i-Kfz Stufe 4: KDO ermöglicht Betrieb für mehrere Fachverfahren
Mit der Einführung der i-Kfz Ausbaustufe 4 am 1. September 2023 wurde die Basis geschaffen, natürlichen wie auch juristischen Personen vollautomatisierte KFZ Zulassungsvorgänge online bereitzustellen. Entscheidend für die Bereitstellung ist die Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), die den Nachweis der Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen (MSA) i-Kfz durch die Betreiber des Fachverfahrens voraussetzt. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt jedoch, dass deutschlandweit etwa 17% der Zulassungsbehörden diesen Nachweis nicht erbracht haben oder nicht erbringen konnten. In Niedersachsen allein sind es sieben von insgesamt 47 Behörden. Doch es gibt auch Erfolge zu verzeichnen: Nachdem für das hauseigene Zulassungsverfahren KDO-KFZ bereits zu Beginn des Jahres die erforderlichen Nachweise erfolgt sind, bekam die KDO zu Beginn der Woche auch die Bestätigung zu der Einhaltung der MSA i-Kfz für den Rechenzentrumsbetrieb von VOIS-KFZ.
Aktuell bemüht sich die KDO darum, weiteren Fachverfahren den sicheren Rechenzentrumsbetrieb und die Anbindung an i-Kfz Stufe 4 zu ermöglichen. Vorbereitungen für IKOL-KFZ sind beispielsweise bereits in vollem Gange, Gespräche mit allen Beteiligten wurden erfolgreich geführt. Die Aussicht darauf, dass bald alle Zulassungsstellen von den hohen Standards des Rechenzentrumsbetriebs in der KDO profitieren können und damit den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist vielversprechend.
Bitte beachten Sie, dass die Chatfunktion derzeit deaktiviert ist, da dies eine Informationsreihe zu einem verbandsinternen Thema ist. Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich der VDD Homepage.