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🎯 Ziel: Zivile Sicherheit in Deutschland stärken    Das soll die neue Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bezwecken. Das BMBF fördert damit Projekte, die praxistaugliche innovative Sicherheitslösungen entwickeln und dabei die Anwender einbinden. Wir freuen uns, diese Fördermaßnahme als Projektträger zu betreuen.    👥 Wer kann eine Förderung beantragen?  – Anwender   – Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  – Hochschulen  – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen  – Behörden und deren Forschungseinrichtungen, vergleichbare Institutionen    💶 Was wird gefördert?  – Anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren FuE-Arbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können  – Die Vorhaben müssen dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken und einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der Handlungsfelder des Sicherheitsforschungsprogramms aufweisen:  1. Bevölkerungsschutz stärken  2. Hybride Bedrohungen besser bewältigen  3. Sichere Versorgung unterstützen  4. Resilienz der Bevölkerung steigern  5. Sicheres Leben ermöglichen  6. Kooperationen mit österreichischen Partnern sind möglich     📄 Was es bei einer Kooperation mit österreichischen Partnern zu beachten gibt, wie die Einreichungsfristen aussehen und vieles mehr, erfahren Sie in unserer Website-News. Den Link dorthin finden Sie in der Kommentarspalte.    ❓ Sie haben weitere Fragen?  Dann wenden Sie sich an unsere Fachleute. Die Kontaktdaten finden Sie ebenso in der heutigen Website-News.   #Sicherheit #zivileSicherheit #Sicherheitsforschung Dr. Jörg Overbeck Dr. Daniel Senff

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