor=Wasik, Barbara Hanna; Bryant, Donna M. |Titel=Home visiting |TitelErg=Procedures for helping families |Verlag=[[SAGE Publications]] |Ort=[[Thousand Oaks]] |Auflage=2 |Datum=2007 |ISBN= 0761920536 | Seiten=322 | Sprache=en}} |
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*Wolf, Klaus (2012): Sozialpädagogische Interventionen in Familien. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. |
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* {{Literatur |Autor=Klaus Wolf |Titel=Sozialpädagogische Interventionen in Familien |Auflage=2 |Verlag=Beltz Juventa |Ort=Weinheim/Basel |Datum=2015 |Seiten= |ISBN=978-3-7799-2689-4}} |
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*Woog, Astrid |
* {{Literatur |Autor=Woog, Astrid |Titel=Soziale Arbeit in Familien |TitelErg=Theoretische und empirische Ansätze zur Entwicklung einer pädagogischen Handlungslehre |Verlag=Juventa Verlag |Ort=[[Weinheim]] |Auflage=4 |Datum=2010 |ISBN=978-3-7799-1208-8 | Seiten=216}} |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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* {{Internetquelle |autor=Kindler, Heinz; Lillig, Susanna;Blüml, Herbert; Meysen, Thomas; Werner, Annegret |url=http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf |titel=Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) |zugriff=2018-08-13 |werk=[[Deutsches Jugendinstitut|DJI]]|sprache=de |format=PDF; 7,2 MB}} |
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== Einzelnachweise == |
== Einzelnachweise == |
Version vom 13. August 2018, 20:07 Uhr
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII) gehört in Deutschland zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). „Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§27 SGB VIII), haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ gegenüber der Jugendhilfe. Diese Hilfe nach §27 SGB VIII kann als eine „präventive Hilfe“ bezeichnet werden, da noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Als Hilfen zur Erziehung werden staatliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Die SPFH ist hierbei eine von vielen Gestaltungsformen der Hilfen zur Erziehung.
Grundlagen
Die SPFH(§ 31 SGB VIII) ist ein kostenloses Regelangebot der Jugendhilfe. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/ der Kinder gefährdet ist. Sie wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen. Klaus Wolf beschreibt in seinem Buch drei wesentliche Merkmale der SPFH:[1]
- Adressat ist die ganze Familie, beziehungsweise das „System“ und all ihre Mitglieder.
- Sie findet überwiegend aufsuchend in der Wohnung der Familie statt und
- bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen als auch auf alle anderen Probleme der Familie, bzw. ihr Mitglieder (z. B. Wohnsituation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur,Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu anderen und weitere).
Diese Hilfe ist also eine aufsuchende, familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit seitens der Familien. Ausgenommen sind dabei Situationen, bei denen das Jugendamt das Aufsuchen einer SPFH vorschreibt. Die Familienstrukturen sind sehr unterschiedlich, sie reichen von Ein - Elternteil - Familien bis hin zu Patch Work Familien. Das vorherrschende Klientel stellt Familien mit mehreren Kindern dar, vor allem Alleinerziehende. Überwiegend werden Familien mit niedrigen Bildungsabschlüssen, Einkommensniveau und Verschuldung betreut. Generell spricht die SPFH aber alle Familien aus allen Bevölkerungsschichten an. Häufig treten in den Familien mehrere Probleme gleichzeitig auf, daher wird oft der Begriff „Multiproblemfamilien“ verwendet. Allgemein ist es die Aufgabe der SPFH, die Familien zu betreuen und sie in ihren (Alltags-)Problemen zu unterstützen. Die Familien sollen gestärkt, und das Wohl der Kinder gesichert werden. Steht bei einem Fall das Thema der Fremdunterbringung in einem Heim im Raum, sollte diese möglichst vermieden werden, daher steht immer die Reintegration des Kindes/ der Kinder im Vordergrund, soweit dies möglich erscheint. Da jeder Fall anders ist, werden jeweils immer individuelle Ziele festgelegt, welche die Familien erreichen sollen.
Historische Entwicklung
Vorläufer der SPFH
Ab 1883 entwickelten sich die sogenannten „Settlements“, vor allem in England und den USA. Sie stellten Wohngemeinschaften dar, bei denen Akademiker nach ihrem Abschluss mit Armen zusammen lebten, um Armut und deren Ursachen zu untersuchen. Sie boten nachbarschaftliche Kontakte und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wodurch das Selbsthilfepotenzial der Betroffenen gestärkt werden sollte.
In Deutschland existierte seit 1899 eine Kranken- und Hauspflege. Diese diente zur Aufrechterhaltung des Haushalts und der Kinderversorgung, falls die Hausfrau aus unterschiedlichen Gründen ausfiel.
Eine wichtige Rolle bei der historischen Entwicklung spielte zudem die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung (BGfH), welche sich 1969 zusammenschloss. Bonhoeffer entwickelte damals eine Idee einer pädagogischen Alternative zur Fremdunterbringung. Die Familienhilfe war damals eher eine Art der Haushaltshilfe. Ab 1973 entwickelte sie sich als sonderpädagogische Maßnahme beziehungsweise als sozialpädagogische Familienhilfe.
Drei Phasen der Entwicklung in Deutschland
Heinz Schattner teilt die Entwicklung der SPFH in Deutschland in 3 Phasen ein. Ab den 1970/1980er Jahren begann der Aufbau der SPFH in den alten Bundesländern Deutschlands. In den neuen Bundesländern folgte dies Anfang der 1990er. Diese Phase wird Pionierhafte Phasegenannt. Die Ansätze richteten sich mehr auf die Lebenspraxis, doch die Rahmenbedingungen waren noch unzureichend. Die zweite Phase war die der Konsolidierungsphase. Sie begann im ersten Drittel der 1990er Jahre. Der Aufbau war hier weitestgehend abgeschlossen. Der Schwerpunkt lag nun darin, die Qualität zu sichern und die SPFH zu professionalisieren. Zur Sprache kamen praxistheoretische Ansätze, Zusatzausbildungen, Supervisionen und Evaluationen. Es wurden systematische Ansätze und ressourcenorientiertes Arbeiten aufgenommen. Die letzte Phase bezeichnet Schattner als Phase der Rekonstruktion. Beeinflusst wurde diese Zeit vor allem durch die Vorgaben des SGB VIII. Es geht um die Hilfen zur Erziehung, um Forderungen nach „notwendigen“ und „geeigneten“ Hilfen, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sowie den Vorgaben des §36 SGB VIII zur Auswahl, Gestaltung und Überprüfung der Hilfen. Es ging darum, dass die Hilfen bedarfsgerechter gestaltet werden, aber auch kostengünstiger.
Gesetzliche Verankerung
Die gesetzlichen Grundlagen sind im SGB VIII Abschnitt Vier „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ zu finden.
Die Hilfe zur Erziehung ist verankert im §27:
Wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Art und der Umfang der Hilfe richtet sich immer nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, somit ist jeder Fall individuell. Wichtig ist es, das soziale Umfeld des Kindes/Jugendlichen mit einzubeziehen. Ist eine Erziehung außerhalb des Elternhauses erforderlich, so ist es möglich, diese Hilfe trotzdem weiter zu gewähren. Hilfe zur Erziehung umfasst außerdem pädagogische und therapeutische Leistungen sowie den Einbezug von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Bekommt ein Kind oder ein Jugendlicher selbst ein Kind, so besteht auch die Möglichkeit, Unterstützung bei der Pflege und Erziehung zu erhalten.
Speziell ist die SPFH gesetzlich im §31 verankert. Dort steht geschrieben:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“[2]
SPFH in der Praxis
In der Praxis der SPFH gibt es verschiedene Phasen, die sich über einen Zeitraum von durchschnittlich 16 Monaten erstrecken. Dabei kann es sein, dass sich, bevor die Familienhilfe stattfindet, längere Wartezeiten ergeben. Die Hilfe gilt als dann beendet, wenn die zuvor festgelegten Ziele zwischen der Familie und der FamilienhelferInnen erreicht sind. Die fünf Phasen setzten sich wie folgt zusammen: Es gibt eine Entscheidungsphase für die SPFH, eine Probe- bzw. Orientierungsphase, eine Hauptphase, eine Ablösephase und in einigen Fällen eine Phase der Nachbetreuung.
- Probe- bzw. Orientierungsphase: In dieser Phase kommt es zu einer Abklärung der bestehenden Probleme und zu einer Festlegung der Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Familie und der FamilienhelferInnen. In dieser Zeit werden die Ziele der SPFH konkretisiert und Familie und Fachkräfte lernen sich gegenseitig kennen und bauen erste Beziehungen zueinander auf. Allerdings ist es hier auch möglich, dass eine oder beide Parteien beschließen die Hilfe nicht fortzuführen.
- Hauptphase: In dieser Phase wird die Familie durch die Fachkraft begleitet, und es wird weiterhin am Erreichen der zuvor festgelegten Ziele intensiv gearbeitet. Wichtig dabei sind Werte wie Offenheit, Transparenz und Wertschätzung beiderseits, damit die Fachkräfte Einblicke in bestehende Beziehungs- und Situationsmuster erhält und zur Not diese verändern (eingreifen) kann.
- Ablösephase: Hier sollen die erreichten Ziele stabilisiert werden und der Kontakt zu der sozialpädagogischen Fachkraft kann abgebaut werden, um den bevorstehenden Abschied zu erleichtern.
Die Hilfemaßnahmen gestalten sich meist als sehr zeitintensiv und erfordern Geduld und Zielstrebigkeit. Wöchentlich verbringen die Fachkräfte durchschnittlich 10 Stunden für Beratungen, Hausbesuche, Behördengänge etc.
Theoretische Ansätze
Hilfe zur Selbsthilfe
„Hilfe zur Selbsthilfe“ wird im §31 SGB VIII als wesentliche Aufgabe der SPFH gekennzeichnet. Dabei werden sechs Stufen einer Selbsthilfe beschrieben (nach G.R. May, 1996)[3]:
Selbsthilfe, Hilfe und Fremdhilfe | Suchrichtung | Leitgedanken als praktische Hypothesen zur Umsetzung |
1. Stufe | Selbsthilfe | „Was Personen selbst lösen können, ist von SPFH nicht zu übernehmen und bei diesen Personen anerkennend zu belassen“ Beispiele: Hervorhebung von Vorhandenem, Würdigen, Loben |
2. Stufe | Selbsthilfe und Hilfe | „Was Personen noch nicht lösen können, kann SPFH zeitweise vermitteln“ Beispiele: Gespräch, Beratung, Therapie |
3. Stufe | Zukünftige Selbsthilfe und Hilfe | „Was Personen noch nicht können in der Zeit, die SPFH zur Ver- fügung steht, kann SPFH bestenfalls auf die Zukunft hin vermitteln helfen" Beispiele: Krippe, Kindergarten, Heilpädagogische Tagesstätte, Frühförderung |
Übergang zur Fremdhilfe | ||
4. Stufe | Fremdhilfe neben Selbsthilfe | „Was Personen nach gemeinsamer Bemühung und übereinstim- mender Einschätzung voraussichtlich nicht, auch später nicht, lösen können, kann SPFH möglicherweise in Fremdhilfe vermitteln helfen“ Beispiele: freiwillige Anbahnung von – auch zeitlich befristeter – Fremdunterbringung |
5. Stufe | Selbsthilfe im Zweifelsfall vor Fremdhilfe | „Was Personen nach gemeinsamer Bemühung und ambivalen- ter Einschätzung vielleicht nicht, vielleicht auch später nicht, lösen können, kann SPFH im Zweifelsfall in Selbsthilfe vor Fremd- hilfe vermitteln helfen“ Beispiele: Selbsthilfe auf Bewährung, evtl. mit Scheitern |
Grenze zur Fremdhilfe | ||
6. Stufe | Fremdhilfe vor Selbsthilfe | „Was Personen und SPFH nach gemeinsamen Bemühungen und nicht übereinstimmender Einschätzung vielleicht nicht, vielleicht auch später nicht, lösen können, d. h. wenn eine Kindesgefährdung nicht abgebaut werden kann, vermittelt SPFH als Aufgabe an die Familie und die öffentliche Jugendhilfe zurück.“ |
Selbsthilfe ist dabei immer situations- und kontextabhängig. Selbsthilfe stellt nichts Absolutes dar, sie ist keine Fähigkeit, die man hat oder nicht. Das bedeutet, Selbsthilfe kann, wenn es notwendig ist, in kleinen Schritten gelernt und erweitert werden.
Empowerment & Ressourcenorientierung
Ressourcen stellen Möglichkeiten dar, um Probleme zu lösen und das Leben zu bewältigen. Man kann sie einteilen in persönliche, materielle, familiale und außerfamiliale Ressourcen informeller und formeller Art. Ausschlaggebend ist, dass Ressourcen immer in einem Person - Umwelt - Verhältnis gesehen werden müssen, das heißt, Personen und ihre Umwelt dürfen nie isoliert voneinander betrachtet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass Ressourcen immer mit einer Wertung belegt sind und somit nicht neutral erlebt werden (können). Man unterscheidet unter verschiedenen Systemen: Mikrosystem (Familie), Mesosystem (Nachbarschaft, Freunde, Schule), Exosystem (Jugendhilfe, Sozialamt) und Makrosystem (Rollenbilder, Normen, Werte).
Grundzüge eines ressourcenorientierten Handelns stellen dabei zum Beispiel folgende Fragen dar:
- Was steht den Personen in ihrer Lebenswelt bereits an Ressourcen zur Verfügung und welche werden wahrgenommen?
- Wie werden diese Ressourcen genutzt?
- Welche Ressourcenerweiterung erfordert die Arbeit mit anderen beteiligten Personen?
Deutlich wird, dass die jeweiligen Ressourcen genauso individuell sind wie das Klientel und so auch bei jedem Fall einzeln betrachtet werden muss.
Herausforderungen und Möglichkeiten
In diesem Abschnitt sollen keine positiven oder negativen Wertungen vorgenommen werden. Es werden lediglich Herausforderungen oder Möglichkeiten der SPFH beschrieben.
Die SPFH hat bis heute mit einer mangelnden personellen Ausstattung zu kämpfen. Aufgrund von oft fehlenden verfügbaren Angeboten in der Nähe gestaltet sich die Umsetzung der gewünschten Hilfen meist schwierig. Die Hilfen sind sehr zeitintensiv und leider müssen immer öfter Einsparungen getätigt werden, die die Arbeit der Fachkräfte erschwert. Diese Einsparungen kollidieren mit dem Anspruch, eine Fremdunterbringung auf jeden Fall verhindern zu wollen.
Kritisiert wird auch oft der unbestimmte Rechtsbegriff des „erzieherischen Bedarfs“. Es wird nicht deutlich definiert, was den erzieherischen Bedarf ausmacht. Zudem richtet sich dieser Bedarf immer nach dem individuellen Ermessen und wird nach dem jeweiligen Einzelbedarf gerichtet.
Generell ist ein wesentliches Merkmal der SPFH die Freiwilligkeit. Wird diese Hilfe jedoch vom Jugendamt verordnet, kann man die Freiwilligkeit in Frage stellen, sodass es in solchen Fällen wie eine „aufgedrängte Hilfe“ erscheint. Allerdings sind die Fachkräfte der SPFH trotz allem auf die Freiwilligkeit, die Annahme und die Motivation der KlientInnen angewiesen, damit man eine gelingende Hilfe durchführen kann.
Eine weitere Herausforderung in der Praxis stellt das Verhältnis von Nähe und Distanz bzw. Hilfe und Kontrolle dar. Aufgrund der Ebenenvermischung und der Alltagsnähe ist es wichtig, dass die Fachkräfte auf einer professionellen Eben verbleiben und gegenüber ihren KlientInnen wertfrei bleiben. Geht es um den konkreten Fachbereich der Fachkräfte, sind notwendige Kompetenzen nötig, welche über den eigentlichen Wissensbestand hinaus gehen.
Allgemein soll die SPFH vor allem die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen verhindern. Ziel ist es, den Familien zu helfen und sie zusammen zu führen oder zu halten. Die SPFH stellt sich als eine verlässliche Hilfe dar, welche in vielen Fällen zum Erfolg führt. Außerdem ist die SPFH eine niedrigschwellige Hilfe, das heißt, InteressentInnen haben einen geringen Aufwand zur Inanspruchnahme und es sind keine großen Voraussetzungen nötig, um die Hilfe annehmen zu können.
Weitere Länder
Eine sichtbare Verbreitung besitzt SPFH auch in Österreich und in der Schweiz (unter dem Begriff 'Sozialpädagogische Familienbegleitung'), wo diese Hilfeform jedoch im Gegensatz zu Deutschland nicht als Pflichtleistung der Jugendhilfe festgeschrieben ist.
In den USA und im englischsprachigen Raum existieren unter dem Stichwort "home visiting" verschiedene Ansätze der aufsuchenden sozialen Arbeit mit Familien, die sich jedoch stärker als die SPFH auf bestimmte Problemfelder spezialisieren (z. B. Krisenintervention: 'Homebuilders', kognitive Frühförderung: 'Head Start' oder 'Parents as Teachers', Gesundheitserziehung und Missbrauchsprävention: 'Healthy Families America'). Im weitaus mehr Maßnahmen als nur die SPFH umfassenden sonderpädagogischen Handlungsfeld 'Soziale Arbeit mit Familien' wurden insbesondere Methoden der Krisenintervention unter Titeln wie 'Familien im Mittelpunkt' (FiM) oder 'Familienaktivierungsmanagement' adaptiert.[4]
Siehe auch
Literatur
- Kreuzer, Max: Handlungsmodelle in der Familienhilfe. Zwischen Networking und Beziehungsempowerment. Luchterhand, Neuwied 2001, ISBN 978-3-472-04855-8, S. 347.
- Buchholz-Graf, Wolfgang: Zur Entwicklung der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Am Beispiel der „familienorientierten Beratung“ und der „Sozialpädagogischen Familienhilfe“. In: Kreuzer, Max (Hrsg.): Handlungsmodelle in der Familienhilfe. 2001, S. 243–257.
- Helming, Elisabeth; Berse, Elisabeth: Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe. Hrsg.: BMFSFJ, DJI. 5. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-1161-8, S. 522.
- Petko, Dominik: Gesprächsformen und Gesprächsstrategien im Alltag der sozialpädagogischen Familienhilfe. Cuvillier, Göttingen 2004, ISBN 978-3-86537-077-8, S. 320 (phsz.ch [PDF; 2,5 MB]).
- Ecarius, Jutta: Handbuch Familie. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-8100-3984-2, S. 701.
- Schattner, Hans: Sozialpädagogische Familienhilfe. In: Ecarius, Jutta (Hrsg.): Handbuch Familie. 2007, S. 593–613.
- Schuster, Eva Maria: Sozialpädagogische Familienhilfe. Aspekte eines mehrdimensionalen Handlungsansatzes für Multiproblemfamilien. Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1997, ISBN 978-3-631-31623-8, S. 227.
- Stephan, Heinz: Sozialpädagogische Familienhilfe in Hannover. Katamnestische Untersuchung. 1. Auflage. Tectum, Marburg 1995, ISBN 978-3-929019-70-4, S. 201.
- Textor, Martin R.: Hilfen für Familien. Eine Einführung in psychosoziale Berufe. Beltz, Weinheim 1998, ISBN 978-3-407-55812-1, S. 203.
- Uhlendorff, Uwe; Euteneuer, Matthias; Sabla, Kim-Patrick: Soziale Arbeit mit Familien. E. Reinhardt, München 2013, ISBN 978-3-8252-3913-8, S. 212.
- Wasik, Barbara Hanna; Bryant, Donna M.: Home visiting. Procedures for helping families. 2. Auflage. SAGE Publications, Thousand Oaks 2007, ISBN 0-7619-2053-6, S. 322 (englisch).
- Klaus Wolf: Sozialpädagogische Interventionen in Familien. 2. Auflage. Beltz Juventa, Weinheim/Basel 2015, ISBN 978-3-7799-2689-4.
- Woog, Astrid: Soziale Arbeit in Familien. Theoretische und empirische Ansätze zur Entwicklung einer pädagogischen Handlungslehre. 4. Auflage. Juventa Verlag, Weinheim 2010, ISBN 978-3-7799-1208-8, S. 216.
Weblinks
- Kindler, Heinz; Lillig, Susanna;Blüml, Herbert; Meysen, Thomas; Werner, Annegret: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). (PDF; 7,2 MB) In: DJI. Abgerufen am 13. August 2018.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Wolf 2012
- ↑ § 31 SGB 8 - Einzelnorm. Abgerufen am 27. Juni 2018.
- ↑ vgl. Schattner 2007 S. 593ff.
- ↑ vgl. Uhlendorff/Euteneuer/Sabla 2013, S. 192ff.