„Diskussion:Gleichgeschlechtliche Ehe“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 178.3.30.47 in Abschnitt Uruguay und Neuseeland
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Gleichgeschlechtliche Ehe heißt nicht immer Gleichberechtigung: zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
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In einigen Länder/Staaten in denen es offiziell die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch die gleichen Rechte/Ansprüche/Steuererleichterungen/Plichten haben wie gemischtgeschlechtliche Paare.
In einigen Länder/Staaten in denen es offiziell die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch die gleichen Rechte/Ansprüche/Steuererleichterungen/Plichten haben wie gemischtgeschlechtliche Paare.
Der Artikel könnte darauf mehr eingehen[[Spezial:Beiträge/95.208.187.120|95.208.187.120]] 16:05, 11. Apr. 2013 (CEST)
Der Artikel könnte darauf mehr eingehen[[Spezial:Beiträge/95.208.187.120|95.208.187.120]] 16:05, 11. Apr. 2013 (CEST)

== Gegen EU-Werte ==
Die EU hat immer auf Gleichberechtigung gesetzt und deshalb Forderungen fü r Parktäten in allerlei Körperschaften, bei Parlamentswahlen, bei Hochschulchancen gefordert und geförudert.
Man hat einen echten Fortschritt in vielen Ländern zu verbuchen.
Und plötzlich kommt es dazu, dass auf dem EU-Gebiet abertausende Institutionen entstehen (werden),
wo Paritäten von vorn herein ausgeschlossen werden. Die in diesem Artikel beschriebene Institution ist ein drastischer Fall der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Das soll in dem Artikel deutlich gemacht werden, dass nur die Mann-Frau-Ehe den Standarden der Gleichberechtigung innerhalb einer Institution entspricht, also mit EU-Werten verträglich ist.


== Frankreich (Datum) ==
== Frankreich (Datum) ==

Version vom 24. April 2013, 10:15 Uhr

Angelegt

So, hab den neuen Artikel nach dem Vorbild des englischen angelegt. Jeder, der ihn mitaufbauen möchte, ist herzlich eingeladen. --Solicitor 15:29, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Laender

Warum waren diese Laender gewaehlt? Warum sind nur "einige" Laender auf dieser Seite? Ja die USA hat Gesetzte ueber "Homo-Ehe" aber das Vereinigte Koenigreich hat viel wichtiger Gesetze darueber! (nicht signierter Beitrag von 77.97.202.24 (Diskussion | Beiträge) 23:55, 24. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Leeren Abschnitt entfernt

Ich habe den leeren Abschnitt und das Lückenhaft-Schild bis auf weiteres herausgenommen. Wenn Inhalt da ist, kann der Absatz ja wieder eingestellt werden, so ist es aber nur eine sinnlose Layoutverschlechterung. --cromagnon ¿? 02:22, 16. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kasten

Der Kasten rechts verlinkt nur auf die Ländernamen und nicht auf landesspezifische Artikel (so wie in en:Same-sex marriage). Das ist meiner Meinung nach suboptimal so, aber ich hab den Kasten erstmal dringelassen. Wenn jemand Ideen hat, wie man das verbessern könnte, oder landesspezifische Artikel zur gleichgeschlechtlichen Ehe schreiben möchte, wär das natürlich klasse. -- Ddxc 23:36, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

BKL zu Homo-Ehe / Gleichgeschlechtliche Ehe

Die bisherige Lösung mit BKL beim Begriff Homo-Ehe ist allein sachgerecht, da der Begriff "Homo-Ehe" halt unterschiedliche Bedeutungen hat und es halt rechtlich unterschiedliche Ausgestaltungen gibt. Eine Homo-Ehe in Deutschland fällt rechtlich ganz anders aus, als eine Homo-Ehe in Belgien. GLGermann 22:25, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin nicht deiner Meinung, siehe meine Antwort bei Diskussion:Homo-Ehe. Diskussion am besten dort. Hier nur ganz kurz: Das ist doch kein Argument. Schon die traditionelle Institution "Ehe" fällt doch, wie so manches andere, in verschiedenen Ländern verschieden aus. Trotzdem machen wir nicht statt einem Artikel Ehe eine Begriffsklärung mit Ehe in Amerika, Ehe in Belgien etc... Oder, selbe Argumentstruktur, anderes Thema: Statt Parlament plötzlich eine BKL auf Parlament in Honolulu, Parlament in Afghanistan... Sondern eben: Parlament. Und ebenso hier: Ist halt nun mal die deutschsprachige Wikipedia hier, da erklären wir eben den deutschen Begriff, und der ist synonym zu gleichgeschlechtliche Ehe, als Abkürzung von "homosexuelle Ehe". Meint doch sehr entschieden und grüßt freundlich: inspektor godot 00:54, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Bis ich das kapiert habe kann ich auf Godot warten. :-) Themenverfehlung Herr Inspektor. --Franz (Fg68at) 21:15, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten
wie du meinst. inspektor godot 10:25, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Vergleich mit den Ländern passt nicht. In Ehe ist Ziviler Solidaritätspakt nicht erwähnt. Nach deiner Argumentation müsste man diesen einbauen, weil es ja etwas länderspezifisches ist, was so in etwa einer Ehe entspricht. Und zu Parlament gibt es eine Übersicht in Liste der Parlamente. Dort ist zu beachten, dass Klammerlemma oder "Österreichisches Parlament" kaschiert sind. Bei Ehe noch nebenbei gibt es zB Ehe und Scheidung in Japan als Extraartikel. Oder die Aufteilung bei Eherecht. --Franz (Fg68at) 00:09, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
stimme Godot nicht zu, da halt der umgangssprachliche, unkorrekte Begriff Homo-Ehe nunmal unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungen in den einzelnen Ländern hat. Eine BKL ist immer noch die sachgerechte Lösung für den umgangssprachlichen, ungenauen Begriff Homo-Ehe. GLGermann 22:56, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kalifornien Homo-Ehe eingeführt

Vielen berichten zufolge ist die gleichgeschlechtliche Ehe, oder auch Homo-Ehe in Kalifornien von nun an erlaubt. Wünsche dementsprechend Veränderungen, da mir um 00:49 Uhr keine Ausformulierung einfällt. ;-)

zu den Vereinigten Staaten gibt es einen eigenen Artikel.GLGermann 10:48, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
bzw. den Abschnitt eines anderen Artikels: Anerkennung_gleichgeschlechtlicher_Partnerschaften_in_den_Vereinigten_Staaten#Einf.C3.BChrung_der_Ehe_oder_eingetragener_Partnerschaften--Bhuck 11:02, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten

„Konkubinatspaare“

Bitte verwendet den Begriff Konkubinat nicht, da er nur in der Schweiz gebräuchlich ist und im sonstigen deutschsprachigen Raum negativ konnotiert ist (siehe Artikel Konkubinat). --Solicitor 01:36, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Beim Abschnitt "Argentinien" wird auf den Artikel bei GGG.at verwiesen (http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=2533&cHash=21ece0644c) - durch den Parameter "[tt_news]" wird dieser aber nicht korrekt dargestellt. Gibt es da eine Alternative, eventuell über einen URL-Shortener?

-- Hmader 10:27, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Erledigt. (Klammern durch URL-Kodierung ersetzt) --Solicitor 23:19, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

District of Columbia: ab März 2010

Ab März 2010 sind voraussichtliche gleichgeschlechtliche Ehen im District of Columbia erlaubt. Mit elf gegen zwei Stimmen hat der Stadtrat von Washington D.C. der Öffnung der Ehe zugestimmt. 92.252.125.188 15:35, 16. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Territorium von Mexiko City

Forderung nach Eheöffnung in Deutschland

Neben Linkspartei und Grünen geht nunmehr 2010 auch die SPD zur Forderung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare über:

Österreich

Man fragt sich, was eine Entscheidung des ECHR mit "meiner Ideologie" zu tun haben sollte. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 01:27, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Deine Änderung hatte mehr als nur die Erwähnung der ECHR-Entscheidung zum Thema--so hast Du zB die Stellungnahme des SPD-geführten Berliner Senats im gleichen Edit gelöscht, und einiges aus dem Vatikan dafür hinzugefügt.--Bhuck 14:25, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Österreich (gleichnamiger Unterabschnitt)

In Österreich existiert keine gleichgeschlechtliche Ehe. Die Klage auf Einführung einer "gleichgeschlechtlichen Ehe" vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist gescheitert. Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet die Staaten nicht, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paare[n] zu gewährleisten. Weder Artikel 12 (Recht auf Ehe) noch Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sind verletzt.[1]

  1. Kurt J. Heinz: Rückschlag für Fans von "Homo-Ehen" - Gerichtshof für Menschenrechte: Eheschließung zwischen Homosexuellen keine staatliche Verpflichtung. In: Medrum. Archiviert vom Original am 25. Juni 2010; abgerufen am 25. Juni 2010.

Warum sollte dieser Beitrag nichts mit gleichgeschlechtlicher Ehe zu tun haben? --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 01:27, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Um es erstmal kurz zu machen (naja, letztlich doch ausführlicher, als ich wollte):
  • Es geht nicht allein um den von dir (an nebstbei unlogischer Stelle die Reihenfolge betreffend) eingefügten Abschnitt zu Österreich. Es geht um das Wie, die Wortwahl und die POV-Quelle dazu. Es geht weiters um die Verzerrung der Entscheidung, denn unterm Strich wurde deshalb diese Entscheidung so getroffen, weil durch das zwischenzeitlich in Österreich eingeführte Eingetragene Partnerschaft-Gesetz den beiden insofern das Beschwer fehlte, dass ihnen noch eine Legalisierung ihrer Partnerschaft verwehrt werden würde, und weil darausfolgend der EGMR keine zusätzliche Legalisierung als Recht auf Eheschließung in der EMR erkennen kann oder will. Deine Hinzufügung »Nach der EMRK gibt es keinen Rechtsanpruch auf Einführung eine gleichgeschlechtlichen Ehe.« gleich in der Einleitung ist von daher in dieser Form schlichtweg falsch.
  • Du hast offenbar übersehen, dass der Artikel auf Staaten aufbaut, die entweder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben oder es dort konkrete Initiativen zur Einführung einer solchen gibt. Beides trifft auf Österreich nicht zu, von daher verbietet sich eine Hereinnahme eines Abschnittes zu Österreich in den Artikel.
  • Im wesentlichen zu meiner Begründung mit deiner Ideologie:
    • die Beifügung Erweiterung in der Einleitung zu der Ehe ist völlig falsch, passt jedoch genau zu deinen üblichen Editierungen in div. Artikeln nach deiner Idelogie, so auch hier:
    • »Die katholische Kirche definiert Ehe als ein Sakrament, einen permanenten Bund zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau. Nach dieser Definition ist gleichgeschlechtliche Ehe unmöglich.<ref>http://cott.lsbk.ch/Ehe.htm</ref>« (Kursivauszeichnung von dir (Benutzer:Diskriminierung) in den Artikel gesetzt.) Nicht nur, dass dieser Satz im Abschnitt Begriff völlig deplatziert ist, dafür gibt es extra den Abschnitt Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen, so bleibt mit deiner Kursivauszeichung des referenzierten Satzes erstmal unklar, ob das nun ein Zitat oder was auch immer sein soll (Zitate gehören in „Anführungszeichen“). Erst durch Tiefenstudium wird dies klar, dass hier zitiert wird.
    • Als Quelle die Seite http://cott.lsbk.ch/Ehe.htm (Basler Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche) heranzuziehen und von dort einen Satz herauszupicken und ihn aus dem Zusammenhang reißend zu zitieren um den Begriff des Lemmas festzumachen, ist besonders fies. ... Was bitte sollte denn das sonst anderes sein als POV und deine Ideologie?
--Elisabeth 07:36, 26. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Du hast offenbar übersehen, dass der Artikel auf Staaten aufbaut, die entweder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben oder es dort konkrete Initiativen zur Einführung einer solchen gibt. Beides trifft auf Österreich nicht zu, von daher verbietet sich eine Hereinnahme eines Abschnittes zu Österreich in den Artikel. Nein, habe ich nicht. Aber die Logik dieses Aufbaus erschließt sich mir nicht, denn sie widerspricht den Überschriften. Unter der Überschrift "Aktuelle Situation" gehört die aktuelle Situtation zu diesem Thema. Anderses wäre es, wenn das Lemma hieße: Staaten mit eingeführter Gleichgeschlechtlicher Ehe. Aber so heißt das Lemma nicht. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 23:54, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Finnland

Nachdem Island aktuell im Juli 2010 die Ehe geöffnet hat, kündigt nunmehr die finnische Justizministerin Tuija Brax an, ebenso wie Island, Norwegen und Schweden die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu Öffnen. 92.252.101.50 00:58, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Initiativen zur Einführung

Der Abschnitt zum Urteil gegen Österreich gehört nicht zu " Initiativen zur Einführung" REchtsprechung dient nicht der Einführung von irgendwas, sondern vollzieht Gesetzgebung nach. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 15:29, 15. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel ist tendenziös und fehlerhaft. Homosexuelle Meinungsmache?

Versuche, ganz offenkundig unrichtige Aussagen dieses Artikels richtigzustellen, sind mehrmals abgeblockt worden - ohne Begründung. Man hat den starken Eindruck, dass es hier einige anonym bleibende "Hilfssherriffs" gibt, die sich für die "Eigentümer" dieses Eintrags halten und entgegenstehende Meinungen nicht ertragen können. Solch ein Verhalten schadet der Qualität der WP.

Nur drei Beispiele für dringenden Korrekturbedarf:

1. An mehreren Stellen ist in dem Beitrag davon die Rede, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in verschiedenen Ländern (vor allem in Osteuropa?) "verboten" sei. Das ist offenkundig unrichtig. In Ländern, deren Rechtsordnung die g. E. nicht vorgesehen ist, ist sie nicht "verboten", sondern unwirksam und nichtig. D.h., dass Versuche, eine g.E. zu schliessen, dort keine rechtlichen Auswirkungen zeitigen. Nicht hingegen ist es so, dass dadurch (verbotenerweise) eine rechtswirksame Ehe geschlossen werden könnte.

Die g. E. ist aber selbstverständlich auch dort unwirksam, wo die Rechtsordnung andere Rechtsinstitute (z.B. eine eingetragene Partnerschaft) für Homosexuelle vorsieht. Auch dies wird an mehreren Stellen unrichtig dargestellt.

2. Die Entscheidung des EGMR im Fall Schalk und Kopf gegen Österreich wird falsch und tendenziös dargestellt. Der Tenor der Entscheidung ist die Klarstellung, dass sich aus der Konvention keine Verpflichtung der Konventionsstaaten zur Anerkennung gleichgeschlechtlichen Ehen ableiten lässt.

Stattdessen fokussiert sich der Eintrag auf ein blosses obiter dictum, in dem homosexuelle Beziehungen als "Familienleben" bezeichnet werden, das aber auf den Ausgang des Verfahrens ganz ohne auswirkungen geblieben ist. Hierzu wird umfangreich aus den Propagandaaussendungen homosexueller Interessenverbände zitiert.

Man darf derartige obiter dicta natürlich schon zitieren - aber bitte richtig und in angemessener Weise. alles andere ist Propaganda.

3. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb gewisse Bearbeiter den sachlichen Hinweis nicht ertragen können, dass die Anerkennung der g. E. eine grundlegende Wandlung des Ehebegriffs impliziert. Dass die Zeugung und Aufzucht von Nachwuchs ein wesentlicher Ehezweck ist, war bis vor kurzem noch ganz unumstritten und ist - auch heute noch - in den meisten Zivilgesetzbüchern ausdrücklich so ausgesagt. Diese Zuordnung muss aufgeben, wer im Zusammenhang von Homosexualität von "Ehe" spricht.--213.49.252.234 12:17, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Zu Punkt 3: Wie kommst du darauf, dass gleichgeschlechtliche Ehepaare keinen Nachwuchs großziehen könnten? Das ist sowohl theoretisch als auch de facto falsch. Also auch keine Wandlung des Ehebegriffs. Und wenn Zeugung von Kindern ein wesentliches Kriterium von Ehe ist, fragt man sich, warum der Gesetzgeber Zeugungsfähigkeit nicht schon lange zur Voraussetzung von Eheschließungen bei Heterosexuellen gemacht hat. --beek100 22:20, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
@213.49.252.234:
Zu Punkt 1: Ich habe leider gerade keine genaue Quelle parat, habe aber auf queer.de schon öfter gelesen, dass es genug Staaten gibt (z.B. Litauen, wenn ich mich recht erinner) in denen die gleichgeschlechtliche Ehe explizit verboten ist. Es ist also nicht nur "nicht vorgesehen", sondern sogar verboten.
Zu Punkt 3: Die Ehe ist nicht an der Kinderzeugung festzumachen. Schließlich dürfen auch alte Paare, unfruchtbare Paare, sterilisierte Paare, Paare ohne Kinderwunsch, etc. heiraten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, genauso, wie Kinder auch außerhalb von Ehen aufgezogen werden können.
-- GB1974 23:15, 21. Mär. 2011 (CET)Beantworten

natürlich nicht ihre eigenen, Schlaumeier.

Davon abgesehen: Entwicklungspsychologen wissen um die Notwendigkeit der Triangulation, i.e. Konfrontation mit männlichem und weiblichem Rollenverhalten). Dass eine Einzelperson oder auch zwei Personen desselben Geschlechts Kinder grossziehen können, mag zwar zutreffen, ist aber bestimmt nicht der anzustrebende Idealfall. Man sollte solche Konstellationen daher vernünftigerweise nicht künstlich herbeiführen.

Idealfall = Kind wächst bei seinen eigenen Eltern auf. --158.169.9.14 10:37, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Na, das ist ja ne große Beruhigung für Kinder, die von ihren leiblichen Eltern vernachlässigt, geprügelt oder sexuell missbraucht werden. Du wirst deinen POV von vorgestern nicht im Artikel durchdrücken. Ich hatte gestern schon eine Halbsperre beantragt, stattdessen wurdest du gesperrt. Setzt du Versuch fort, Propaganda im Artikel zu betreiben, ist eine Sperre des Artikels aber wohl unumgänglich. --beek100 11:16, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
@158.169.9.14: "Entwicklungspsychologen wissen um die Notwendigkeit der Triangulation"
Beleg? Wo steht hat welcher Entwicklungspsychologe geschrieben und wie hat er das begründet? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist nach seiner Auswertung unabhängiger Studien (psychologische, medizinische, anthropologische und soziale) zum gegenteiligen Schluss gekommen. Nämlich, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien keinerlei Nachteile haben. Und außerdem, wer sagt, dass ein Kind nicht auch in einer gleichgeschlechtlichen Familie mit beiden Geschlechtern konfrontiert wird? -- GB1974 23:09, 21. Mär. 2011 (CET)Beantworten
PS: Wäre es vielleicht besser, wenn Kinder im Heim oder auf der Straße leben? Im Übrigens wird häufig eines verwechselt: dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen ist schon heute möglich. Bei der Adoption geht es gerade um das Kindeswohl. Dass bei dem Tod des leiblichen Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten das Kind nicht auch noch die andere Bezugsperson verliert. Oder dass bei Krankheit auch der andere de facto Elternteil sich um Belange des Kindes kümmern darf. Es geht nicht um die Frage, ob Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen dürfen (das ist schon heute der Fall), sondern um die Frage, wie deren rechtliche Absicherung aussieht. Es geht also gerade ums Kindeswohl. -- GB1974 23:20, 21. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich finde deinen Diskussionsstil nicht gut, GB1974. Ntürlich will niemand, dass Kinder im Heim oder auf der Straße aufwachsen. Das hat mit einer Grundsatzdiskussion, ob es Kindern schadet, bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufzuwachsen, jedoch nichts zu tun. Du verlangst von anderen den Nachweis von Quellen, bringst jedoch selbst keinen. Ein Link zu der von dir genannten Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wäre hier angebracht gewesen. "Dass bei dem Tod des leiblichen Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten das Kind nicht auch noch die andere Bezugsperson verliert. Oder dass bei Krankheit auch der andere de facto Elternteil sich um Belange des Kindes kümmern darf." Von was genau sprichst du hier? Von einem gleichgeschlechtlichen Paar, bei dem ein Partner stirbt und der verbleibende sich um das Kind kümmert? Dann hätte das Kind schon VOR dem Verlust des einen Partners bei einem gleichgeschlechtlichen Paares gelebt. Für was genau willst du hier argumentieren? Oder meinst du ein heterosexuelles Paar, bei dem ein Partner stirbt? Warum sollte der verbleibende Partner sich auf einmal einen gleichgeschlechtlichen Partner suchen? (Dass das vorkommen kann, ist mir durchaus klar! Das muss an dieser Stelle nicht diskutiert werden!) Ich verstehe deine Argumentationslinie nur einfach nicht. "Und außerdem, wer sagt, dass ein Kind nicht auch in einer gleichgeschlechtlichen Familie mit beiden Geschlechtern konfrontiert wird?" Inwiefern? Durch Geschwister oder Verwandte das Paares, die ab und zu zu Besuch kommen? Oder dadurch, dass einer der gleichgeschlechtlichen Partner eher maskulin und der anderer eher feminin ist? Ich kann mir vorstellen (Achtung: Vermutung!), dass das vorallem bei kleinen Kindern zu Verwirrung führt. Wenn du diesen Punkt weiterdiskutieren möchtest, werde ich mich nach Studien zu diesem Thema umschauen. So long, -- Annita_B 09:35, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Löschantrag

Begründung: dieSeite widerspricht grundlegenden Qualitätskriterien und lässt es auch an der notwendigen Ausgewogenheit fehlen.

Es genügt, sich den einleitenden Absatz anzusehen:

"Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben."

Diese Definition ist tautologisch: ein kleiner Zwerg ist ein Zwerg, der klein ist.

"Im Gegensatz zur Eingetragenen Partnerschaft, welche ein eigenes Rechtsinstitut durch ein eigenes Gesetz schafft, wird unter gleichgeschlechtlicher Ehe dasselbe Ehegesetz sowohl für heterosexuelle, wie auch homosexuelle Paare verstanden, wobei damit zusammenhängende Gesetze explizite Ausnahmen in umstrittenen Bereichen haben können (etwa bei gemeinsamer Adoption)."

Grammatikalisch unbeholfen. Was offenbar gemeint ist: während in einigen Ländern spezielle Rechtsinstitute geschaffen wurden, um homosexuelle Beziehungen in einer "eheähnlichen" Weise zu regeln, zielen Bestrebungen zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe darauf ab, ein und dasselbe Gesetz auf homo- wie auf heterosexuelle Beziehungen anzuwenden.

"Das hat in einigen Ländern, wo die eingetragene Partnerschaft der Ehe in den Wirkungen weitgehend identisch ist, fast keine rechtliche, sondern vor allem eine symbolische Bedeutung. Ebenso hat in diesen Ländern ein allfälliges Verbot der Ehe wenig rechtliche, sondern vor allem eine symbolische Bedeutung. Bei Ländern, die mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft keine vollständige rechtliche Gleichstellung zur Ehe vollzogen haben und diese auch nicht in jüngerer Zukunft zu erwarten ist, verbinden sich mit der Öffnung der Ehe auch konkrete politische Forderungen."

Von den ersten beiden Sätzen ist mindestens einer verzichtbar. Unklar ist, um welche "Symbolik" es hier eigentlich geht. Gemeint ist wohl: es geht den Befürwortern der gleichgeschl. Ehe vor allem darum, dass die wesensmässige "Gleichheit" homo- und heterosexueller Beziehungen gesellschaftlich anerkannt werden soll. Ganz unabhängig von der Frage der moralischen Bewertung homosexueller Beziehungen ist aber offenkundig, dass nur heterosexuelle Paare in der Lage sind, gemeinsam Nachwuchs zu zeugen und diesen Nachwuchs gemeinsam aufzuziehen, während homosexuelle Paare dies nicht können. Die Zeugung und Aufzucht von Kindern ist jedoch seit jeher ein wesentlicher Ehezweck, und wird als solcher auch in zahlreichen Gesetzbüchern ausdrücklich erwähnt. Die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe setzt somit voraus, dass der Begriff "Ehe" neu definiert und der wesentliche Ehezweck der Zeugung und Aufzucht gemeinsamen Nachwuchses nicht mehr als solcher anerkannt wird.

Völlig verfehlt - ein haarsträubender juristischer Anfängerfehler - ist es, in diesem Zusammenhang von einem "Verbot" der gleichgeschlechtlichen Ehe zu sprechen. Was verboten ist, kann deswegen trotzdem getan werden (und wird dann vielleicht bestraft). Eine gleichgeschlechtliche Ehe kann hingegen dort, wo sie nicht gesetzlich vorgesehen ist, weder geschlossen noch vollzogen werden. Sie ist daher nicht "verboten", sondern sie existiert ganz einfach nicht. Ein Versuch einer gleichgeschlechtlichen Eheschliessung zeitigt in den betreffenden Ländern daher überhaupt keine rechtliche Wirkung, sondern ist schlicht unwirksam.

Die hier beschriebenen Fehler ziehen sich wie ein roter Faden durch den ganzen Artikel, der daher gewissermassen "unsanierbar" scheint.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die ideologische Schlagseite. Das zeigt sich z.B. dort, wo von einem rezenten Urteil des EuGHMR die eigentliche Aussage, dass die EMRK die Konventionsstaaten nicht zur Anerkennung der gleichgeschl. Ehe verpflichtet, nur am Rande streift, einem für dieses Ergebnis nicht ausschlaggebenden obiter dictum, demzufolge auch homosexuelle Beziehungen als "Familienleben" anzuerkennen seien, hingegen breiten Raum einräumt.

Auch die Ausgewogenheit des Beitrags steht daher in Zweifel.(nicht signierter Beitrag von 158.169.9.14 (Diskussion) 16:12, 26. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Symbolik 1: Es ist keiner der beiden Sätze ohne weiters verzichtbar. a.) wenn EP und Ehe weitgehend identisch ist, wenig rechtliche Bedeutung. b.) Es kann in Ländern mit EP ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehe geben.
Symbolik 2: Die Symbolik ist vielfältig.
Symbolik 3: Und nicht Zeugungsfähige (sei es von vorn herein oder durch Alter) können auch heiraten. Sie müssen nicht einmal Sex haben. (Versorgungsehen, nach Kriegen sehr beliebt. Oder Lavender-Ehen zB beide Ehen von Gustav Gründgens.) Muss dehalb der Begriff Ehe umdefiniert werden? Oder muss denen die Ehe verboten werden um ihn nicht umdefinieren zu müssen?
Juristisch: Nicht unbedingt ein Anfängerfehler. Rein nach Text ja, aber es gibt einiges drumherum. Es gibt so schöne Gummidinger wie "sittenwidrig" ("ist nicht vorgesehen, entspricht nicht den Sitten, daher sittenwidrig") Das kann sich auf alle evntuellen (Ersatz-)Verträge zwischen Partner als auch auf die Wohnsituation beziehen, bis 1984 auch in Deutschland. Heute werden mit solchen Gummi§§ in verschiedenen Ländern Leute eingesperrt, die eine symbolische Hochzeit gefeiert haben. --Franz (Fg68at) 23:24, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ausschluss von Nachwuchs ist ein Ehenichtigkeitsgrund. --158.169.9.14 10:39, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
scheint wohl wieder eine Vandalen-IP unterwegs zu sein. Nur so nebenbeibemerkt, in vielen Ehen von gleichgeschlechtlchen Paaren wachsen Kinder auf; insbesondere Frauenpaare haben ofmals eigene Kinder. 92.252.47.179 10:57, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
<quetsch> Ausschluss von Nachwuchs ist ein Ehenichtigkeitsgrund im (katholischen) Kirchenrecht. Im aktuellen deutschen Recht kommt nicht einmal der Begriff „Nichtigkeit“ in Bezug auf die Ehe vor, geschweige denn in Verbindung mit dem Nichtwollen von Nachwuchs. Diese beiden Dinge bitte trennen. --Mushushu 12:06, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Habe richtige Definition zu Beginn wieder eingefügt. Im Sinne der Ausgewogenheit ist es notwendig, auf die Implikationen für den Begriff "Ehe" hinzuweisen. Damit sollten eigentlich Befürworter und Gegner kein Problem haben.--158.169.9.14 10:45, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

liebe Vandalen-IP: viele gleichgeschlechtliche Paare haben eigene Kinder und bilden Regenbogenfamilien. Lerne dies erstmal zu begreifen, anstatt hier herumzuvandalieren. 92.252.47.179 11:00, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Lieber Freund aus Brüssel: "Habe richtige Definition zu Beginn wieder eingefügt. [...] Damit sollten eigentlich Befürworter und Gegner kein Problem haben." Und er macht: [1],[2][3] "Die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe setzt somit voraus, dass der Begriff "Ehe" neu definiert und der wesentliche Ehezweck der Zeugung und Aufzucht gemeinsamen Nachwuchses nicht mehr als solcher anerkannt wird." Das ist dein POV. Und mit dem habe ich ein Problem. Damit, dass dur einfach ein paar Tatsachen zur Ehe weglässt.
"Die Zeugung und Aufzucht von Kindern ist jedoch seit jeher ein wesentlicher Ehezweck, und wird als solcher auch in zahlreichen Gesetzbüchern ausdrücklich erwähnt." Bitte um die zahlreichen Länder und Ehegesetze. Mit fällt gerade eines ein, wo es drinnensteht und dort wurde noch nie jemandem die Ehe verweigert oder aufgelöste, wenn er das nicht erfüllt hat.
In dem Artikel geht es um zivilrechtliche Ehe und nicht um die kirchenrechtliche. --Franz (Fg68at) 23:38, 27. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Geschichtsabschnitt

Der Geschichtsabschnitt stellt es da, als wäre es ein recht neues Pfänomen, dabei ist es nur ein wiederentdecktes. In der Antike gab es Kulturen in denen es Homo Ehen gab. Die römischen Kaiser Nero und Elagabalus haben je ein Sklaven geheiratet. Genauso gab es in China Homosexuelle Ehen. Im englischen Wiki gibt es dazu ein Abschnitt mit vielen Quellen(11 insgesamt) http://en.wikipedia.org/wiki/Same-sex_marriage#Ancient --84.46.38.113 03:39, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten


Brasilien und Uruguay

Brasilien und Uruguay debattieren seit 2001 mit der Einbringung von Gesetzentwürfen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare.

in beiden Ländern sind linke Regierungsbündnisse an der Macht, so dass die Erfolgsaussichten der Eheöffnung in beiden Ländern Südamerikas gut sind. 188.118.169.186 20:19, 12. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Deutschland und Angleichung

Die ganzen Absätze mit der Gleichstellung im Steuerrecht passt hier doch nicht. Das gehört, wenn dann in Lebenspartnerschaftsgesetz. Schließlich ist es mit oder ohne dieser Gleichstellung keine Gleichgeschlechtliche Ehe sondern immer noch eine Lebenspartnerschaft. Werde die Absätze - falls keine Gegenargumente kommen - entfernen. Grüße, ElRakı ?! 13:37, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

So gemacht. Grüße, ElRakı ?! 14:22, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

intellektueller Diebstahl

Der Begriff der Ehe ist intellektuelles Eigentum, welches von Verfassungen mehrerer Länder rechtlich geschuetzt wird. Darum ist dessen Verwendung im Kontext dieses Artikels eine Verletzung der intellektuellen Rechte. (nicht signierter Beitrag von 80.48.142.214 (Diskussion) 08:04, 22. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Fake? --Gabbahead. 11:12, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Deutschland

Nach Linkspartei, Sozialdemokraten, Grünen und Piratenpartei fordert die FDP in ihrem neuen Parteigrundsatzprogramm von 2012 die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wendet sich "nur" noch die CDU/CSU im Bundestag gegen die gleichgeschlechtliche Ehe.

"Alle Paare sollen die Ehe eingehen dürfen", wird in diesem neuen Parteiprogramm festgeschrieben.

89.166.241.230 17:22, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

"soll im April bei einem Bundesparteitag in Karlsruhe verabschiedet werden" - also noch zu früh. Hekerui 22:53, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

okay dann warten wir bis zum FDP-Bundesparteitag mit der Änderung; das wird aber sicherlich verabschiedet werden, da es von der FDP-Spitze bereits "abgesegnet" wurde. 89.166.237.118 09:31, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hier noch ein weiterer Artikel zum neuen Grundsatzprogramm der FDP

Damit fordern dann Linkspartei, Piratenpartei, SPD und FDP die Gleichgeschlechtliche Ehe. Nur CDU/CSU sind dagegen. 85.8.108.114 13:26, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten

So es ist bei der FDP vollbracht. Auf dem Parteitag der FDP wurde das neue Grundsatzprogramm der FDP verabschiedet, unter anderem fordert es die Gleichgeschlechtliche Ehe.

89.166.162.222 12:33, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

US-amerikanischer Bundesstaat Washington öffnet Ehe

Am 13. Februar 2012 unterzeichnete Gouverneurin Christine Gregoire den Gesetzentwurf zur Eheöffnung im Pazifikbundesstaat Washington.

Eheöffnung in Dänemark/Heirat in der Kirche

Zum 15. Juni 2012 öffnet Dänemark als 11. Land weltweit die Ehe für homosexuelle Paare.

In weiteren rund 20 Ländern weltweit gibt es die Eingetragene Partnerschaft, mit annähernd den gleichen Rechten und Pflichten einer Ehe. 89.166.170.104 09:40, 15. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Ich hab mir erlaubt, das im Artikel bereits einzubauen. Quellen war das Dänische Fernsehen und die Seite des Dänischen Parlaments mit Gesetzestext. Wer was Deutsches findet, kann das ja dann als Fußnote verlinken. (x) --188.174.190.171 21:24, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
(x) Die Neuregelung, die ab dem 15. Juni 2012 in Kraft trat, gilt für alle (--) und werden auch dem Wort nach als „Ehen“ eingestuft, anstatt (...) / Fragen: wieso "werden"? (Neuregelung/en?) wieso ab dem 15. Juni und nicht am ... oder zum ...? --129.69.141.80 15:27, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Du hast Recht, es heißt am...in Kraft treten, ich habe die Version, der ursprünglich mein Text zugrunde lag, berichtigt. --188.174.48.26 21:16, 23. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen: seit wann?

Ich würde die dänische Neuerung von 2012 gern zum Anlass nehmen, anzuregen, im Abschnitt "Religiöse gleichgeschlechtliche Ehen" hinzuzufügen, seit wann in den anderen genannten Kirchen gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind. Also wenn jemand dazu Jahreszahlen herausfindet, wäre es toll. --Neitram 13:59, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

dem Wort nach ...

Was ist das für eine Formulierung? Es gibt dem Wortlaut nach, aber warum meine Formulierung gleichgeschlechtliche Ehe werden verschiedengeschlechtlichen Ehen gleichgestellt geändert wurde, verstehe ich nicht. Es geht ja wohl nicht um die Bezeichnung/den Wortlaut, sondern um die politische und gesellschaftliche Gleichstellung/Gleichberechtigung! --188.174.48.26 21:12, 23. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Frankreich

Der Gesetzentwurf zur Eheöffnung wird im Oktober 2012 in das Parlament von der Regierung eingebracht und tritt im Laufe des Jahres 2013 voraussichtlich in Kraft.

Neuseeland: Ende August 2012

In Erster Lesung hat das Neuseeländische Parlament mit 80 von 120 Stimmen, einen Gesetzentwurf zur Eheöffnung angenommen; eine Zweite und Dritte Lesung finden im Herbst 2012 statt. 178.3.26.15 16:19, 29. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 07:19, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Absatz: Kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Es ließe sich ein Absatz zur Klarstellung im Artikel einbauen, dass es auch mittlerweile einige ("wenn auch wenige") Religionsgemeinschaften und insbesondere christlichen Kirchen gibt, die nicht nur einen öffentlichen Segnungsgottesdienst ermöglicht haben, sondern einen regulären kirchlichen Trauungsgottesdienst befürwortet haben und damit die Gleichstellung befürworten.

Zu nennen wären unter anderem:

Hier im Artikel bereits erfolgt, wie ich nun sehe. 178.11.187.125 23:01, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Kritik

Nabend Allerseits. Unglücklicherweise fehlt da draußen in dem WIKIPEDIA-Artikelchen über die sogenannte „Gleichgeschlechtliche Ehe“ ein Absatz über Kritik an derselben. Da fällt mir persönlich bei drei so einiges zu ein ... aber so soll das ja nich sein, hier, bei WIKIPEDIA, auf Artikelchen-Dikussions-Seitchen. Nun ja. Ich wollt nur, daß das nich unerwähnt bleibt. fz JaHn 02:22, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Sinn und Rezeption

Die ganze Debatte löst bei mir immer mehr Befremden aus, es geht um folgende Fragen:

  • Die Politik macht ein Gesetz, das auf etwa 1 % der Bevölkerung zugeschnitten ist. Warum das? Die spielen weder als Wähler noch als wirtschaftliche Gruppe eine Rolle, und dennoch scheint sich die Politik besonders dafür einzusetzen.
  • Im säkularen Frankreich (nicht einmal in Polen, wo man das auf prinzipielle Ablehnung homosexueller schieben könnte) demonstrieren hunderttausende bis eine Million (also weit mehr als die es betreffen würde) dagegen. Warum das? Hier wird ja niemandem etwas (die eigene Ehe) weggenommen, jeder heterosexuelle kann weiterhin genauso heiraten wie bisher.
  • Wozu überhaupt die Debatte, die sich um das Privatleben einer winzigen gesellschaftlichen Gruppe dreht? Prinzipiell haben sie keine gemeinsamen Kinder, wozu ist denn die staatlich sanktionierte Ehe denn letztlich gut? Adoptionen durch Einzelpersonen sind möglich, eine rein private "Hochzeitsfeier" können sie auch feiern, die rechtliche Verbindung durch private Verträge herstellen usw.

Das sollte im Artikel etwas eingearbeitet werden.--Antemister (Diskussion) 23:54, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Gleichgeschlechtliche Ehe heißt nicht immer Gleichberechtigung

In einigen Länder/Staaten in denen es offiziell die Gleichgeschlechtliche Ehe gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch die gleichen Rechte/Ansprüche/Steuererleichterungen/Plichten haben wie gemischtgeschlechtliche Paare. Der Artikel könnte darauf mehr eingehen95.208.187.120 16:05, 11. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Gegen EU-Werte

Die EU hat immer auf Gleichberechtigung gesetzt und deshalb Forderungen fü r Parktäten in allerlei Körperschaften, bei Parlamentswahlen, bei Hochschulchancen gefordert und geförudert. Man hat einen echten Fortschritt in vielen Ländern zu verbuchen. Und plötzlich kommt es dazu, dass auf dem EU-Gebiet abertausende Institutionen entstehen (werden), wo Paritäten von vorn herein ausgeschlossen werden. Die in diesem Artikel beschriebene Institution ist ein drastischer Fall der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das soll in dem Artikel deutlich gemacht werden, dass nur die Mann-Frau-Ehe den Standarden der Gleichberechtigung innerhalb einer Institution entspricht, also mit EU-Werten verträglich ist.

Frankreich (Datum)

Kürzlich habe ich im Abschnitt „Aktuelle Situation“ Frankreich mit dem Datum 12. Februar 2013 hinzugefügt. Bin mir jedoch nicht sicher, ob das Datum bindend ist, da auf der Website des französischen Senats der 12. April 2013 genannt wird:

Vendredi 12 avril, après une explication de vote, les sénateurs ont adopté le projet de loi – PsY.cHo, 15:51, 12. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Uruguay und Neuseeland

Im April 2013 haben Uruguay und Neuseeland als 12. und 13. Staat die Eheöffnung parlamentarisch verabschiedet. Die Eheöffnung tritt in Uruguay im Juli 2013 und in Neuseeland im August 2013 in Kraft. Als nächste Staaten folgen dieses Jahr Frankreich als 14. Staat und Luxemburg als 15. Staat.