„Kriminaldauerdienst“ – Versionsunterschied
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Der '''Kriminaldauerdienst''' ('''KDD''') ist ein „Rund um die Uhr“-[[Bereitschaftsdienst]] der [[Kriminalpolizei (Deutschland)|deutschen Kriminalpolizei]]. In erster Linie übernimmt der KDD den [[Auswertungsangriff]] im mutmaßlichen Auftrag des Fachkommissariates. |
Der '''Kriminaldauerdienst''' ('''KDD''') ist ein „Rund um die Uhr“-[[Bereitschaftsdienst]] der [[Kriminalpolizei (Deutschland)|deutschen Kriminalpolizei]]. In erster Linie übernimmt der KDD den [[Auswertungsangriff]] im mutmaßlichen Auftrag des Fachkommissariates. |
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Version vom 25. März 2018, 13:03 Uhr
Der Kriminaldauerdienst (KDD) ist ein „Rund um die Uhr“-Bereitschaftsdienst der deutschen Kriminalpolizei. In erster Linie übernimmt der KDD den Auswertungsangriff im mutmaßlichen Auftrag des Fachkommissariates.
Bei Tatorten oder Straftaten, die einen erhöhten Personaleinsatz erfordern, ist der KDD auch befugt bzw. verpflichtet, außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten die Fachdienststelle zu informieren. Gegebenenfalls übernimmt diese dann sofort die weitere Sachbearbeitung. Zudem ist bei größeren Lagen die Alarmierung von Vorgesetzten und Einsatzkräften eine der zentralen Aufgaben.
In ländlichen Gebieten verrichtet der KDD auch Streifendienst. Jedes größere Polizeipräsidium bzw. Polizeidirektion, die Landeskriminalämter sowie das Bundeskriminalamt unterhalten einen KDD. Bei den übrigen Dienststellen ist in der Regel ein Bereitschaftsdienst vorhanden, der über den örtlichen Polizeiführer vom Dienst aufgerufen werden kann.