Schulmittelaktion 2024 📕 📚 🎒 Stifte, Schulranzen, Hefte - Wir sammeln wieder Sachspenden für Schulanfänger:innen aus Familien mit wenig Einkommen. Vielen Dank an unsere Spender:innen und das Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) für die Organisation der Aktion!
Beitrag von uniVersa Versicherungen
Relevantere Beiträge
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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden Mit 1. Jänner 2024 wurde der Kreis der Vereine, die um Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Institutionen ansuchen können, deutlich erweitert. Schon bisher waren Spenden an bestimmte Einrichtungen, die im Gesetz explizit ausgewiesen sind, abzugsfähig. Warum das für Einrichtungen und Vereine wichtig ist, lesen Sie in unserem Blogbeitrag: https://lnkd.in/dgVjj-_n #ewt #steuerberatung #spenden
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Non-Profit-Organisationen #NPO und gemeinnützige Vereine erhalten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten auch Entgelte, deren Umsatzsteuerbarkeit zu prüfen ist. Die jüngste EuGH-Rechtsprechung dazu ist auch für NPOs relevant. Non-Profit-Organisationen und gemeinnützige Vereine verfolgen häufig der Allgemeinheit dienende Ziele (z.B. Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Rettungsdienst…). #Event #Finanz #Handel #Liebhaberei #Spenden #Steuer #Umsatzsteuer #Vereine
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easyVerein unterstützt die Arbeit gemeinnütziger Hilfsorganisationen und Vereine Wir wissen um die hervorragenden Leistungen, die viele gemeinnützige Hilfsorganisationen Tag für Tag im Ehrenamt erbringen und unterstützt daher diese Arbeiten je nach Möglichkeit bereits mit mehreren Tausend Euro jeden Monat. In diesem Rahmen haben gemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine die Chanche, einen Nachlass von 50% auf alle Standard-Lizenzen, ausgenommen zusätzlicher Lizenzerweiterungen, zu erhalten, wenn Sie einen besonderen Beitrag zum Allgemeinwohl oder zur Unterstützung benachteiligter Personengruppen leisten. Um den Rabatt zu beantragen, benötigen die jeweiligen Prüfstellen einen vollständig ausgefüllten Förderantrag, einen Nachweis für die Gemeinnützigkeit, in der Regel in Form eines aktuell gültigen Freistellungsbescheids, der von Finanzamt oder einer ähnlichen Organisation ausgestellt wurde, sowie ein Dokument, welches die Vereinszwecke und die Grundsätze der Vereinsarbeiten belegt; die sogenannte Vereinssatzung. Die Förderung wird sodann immer für die komplette Laufzeit des Vertrages gewährt. Sofern der Preisnachlass bei der automatischen Vertragsverlängerung nicht erneut genehmigt werden kann, erhalten betroffene Vereine vor Ablauf Ihrer alten Lizenzbedingungen eine entsprechende Benachrichtigung. Nur in seltenen Fällen kann die Förderung dann nicht mehr mit der aktuellen Laufzeit verlängert werden. Ein Anspruch auf Unterstützung durch einen Förderrabatt besteht jedoch nicht. Bei Unklarheiten bezüglich der Förderfähigkeit steht das Vertriebsteam von easyVerein gerne auch persönlich zur Verfügung und klärt in einem Vorgespräch alle Modalitäten. Alle Informationen rund um easyVerein: https://buff.ly/3N7ayMe Welche Vereine für eine Förderung infrage kommen: https://buff.ly/49Xg50K
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Probleme über Probleme.... Kennen Sie das? Es ist Freitag Nachmittag, ein Klick auf einen falschen Link, oder ein missglücktes Update - schon geht es los... Als Alleinunternehmer hatte ich keine Serviceabteilung, die ich anrufen konnte und so musste ich mein IT-Wissen zusammenkratzen und selbst richten, was sich wieder aufgetan hat. Mit hohem Puls und die Kosten im Nacken, weil ja eigentlich etwas Wichtiges für die Kunden fertig werden sollte. Meist konnte ich das richten, allerdings nach hohem Zeitaufwand und Nerveneinsatz! ➡ Die Lösung des Problems mit einer gemeinnützigen GmbH zu kombinieren, lag zuerst gar nicht auf der Hand. Ein paar Spendenaktionen, eine Spenden-App für Radler, ein Verein für kranke Kinder. Das sind nur ein paar Ideen, welche mir die letzten Jahre durch den Kopf gingen. Jede für sich hatte Schwachstellen und wurde verworfen. Die gegründete Rückensturm gGmbH verbindet nun für mich alle Punkte zu einem perfekten Ansatz: 🛡 Abgabe der IT-Problematik ein externes Unternehmen und dadurch Schaffung von Freiraum für die kundenspezifischen Themen. 🛡 Einsatz einer Person für dieses Thema, der ich blind und persönlich vertrauen kann. 🛡 Die Möglichkeit, in großem Umfang Spenden zu sammeln und diese vollumfänglich dem Zweck zuzuführen. 🛡 Neben den Spenden durch erwirtschafteten Gewinn den Zweck zusätzlich zu unterstützen. 🛡 Das Risiko bei Einstellungen von Mitarbeitern auf ein Minimum zu reduzieren, da es sich nicht um das Unternehmen handelt, welches meine Existenz ist. 🛡 Einfache Hierarchie und kurze Entscheidungswege im Gegensatz zu einem Verein. Ich bin gespannt, wohin die Reise geht! Bisher bin ich zufrieden, so viele Punkte unter einem Hut zu bringen und zu lösen.
... und der letzte Schritt für das Versprechen! Es ist vollbracht! Der Rahmenvertrag mit der Umwelttechnik Arnold GmbH für die Systemadministration steht und deckt einen Teil der laufenden Verwaltungskosten der Rückensturm gGmbH. Die eingehenden #Spenden werden daher nicht angegriffen und vollumfänglich für unseren gemeinnützigen Zweck eingesetzt. Unser erster IT-Mitarbeiter Christian Kornacker, wird sich um die Belange kümmern. Weitere Mitarbeiter und Kunden folgen hoffentlich bald! Übrigens: Seit ca. zwei Wochen und dem Arbeitsbeginn Anfang März von Jennifer Leavitt bei uns, konnten bereits 2400€ Spenden gesammelt werden. Vielen Dank dafür!
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Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 ist die Spendenabsetzbarkeit bekanntermaßen ausgedehnt worden (z.B. auf die Bereiche Bildung oder Sport) – überdies ist das Verfahren i.Z.m. den Spendenbegünstigungen vereinfacht worden. Schon vor längerer Zeit ist es bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, öffentliche Kindergärten und Schulen, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) zu Vereinfachungen für Spender gekommen. Anstelle der Geltendmachung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung durch den einzelnen Spender, übermittelt die spendenbegünstigte Organisation (mit fester örtlicher Einrichtung im Inland) unter bestimmten Voraussetzungen die relevanten Informationen direkt an das Finanzamt, sodass die steuerliche Berücksichtigung automatisch erfolgt. Gerne lesen Sie hier mehr zu diesem Thema: https://lnkd.in/dhfFeh72 #spende #spendenabsetzbarkeit Bild: © Adobe Stock Der veröffentlichte Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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Wie unterschiedlich gehen Bundesländer in Deutschland bei der Anerkennung von #Stiftungen vor? Wie sich das bei den Gebühren gestaltet, haben Erich Theodor Barzen und Lukas Leiniger, beide Solidaris, gemeinsam mit Stefan Fritz, Geschäftsführer der Stiftungen der Erzdiözese München und Freising, untersucht. Die Ergebnisse finden Sie in npoR 1/2024 (https://lnkd.in/diccTXa)
Gebühren im Standortwettbewerb für Stiftungen In der aktuellen #npoR (#Recht der #Non-#Profit-#Organisationen) vergleichen mein #FUNDATIO-Kollege Dr. Stefan #Fritz, sowie L. Leininger und ich die Gebühren, die Behörden von #Stiftungen erheben. Bemerkenswert ist z. B., dass 5 Bundesländer auch #gemeinnützige Stiftungen für die Anerkennung und/oder Satzungsänderungen zur Kasse bitten (#Hamburg, #Bremen, #Saarland, #Sachsen und Sachsen-#Anhalt; 15 Euro – 5.000 Euro). Der Artikel (npoR 2024, 16 ff) ist abrufbar in #beckonline https://lnkd.in/db8-2Pfg.
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„Der einzige Weg, großartige Arbeit zu leisten, ist zu lieben, was man tut“. 💁🏻♀️
4 MonateSuper tolle Idee 💪💙