Cinq codes

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Cinq codes („Fünf Gesetzbücher“) bezeichnet fünf französische Gesetzbücher, die auf die Initiative Napoleons zurückgehen.[1] Im Französischen werden sie auch als Codes napoléoniens bezeichnet („Napoleonische Gesetzbücher“).

Die fünf französischen Gesetzbücher in deutscher Sprache nach den besten Übersetzungen, Zweibrücken, Georg Ritter, 1827, 18,5 × 11,5 cm, Stadtmuseum Zweibrücken; Das französische Gesetzwerk wurde im linksrheinischen Gebiet Deutschlands im Jahr 1804 eingeführt.

Gesetzbücher

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Die fünf französischen Gesetzbücher sind im Einzelnen:

  1. Code civil (bürgerliches Gesetzbuch, 1804), als Code civil des Français in Kraft getreten; wurde 1807–1815 und nochmals 1852–1871 offiziell als Code Napoléon bezeichnet
  2. Code de procédure civile (Zivilprozessbuch, 1806)
  3. Code de commerce (Handelsgesetzbuch, 1807)
  4. Code d’instruction criminelle (Strafprozessordnung, 1808)
  5. Code pénal (Strafgesetzbuch, 1810), wurde 1994 in Frankreich komplett überarbeitet

Geltung in Deutschland

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Viele der unter französischem Einfluss stehenden Rheinbund-Staaten führten die „Cinq codes“ in den Jahren nach 1806 ein. Nach der Niederlage Napoleons galten die „Cinq codes“ insbesondere am linken Rheinufer zunächst fort. So wurde der Code civil im Deutschen Reich erst 1900 dort, wo er noch galt, vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.

Literatur

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  • Johann Cramer (Hrsg.): Die fünf französischen Gesetzbücher: mit gegenüberstehender deutscher Übersetzung von einem praktischen Juristen. (Grundwerk: Code civil. Code de procédure civil. Code de commerce. Code d'instruction criminelle. Code pénal [1854]). Koblenz, Bädeker [circa 1855].
  • Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Vandenhoeck u. Ruprecht, Göttingen 2. Auflage 1967, S. 322–347 (342 ff.).

Einzelnachweise

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  1. Uwe Wesel: Die fünf Bücher Bonapartes, Die Zeit, 17. Februar 2010