„Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ – Versionsunterschied
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Der Kriminalbericht ist zunächst als Zeugnis seiner Zeit zu sehen. Der Stand des Adels weist die typischen [[Privileg|Privilegien]] wie das Jagdrecht auf, dessen Missachtung eine unverhältnismäßige Bestrafung gegenübersteht. Im Gegensatz zu vielen anderen, jungen Werken geht es Schiller in „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ nicht um spezifische Kritik am [[Absolutismus]], sondern um die Betrachtung und Beachtung des Menschen als Individuum. Auf der einen Seite kritisiert er seitens der Leserschaft das mangelnde [[Empathie|empathische]] Vermögen, vielmehr stehe der Unterhaltungswert und nicht der Lehrwert im Vordergrund. Auf der anderen Seite stellt er das damalige Rechtssystem in Frage, das wenig Spielraum für das [[Naturrecht]] habe. Es sei streng und sehe keine Gnade oder Resozialisation vor. Schiller will auch ein Gegenbeispiel gegenüber dem Ideal der Harmonie zwischen Neigung und Pflicht zeigen, indem er den Verbrecher diese Tat sofort bereuen lässt. |
{{Belege fehlen|Interpretationen sind immer zu belegen gemäß [[WP:Q]], [[WP:TF]] --[[Benutzer:Felistoria|Felistoria]] ([[Benutzer Diskussion:Felistoria|Diskussion]]) 01:56, 30. Jun. 2018 (CEST)}}Der Kriminalbericht ist zunächst als Zeugnis seiner Zeit zu sehen. Der Stand des Adels weist die typischen [[Privileg|Privilegien]] wie das Jagdrecht auf, dessen Missachtung eine unverhältnismäßige Bestrafung gegenübersteht. Im Gegensatz zu vielen anderen, jungen Werken geht es Schiller in „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ nicht um spezifische Kritik am [[Absolutismus]], sondern um die Betrachtung und Beachtung des Menschen als Individuum. Auf der einen Seite kritisiert er seitens der Leserschaft das mangelnde [[Empathie|empathische]] Vermögen, vielmehr stehe der Unterhaltungswert und nicht der Lehrwert im Vordergrund. Auf der anderen Seite stellt er das damalige Rechtssystem in Frage, das wenig Spielraum für das [[Naturrecht]] habe. Es sei streng und sehe keine Gnade oder Resozialisation vor. Schiller will auch ein Gegenbeispiel gegenüber dem Ideal der Harmonie zwischen Neigung und Pflicht zeigen, indem er den Verbrecher diese Tat sofort bereuen lässt. |
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== Textausgaben == |
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Version vom 30. Juni 2018, 00:56 Uhr
Der Verbrecher aus verlorener Ehre – eine wahre Geschichte ist ein Kriminalbericht Friedrich Schillers, der 1786 zunächst unter dem Titel „Verbrecher aus Infamie“ veröffentlicht wurde.
Inhalt
Christian Wolf, auch ‚der Sonnenwirt‘ genannt, ist der Sohn einer verwitweten Gastwirtin. Er wird aus Geldnot Wilddieb, um seine Geliebte Johanne mit Geschenken zu beeindrucken, da er aufgrund seines unattraktiven Äußeren wenig anziehend wirkt: er ist hager und klein, hat eine breite, platte Nase und einen schiefen Mund. Sein Nebenbuhler Robert, ein Jägerbursche, ertappt ihn bei der Wilderei und erstattet Anzeige. Wolf kann sich von seiner Strafe freikaufen, begeht jedoch weiterhin Wilddiebstahl, da die Zahlung der Geldstrafe seine gesamten Ersparnisse aufgebraucht hat. Robert zeigt ihn erneut an. Infolgedessen kommt Christian ein Jahr ins Zuchthaus. Schon nach seiner zweiten Strafe erlangt er Einsicht und sucht nach einer Anstellung, wird jedoch bei Handwerkern und Bauern abgewiesen. Selbst die Arbeit als Schweinehirt, der niedrigste Berufsstand, wird ihm verwehrt. So wird er zum dritten Mal rückfällig. Nun wird Christian zu drei Jahren Strafarbeit auf einer Festung verurteilt, wo ihn die harten Lebensumstände und der schlechte persönliche Einfluss der anderen Gefangenen Hass auf alle Menschen und Rachegefühle entwickeln lassen. Nach der dritten Strafe erkennt er seine Lage und beschließt, seine Verbrechen fortan aus Vorsatz und Vergnügen und nicht mehr aus Not heraus zu tun. Eines Tages, als er gerade einen Hirsch schießen will, entdeckt er seinen Rivalen Robert, der ebenfalls das Tier anvisiert. Christian ist vor Schreck erst wie benommen und wägt dann in einem Moment ab, ob er Robert töten oder die Flucht ergreifen soll. Letztlich überwiegen seine Rachegelüste und er schießt Robert hinterrücks nieder. Unmittelbar danach bricht er zunächst in irres Gelächter aus, doch bald ergreift ihn die Reue und er wünscht sich, die Tat ungeschehen machen zu können, da er die Schwere seines Vergehens zu spät begriffen hat.
Auf seiner Flucht vom Tatort spricht ihn ein Räuber an, der ihn zunächst überfallen will und ihm Respekt zeigt, als sich Christian als der ortsbekannte Wilderer zu erkennen gibt. Erfreut, nicht ganz aus jeder menschlichen Gesellschaft verstoßen zu sein, schließt sich Christian der Räuberbande an und wird sogar der neue Hauptmann. Infolgedessen wird Wolf durch eine Reihe von Einbrüchen und Raubzügen im Umkreis berüchtigt. Er bemerkt jedoch bald, dass der Freundeskreis in der Bande eine Illusion ist. Auch die Herzlichkeit, die ihn so angezogen hatte, ist nur aufgesetzt. Mehr als einmal muss er sein Leben aufs Spiel setzen, nur um sich mit Nahrung zu versorgen. Als ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt wird, bekommt er Angst, verraten zu werden, da zwischen den Räubern Argwohn und Neid herrscht. Aber nicht nur deshalb, sondern auch, weil menschliche Regungen und ein Selbstwertgefühl und Ehrbewusstsein in ihm noch nicht ganz erloschen sind, will er auf irgendeine Weise in die Gesellschaft zurückkehren. Er beschließt, den Rest seines Lebens als Soldat und ehrlicher Mann zu dienen. Um dies zu tun, schreibt er mehrere Briefe an den Landesfürsten, in denen er um Gnade bittet, wenn er sich dem Kriegsheer anschließt. Da die Briefe unbeantwortet bleiben, versucht er, nach Preußen zu fliehen, um dort in den Militärdienst zu gehen. Bei einer Grenzkontrolle glaubt er, als gesuchter Verbrecher erkannt worden zu sein und zieht eine Pistole. Im Tumult wird er überwältigt und verhaftet. Dem Amtmann gegenüber offenbart Christian nach einem Tag in Haft freiwillig seine Identität. Christian Wolf wird schließlich für seine Taten hingerichtet.
Entstehung
Die Erzählung beruht auf einer wahren Begebenheit, die wahrscheinlich Jakob Friedrich von Abel, Schillers Lehrer auf der militärisch organisierten Carlsschule unter der Leitung von Herzog Karl Eugen, mitteilte. Dessen Vater hatte als Amtmann das »Sonnenwirtle« verhaftet. Abel hatte die Begebenheit dann als „Der Fall Friedrich Schwahn“ in seine „Sammlung und Erklärung merkwürdiger Erscheinungen aus dem menschlichen Leben“ Band 2, 1787 aufgenommen. Das Thema erneuerte Hermann Kurz in „Der Sonnenwirt. Schwäbische Volksgeschichte aus dem vorigen Jahrhundert“ (Frankfurt, 1855).
Interpretation und Bewertung aus heutiger Sicht
Der Kriminalbericht ist zunächst als Zeugnis seiner Zeit zu sehen. Der Stand des Adels weist die typischen Privilegien wie das Jagdrecht auf, dessen Missachtung eine unverhältnismäßige Bestrafung gegenübersteht. Im Gegensatz zu vielen anderen, jungen Werken geht es Schiller in „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ nicht um spezifische Kritik am Absolutismus, sondern um die Betrachtung und Beachtung des Menschen als Individuum. Auf der einen Seite kritisiert er seitens der Leserschaft das mangelnde empathische Vermögen, vielmehr stehe der Unterhaltungswert und nicht der Lehrwert im Vordergrund. Auf der anderen Seite stellt er das damalige Rechtssystem in Frage, das wenig Spielraum für das Naturrecht habe. Es sei streng und sehe keine Gnade oder Resozialisation vor. Schiller will auch ein Gegenbeispiel gegenüber dem Ideal der Harmonie zwischen Neigung und Pflicht zeigen, indem er den Verbrecher diese Tat sofort bereuen lässt.
Textausgaben
- Friedrich Schiller: Der Verbrecher aus verlorener Ehre. Studienausgabe [mit Kommentar, J. F. Abels Text, Materialien]. Hg. von Alexander Košenina. Stuttgart: Reclam 2014 (RUB 19184) ISBN 3-15-019184-X
Sekundärliteratur
- Bernhardt, R.: Friedrich Schiller: Der Verbrecher aus verlorener Ehre. Königs Erläuterungen und Materialien (Bd. 469). Hollfeld: C. Bange Verlag 2008, ISBN 978-3-8044-1872-1.
- Horst Brandstätter: Friedrich Schiller: Der Verbrecher aus verlorener Ehre - Eine wahre Geschichte von Friedrich Schiller. Aufs Neue ans Licht geholt und mit Erkundungen zum Dichter- und Räuberleben der republikanischen Freiheit des lesenden Publikums anheimgestellt. Klaus Wagenbach Berlin 1984 ISBN 3803121175